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Freie Werkstatt_10_2015_lowres

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<strong>Werkstatt</strong>ausrüstung<br />

des Leitfadens lassen sich zweimal im Jahr bequem online downloaden.<br />

Eine optional erhältliche AU-Update-Lizenz gestaltet die<br />

Kosten transparent und macht sie planbar. Allerdings sind die<br />

regelmäßigen AU-Updates für mega macs-Anwender mit Repair<br />

Plus-Lizenz ohnehin inklusive.<br />

Gleich nach der Bestellung eines AU-Geräts der HG4-Generation<br />

erhält die <strong>Werkstatt</strong> eine Bestätigung, die bei der Innung eingereicht<br />

als Nachweis der Aufrüstung gilt.<br />

AVL DITEST mit Cash Back-Aktion<br />

Wenn Sie Besitzer einer AVL DITEST Abgasstation sind, erhalten Sie<br />

bei Neukauf einer MDS 450-Abgasstation eine Gutschrift von 400<br />

€ für Ihr Altgerät. Die Aktion ist befristet bis zum 31. Oktober <strong>2015</strong>.<br />

Die Benzin/Diesel-Abgasstation MDS 450 ist ein modulares PCbasiertes<br />

System, das zu einer kompletten Kombi-AU-Diagnose-<br />

Motortest-Station aufgerüstet werden kann. Es beinhaltet das<br />

OBD-Interface AVL DITEST OBD <strong>10</strong>00, das Bluetooth-fähig und<br />

auch 24-Volt-kompatibel ist. Das MDS 450 ist das Top-Produkt<br />

unter den AVL DITEST-Abgasmessgeräten und ist vorbereitet für<br />

zukünftige Anforderungen in Hard- und Software. Der Leitfaden<br />

5 wird direkt mit der Software im neuen Gerät geliefert, LF 5-SW<br />

wird sobald dieser verfügbar ist, kostenlos nachgeliefert.<br />

Mehr Infos unter: www.avlditest.com<br />

Die Benzin-Diesel-Abgasstation<br />

von AVL DITEST eignet sich für:<br />

• AU/offizielle Abgasmessung<br />

• Abgasanalyse<br />

• EOBD zum Auslesen der<br />

Hilfsgrößen<br />

• Hochvoltmesstechnik (optional)<br />

Direkt aus dem Programm können Sie Ihren Kunden mit Ihrer Adresse den Nachweis der<br />

durchgeführten AU überreichen.<br />

Periodische Fahrzeugüberwachung<br />

Mit Einführung der neuen AU (Ersatz ASU) im Jahre 1993 wurden<br />

erstmals Fahrzeuge mit Katalysator und Fahrzeuge mit Dieselantrieb<br />

in die Abgasuntersuchung aufgenommen (Leitfaden 1). Es<br />

dauerte dann fast zehn Jahre ehe 2002 Pkw-Fahrzeuge mit Benzinantrieb<br />

und OBD-Systemen in die Überprüfung mit einbezogen<br />

wurden (Leitfaden 2). Mit Einführung der OBD bei Dieselfahrzeugen<br />

kam 2006 der Leitfaden 3 zum Einsatz (inkl. Motorräder). Ihm<br />

folgte nur zwei Jahre später der Leitfaden 4, in dem das in der<br />

41. Änderungsverordnung vorgesehene zweistufige Prüfverfahren<br />

für Fahrzeuge mit Erstzulassung 01.01.2006 umgesetzt wurde.<br />

Zweistufiges Prüfverfahren bedeutet, dass abhängig von Informationen<br />

aus dem OBD-System (alle Readinesscodes gesetzt)<br />

eine Endrohrprüfung durchzuführen ist oder nicht. Viele kleine<br />

Änderungen wie europäische Fahrzeugdokumente, Anpassung<br />

der Grenzwerte für die AU sowohl beim Benziner als auch beim<br />

Diesel, Auslesen der FIN über das OBD-System und viele andere<br />

technische Neuerungen fanden ihren Niederschlag mit dem Ziel,<br />

die Abgasuntersuchung effizienter zu gestalten und dem technischen<br />

Fortschritt anzupassen. Mit Vorliegen dieser Broschüre sprechen<br />

wir von einem Geräteleitfaden 5, der wiederum sehr stark<br />

von technischen Neuerungen der Fahrzeugtechnologie geprägt<br />

ist. Die neue AU-Richtlinie wurde Anfang Oktober im Verkehrsblatt<br />

18/2014 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur<br />

veröffentlicht und ist zum 01.06.<strong>2015</strong> für alle Fahrzeuge,<br />

zugelassen nach EURO 6/VI (Pkw und Nkw) anzuwenden.<br />

Warum ist ein Leitfaden 5 notwendig?<br />

Hauptantrieb für die Notwendigkeit der Änderung in der AU-<br />

Gesetzgebung (AU-Richtlinie) ist zum einen die Verwendung von<br />

WWH-OBD (world wide harmonised OBD) bei Fahrzeugen zugelassen<br />

nach Verordnung 595/2009 EC (Euro VI NKW). Zum anderen<br />

wurden viele kleine Anpassungen wie Elektrofahrzeuge mit Range<br />

Extender, Umsetzung der Plakettenwerte in der Datenbank mit<br />

Kennzeichnung, Behandlung von Fahrzeugen mit Standdrehzahlbegrenzung,<br />

verkürzte Prüfprozedur für alle Fahrzeuge mit Dieselmotor,<br />

falls der erste Gasstoß signifikant unter dem Grenzwert liegt,<br />

im Leitfaden 5 umgesetzt.<br />

Vorteile des Leitfadens 5<br />

• Zeitersparnis: Dieselfahrzeuge mit WWH-OBD können mittels<br />

verkürztem Verfahren (OBDAU) geprüft werden.<br />

• Klarheit: Eindeutige Regelung für Fahrzeuge mit Standdrehzahlbegrenzung.<br />

• weniger Abgase:<br />

Alle Dieselfahrzeuge, die mittels Endrohrmessung geprüft werden<br />

müssen, können in der Zukunft mit einem einzigen Gasstoß<br />

geprüft werden, vorausgesetzt, der Trübungswert liegt mindestens<br />

30 % unter dem „maximalen“ Sollwert (Plakettenwert, Herstellervorgabe<br />

oder Standardwert). Den Plakettenwert, soweit<br />

vorhanden, findet man entweder auf dem Typenschild oder auf<br />

einem gesonderten Schild, je nach Fahrzeughersteller.<br />

• weniger Lärm<br />

• motorschonend<br />

• neue Marktpotenziale: AU an Elektrofahrzeugen mit Range<br />

Extender.<br />

40 FREIE WERKSTATT<br />

<strong>10</strong> - <strong>2015</strong>

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