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Voraussetzungen<br />
Für wen ist eine Maßnahme in unserer Klinik geeignet?<br />
Gesetzliche Grundlage<br />
Seit 2007 ist die Gesundheitsreform mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />
(GKV-WSG) in Kraft getreten.<br />
Mit der Verabschiedung dieser Reform wurde das Angebot<br />
der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für<br />
Mütter/Väter in Familienverantwortung gezielt gestärkt<br />
und in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen<br />
Krankenkassen aufgenommen. Stationäre Mutter-Kind-<br />
Maßnahmen sind zur Pflichtleistung erklärt worden und<br />
müssen bei einer medizinischen Notwendigkeit von diesen<br />
bewilligt werden.<br />
Zielgruppen<br />
In Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag gemäß<br />
§ 111 SGB V, § 111 a SGB V und § 30 GewO besteht,<br />
werden Leistungen für Mütter erbracht, wenn eine<br />
Indikation für eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung<br />
der Mutter nach §§ 24/41 SGB V vorliegt.<br />
Vorsorgebedürftigkeit für die Mutter besteht dann,<br />
wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen<br />
vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer<br />
Zeit zu einer Krankheit führen werden oder krankheitsbedingte<br />
Beeinträchtigungen der Aktivitäten verhindert<br />
bzw. dem Krankheitsprozess entgegengewirkt werden<br />
soll und hierfür die Behandlung des Gesundheitsproblems<br />
im ambulanten/vertragsärztlichen Bereich insbesondere<br />
vor dem Hintergrund mütter-/väterspezifischer<br />
Problemkonstellationen nicht ausreicht und ein komplexer<br />
Behandlungsansatz erforderlich ist.<br />
Rehabilitationsbedürftigkeit besteht, wenn insbesondere<br />
in Verbindung mit negativen Einflüssen aus dem<br />
Lebenshintergrund einer Mutter/eines Vaters krankheitsbedingt<br />
voraussichtlich nicht nur vorübergehende<br />
alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten vorliegen,<br />
durch die in absehbarer Zeit Beeinträchtigungen<br />
der Teilhabe drohen oder Beeinträchtigungen der Teilhabe<br />
bereits bestehen und über die kurative Versorgung<br />
hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre<br />
Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist.<br />
Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Mutter-/<br />
Vater-Kind-Maßnahme ist das Vorliegen eines Gesundheitsproblems<br />
oder einer Gesundheitsstörung, die nicht<br />
selten zu einer Krankheit führt.<br />
Dies können sein:<br />
• Erschöpfungssyndrom (Burn-out-Syndrom)<br />
• unspezifische musculoskeletale Beschwerden<br />
• Anpassungsstörung<br />
• Unruhe- und Angstgefühle<br />
• depressive Verstimmung<br />
• Schlafstörungen<br />
• Kopfschmerzen<br />
• Unter-/Über-/Fehlernährung<br />
• funktionelle Magen-Darm-Probleme oder funktionelle<br />
Sexualstörungen.<br />
Im Zusammenhang mit mütter-/väterspezifischen Problemkonstellationen<br />
sind Kontextfaktoren von entscheidender<br />
Bedeutung, da diese die Notwendigkeit einer<br />
komplexen Leistung untermauern.<br />
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