07.12.2012 Aufrufe

Lustbarkeitsabgabe Anmeldung - Helmut - List - Halle

Lustbarkeitsabgabe Anmeldung - Helmut - List - Halle

Lustbarkeitsabgabe Anmeldung - Helmut - List - Halle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

WISSENSWERTES FÜR BALLVERANSTALTERiNNEN<br />

Zur besseren ersten Orientierung möchten wir Ihnen einige grundlegende Informationen<br />

bereitstellen.<br />

RÄUMLICHKEITEN HELMUT-LIST-HALLE<br />

Die HELMUT-LIST-HALLE besteht aus drei Teilen, in denen maximal 2.400 Personen Platz finden<br />

(siehe hierzu auch beigefügten „Übersichtsplan“).<br />

FOYER (Teil A), mit rund 550 m 2<br />

Das FOYER dient zu Beginn des Abends logischerweise als Einlass und bietet sich dadurch besonders<br />

für Ihre individuellen Gestaltungsideen an (siehe Punkt „Dekorationsmaterial“).<br />

HALLE (Teil B), mit rund 1.100 m 2<br />

In der HALLE finden bis zu 816 Ihrer Gäste an Tischen Platz, ebenso die rund 200 m 2 große<br />

Tanzfläche, die Bühne mit exakt 40 m 2 und gegebenenfalls Ihre Verkaufsstände (siehe Plan „HALLE“<br />

und Punkt „Gastronomie“).<br />

BACKSTAGE (Teil C), mit rund 420 m 2 und GARDEROBEN (OG1)<br />

Im dritten <strong>Halle</strong>nteil geht es traditionellerweise lauter zu, denn dieser Raum wird gerne als<br />

Diskothek genutzt (siehe Plan „Diskothek“).<br />

Im ersten Stock sind insgesamt acht Garderoben untergebracht, die Ihnen unentgeltlich zur<br />

Verfügung stehen (siehe Plan „Garderoben“).<br />

PREISE (alle genannten Preise verstehen sich in Euro, ohne Steuern)<br />

Für einen Balltermin an einem Montag, Dienstag oder Mittwoch<br />

beträgt die Raummiete für alle drei oben genannten <strong>Halle</strong>nteile 8.500,--<br />

Für einen Balltermin an einem Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag,<br />

Feiertag oder einem Tag vor einem Feiertag für alle drei oben genannten <strong>Halle</strong>nteile 8.900,--<br />

1


INKLUDIERTE LEISTUNGEN<br />

Diese Mietpreise beinhalten folgende Leistungen:<br />

LICHTTECHNIK in FOYER (Teil A), HALLE (Teil B)<br />

Material zur Verfügung stehendes Lichtequipment,<br />

Tisch-, Tanzflächen-, Bühnenbeleuchtung, Stimmungslicht<br />

Personal Auf-, Abbau der Anlagen inklusive Einleuchten und Abendbetreuung<br />

TONTECHNIK (SPRACHBESCHALLUNG) in FOYER (Teil A), HALLE (Teil B)<br />

Material zur Verfügung stehendes Tonequipment,<br />

Basistontechnik für Hintergrundmusik und Reden, Funkmikros<br />

Personal Auf-, Abbau der Anlagen inklusive Einmessen und Abendbetreuung<br />

BÜHNENTECHNIK in HALLE (Teil B)<br />

Material zur Verfügung stehende Bühnenelemente<br />

Personal Auf-, Abbau der Bühne (8m x 5m, 0,60m Höhe),<br />

FOH-Platz (= Podeste für Licht- und Tontechnik)<br />

BESTUHLUNG/TISCHE in HALLE (Teil B)<br />

Material Stühle<br />

Personal Einmessen der Tische<br />

SONSTIGES TECHNISCHES MATERIAL<br />

Material Zwei Beamer mit jeweils 5.500 Ansilumen für Projektionen im FOYER (Teil A)<br />

Leinwand mit 6m x 4,5m<br />

Drei SONY Bravia Flatscreens, 40 Zoll<br />

Personal Auf- und Abbau, Einrichten<br />

BETRIEBSKOSTEN<br />

2<br />

Wasser<br />

Heizung<br />

Müllentsorgung


Die im Mietpreis inkludierte Entsorgung bezieht sich nicht auf die Entfernung des von Ihnen<br />

mitgebrachten Materials, wie zB. Dekorationsmaterial, Behältnisse aller Art (zB. für Brötchen,<br />

