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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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368 Soziale Sicherung: Weiterhin Reformbedarf trotz guter Finanzlage<br />

wird, da sie die geringsten Verzerrungen auslöst. Allerdings dürfte diese Finanzierungsoption<br />

die Bezieher niedriger Einkommen am stärksten belasten. Umgekehrt dürften diese am wenigsten<br />

belastet werden, wenn <strong>zur</strong> Finanzierung des Sozialausgleichs eine stark progressive<br />

Einkommensteuer herangezogen wird. Allerdings sind die Wachstums- und Beschäftigungseffekte<br />

in diesem Fall deutlich geringer und könnten unter Umständen sogar negativ ausfallen.<br />

Fazit<br />

625. Die Simulationsrechnungen zeigen, dass von einer stufenweisen Einführung eines einkommensunabhängigen<br />

Arbeitnehmerbeitrags, der sozial ausgeglichen wird, positive Effekte<br />

auf Wachstum und Beschäftigung ausgehen. Wie der Vergleich der Effekte von Option<br />

1 und Option 2 zeigt, sind diese umso eher festzustellen, je früher die Umsetzung beginnt<br />

und je eher sie abgeschlossen ist.<br />

Die Wachstums- und Beschäftigungseffekte sind deshalb positiv, weil durch den Übergang<br />

zu einem einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeitrag Verzerrungen beim Arbeitsangebot<br />

reduziert werden. Im bisherigen System entstehen diese Verzerrungen dadurch, dass die Finanzierung<br />

der Gesundheitskosten an die Arbeitskosten gekoppelt ist. Für das Ausmaß der<br />

genannten positiven Effekte ist es wiederum von Bedeutung, auf welche Weise das <strong>für</strong> den<br />

Sozialausgleich benötigte Steueraufkommen generiert wird. Im Modell geschieht dies durch<br />

einen Steuermix aus Konsum- und Einkommensteuer. Eine Mischung aus diesen Steuerarten<br />

gewährleistet, dass keine übermäßige Belastung der Bezieher niedriger Einkommen stattfindet,<br />

aber gleichwohl spürbare Wachstums- und Beschäftigungseffekte entstehen können.<br />

626. Darüber hinaus werden mit einem einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeitrag die<br />

zahlreichen sich im GKV-System befindenden versicherungsfremden und intransparenten<br />

Umverteilungsströme zumindest teilweise ins Steuersystem verlagert. Denn das Ziel einer<br />

Gesetzlichen Krankenversicherung sollte allein der Ausgleich zwischen niedrigen und hohen<br />

Gesundheitsrisiken sein. Jede weitere gewünschte Umverteilung kann im Steuersystem zielgerichteter<br />

umgesetzt werden.<br />

627. Beide betrachteten Weiterentwicklungsoptionen setzen aufgrund der bestehenden gesundheitspolitischen<br />

Lage sehr nah an den derzeit bestehenden Regelungen an. Damit wird<br />

zum einen zwar ein Schritt in Richtung der vom <strong>Sachverständigenrat</strong> vorgeschlagenen und<br />

weiterhin präferierten Bürgerpauschale gemacht; zum anderen werden deren wesentliche<br />

Elemente aber nicht umgesetzt. Dazu zählt erstens, dass der Arbeitgeberbeitrag <strong>zur</strong> GKV<br />

nicht als Bruttolohnbestandteil ausbezahlt wird. Zweitens entfällt die beitragsfreie Mitversicherung<br />

von Ehegatten in beiden betrachteten Weiterentwicklungsoptionen nicht. Außerdem<br />

hat das Festhalten an der bereits heute gesetzlich verankerten maximalen Belastung von<br />

10,2 % <strong>zur</strong> Folge, dass die GKV zunehmend aus Steuern finanziert wird, was als Systemwechsel<br />

aufgefasst werden kann.<br />

Sofern dieser nicht gewünscht ist, müsste im Zeitverlauf die Belastungsquote erhöht werden.<br />

Dies ist insofern nicht von vornherein kritisch zu bewerten, da selbst bei einer Rückkehr zu<br />

einer ausschließlich arbeitseinkommensabhängigen Finanzierung der GKV durch Arbeitgeber<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13

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