Freie Werkstatt_10_2015_lowres
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<strong>Werkstatt</strong>ausrüstung<br />
des Leitfadens lassen sich zweimal im Jahr bequem online downloaden.<br />
Eine optional erhältliche AU-Update-Lizenz gestaltet die<br />
Kosten transparent und macht sie planbar. Allerdings sind die<br />
regelmäßigen AU-Updates für mega macs-Anwender mit Repair<br />
Plus-Lizenz ohnehin inklusive.<br />
Gleich nach der Bestellung eines AU-Geräts der HG4-Generation<br />
erhält die <strong>Werkstatt</strong> eine Bestätigung, die bei der Innung eingereicht<br />
als Nachweis der Aufrüstung gilt.<br />
AVL DITEST mit Cash Back-Aktion<br />
Wenn Sie Besitzer einer AVL DITEST Abgasstation sind, erhalten Sie<br />
bei Neukauf einer MDS 450-Abgasstation eine Gutschrift von 400<br />
€ für Ihr Altgerät. Die Aktion ist befristet bis zum 31. Oktober <strong>2015</strong>.<br />
Die Benzin/Diesel-Abgasstation MDS 450 ist ein modulares PCbasiertes<br />
System, das zu einer kompletten Kombi-AU-Diagnose-<br />
Motortest-Station aufgerüstet werden kann. Es beinhaltet das<br />
OBD-Interface AVL DITEST OBD <strong>10</strong>00, das Bluetooth-fähig und<br />
auch 24-Volt-kompatibel ist. Das MDS 450 ist das Top-Produkt<br />
unter den AVL DITEST-Abgasmessgeräten und ist vorbereitet für<br />
zukünftige Anforderungen in Hard- und Software. Der Leitfaden<br />
5 wird direkt mit der Software im neuen Gerät geliefert, LF 5-SW<br />
wird sobald dieser verfügbar ist, kostenlos nachgeliefert.<br />
Mehr Infos unter: www.avlditest.com<br />
Die Benzin-Diesel-Abgasstation<br />
von AVL DITEST eignet sich für:<br />
• AU/offizielle Abgasmessung<br />
• Abgasanalyse<br />
• EOBD zum Auslesen der<br />
Hilfsgrößen<br />
• Hochvoltmesstechnik (optional)<br />
Direkt aus dem Programm können Sie Ihren Kunden mit Ihrer Adresse den Nachweis der<br />
durchgeführten AU überreichen.<br />
Periodische Fahrzeugüberwachung<br />
Mit Einführung der neuen AU (Ersatz ASU) im Jahre 1993 wurden<br />
erstmals Fahrzeuge mit Katalysator und Fahrzeuge mit Dieselantrieb<br />
in die Abgasuntersuchung aufgenommen (Leitfaden 1). Es<br />
dauerte dann fast zehn Jahre ehe 2002 Pkw-Fahrzeuge mit Benzinantrieb<br />
und OBD-Systemen in die Überprüfung mit einbezogen<br />
wurden (Leitfaden 2). Mit Einführung der OBD bei Dieselfahrzeugen<br />
kam 2006 der Leitfaden 3 zum Einsatz (inkl. Motorräder). Ihm<br />
folgte nur zwei Jahre später der Leitfaden 4, in dem das in der<br />
41. Änderungsverordnung vorgesehene zweistufige Prüfverfahren<br />
für Fahrzeuge mit Erstzulassung 01.01.2006 umgesetzt wurde.<br />
Zweistufiges Prüfverfahren bedeutet, dass abhängig von Informationen<br />
aus dem OBD-System (alle Readinesscodes gesetzt)<br />
eine Endrohrprüfung durchzuführen ist oder nicht. Viele kleine<br />
Änderungen wie europäische Fahrzeugdokumente, Anpassung<br />
der Grenzwerte für die AU sowohl beim Benziner als auch beim<br />
Diesel, Auslesen der FIN über das OBD-System und viele andere<br />
technische Neuerungen fanden ihren Niederschlag mit dem Ziel,<br />
die Abgasuntersuchung effizienter zu gestalten und dem technischen<br />
Fortschritt anzupassen. Mit Vorliegen dieser Broschüre sprechen<br />
wir von einem Geräteleitfaden 5, der wiederum sehr stark<br />
von technischen Neuerungen der Fahrzeugtechnologie geprägt<br />
ist. Die neue AU-Richtlinie wurde Anfang Oktober im Verkehrsblatt<br />
18/2014 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur<br />
veröffentlicht und ist zum 01.06.<strong>2015</strong> für alle Fahrzeuge,<br />
zugelassen nach EURO 6/VI (Pkw und Nkw) anzuwenden.<br />
Warum ist ein Leitfaden 5 notwendig?<br />
Hauptantrieb für die Notwendigkeit der Änderung in der AU-<br />
Gesetzgebung (AU-Richtlinie) ist zum einen die Verwendung von<br />
WWH-OBD (world wide harmonised OBD) bei Fahrzeugen zugelassen<br />
nach Verordnung 595/2009 EC (Euro VI NKW). Zum anderen<br />
wurden viele kleine Anpassungen wie Elektrofahrzeuge mit Range<br />
Extender, Umsetzung der Plakettenwerte in der Datenbank mit<br />
Kennzeichnung, Behandlung von Fahrzeugen mit Standdrehzahlbegrenzung,<br />
verkürzte Prüfprozedur für alle Fahrzeuge mit Dieselmotor,<br />
falls der erste Gasstoß signifikant unter dem Grenzwert liegt,<br />
im Leitfaden 5 umgesetzt.<br />
Vorteile des Leitfadens 5<br />
• Zeitersparnis: Dieselfahrzeuge mit WWH-OBD können mittels<br />
verkürztem Verfahren (OBDAU) geprüft werden.<br />
• Klarheit: Eindeutige Regelung für Fahrzeuge mit Standdrehzahlbegrenzung.<br />
• weniger Abgase:<br />
Alle Dieselfahrzeuge, die mittels Endrohrmessung geprüft werden<br />
müssen, können in der Zukunft mit einem einzigen Gasstoß<br />
geprüft werden, vorausgesetzt, der Trübungswert liegt mindestens<br />
30 % unter dem „maximalen“ Sollwert (Plakettenwert, Herstellervorgabe<br />
oder Standardwert). Den Plakettenwert, soweit<br />
vorhanden, findet man entweder auf dem Typenschild oder auf<br />
einem gesonderten Schild, je nach Fahrzeughersteller.<br />
• weniger Lärm<br />
• motorschonend<br />
• neue Marktpotenziale: AU an Elektrofahrzeugen mit Range<br />
Extender.<br />
40 FREIE WERKSTATT<br />
<strong>10</strong> - <strong>2015</strong>