Kuchen, Blumen uä.), Damenspenden etc.<br />

All jene Gegenstände müssen vor Mietende abtransportiert bzw. fachgerecht entsorgt werden. Für<br />

letzteres stellen wir Ihnen unentgeltlich jeweils einen Container für Rest- bzw. Papiermüll in der<br />

HALLE (Teil B) zur Verfügung, mit der Bitte, ausschließlich diese für die Entsorgung zu nutzen.<br />

Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die dadurch entstehenden Kosten an Sie weiterverrechnet<br />

werden.<br />

Aus logistischen und organisatorischen Gründen bitten wir um Verständnis dafür, dass von Ihnen<br />

zurückgelassenes Material in der Regel nicht aufbewahrt werden und für Entsorgtes keinerlei<br />

Entschädigung erfolgen kann.<br />

PERSONALKOSTEN<br />

NICHT INKLUDIERTE LEISTUNGEN<br />

3<br />

LichttechnikerInnen (Aufbau, Veranstaltungsbetreuung, Abbau)<br />

TontechnikerInnen (Aufbau, Veranstaltungsbetreuung, Abbau)<br />

Brandschutz (für die gesamte Dauer des Balles)<br />

Haustechnik (vierundzwanzig Stunden Arbeitszeit)<br />

HelferInnen für Dekorationsarbeiten (acht Mannstunden Arbeitszeit)<br />

WC-Dienst (von 21:00 Uhr bis 02:00 Uhr)<br />

StagemanagerIn<br />

Folgende beiden Positionen sind nicht im Mietpreis inkludiert und werden nach Aufwand bzw.<br />

Verbrauch innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt:<br />

STROM € 800,-- (Schätzkosten)<br />

REINIGUNG € 800,-- (Schätzkosten)<br />

Die unten angeführten Leistungen werden von der HELMUT-LIST-HALLE beauftragt und an die<br />

Mieterin verrechnet:<br />

SECURITY, Firma KLS € 1.650,--<br />

(10 Personen für die gesamte Dauer des Balles)<br />

AMBULANZDIENST, Österreichisches Rotes Kreuz € 240,--<br />

ZUSÄTZLICH BENÖTIGTES MATERIAL BZW. LEISTUNGEN<br />

können auf Wunsch von der HELMUT-LIST-HALLE organisiert werden. Diese Leistungen werden<br />

gesondert kalkuliert und ohne Aufschlag weiterverrechnet.


Es steht der Mieterin frei, nicht inkludierte Leistungen (Videotechnik, FotografIn, Band,<br />

DiskobetreiberIn) selbst zu wählen und zu beauftragen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen vor diesen<br />

Entscheidungen gerne mit Rat und Tat zur Seite.<br />

MIETVEREINBARUNG<br />

Zum Abschluss der Mietvereinbarung sind nur volljährige Personen berechtigt.<br />

Die Terminreservierung wird erst durch die Unterfertigung der Mietvereinbarung, die ausschließlich<br />

von der HLH <strong>Halle</strong>nverwaltung GmbH als Betreiberin der HELMUT-LIST-HALLE übermittelt werden<br />

kann, zum fixen Veranstaltungstermin.<br />

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass mehrere Personen die Mietvereinbarung<br />

unterfertigen, wie zum Beispiel einE VertreterIn jeder Klasse, ElternvertreterInnen oder<br />

Klassenvorstände.<br />

GASTRONOMIE<br />

Die HELMUT-LIST-HALLE wird gastronomisch exklusiv von eckstein event gmbh betreut. Für all Ihre<br />

Fragen steht Ihnen Frau Lisa Marik unter +43/664/968 99 14 bzw. marik@eckstein.co.at gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Die Tische für 816 Personen in der HALLE (Teil B) sind im Mietpreis inkludiert, ebenso die<br />

dementsprechende Tischwäsche.<br />

Sollten Sie Zusätzliches benötigen, wie zum Beispiel Tischschmuck, -wäsche, Stehtische, Tische für<br />

