Lustbarkeitsabgabe Anmeldung - Helmut - List - Halle
Lustbarkeitsabgabe Anmeldung - Helmut - List - Halle
Lustbarkeitsabgabe Anmeldung - Helmut - List - Halle
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WISSENSWERTES FÜR BALLVERANSTALTERiNNEN<br />
Zur besseren ersten Orientierung möchten wir Ihnen einige grundlegende Informationen<br />
bereitstellen.<br />
RÄUMLICHKEITEN HELMUT-LIST-HALLE<br />
Die HELMUT-LIST-HALLE besteht aus drei Teilen, in denen maximal 2.400 Personen Platz finden<br />
(siehe hierzu auch beigefügten „Übersichtsplan“).<br />
FOYER (Teil A), mit rund 550 m 2<br />
Das FOYER dient zu Beginn des Abends logischerweise als Einlass und bietet sich dadurch besonders<br />
für Ihre individuellen Gestaltungsideen an (siehe Punkt „Dekorationsmaterial“).<br />
HALLE (Teil B), mit rund 1.100 m 2<br />
In der HALLE finden bis zu 816 Ihrer Gäste an Tischen Platz, ebenso die rund 200 m 2 große<br />
Tanzfläche, die Bühne mit exakt 40 m 2 und gegebenenfalls Ihre Verkaufsstände (siehe Plan „HALLE“<br />
und Punkt „Gastronomie“).<br />
BACKSTAGE (Teil C), mit rund 420 m 2 und GARDEROBEN (OG1)<br />
Im dritten <strong>Halle</strong>nteil geht es traditionellerweise lauter zu, denn dieser Raum wird gerne als<br />
Diskothek genutzt (siehe Plan „Diskothek“).<br />
Im ersten Stock sind insgesamt acht Garderoben untergebracht, die Ihnen unentgeltlich zur<br />
Verfügung stehen (siehe Plan „Garderoben“).<br />
PREISE (alle genannten Preise verstehen sich in Euro, ohne Steuern)<br />
Für einen Balltermin an einem Montag, Dienstag oder Mittwoch<br />
beträgt die Raummiete für alle drei oben genannten <strong>Halle</strong>nteile 8.500,--<br />
Für einen Balltermin an einem Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag,<br />
Feiertag oder einem Tag vor einem Feiertag für alle drei oben genannten <strong>Halle</strong>nteile 8.900,--<br />
1
INKLUDIERTE LEISTUNGEN<br />
Diese Mietpreise beinhalten folgende Leistungen:<br />
LICHTTECHNIK in FOYER (Teil A), HALLE (Teil B)<br />
Material zur Verfügung stehendes Lichtequipment,<br />
Tisch-, Tanzflächen-, Bühnenbeleuchtung, Stimmungslicht<br />
Personal Auf-, Abbau der Anlagen inklusive Einleuchten und Abendbetreuung<br />
TONTECHNIK (SPRACHBESCHALLUNG) in FOYER (Teil A), HALLE (Teil B)<br />
Material zur Verfügung stehendes Tonequipment,<br />
Basistontechnik für Hintergrundmusik und Reden, Funkmikros<br />
Personal Auf-, Abbau der Anlagen inklusive Einmessen und Abendbetreuung<br />
BÜHNENTECHNIK in HALLE (Teil B)<br />
Material zur Verfügung stehende Bühnenelemente<br />
Personal Auf-, Abbau der Bühne (8m x 5m, 0,60m Höhe),<br />
FOH-Platz (= Podeste für Licht- und Tontechnik)<br />
BESTUHLUNG/TISCHE in HALLE (Teil B)<br />
Material Stühle<br />
Personal Einmessen der Tische<br />
SONSTIGES TECHNISCHES MATERIAL<br />
Material Zwei Beamer mit jeweils 5.500 Ansilumen für Projektionen im FOYER (Teil A)<br />
Leinwand mit 6m x 4,5m<br />
Drei SONY Bravia Flatscreens, 40 Zoll<br />
Personal Auf- und Abbau, Einrichten<br />
BETRIEBSKOSTEN<br />
2<br />
Wasser<br />
Heizung<br />
Müllentsorgung
Die im Mietpreis inkludierte Entsorgung bezieht sich nicht auf die Entfernung des von Ihnen<br />
mitgebrachten Materials, wie zB. Dekorationsmaterial, Behältnisse aller Art (zB. für Brötchen,<br />
Kuchen, Blumen uä.), Damenspenden etc.<br />
All jene Gegenstände müssen vor Mietende abtransportiert bzw. fachgerecht entsorgt werden. Für<br />
letzteres stellen wir Ihnen unentgeltlich jeweils einen Container für Rest- bzw. Papiermüll in der<br />
HALLE (Teil B) zur Verfügung, mit der Bitte, ausschließlich diese für die Entsorgung zu nutzen.<br />
Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die dadurch entstehenden Kosten an Sie weiterverrechnet<br />
werden.<br />
Aus logistischen und organisatorischen Gründen bitten wir um Verständnis dafür, dass von Ihnen<br />
zurückgelassenes Material in der Regel nicht aufbewahrt werden und für Entsorgtes keinerlei<br />
Entschädigung erfolgen kann.<br />
PERSONALKOSTEN<br />
NICHT INKLUDIERTE LEISTUNGEN<br />
