Mitteilungsblatt des Marktes Wiesenttal - Markt Wiesenttal
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nannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt<br />
werden. Dies gilt für Schulabgänger, die zwischen 17 und<br />
25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit min<strong>des</strong>tens<br />
einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.<br />
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche und<br />
kostenlose Beratung erhält man in allen Auskunfts- und Beratungsstellen<br />
der Deutschen Rentenversicherung und am Bürgertelefon<br />
unter 0800 1000 48088.<br />
Über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man<br />
auf die Startseite <strong>des</strong> jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell<br />
und unkompliziert die Adressen der Beratungsstellen findet.<br />
Ferienjobs und Sozialversicherung<br />
Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in<br />
Bayern informieren<br />
Die bayerischen Schülerinnen und Schüler trennen nur noch wenige<br />
Tage von den Sommerferien. Ferienzeit bedeutet für viele auch<br />
Arbeitszeit: Sie bessern ihr Taschengeld durch einen Ferienjob<br />
auf. Müssen dafür auch Sozialabgaben gezahlt werden?<br />
Schüler und Studenten müssen grundsätzlich die gleichen Abgaben<br />
zahlen wie normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich<br />
die Ferien zum Arbeiten nutzt, übt unter bestimmten Voraussetzungen<br />
nur eine kurzfristige Beschäftigung aus.<br />
Aus dieser Beschäftigung müssen keine Beiträge gezahlt werden,<br />
so die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung<br />
in Bayern.<br />
Als „kurzfristig“ gilt eine Beschäftigung immer dann, wenn<br />
diese insgesamt zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im laufenden<br />
Jahr nicht überschreitet. Wie hoch der Verdienst und<br />
die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle. Der<br />
Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Mehrere<br />
Jobs dieser Art während eines Kalenderjahres werden allerdings<br />
zusammengerechnet.<br />
Wer die Aushilfstätigkeit länger ausübt, darf bis zu 400 Euro<br />
im Monat verdienen, ohne Abgaben zur Sozialversicherung zu<br />
zahlen. Diese sind in der Regel vom Arbeitgeber als Pauschalbeiträge<br />
zu entrichten. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit,<br />
den Beitrag zur Rentenversicherung aufzustocken und<br />
damit Pflichtbeiträge zu erwerben.<br />
Sonderfall Praktikum<br />
Für Studenten im Praktikum gibt es im Bereich der Sozialversicherung<br />
zahlreiche Sonderregelungen. Die Regionalträger der<br />
Deutschen Rentenversicherung in Bayern empfehlen daher,<br />
sich vor Aufnahme eines Praktikums bei den Sozialversicherungsträgern<br />
(Arbeitsagentur, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger)<br />
zu informieren.<br />
Mehr zu Ferienjobs, der Chance für weniger als 19 Euro monatlich<br />
den vollen Schutz der Rentenversicherung zu erwerben<br />
und mit einem Riestervertrag noch Zulagen vom Staat zu erhalten<br />
gibt es beim kostenlosen Bürgertelefon 0800 1000 48088<br />
und in allen Auskunfts- und Beratungsstellen.<br />
––––––––––<br />
Bayerisches Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und<br />
Datenverarbeitung<br />
Interviewer bitten um Auskunft<br />
Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet<br />
wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung<br />
bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach<br />
Mitteilung <strong>des</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>amts für Statistik und Da-<br />
- 105 -<br />
tenverarbeitung werden dabei im Laufe <strong>des</strong> Jahres rund 60 000<br />
Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen<br />
Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen<br />
und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem<br />
Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der<br />
Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.<br />
Mikrozensus 2012 im Januar gestartet<br />
Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bun<strong>des</strong>gebiet<br />
wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete<br />
Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt.<br />
Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen<br />
über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung,<br />
insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus<br />
2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten<br />
der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben<br />
dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur<br />
Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung<br />
und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch<br />
den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage<br />
für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und<br />
<strong>des</strong>halb für alle Bürger von großer Bedeutung.<br />
Wie das Bayerische Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen<br />
ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach<br />
bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven<br />
Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden,<br />
wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen.<br />
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren<br />
ist aufgrund <strong>des</strong> geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig<br />
und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um<br />
jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung<br />
übertragen zu können, ist es wichtig, dass<br />
jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung<br />
teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten<br />
Fragen <strong>des</strong> Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,<br />
und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.<br />
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen<br />
der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die<br />
Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den<br />
Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem<br />
Ausweis <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit<br />
verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview<br />
teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen<br />
selbst auszufüllen und per Post an das Lan<strong>des</strong>amt einzusenden.<br />
Das Bayerische Lan<strong>des</strong>amt für Statistik und Datenverarbeitung<br />
bittet alle Haushalte, die im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2012 eine Ankündigung<br />
zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der<br />
Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.<br />
AUS DEM MARKTGEMEINDERAT<br />
Öffentliche Sitzung am 26.06.2012<br />
Der Vorsitzende eröffnet die 80. Sitzung <strong>des</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderates<br />
<strong>Wiesenttal</strong>. Er stellt fest, dass zu dieser Sitzung ordnungsgemäß<br />
geladen wurde. Sodann stellt er fest, dass der<br />
<strong>Markt</strong>gemeinderat beschlussfähig ist.<br />
Er verliest das Protokoll der letzten beiden öffentlichen Sitzungen.<br />
Einwendungen werden nicht erhoben. Der Vorsitzende<br />
stellt fest, dass damit die Niederschriften genehmigt sind.