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Mitteilungsblatt des Marktes Wiesenttal - Markt Wiesenttal

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nannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt<br />

werden. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und<br />

25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit min<strong>des</strong>tens<br />

einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.<br />

Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und<br />

kostenlose Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen<br />

der Deutschen Rentenversicherung und am Bürgertelefon<br />

unter 0800 1000 48088.<br />

Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man<br />

auf die Startseite <strong>des</strong> jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell<br />

und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.<br />

Ferienjobs und Sozialversicherung<br />

Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in<br />

Bayern informieren<br />

Die bayerischen Schülerinnen und Schüler trennen nur noch wenige<br />

Tage von den Sommerferien. Ferienzeit bedeutet für viele auch<br />

Arbeitszeit: Sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob<br />

auf. Müssen dafür auch Sozialabgaben gezahlt werden?<br />

Schüler und Studenten müssen grundsätzlich die gleichen Abgaben<br />

zahlen wie normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich<br />

die Ferien zum Arbeiten nutzt, übt unter bestimmten Voraussetzungen<br />

nur eine kurzfristige Beschäftigung aus.<br />

Aus dieser Beschäftigung müssen keine Beiträge gezahlt werden,<br />

so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung<br />

in Bayern.<br />

Als „kurzfristig“ gilt eine Beschäftigung immer dann, wenn<br />

diese insgesamt zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im laufenden<br />

Jahr nicht überschreitet. Wie hoch der Verdienst und<br />

die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle. Der<br />

Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Mehrere<br />

Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden allerdings<br />

zusammengerechnet.<br />

Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, darf bis zu 400 Euro<br />

im Monat verdienen, ohne Abgaben zur Sozialversicherung zu<br />

zahlen. Diese sind in der Regel vom Arbeitgeber als Pauschalbeiträge<br />

zu entrichten. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit,<br />

den Beitrag zur Rentenversicherung aufzustocken und<br />

damit Pflichtbeiträge zu erwerben.<br />

Sonderfall Praktikum<br />

Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung<br />

zahlreiche Sonderregelungen. Die Regionalträger der<br />

Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen daher,<br />

sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern<br />

(Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger)<br />

zu informieren.<br />

Mehr zu Ferienjobs, der Chance für weniger als 19 Euro monatlich<br />

den vollen Schutz der Rentenversicherung zu erwerben<br />

und mit einem Riestervertrag noch Zulagen vom Staat zu erhalten<br />

gibt es beim kostenlosen Bürgertelefon 0800 1000 48088<br />

und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen.<br />

––––––––––<br />

Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und<br />

Datenverarbeitung<br />

Interviewer bitten um Auskunft<br />

Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet<br />

wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung<br />

bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach<br />

Mitteilung <strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amts für Statistik und Da-<br />

- 105 -<br />

tenverarbeitung werden dabei im Laufe <strong>des</strong> Jahres rund 60 000<br />

Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen<br />

Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen<br />

und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem<br />

Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der<br />

Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.<br />

Mikrozensus 2012 im Januar gestartet<br />

Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet<br />

wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete<br />

Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt.<br />

Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen<br />

über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung,<br />

insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus<br />

2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten<br />

der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben<br />

dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur<br />

Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung<br />

und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch<br />

den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage<br />

für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und<br />

<strong>des</strong>halb für alle Bürger von großer Bedeutung.<br />

Wie das Bayerische Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen<br />

ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach<br />

bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven<br />

Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden,<br />

wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.<br />

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren<br />

ist aufgrund <strong>des</strong> geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig<br />

und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um<br />

jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung<br />

übertragen zu können, ist es wichtig, dass<br />

jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung<br />

teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten<br />

Fragen <strong>des</strong> Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,<br />

und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.<br />

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen<br />

der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die<br />

Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den<br />

Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem<br />

Ausweis <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit<br />

verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview<br />

teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen<br />

selbst auszufüllen und per Post an das Lan<strong>des</strong>amt einzusenden.<br />

Das Bayerische Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung<br />

bittet alle Haushalte, die im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2012 eine Ankündigung<br />

zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der<br />

Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.<br />

AUS DEM MARKTGEMEINDERAT<br />

Öffentliche Sitzung am 26.06.2012<br />

Der Vorsitzende eröffnet die 80. Sitzung <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderates<br />

<strong>Wiesenttal</strong>. Er stellt fest, dass zu dieser Sitzung ordnungsgemäß<br />

geladen wurde. Sodann stellt er fest, dass der<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderat beschlussfähig ist.<br />

Er verliest das Protokoll der letzten beiden öffentlichen Sitzungen.<br />

Einwendungen werden nicht erhoben. Der Vorsitzende<br />

stellt fest, dass damit die Niederschriften genehmigt sind.

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