3<br />
LichttechnikerInnen (Aufbau, Veranstaltungsbetreuung, Abbau)<br />
TontechnikerInnen (Aufbau, Veranstaltungsbetreuung, Abbau)<br />
Brandschutz (für die gesamte Dauer des Balles)<br />
Haustechnik (vierundzwanzig Stunden Arbeitszeit)<br />
HelferInnen für Dekorationsarbeiten (acht Mannstunden Arbeitszeit)<br />
WC-Dienst (von 21:00 Uhr bis 02:00 Uhr)<br />
StagemanagerIn<br />
Folgende beiden Positionen sind nicht im Mietpreis inkludiert und werden nach Aufwand bzw.<br />
Verbrauch innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt:<br />
STROM € 800,-- (Schätzkosten)<br />
REINIGUNG € 800,-- (Schätzkosten)<br />
Die unten angeführten Leistungen werden von der HELMUT-LIST-HALLE beauftragt und an die<br />
Mieterin verrechnet:<br />
SECURITY, Firma KLS € 1.650,--<br />
(10 Personen für die gesamte Dauer des Balles)<br />
AMBULANZDIENST, Österreichisches Rotes Kreuz € 240,--<br />
ZUSÄTZLICH BENÖTIGTES MATERIAL BZW. LEISTUNGEN<br />
können auf Wunsch von der HELMUT-LIST-HALLE organisiert werden. Diese Leistungen werden<br />
gesondert kalkuliert und ohne Aufschlag weiterverrechnet.
Es steht der Mieterin frei, nicht inkludierte Leistungen (Videotechnik, FotografIn, Band,<br />
DiskobetreiberIn) selbst zu wählen und zu beauftragen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen vor diesen<br />
Entscheidungen gerne mit Rat und Tat zur Seite.<br />
MIETVEREINBARUNG<br />
Zum Abschluss der Mietvereinbarung sind nur volljährige Personen berechtigt.<br />
Die Terminreservierung wird erst durch die Unterfertigung der Mietvereinbarung, die ausschließlich<br />
von der HLH <strong>Halle</strong>nverwaltung GmbH als Betreiberin der HELMUT-LIST-HALLE übermittelt werden<br />
kann, zum fixen Veranstaltungstermin.<br />
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass mehrere Personen die Mietvereinbarung<br />
unterfertigen, wie zum Beispiel einE VertreterIn jeder Klasse, ElternvertreterInnen oder<br />
Klassenvorstände.<br />
GASTRONOMIE<br />
Die HELMUT-LIST-HALLE wird gastronomisch exklusiv von eckstein event gmbh betreut. Für all Ihre<br />
Fragen steht Ihnen Frau Lisa Marik unter +43/664/968 99 14 bzw. marik@eckstein.co.at gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Die Tische für 816 Personen in der HALLE (Teil B) sind im Mietpreis inkludiert, ebenso die<br />
dementsprechende Tischwäsche.<br />
Sollten Sie Zusätzliches benötigen, wie zum Beispiel Tischschmuck, -wäsche, Stehtische, Tische für<br />
Ihre Verkaufsstände, so kündigen Sie diese Wünsche bitte unbedingt bis spätestens sieben Werktage<br />
vor Ihrem Maturaball bei eckstein event gmbh an.<br />
Bitte beachten Sie auch, dass dieses zusätzlich angeforderte Material von Ihnen selbst auf- und (!)<br />
abgebaut werden kann – sollte das nicht der Fall sein, übernimmt diese Arbeiten die Firma ARTBOX,<br />
wobei die entstehenden Kosten an Sie verrechnet werden.<br />
Alle von Ihnen beigebrachten Waren dürfen nur in Absprache mit eckstein event gmbh zum Verkauf<br />
angeboten werden.<br />
Auf Wunsch übermittelt Ihnen der Generalcaterer der HELMUT-LIST-HALLE gerne das geplante<br />
Speisen- und Getränkeangebot.<br />
Des Öfteren beinhalten die Verträge von Band, DiskobetreiberIn, FotografIn bzw. Videotechnik auch<br />
deren Verköstigung. In diesem Fall können Sie bei eckstein event gmbh Gutscheine erwerben, dies<br />
garantiert Ihnen einen akkuraten Überblick über die konsumierten Speisen und Getränke.<br />
Die VeranstaltungsbesucherInnen kommen natürlich selbst für ihre Konsumationen auf.<br />
4
ORGANISATORISCHES<br />
Der Mietzeitraum erstreckt sich von 10:00 Uhr des Veranstaltungstages bis 10:00 Uhr des Folgetages.<br />
Um die HELMUT-LIST-HALLE auch der nachfolgenden Mieterin geräumt, gereinigt und termingerecht<br />
übergeben zu können, beschränken sich die Nutzungszeiten wie folgt:<br />
FOYER (Teil A): bis spätestens 08:00 Uhr des Folgetages<br />
HALLE (Teil B): bis 02:30 Uhr des Folgetages<br />
BACKSTAGE (Teil C): bis 05:00 Uhr des Folgetages<br />
