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Stabile Architektur für Europa - Sachverständigenrat zur ...

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378 Soziale Sicherung: Weiterhin Reformbedarf trotz guter Finanzlage<br />

lung und die damit verbundene kräftige Erhöhung der Bruttolöhne und -gehälter im vergangenen<br />

Jahr <strong>zur</strong>ückzuführen. So beläuft sich die Lohnkomponente der Rentenanpassungsformel<br />

<strong>für</strong> Westdeutschland auf 2,95 % und <strong>für</strong> Ostdeutschland auf 2,28 % (<strong>zur</strong> Berechnung der<br />

jährlichen Rentenanpassung siehe JG 2008 Kasten 11). Anpassungssteigernd wirkt sich zudem<br />

in diesem Jahr der Nachhaltigkeitsfaktor mit 2,09 Prozentpunkten aus. Dieser überträgt<br />

vereinfacht formuliert das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassung,<br />

das sich unter anderem aufgrund der guten Situation auf dem Arbeitsmarkt und<br />

dem damit einhergehenden hohen Stand der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung<br />

gebessert hat. Allein die Beitragskomponente dämpft aufgrund der Umsetzung der nächsten<br />

Stufe der Riester-Treppe die diesjährige Rentenanpassung um 0,65 Prozentpunkte.<br />

Rechnerisch hätte sich aus diesen Werten eine Rentenanpassung von 4,40 % <strong>für</strong> Westdeutschland<br />

und von 3,73 % <strong>für</strong> Ostdeutschland ergeben. Da allerdings in der Vergangenheit mehrfach<br />

die (erweiterte) Schutzklausel <strong>zur</strong> Anwendung kam (JG 2009 Ziffern 303 ff.; JG 2006<br />

Ziffern 321 ff.; JG 2005 Ziffer 488), mit der Rentenminderungen vermieden wurden, bestand<br />

in Westdeutschland noch ein Ausgleichsbedarf von 2,85 % und in Ostdeutschland von<br />

1,43 %, der jeweils durch eine Reduktion der rechnerisch möglichen Rentenanpassung abgebaut<br />

werden musste. Deshalb wurde die mögliche Rentenanpassung in Westdeutschland, wie<br />

in § 68a SGB VI vorgesehen, halbiert und beträgt somit noch 2,18 %. Der verbleibende Ausgleichsbedarf<br />

<strong>für</strong> Westdeutschland verringerte sich auf 0,71 %.<br />

Für Ostdeutschland konnte der noch bestehende Ausgleichsbedarf mit der Rentenanpassung<br />

zum 1. Juli 2012 sogar vollständig abgebaut werden, ohne dass die Rentenanpassung um<br />

50 % reduziert werden musste. Die tatsächliche Rentenanpassung in Ostdeutschland belief<br />

sich letztlich auf 2,26 %.<br />

648. Somit ist es gelungen, den bis zum Jahr 2010 aufgelaufenen Ausgleichsbedarf von<br />

3,81 % in Westdeutschland und 1,83 % in Ostdeutschland innerhalb von zwei Jahren deutlich<br />

zu reduzieren beziehungsweise vollständig abzubauen. Vor dem Hintergrund der zahlreichen<br />

diskretionären Eingriffe in die Rentenanpassung im vergangenen Jahrzehnt war dies nicht<br />

unbedingt zu erwarten und ist deshalb umso erfreulicher. Allerdings haben die gute konjunkturelle<br />

Lage und das damit verbundene vergleichsweise starke Wachstum der Bruttolöhne<br />

und -gehälter in den vergangenen zwei Jahren wesentlich zu diesem Erfolg beigetragen.<br />

Hintergrund<br />

<strong>Sachverständigenrat</strong> - Jahresgutachten 2012/13<br />

2. Reformvorhaben „Rentenpaket“<br />

649. Bereits im Herbst des Jahres 2011 startete das BMAS unter dem Eindruck der guten<br />

Finanzlage der GRV den „Regierungsdialog Rente“, der sich einer in Zukunft möglicherweise<br />

ansteigenden Altersarmut annehmen sollte (JG 2011 Ziffer 517). Das BMAS war in<br />

diesen Dialog mit dem Vorschlag einer Zuschussrente gegangen. Danach sollte der Rentenzahlbetrag<br />

von Versicherten, die lange gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt haben, aber dennoch<br />

nur eine Rente unter oder in Höhe der Grundsicherung im Alter zuzüglich Kosten der<br />

Unterkunft erhalten würden, auf aktuell 850 Euro aufgestockt werden. Darüber hinaus waren

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