Ihre Verkaufsstände, so kündigen Sie diese Wünsche bitte unbedingt bis spätestens sieben Werktage<br />

vor Ihrem Maturaball bei eckstein event gmbh an.<br />

Bitte beachten Sie auch, dass dieses zusätzlich angeforderte Material von Ihnen selbst auf- und (!)<br />

abgebaut werden kann – sollte das nicht der Fall sein, übernimmt diese Arbeiten die Firma ARTBOX,<br />

wobei die entstehenden Kosten an Sie verrechnet werden.<br />

Alle von Ihnen beigebrachten Waren dürfen nur in Absprache mit eckstein event gmbh zum Verkauf<br />

angeboten werden.<br />

Auf Wunsch übermittelt Ihnen der Generalcaterer der HELMUT-LIST-HALLE gerne das geplante<br />

Speisen- und Getränkeangebot.<br />

Des Öfteren beinhalten die Verträge von Band, DiskobetreiberIn, FotografIn bzw. Videotechnik auch<br />

deren Verköstigung. In diesem Fall können Sie bei eckstein event gmbh Gutscheine erwerben, dies<br />

garantiert Ihnen einen akkuraten Überblick über die konsumierten Speisen und Getränke.<br />

Die VeranstaltungsbesucherInnen kommen natürlich selbst für ihre Konsumationen auf.<br />

4


ORGANISATORISCHES<br />

Der Mietzeitraum erstreckt sich von 10:00 Uhr des Veranstaltungstages bis 10:00 Uhr des Folgetages.<br />

Um die HELMUT-LIST-HALLE auch der nachfolgenden Mieterin geräumt, gereinigt und termingerecht<br />

übergeben zu können, beschränken sich die Nutzungszeiten wie folgt:<br />

FOYER (Teil A): bis spätestens 08:00 Uhr des Folgetages<br />

HALLE (Teil B): bis 02:30 Uhr des Folgetages<br />

BACKSTAGE (Teil C): bis 05:00 Uhr des Folgetages<br />

Ihr Sektfrühstück können Sie bei unseren Kooperationspartnern - Hotel Daniel und Hotel Bokan,<br />

beide in unmittelbarer Nähe der HELMUT-LIST-HALLE gelegen – genießen. Bei Interesse übermitteln<br />

wir Ihnen gerne die Kontaktdaten.<br />

In der HELMUT-LIST-HALLE herrscht Rauchverbot. Wir weisen darauf hin, dass die Mieterin für die<br />

Einhaltung der seit 01.01.2009 geltenden Tabakgesetze verantwortlich ist.<br />

In den Garderoben im ersten Stock des <strong>Halle</strong>nteils C herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot; es<br />

dürfen auch keine alkoholischen Getränke gelagert werden. Die Securityfirma ist angewiesen, die<br />

Garderoben daraufhin regelmäßig zu kontrollieren.<br />

Natürlich steht es Ihnen frei, die Dauer der Einlasszeit in FOYER und HALLE selbst festzulegen.<br />

Aufgrund unserer Beobachtungen empfehlen wir jedoch, diese mit 90 Minuten zu veranschlagen<br />

(zB.: 19:00 Uhr, Einlass, 20:30 Uhr, Polonaise), damit Ihre Gäste völlig stress- und staufrei den<br />

Beginn eines herrlichen Ballabends genießen können.<br />

Zur sicheren Lagerung von Wertgegenständen bzw. Bargeld steht Ihnen unser Safe zur Verfügung.<br />

PROBEN<br />

Am Veranstaltungstag steht Ihnen die HELMUT-LIST-HALLE mit ton- und lichttechnischer Betreuung<br />

zwischen 15:00 Uhr und 18:30 Uhr für Proben und den Fototermin zur Verfügung. Ein Probenplan<br />

könnte zum Beispiel so aussehen:<br />

15:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Probe Mitternachtseinlage<br />

16:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Fotograf<br />

17:00 Uhr bis 18:30 Uhr: Probe Polonaise<br />

Gerne greifen wir Ihnen bei der Planung Ihres Balles unter die Arme! Damit Ihre Ideen bestmöglich<br />

umgesetzt werden können, laden wir Sie circa 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung ein, um Sie bei der<br />

verbindlichen Planung der letzten organisatorischen und technischen Details fachmännisch zu<br />

beraten.<br />

Darüber hinaus steht Ihnen am Veranstaltungstag selbst von 10:00 Uhr bis nach der<br />

Mitternachtseinlage einE AnsprechpartnerIn (=StagemanagerIn) für all Ihre Fragen zur Seite.<br />

