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SPICILEGIUM HISTORICUM Congregationis SSmi Redemptoris

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Noviziat und Priesterseminar 311<br />

1838), "habe ich es mir zur Pflicht gemacht, in meinem Wirkungs­<br />

Kreise zu dessen Verminderung und Aufuebung [. .. ] beyzutragen"146.<br />

Die preuBische Regierung erschwerte die Aufnahme von Kandidaten.<br />

In einem Briefvom l. Oktober 1801 an Tannoia teilte Hofbauer<br />

mit, daB von 22 Ordensgemeinden in Warschau nur die Lazaristen<br />

(Missionare des hl. Vinzenz von Paul) und die <strong>Redemptoris</strong>ten<br />

Novizen hatten. Die i.ibrigen hatten seit fi.inf Jahren niemanden<br />

mehr aufnehmen konnen:<br />

"Das bedeutet aber nicht, da13 es keine Kandidaten gabe. Es<br />

gibt sie, aber wegen der Bedingungen, die ihnen von staatlicher<br />

Seite gestellt werden, sind die Noviziate leer. Zwar verbietet die Regierung<br />

nicht direkt, in einen Orden einzutreten, macht aber derartig<br />

gro13e Schwierigkeiten, da13 dies oft unméiglich ist"147.<br />

Man konnte keine Kandidaten ohne die vorherige Zustimmung<br />

der staatlichen Behorden ins Noviziat aufzunehmen 148 und<br />

N ovizen zur ProfeB zulassen 149 . Manchmal muBte m an sehr lange<br />

auf eine solche Genehmigung warten 150 . "Der Rektor eines Hauses<br />

unseres Ordens in Warschau [P. Hi.ibl, der Rektor von St. Benno]<br />

kann nach drei Jahren voli von Bemi.ihungen und Bittschriften<br />

kaum drei neue Kandidaten aufnehmen", schrieb Hofbauer am 8.<br />

Februar 1806 an den Wiener Nuntius Antonio Gabriele Severoli<br />

(1801-1816) 151 .<br />

Den Orden wurde verboten, Kandidaten aufzunehmen, die<br />

das 24. Lebensjahr nicht vollendet hatten 152 . Man durfte auch keine<br />

Kandidaten aufnehmen, bevor sie von der Verpflichtung zum<br />

146 Preussen und die katholische Kirche (wie Anm. 142), Bd. 8, (N r. 394), 531-534.<br />

147 MH VIII 125. Ahnlich schrieb er am 19. August 1800 an P. Blasucci: "Die PreuBen<br />

verhindern zwar den Gottesdienst in der Kirche nicht, aber ftir die Aufnahme von<br />

Kandidaten machen sie unglaubliche Schwierigkeiten". MH VIII 80.<br />

14 8 MH VIII 62, 80; Preussen und die katholische Kirche (wie Anm. 142), Bd. 8, (N r.<br />

111), 148.<br />

149 "!eh habe Euerer Paternitat schon mitgeteilt, daB wir jetzt unter der Herrschaft<br />

des Konigs von PreuBen [Friedrich Wilhelm II. (1786-1797)] stehen. Durch ein konigliches<br />

Dekret wurde den Orden allgemein verboten, Novizen zur ProfeB zuzulassen. Die<br />

Diozesanseminarien erhielter;1 den Befehl, keine Alumnen ohne ausdriickliche Erlaubnis d es<br />

Konigs zum Subdiakonat zuzulassen". Hofbauer an Blasucci, Warschau, 31. Dezember 1796,<br />

MHVIII62.<br />

1so Zwei Novizen, Franciszek Kulesinski und J6zef Sowinski, muBten zwei Jahre auf<br />

die Erlaubnis warten, die ProfeB ablegen zu diirfen. MH II l; IV 149.<br />

1 5 1 MHVI 14.<br />

152Preussen und die katholische Kirche (wie Anm. 142), Bd.8, (Nr. 352), 480 f.

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