Ihr Sektfrühstück können Sie bei unseren Kooperationspartnern - Hotel Daniel und Hotel Bokan,<br />
beide in unmittelbarer Nähe der HELMUT-LIST-HALLE gelegen – genießen. Bei Interesse übermitteln<br />
wir Ihnen gerne die Kontaktdaten.<br />
In der HELMUT-LIST-HALLE herrscht Rauchverbot. Wir weisen darauf hin, dass die Mieterin für die<br />
Einhaltung der seit 01.01.2009 geltenden Tabakgesetze verantwortlich ist.<br />
In den Garderoben im ersten Stock des <strong>Halle</strong>nteils C herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot; es<br />
dürfen auch keine alkoholischen Getränke gelagert werden. Die Securityfirma ist angewiesen, die<br />
Garderoben daraufhin regelmäßig zu kontrollieren.<br />
Natürlich steht es Ihnen frei, die Dauer der Einlasszeit in FOYER und HALLE selbst festzulegen.<br />
Aufgrund unserer Beobachtungen empfehlen wir jedoch, diese mit 90 Minuten zu veranschlagen<br />
(zB.: 19:00 Uhr, Einlass, 20:30 Uhr, Polonaise), damit Ihre Gäste völlig stress- und staufrei den<br />
Beginn eines herrlichen Ballabends genießen können.<br />
Zur sicheren Lagerung von Wertgegenständen bzw. Bargeld steht Ihnen unser Safe zur Verfügung.<br />
PROBEN<br />
Am Veranstaltungstag steht Ihnen die HELMUT-LIST-HALLE mit ton- und lichttechnischer Betreuung<br />
zwischen 15:00 Uhr und 18:30 Uhr für Proben und den Fototermin zur Verfügung. Ein Probenplan<br />
könnte zum Beispiel so aussehen:<br />
15:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Probe Mitternachtseinlage<br />
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Fotograf<br />
17:00 Uhr bis 18:30 Uhr: Probe Polonaise<br />
Gerne greifen wir Ihnen bei der Planung Ihres Balles unter die Arme! Damit Ihre Ideen bestmöglich<br />
umgesetzt werden können, laden wir Sie circa 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung ein, um Sie bei der<br />
verbindlichen Planung der letzten organisatorischen und technischen Details fachmännisch zu<br />
beraten.<br />
Darüber hinaus steht Ihnen am Veranstaltungstag selbst von 10:00 Uhr bis nach der<br />
Mitternachtseinlage einE AnsprechpartnerIn (=StagemanagerIn) für all Ihre Fragen zur Seite.<br />
5
DEKORATIONSMATERIAL<br />
Das Anbringen von Dekorationsmaterial ab einer Höhe von zwei Metern darf nur von Fachpersonal<br />
durchgeführt werden. Ausstellungsstücke im Bodenbereich müssen gesichert sein.<br />
Großflächige Dekorationen müssen den Brandschutzklassen B1, Q1 und Tr1 entsprechen!<br />
Bitte beachten Sie, dass Ihnen für Dekorationsarbeiten HelferInnen zur Verfügung stehen. Je früher<br />
diese über die Art ihrer Hilfestellung informiert werden und je pünktlicher das betreffende Material<br />
von Ihnen in die HELMUT-LIST-HALLE geliefert wird, desto besser.<br />
TON- UND VIDEOTECHNIK<br />
In der HELMUT-LIST-HALLE werden alle Tonträger mit professionellem Gerät abgespielt, trotzdem<br />
gibt es leider keine hundertprozentige Garantie für eine fehlerlose Wiedergabe.<br />
Tonmaterial, welches von Ihnen auf CD gebrannt wird (beispielsweise für die Polonaise oder die<br />
Mitternachtseinlage), sollte deshalb am Besten mit maximal vier- bis achtfacher Geschwindigkeit<br />
und nicht höher gebrannt werden. Um unangenehme akustisch Fehlerquellen auszuschließen, bitten<br />
wir Sie, uns das Tonmaterial für Polonaise und Mitternachtseinlage(n) bereits vor Ihrem<br />
Veranstaltungstag vorbeizubringen, damit dieses von unseren TontechnikerInnen vorbereitend<br />
bearbeitet werden kann.<br />
Bei Videoaufnahmen ist darauf zu achten, dass auch die Sprachaufnahmen von guter Qualität sind.<br />
Das heißt, der/die SprecherIn soll nicht in hallenden Räumen und möglichst nahe am Mikrofon<br />
stehen (bzw. ein externes Mikrofon verwenden). Generell ist es am Besten, Tonaufnahmen und<br />
Tonüberspielungen von professionellen TontechnikerInnen durchführen zu lassen.<br />
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG<br />
Bis spätestens sieben Werktage vor Beginn des Mietverhältnisses muss der Nachweis einer<br />
Veranstalterhaftpflicht- sowie einer Schadensversicherung im Büro der HELMUT-LIST-HALLE<br />