5


DEKORATIONSMATERIAL<br />

Das Anbringen von Dekorationsmaterial ab einer Höhe von zwei Metern darf nur von Fachpersonal<br />

durchgeführt werden. Ausstellungsstücke im Bodenbereich müssen gesichert sein.<br />

Großflächige Dekorationen müssen den Brandschutzklassen B1, Q1 und Tr1 entsprechen!<br />

Bitte beachten Sie, dass Ihnen für Dekorationsarbeiten HelferInnen zur Verfügung stehen. Je früher<br />

diese über die Art ihrer Hilfestellung informiert werden und je pünktlicher das betreffende Material<br />

von Ihnen in die HELMUT-LIST-HALLE geliefert wird, desto besser.<br />

TON- UND VIDEOTECHNIK<br />

In der HELMUT-LIST-HALLE werden alle Tonträger mit professionellem Gerät abgespielt, trotzdem<br />

gibt es leider keine hundertprozentige Garantie für eine fehlerlose Wiedergabe.<br />

Tonmaterial, welches von Ihnen auf CD gebrannt wird (beispielsweise für die Polonaise oder die<br />

Mitternachtseinlage), sollte deshalb am Besten mit maximal vier- bis achtfacher Geschwindigkeit<br />

und nicht höher gebrannt werden. Um unangenehme akustisch Fehlerquellen auszuschließen, bitten<br />

wir Sie, uns das Tonmaterial für Polonaise und Mitternachtseinlage(n) bereits vor Ihrem<br />

Veranstaltungstag vorbeizubringen, damit dieses von unseren TontechnikerInnen vorbereitend<br />

bearbeitet werden kann.<br />

Bei Videoaufnahmen ist darauf zu achten, dass auch die Sprachaufnahmen von guter Qualität sind.<br />

Das heißt, der/die SprecherIn soll nicht in hallenden Räumen und möglichst nahe am Mikrofon<br />

stehen (bzw. ein externes Mikrofon verwenden). Generell ist es am Besten, Tonaufnahmen und<br />

Tonüberspielungen von professionellen TontechnikerInnen durchführen zu lassen.<br />

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG<br />

Bis spätestens sieben Werktage vor Beginn des Mietverhältnisses muss der Nachweis einer<br />

Veranstalterhaftpflicht- sowie einer Schadensversicherung im Büro der HELMUT-LIST-HALLE<br />

vorliegen. Gerne übermitteln wir Ihnen das dementsprechende Antragsformular unseres<br />

Kooperationspartners, der Grazer Wechselseitigen Versicherung.<br />

VERANSTALTUNGSANMELDUNG<br />

Eine Kopie der Veranstaltungsanmeldung muss ebenso eine Woche vor Ihrem Maturaball bei der<br />

Vermieterin vorliegen. Im Anhang finden Sie das erforderliche <strong>Anmeldung</strong>sformular (ebenso jenes<br />

für die AKM, sowie die <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong>).<br />

6


HILFE!<br />

Sollten Ihrerseits noch Fragen auftauchen, zögern Sie bitte nicht, uns unter unten angeführten<br />

Nummern bzw. Adressen zu kontaktieren.<br />

Hilfreiche Hinweise (zB. zu diversen Behördenwegen uä.) entnehmen Sie bitte dem beigefügten<br />

„LEITFADEN FÜR (ERST-)VERANSTALTERiNNEN“.<br />

Detaillierte Angaben zu Ihrer Rolle als VeranstalterIn gibt es unter<br />

http://www.kulturserver-graz.at/kulturamt/134#Vorwort nachzulesen.<br />

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und eine gelungene Veranstaltung,<br />

Ihr Team der HELMUT-LIST-HALLE.<br />

KONTAKT<br />

HELMUT-LIST-HALLE<br />

HLH <strong>Halle</strong>nverwaltung GmbH T +43/316/58 42 60 12<br />

Andrea PLANK F +43/316/58 42 11<br />

Waagner–Biro–Straße 98a plank@helmut-list-halle.com<br />

8020 Graz www.helmut-list-halle.com<br />

7


LEITFADEN FÜR (ERST-) VERANSTALTERINNEN<br />

(Quelle: Kulturserver Graz, März 2009, http://www.kulturserver-graz.at/kulturamt/134#Vorwort)<br />

