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Voraussetzungen<br />

Für wen ist eine Maßnahme in unserer Klinik geeignet?<br />

Gesetzliche Grundlage<br />

Seit 2007 ist die Gesundheitsreform mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

(GKV-WSG) in Kraft getreten.<br />

Mit der Verabschiedung dieser Reform wurde das Angebot<br />

der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für<br />

Mütter/Väter in Familienverantwortung gezielt gestärkt<br />

und in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen<br />

Krankenkassen aufgenommen. Stationäre Mutter-Kind-<br />

Maßnahmen sind zur Pflichtleistung erklärt worden und<br />

müssen bei einer medizinischen Notwendigkeit von diesen<br />

bewilligt werden.<br />

Zielgruppen<br />

In Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß<br />

§ 111 SGB V, § 111 a SGB V und § 30 GewO besteht,<br />

werden Leistungen für Mütter erbracht, wenn eine<br />

Indikation für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung<br />

der Mutter nach §§ 24/41 SGB V vorliegt.<br />

Vorsorgebedürftigkeit für die Mutter besteht dann,<br />

wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen<br />

vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer<br />

Zeit zu einer Krankheit führen werden oder krankheitsbedingte<br />

Beeinträchtigungen der Aktivitäten verhindert<br />

bzw. dem Krankheitsprozess entgegengewirkt werden<br />

soll und hierfür die Behandlung des Gesundheitsproblems<br />

im ambulanten/vertragsärztlichen Bereich insbesondere<br />

vor dem Hintergrund mütter-/väterspezifischer<br />

Problemkonstellationen nicht ausreicht und ein komplexer<br />

Behandlungsansatz erforderlich ist.<br />

Rehabilitationsbedürftigkeit besteht, wenn insbesondere<br />

in Verbindung mit negativen Einflüssen aus dem<br />

Lebenshintergrund einer Mutter/eines Vaters krankheitsbedingt<br />

voraussichtlich nicht nur vorübergehende<br />

alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten vorliegen,<br />

durch die in absehbarer Zeit Beeinträchtigungen<br />

der Teilhabe drohen oder Beeinträchtigungen der Teilhabe<br />

bereits bestehen und über die kurative Versorgung<br />

hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre<br />

Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist.<br />

Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Mutter-/<br />

Vater-Kind-Maßnahme ist das Vorliegen eines Gesundheitsproblems<br />

oder einer Gesundheitsstörung, die nicht<br />

selten zu einer Krankheit führt.<br />

Dies können sein:<br />

• Erschöpfungssyndrom (Burn-out-Syndrom)<br />

• unspezifische musculoskeletale Beschwerden<br />

• Anpassungsstörung<br />

• Unruhe- und Angstgefühle<br />

• depressive Verstimmung<br />

• Schlafstörungen<br />

• Kopfschmerzen<br />

• Unter-/Über-/Fehlernährung<br />

• funktionelle Magen-Darm-Probleme oder funktionelle<br />

Sexualstörungen.<br />

Im Zusammenhang mit mütter-/väterspezifischen Problemkonstellationen<br />

sind Kontextfaktoren von entscheidender<br />

Bedeutung, da diese die Notwendigkeit einer<br />

komplexen Leistung untermauern.<br />

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