vorliegen. Gerne übermitteln wir Ihnen das dementsprechende Antragsformular unseres<br />
Kooperationspartners, der Grazer Wechselseitigen Versicherung.<br />
VERANSTALTUNGSANMELDUNG<br />
Eine Kopie der Veranstaltungsanmeldung muss ebenso eine Woche vor Ihrem Maturaball bei der<br />
Vermieterin vorliegen. Im Anhang finden Sie das erforderliche <strong>Anmeldung</strong>sformular (ebenso jenes<br />
für die AKM, sowie die <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong>).<br />
6
HILFE!<br />
Sollten Ihrerseits noch Fragen auftauchen, zögern Sie bitte nicht, uns unter unten angeführten<br />
Nummern bzw. Adressen zu kontaktieren.<br />
Hilfreiche Hinweise (zB. zu diversen Behördenwegen uä.) entnehmen Sie bitte dem beigefügten<br />
„LEITFADEN FÜR (ERST-)VERANSTALTERiNNEN“.<br />
Detaillierte Angaben zu Ihrer Rolle als VeranstalterIn gibt es unter<br />
http://www.kulturserver-graz.at/kulturamt/134#Vorwort nachzulesen.<br />
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und eine gelungene Veranstaltung,<br />
Ihr Team der HELMUT-LIST-HALLE.<br />
KONTAKT<br />
HELMUT-LIST-HALLE<br />
HLH <strong>Halle</strong>nverwaltung GmbH T +43/316/58 42 60 12<br />
Andrea PLANK F +43/316/58 42 11<br />
Waagner–Biro–Straße 98a plank@helmut-list-halle.com<br />
8020 Graz www.helmut-list-halle.com<br />
7
LEITFADEN FÜR (ERST-) VERANSTALTERINNEN<br />
(Quelle: Kulturserver Graz, März 2009, http://www.kulturserver-graz.at/kulturamt/134#Vorwort)<br />
Wer gilt als VERANSTALTERiN?<br />
Als VeranstalterIn gilt, wer für eine Veranstaltung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht<br />
verantwortlich ist, auf wessen Rechnung die Veranstaltung durchgeführt wird, wer diese anzeigt, sie<br />
durch seine/ihre Tätigkeit veranlasst hat oder der Öffentlichkeit und den Behörden gegenüber als<br />
VeranstalterIn auftritt.<br />
Pflichten der VeranstalterInnen<br />
Der Veranstalter/die Veranstalterin muss für die Erfüllung aller Bestimmungen des<br />
Veranstaltungsgesetzes Sorge tragen, alle erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von<br />
Gefahren treffen, sowie die besonderen Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche nach dem<br />
Jugendschutzgesetz beachten.<br />
VERANSTALTUNGSFORMEN<br />
Öffentlich im Sinne des Gesetzgebers sind alle Veranstaltungen die allgemein zugänglich sind, zu<br />
denen also auch Personen Zutritt haben, die nicht vom Veranstalter/von der Veranstalterin<br />
persönlich eingeladen wurden, und ihm/ihr nicht vorher bekannt waren.<br />
Jede öffentliche Veranstaltung muss - das ist abhängig von Veranstaltungsart und/oder der<br />
jeweiligen Örtlichkeit - entweder angemeldet oder bewilligt werden.<br />
Bälle werden als öffentliche Veranstaltung bezeichnet.<br />
ANMELDUNG / ANZEIGE EINER VERANSTALTUNG<br />
Für jede öffentliche Veranstaltung in Räumlichkeiten und Gebäuden ist eine <strong>Anmeldung</strong> (Anzeige)<br />
beim Veranstaltungsreferat der Bundespolizeidirektion Graz notwendig.<br />
Anmeldepflichtige Veranstaltungen ohne rechtzeitige <strong>Anmeldung</strong> sind gesetzlich verboten!<br />
Die (kostenpflichtige!) <strong>Anmeldung</strong> muss spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung bei der<br />
Bundespolizeidirektion Graz erfolgen!<br />
Für die <strong>Anmeldung</strong> einer öffentlichen Veranstaltung sind also folgende Sachverhalte zu prüfen bzw.<br />
dann bekannt zu geben:<br />
• Ist für die Örtlichkeit eine Betriebsstättengenehmigung vorhanden? (Angabe der Nummer<br />
des Betriebsstättengenehmigungsbescheides)<br />
• Um welche Art von Veranstaltung handelt es sich? (Konzert, Theater, Lesung...)<br />
• Wer ist der/die VeranstalterIn?<br />
1
• Wer ist der/die Verantwortliche, der/die während der Veranstaltung am Veranstaltungsort<br />
anwesend ist? (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Geburtsort, Lichtbildausweis – die<br />
persönliche Unterschrift ist erforderlich)<br />
• Wo findet die Veranstaltung statt? (Adresse des Veranstaltungsorts)<br />
