Fakultätsfrauenpreis 2012 - am Fachbereich ...
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Die Frauenbeauftragten der Rechts- und<br />
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />
Seite 2 von 2<br />
Herangehensweise, den Stand der eigenen Arbeiten, eine (Arbeits-) Gliederung sowie<br />
einen Zeitplan. Außerdem ist der Bewerbung ein Votum der/s Betreuerin/s beizufügen,<br />
in dem die Förderwürdigkeit von Person und Projekt der Bewerberin begutachtet wird<br />
(s. Merkblatt für Betreuer/innen).<br />
7. Die Preisträgerinnen legen nach Abschluss der Förderperiode den Frauenbeauftragten<br />
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einen Erfahrungsbericht vor.<br />
8. Bei der Auswahlentscheidung werden insbesondere berücksichtigt:<br />
– überdurchschnittliche Leistungen der Antragstellerin,<br />
– die Projektskizze des Promotions- bzw. Habilitationsvorhabens (s. oben 6.)<br />
– eine geplante wissenschaftliche Karriere und<br />
– die von der Antragstellerin vorgelegten Gutachten über Person und Projekt, insbesondere<br />
ein Votum der/s Betreuerin/s.<br />
9. Die Auswahlentscheidung trifft die Kommission zur Vergabe des <strong>Fakultätsfrauenpreis</strong>es<br />
im Einvernehmen mit dem Büro für Gender und Diversity der FAU.<br />
10. Bewerbungen sind zu richten an:<br />
Frauenbeauftragte des <strong>Fachbereich</strong>s Rechtswissenschaft<br />
Renate Penßel M.A.<br />
Hindenburgstr. 34<br />
91054 Erlangen<br />
11. Bewerbungsschluss für den <strong>Fakultätsfrauenpreis</strong> <strong>2012</strong> ist Dienstag, der 15. Mai <strong>2012</strong>.<br />
Erlangen & Nürnberg, den xx. März <strong>2012</strong><br />
gez. Renate Penßel M.A.<br />
gez. Prof. Dr. Martina Steul-Fischer