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LEHRGANGSPROGRAMM 201 3

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Vertragliche Hinweise<br />

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Vertragliche Hinweise<br />

1. anmeLdung<br />

Die Anmeldungen zu den Lehrgängen sollen schriftlich erfolgen, bis spätestens<br />

14 Tage vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn möglichst unter Verwendung<br />

unserer Anmeldevordrucke.<br />

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt<br />

und durch das Sekretariat bestätigt.<br />

Die Teilnehmerzahl ist bei allen Lehrgängen begrenzt.<br />

2. zahLungen<br />

Die Einschreibgebühr von € 50,00 ist bei allen Lehrgängen mit Eingang der<br />

Anmeldung zu entrichten (ausgenommen des Vorbereitungslehrganges auf<br />

die Meisterprüfung und die 2 bzw. 3-jährige Podologenausbildung, hier tritt<br />

eine gesonderte Regelung in Kraft). Die Lehrgangsgebühren sind 14 Tage vor<br />

Lehrgangsbeginn auf eines unserer Konten zu überweisen.<br />

3. rücktritt<br />

Eine Rücktrittserklärung kann nur schriftlich bis 14 Tage vor dem Lehrgangsbeginn<br />

erfolgen. Nach diesem Termin bleibt die Lehrgangsgebühr in voller<br />

Höhe zur Zahlung fällig. Nicht im persönlichen Verschulden des Teilnehmers<br />

liegende Rücktrittsbegründungen wie Krankheit usw. können anerkannt werden.<br />

4. haftung<br />

Die Bundesfachschule / Podologie-Schule Hannover haftet nicht bei Unfällen<br />

und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände<br />

und Kraftfahrzeuge. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit. Die Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik /<br />

Podologie-Schule Hannover kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall<br />

eines Referenten Sonderlehrgänge absagen. Sie ist dann verpflichtet, die<br />

bereits bezahlten Lehrgangsgebühren zu erstatten.<br />

5. güLtigkeit / gerichtsstand<br />

Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover.

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