• Datum der Veranstaltung<br />
• Dauer der Veranstaltung (Einlass, Beginn, Ende)<br />
• Wie viele BesucherInnen werden erwartet?<br />
Die zuständige Behörde:<br />
Bundespolizeidirektion Graz<br />
Referat für Veranstaltungswesen<br />
Parkring 4/Pt., A-8010 Graz<br />
Tel.: 0316 / 888-655142<br />
Fax: 0316 / 888-655149<br />
www.bmi.gv.at/graz/<br />
HAFTUNG / VERSICHERUNG BEI VERANSTALTUNGEN<br />
Für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen,<br />
sowie den benützten Räumlichkeiten auftreten, werden in den meisten Fällen die VeranstalterInnen<br />
haftbar gemacht. Es ist daher im Sinne des/der VeranstalterIn zu klären, ob eine<br />
Haftpflichtversicherung abzuschließen ist.<br />
AMBULANZDIENST<br />
Bei Veranstaltungen mit zu erwartenden Emotionsausbrüchen (z.B. bei Popkonzerten) ist der/die<br />
VeranstalterIn verpflichtet, durch Einsatzkräfte des "Roten Kreuzes" für ausreichende Hilfeleistung<br />
zu sorgen.<br />
Die MitarbeiterInnen des "Roten Kreuzes" bieten für jede Veranstaltung Konzepte nach<br />
internationalen Richtlinien zur bestmöglichen Betreuung von Mitwirkenden und ZuschauerInnen<br />
(Errechnung der benötigten Anzahl an Rettungsmitteln je nach BesucherInnenzahlen, erforderliche<br />
Ambulanzeinsätze bei Veranstaltungen...).<br />
AnsprechpartnerIn für Fragen und Auskünfte:<br />
Österreichisches Rotes Kreuz Steiermark<br />
Bezirksstelle Graz Stadt<br />
Münzgrabenstraße 151, A-8010 Graz<br />
Tel.: 0316 / 471555-0<br />
Fax: 0316 / 471555-444<br />
E-Mail: graz-stadt@st.roteskreuz.at<br />
http://www.st.roteskreuz.at/<br />
2
STEUERN UND ABGABEN<br />
<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> (Vergnügungssteuer)<br />
Unter Lustbarkeiten (Vergnügungen) sind Veranstaltungen zu verstehen, welche überwiegend<br />
geeignet sind, die TeilnehmerInnen zu unterhalten.<br />
Eine Ball- und Tanzveranstaltung gilt in der Stadt Graz als Lustbarkeit, die abgabepflichtig ist.<br />
Die <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> ist ohne Aufforderung monatlich bis zum 15. des Folgemonates zu erklären<br />
und zu entrichten. Bei fallweisen Veranstaltungen tritt die Fälligkeit zwei Wochen nach Beendigung<br />
der Veranstaltung ein.<br />
Berechnung der <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />
Die Höhe der <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> wird je nach Art der Veranstaltung unterschiedlich berechnet und<br />
ergibt sich in Graz prozentuell vom Eintrittsgeld pro Veranstaltung, bei so genannten<br />
„Tanzveranstaltungen und Tanzbelustigungen“ sind dies 21 %.<br />
Abzurechnen ist hierbei nach der Veranstaltung, wenn die tatsächlich verkauften Karten bekannt<br />
sind.<br />
Unentgeltlich ausgegebene Karten, sowie Ehrenkarten können auf Antrag abgabefrei gelassen<br />
werden. Eine Empfehlung ist, alle Preiskategorien (vor allem auch Ermäßigungen) anzugeben, da<br />
sich dadurch die Gesamteinnahmen verringern!<br />
Für den Fall, dass kein Eintrittsgeld eingehoben wird oder die Einnahmen nur mit unverhältnismäßig<br />
hohem Aufwand festgestellt werden können, ist ein Pauschalbetrag je nach m2 des benützten<br />
Raums und der BesucherInnenzahl zu leisten.<br />
Achtung: Die Abgabenleistung besteht auch ohne Eintrittskartenverkauf!<br />
Die zuständige Behörde:<br />
Mag. Abteilung für Gemeindeabgaben<br />
Referat Unternehmensabgaben – <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />
Amtshaus, Schmiedgasse 26/I, A-8011 Graz<br />
Tel.: 0316 / 872-3440<br />
Fax: 0316 / 872-3409<br />
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at<br />
www.graz.at<br />
Urheberrecht<br />
Jeder Urheber/jede Urheberin hat das Recht, über sein/ihr Werk und dessen Nutzung frei zu<br />
verfügen. Dieses freie Verfügungsrecht der UrheberInnen über ihr geistiges Eigentum bedeutet, dass<br />
jede/r, die/der ein musikalisches, literarisches oder bildnerisches Werk nutzt, also z.B. öffentlich<br />
aufführt oder sendet, vorher eine entsprechende Nutzungsbewilligung (Lizenz) erwerben muss und<br />
