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Landschaftsplan Grevesmühlen Teil 2

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LANDSCHAFTSPLAN DER STADT GREVESMÜHLEN - TEIL 2-<br />

2.2.13 Biotopkomplex XIII (Jameler Forst)<br />

Bestandssituation und Bedeutung<br />

- Mischwald mit hohem<br />

Nadelwaldanteil,<br />

- Stark bewegtes Relief.<br />

Entwicklungsziele<br />

- Nachhaltige Waldnutzung einheimischer<br />

standorttypischer Gehölze,<br />

- Langfristige Reduzierung von Nadelholzbereichen.<br />

2.2.14 Biotopkomplex- besiedeltes Stadtgebiet (1-6) und Ortsteile<br />

Entwicklungsziele<br />

- Ortsrandeingrünung durch Bepflanzung, insbesondere in <strong>Grevesmühlen</strong> Nord,<br />

<strong>Grevesmühlen</strong> West und <strong>Grevesmühlen</strong> Ost,<br />

- Naturschutzgerechte Nutzung von Flächen zwischen dem besiedelten Ortsrand<br />

und dem Biotopkomplex XI a (XI b kein Erfordernis, weil berücksichtigt),<br />

- Konzept für Pflege- und Entwicklung sowie der Nutzung des Tannenberges,<br />

- Ortsdurchgrünung verbessern– im Rahmen des Beteiligungsverfahrens durch<br />

Auflistung ergänzen,<br />

- Beseitigung gewerblicher Brachen mit Altlasten etc. – Konfliktbewältigung ist<br />

bereits in den vergangenen Jahren erfolgt (zum Beispiel südlich des Grünen<br />

Weges),<br />

- Entwicklung von Heideflächen im Bereich der Wotenitzer Tannen,<br />

- Waldumbau und nachhaltige Waldnutzung (Wotenitzer Tannen),<br />

- Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten <strong>Grevesmühlen</strong> Süd (Verbund<br />

Tannenberg, Poischow und Wotenitzer Tannen).<br />

Für die Ortsteile innerhalb des Stadtgebietes gilt es im Allgemeinen den dörflichen<br />

Charakter (soweit noch vorhanden) zu bewahren und Konzepte für eine<br />

entsprechende dörfliche und landschaftliche Gestaltung zu entwickeln. Insbesondere<br />

in Ortsteilen mit historischen Strukturen und besonderer landschaftlicher Lage gilt es,<br />

diese Punkte bei der Dorfentwicklung zu berücksichtigen. Hierzu gehören vor allem<br />

die Orte Santow, Hamberge, Hoikendorf, Barendorf und Degtow.<br />

Insgesamt ist durch Ortsrandeingrünungen ein fließender Übergang in die offene<br />

Landschaft anzustreben. Die vorhandenen Großgehölze sind zu pflegen und zu<br />

erhalten und ggf. Neuanpflanzungen vorzunehmen.<br />

Planungsstand: endgültiges Exemplar – 04.05.2009 20

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