den UrheberInnen für die Nutzung ihrer Werke ein angemessenes Entgelt (Tantiemen) zusteht.<br />
3
In Österreich bestehen die Rechte der UrheberInnen an ihren Werken zu Lebzeiten und bis 70 Jahre<br />
nach dem Ableben.<br />
Hierfür sind AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der AutorInnen, KomponistInnen und<br />
MusikverlegerInnen).<br />
Achtung: Die Verletzung des Urheberrechtes ist strafbar!<br />
AKM - Musik, Literatur<br />
Literarische und musikalische Werke unterliegen dem Urheberrecht. Öffentliche Aufführungen<br />
musikalischer und literarischer Werke sind der AKM, der Vertretung für AutorInnen,<br />
KomponistInnen und MusikverlegerInnen, bekannt zu geben.<br />
Was ist eine öffentliche Aufführung?<br />
Unter einer öffentlichen Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen durch einzelne<br />
MusikerInnen, Bands oder Vortragende von Lesungen, sondern auch die öffentliche Wiedergabe<br />
musikalischer/literarischer Darbietungen mit Hilfe von Bild- oder Tonträgern (CD, DVD, VHS u.a.m.),<br />
Radios und Fernsehern, sowie jede Art von Hintergrundmusik in Kaufhäusern, Boutiquen, bei<br />
FrisörInnen, in ÄrztInnenpraxen, Lokalen, etc.<br />
<strong>Anmeldung</strong>en<br />
Bevor urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich aufgeführt werden, ist dafür eine<br />
Nutzungsbewilligung (Lizenz) bei der AKM zu erwerben.<br />
Konzerte, Bälle, Zeltfeste, etc. sind mittels Anmeldekarte bis spätestens drei Tage vor der<br />
Veranstaltung bei der zuständigen Geschäftsstelle der AKM anzumelden.<br />
AnsprechpartnerIn für Informationen, <strong>Anmeldung</strong>en und Tarife für den Bezirk Graz-Stadt:<br />
AKM Geschäftsstelle Graz<br />
Pestalozzistraße 1/I, A-8010 Graz<br />
Tel.: 0316 / 821016<br />
Fax: 01 / 7132496-6000<br />
E-Mail: gest.graz@akm.co.at<br />
www.akm.co.at<br />
4
ERDGESCHOSS<br />
LÄNGSSCHNITT<br />
FOYER (Teil A)<br />
550M 2<br />
HALLE (Teil B)<br />
1.100M 2<br />
BACKSTAGE (Teil C)<br />
420M 2<br />
NORD 47° 04’ 46’’ OST 15° 24’ 41’’ HÖHE 367M 8020 GRAZ, WAAGNER-BIRO-STRASSE 98A WWW.HELMUT-LIST-HALLE.COM
A K M – A N M E L D U N G für e i n e Veranstaltung an einem Tag<br />
DATUM der<br />
VERANSTALTUNG<br />
Der Unterfertigte ersucht die staatl. gen. Ges. d. Autoren, Komponisten und Musikverleger<br />
(AKM) reg. Gen.m.b.H. um Erteilung der Aufführungsbewilligung für die von ihr verwalteten<br />
musikalischen und/oder literarischen Werke für die nachstehend genannte Veranstaltung zu<br />
den auf Seite 2 angeführten Vertragsbedingungen und verpflichtet sich, die <strong>Anmeldung</strong><br />
vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.<br />
Veranstalter (Zu- und Vorname bzw. Vereins- oder Firmenname; bei Vereinen/Firmen auch Zu- und Vorname des<br />
Zeichnungsberechtigten)<br />
Telefon: Fax:<br />
E-Mail:<br />
Adresse des Veranstalters (= Rechnungsadresse; Straße/Gasse/Platz/Nr., Postleitzahl, Ort)<br />
Veranstaltungsort / Postleitzahl<br />
Art der Veranstaltung (Ball, Konzert, Zeltfest, Früh-<br />
schoppen, Kirtag, Kabarett, Zeltfest, Lesung, usw.)<br />
Behördlich festgesetzter Fassungsraum<br />
(Haupt- und Nebenräume, Garten, usw.)<br />
Amtlich für Personen zugelassen.<br />
Treten Musikgruppen / DJ /<br />
Alleinunterhalter auf?<br />
ja nein<br />
Wenn ja, wie viele?<br />
Namen der Musikgruppen / DJ /<br />
Alleinunterhalter<br />
Dach- / Fachverband<br />
(Abkürzung)<br />
Veranstaltungslokal oder –platz (Name, Straße/Platz)<br />
Findet Publikumstanz<br />
statt?<br />
ja nein<br />
Offizielle Eintrittspreise pro Person<br />
(alle Preiskategorien angeben)<br />
€ € € €<br />
Werden bei der Veranstaltung verwendet<br />
CDs/Schallplatten ja nein<br />
Selbstkopierte Musik<br />
auf CDs, MP3, o.ä. ja nein<br />
Namen der Leiter der Gruppen / DJ / Alleinunt.<br />
(Zu- und Vorname)<br />
Dauer der Veranstaltung<br />
von bis Uhr<br />
1. €<br />
2. €<br />
3. €<br />
4. €<br />
5. €<br />
(Angabe in Zeiteinheiten 0 – 24 Uhr)<br />
Werden Spenden<br />
eingehoben?<br />
ja nein<br />
Gesamtaufwand der Honorare für<br />
alle Mitwirkenden (Musiker, Tänzer,<br />
Sänger, Vortragende, DJ, usw.)<br />
€<br />
Gagen der Gruppen /<br />
DJ / Alleinunterhalter<br />
Adressen der Leiter der Musikgruppen / DJ / Alleinunt. (Straße/Gasse/Platz/Nr., Plz, Ort; sowie Tel., Fax, E-Mail)<br />
1a.<br />
2a.<br />
3a.<br />
4a.<br />
5a.<br />
Allfällige, besondere Vermerke für die AKM<br />
Datum der <strong>Anmeldung</strong><br />
Unterschrift des Zeichnungsberechtigten
BEDINGUNGEN<br />
für den entgeltlichen Erwerb der Aufführungsbewilligung<br />
1. Die Bewilligung bezieht sich auf alle von der AKM verwalteten Werke; bühnenmäßige Aufführungen sind nicht<br />
gedeckt.<br />
2. Der Veranstalter erwirbt zu den Bedingungen des Gesamtvertrages AKM/Veranstalterverband Österreich bzw. des<br />
Autonomen Tarifes bzw. für ihn geltender sonstiger bestehender Rahmenverträge eine Aufführungsbewilligung. Der<br />
Gesamtvertrag, der Autonome Tarif sowie die Rahmenverträge liegen in den Geschäftsstellen zur Einsicht auf.<br />
3. Das tarifliche Aufführungsentgelt ist vom Veranstalter binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe zu zahlen, unabhängig<br />
davon, ob und in welchem Ausmaß geschützte Werke tatsächlich aufgeführt wurden. Eingehende Zahlungen kann die<br />
AKM zur Tilgung anderer Schulden des Veranstalters verwenden.<br />
4. Der AKM sind auf Verlangen zwei Eintrittskarten kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />
5. Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der AKM vom Leiter der Musikgruppe / Alleinunterhalter ein<br />
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Verzeichnis der aufgeführten Musikstücke zugesandt wird.<br />
6. Jede Verletzung einer dieser Pflichten verpflichtet zum Ersatz der dadurch verursachten Kontrollspesen und<br />
weitergehenden Schäden sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 7,27, wenn nicht anders vereinbart.<br />
7. Allfällige Gebühren trägt der Veranstalter.<br />
8. Erfüllungsort ist Wien. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag soll das Bezirksgericht Innere Stadt zuständig sein.<br />
9. Wer die <strong>Anmeldung</strong> unterzeichnet, haftet für die Richtigkeit aller Angaben, ihn treffen persönlich alle<br />
Vertragsverpflichtungen einschließlich der aus der Gerichtsstandvereinbarung.<br />
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM ANMELDEN VON VERANSTALTUNGEN<br />
HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN<br />
Dies ist ein Anmeldeformular für e i n e Veranstaltung an e i n e m Veranstaltungstag.<br />
Bei mehreren Veranstaltungen an einem Tag (z.B. Frühschoppen am Vormittag und am Nachmittag Zeltfest) oder bei<br />
mehrtägigen Veranstaltungen füllen Sie dieses Anmeldeformular bitte für jede Veranstaltung bzw. für jeden<br />
Veranstaltungstag gesondert aus oder benutzen Sie das „Anmeldeformular EV 1“.<br />
Bitte füllen Sie die <strong>Anmeldung</strong> vollständig und wahrheitsgetreu aus.<br />
Wenn Sie die <strong>Anmeldung</strong> mit der Hand ausfüllen, bitte in BLOCKBUCHSTABEN ausfüllen.<br />
Vergessen Sie bitte nicht auf die Unterschrift. Diese muss durch den Zeichnungsberechtigten erfolgen.<br />
SONSTIGE INFORMATIONEN<br />
Das Darbieten von geschützter Musik und/oder Texten außerhalb des privaten Rahmens stellt gemäß<br />
Urheberrechtsgesetz eine „Öffentliche Aufführung“ dar, für die der Veranstalter eine entgeltliche Aufführungsbewilligung<br />
von der AKM braucht. Dazu ist die Veranstaltung bei der AKM anzumelden.<br />
Wer hat anzumelden?<br />
Der Veranstalter. Als Veranstalter gilt, wer aus der Aufführung direkt oder indirekt Nutzen zieht, wer der Öffentlichkeit<br />
und den Behörden gegenüber als Veranstalter auftritt.<br />
Wann ist anzumelden?<br />
Die <strong>Anmeldung</strong> muss spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung bei der AKM eintreffen.<br />
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Musiknutzer“ / Unterpunkt „Öffentliche Aufführung“.
Stadt G R A Z<br />
Referat Unternehmensabgaben - <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />
Schmiedgasse 26, A-8010 Graz<br />
Telefon: (0316) 872-3440, 3441 u.3442 Fax: -3409<br />
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at<br />
<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />
<strong>Anmeldung</strong><br />
Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem � gekennzeichneten Felder<br />
sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format „TT.MM.JJJJ“.<br />
Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Das fertig<br />
ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte an die oben angeführte Kontaktadresse.<br />
1. Angaben zum Unternehmen<br />
Vor und Zuname des /der<br />
Gewerbetreibenden �<br />
Vor u. Zuname sowie Anschrift<br />
des/der Aufstellers/in �<br />
Firma und Sitz der Gesellschaft �<br />
Bei juristischen Personen<br />
Name und Anschrift<br />
des/der Geschäftsführers/in �<br />
2. Geräteanmeldung<br />
Standort � Steuer – Nr.<br />
Achtung: Diese <strong>Anmeldung</strong> gilt nur für ein Gerät! Zutreffendes bitte auswählen.<br />
Geldspielapparat bzw. Glücksspielautomat<br />
incl. € 167,50 Landeslustbarkeitsabgabe monatl. Abgabe € 467,50<br />
Spielapparat und Spielautomat mit aggressiver Handlung monatl. Abgabe € 700,--<br />
Elektronischer Unterhaltungsspielapparat monatl. Abgabe € 20,--<br />
Musikbox / nicht elektronischer Unterhaltungsspielapparat monatl. Abgabe € 10,--<br />
Marke, Type aufgestellt ab<br />
Gemäß § 5 der Grazer <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong>ordnung vom 23.3. und 21.9.1950, GZ. A8 – 143/1 u. 2-1950, in der<br />
Fassung vom 15.12.2003, GZ. A8 – K85/1984 – 58 beträgt die Abgabe für das Halten von Geldspielapparaten<br />
€ 300,-- je Apparat und begonnenem Kalendermonat.<br />
Nach § 3 Abs. 1 des Steiermärkischen Landes-<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong>gesetzes vom 15.12.1994, LGBL. Nr. 27/1995<br />
in der Fassung LGBL. Nr. 89/2005 beträgt die Landes-<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> Euro 167,50 je Geldspielapparat bzw.<br />
Glücksspielautomat. Gemäß § 3 Abs. 2 leg.cit. ist, wenn die Aufstellung eines Geldspielapparates bzw. eines<br />
Glücksspielautomaten nach dem 15. eines Monats erfolgt oder deren Aufstellung vor dem 16. eines Monats<br />
beendet wird, nur die Hälfte der monatlichen Abgabe im Sinne des Abs. 1 zu entrichten. Für die Abgabenbemessung<br />
gilt diese <strong>Anmeldung</strong> solange, bis die Durchschrift dieses Formulars mit, dem Abmeldungsvermerk<br />
Seite 2, der Abteilung für Steuern und Abgaben, Referat Unternehmensabgaben, retourniert wird.<br />
Ich bestätige, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben und nehme den gesetzlichen Steuerbetrag zur<br />
Kenntnis. Unrichtige oder unterlassene Angaben ziehen neben der amtlichen Bemessung der Abgabe, auch die<br />
gesetzlichen Straffolgen nach sich. Das gleiche gilt, wenn nachträgliche Änderungen nicht zeitgerecht gemeldet<br />
werden. Die <strong>Anmeldung</strong> von Geräten ist vor deren Aufstellung vorzunehmen.<br />
Der/die Lokalinhaber/in ist zur Bereithaltung einer Durchschrift der <strong>Anmeldung</strong> des Gerätes verpflichtet und muss<br />
diese über Verlangen jederzeit den behördlichen Organen vorweisen.<br />
3. Datum und Unterschrift<br />
Ort Datum Unterschrift<br />
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Stadt G R A Z<br />
Referat Unternehmensabgaben - <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />
Schmiedgasse 26, A-8010 Graz<br />
Telefon: (0316) 872-3440, 3441 u.3442 Fax: -3409<br />
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at<br />
Das oben angeführte Gerät wurde von der Abteilung für Steuern und Abgaben<br />
am ordnungsgemäß angemeldet.<br />
Amtssiegel Der/die Bearbeiter/in:<br />
4. Geräteabmeldung<br />
Ich melde mit heutigem Tag das oben angeführte Gerät von der <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> ab und erkläre<br />
ausdrücklich, dass dieser Apparat ab auf oben angeführten Standort nicht mehr<br />
in Betrieb ist und aus dem Lokal entfernt wurde.<br />
Unterschrift<br />
(firmenmäßige Zeichnung)<br />
Nur von der Abteilung für Steuern und Abgaben auszufüllen<br />
zur Kenntnis genommen per<br />
Der/die Bearbeiter/in<br />
<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />
<strong>Anmeldung</strong><br />
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