Wer gilt als VERANSTALTERiN?<br />

Als VeranstalterIn gilt, wer für eine Veranstaltung in organisatorischer und finanzieller Hinsicht<br />

verantwortlich ist, auf wessen Rechnung die Veranstaltung durchgeführt wird, wer diese anzeigt, sie<br />

durch seine/ihre Tätigkeit veranlasst hat oder der Öffentlichkeit und den Behörden gegenüber als<br />

VeranstalterIn auftritt.<br />

Pflichten der VeranstalterInnen<br />

Der Veranstalter/die Veranstalterin muss für die Erfüllung aller Bestimmungen des<br />

Veranstaltungsgesetzes Sorge tragen, alle erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von<br />

Gefahren treffen, sowie die besonderen Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche nach dem<br />

Jugendschutzgesetz beachten.<br />

VERANSTALTUNGSFORMEN<br />

Öffentlich im Sinne des Gesetzgebers sind alle Veranstaltungen die allgemein zugänglich sind, zu<br />

denen also auch Personen Zutritt haben, die nicht vom Veranstalter/von der Veranstalterin<br />

persönlich eingeladen wurden, und ihm/ihr nicht vorher bekannt waren.<br />

Jede öffentliche Veranstaltung muss - das ist abhängig von Veranstaltungsart und/oder der<br />

jeweiligen Örtlichkeit - entweder angemeldet oder bewilligt werden.<br />

Bälle werden als öffentliche Veranstaltung bezeichnet.<br />

ANMELDUNG / ANZEIGE EINER VERANSTALTUNG<br />

Für jede öffentliche Veranstaltung in Räumlichkeiten und Gebäuden ist eine <strong>Anmeldung</strong> (Anzeige)<br />

beim Veranstaltungsreferat der Bundespolizeidirektion Graz notwendig.<br />

Anmeldepflichtige Veranstaltungen ohne rechtzeitige <strong>Anmeldung</strong> sind gesetzlich verboten!<br />

Die (kostenpflichtige!) <strong>Anmeldung</strong> muss spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung bei der<br />

Bundespolizeidirektion Graz erfolgen!<br />

Für die <strong>Anmeldung</strong> einer öffentlichen Veranstaltung sind also folgende Sachverhalte zu prüfen bzw.<br />

dann bekannt zu geben:<br />

• Ist für die Örtlichkeit eine Betriebsstättengenehmigung vorhanden? (Angabe der Nummer<br />

des Betriebsstättengenehmigungsbescheides)<br />

• Um welche Art von Veranstaltung handelt es sich? (Konzert, Theater, Lesung...)<br />

• Wer ist der/die VeranstalterIn?<br />

1


• Wer ist der/die Verantwortliche, der/die während der Veranstaltung am Veranstaltungsort<br />

anwesend ist? (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Geburtsort, Lichtbildausweis – die<br />

persönliche Unterschrift ist erforderlich)<br />

• Wo findet die Veranstaltung statt? (Adresse des Veranstaltungsorts)<br />

• Datum der Veranstaltung<br />

• Dauer der Veranstaltung (Einlass, Beginn, Ende)<br />

• Wie viele BesucherInnen werden erwartet?<br />

Die zuständige Behörde:<br />

Bundespolizeidirektion Graz<br />

Referat für Veranstaltungswesen<br />

Parkring 4/Pt., A-8010 Graz<br />

Tel.: 0316 / 888-655142<br />

Fax: 0316 / 888-655149<br />

www.bmi.gv.at/graz/<br />

HAFTUNG / VERSICHERUNG BEI VERANSTALTUNGEN<br />

Für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen,<br />

sowie den benützten Räumlichkeiten auftreten, werden in den meisten Fällen die VeranstalterInnen<br />

haftbar gemacht. Es ist daher im Sinne des/der VeranstalterIn zu klären, ob eine<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen ist.<br />

AMBULANZDIENST<br />

Bei Veranstaltungen mit zu erwartenden Emotionsausbrüchen (z.B. bei Popkonzerten) ist der/die<br />

VeranstalterIn verpflichtet, durch Einsatzkräfte des "Roten Kreuzes" für ausreichende Hilfeleistung<br />

zu sorgen.<br />

Die MitarbeiterInnen des "Roten Kreuzes" bieten für jede Veranstaltung Konzepte nach<br />

internationalen Richtlinien zur bestmöglichen Betreuung von Mitwirkenden und ZuschauerInnen<br />

(Errechnung der benötigten Anzahl an Rettungsmitteln je nach BesucherInnenzahlen, erforderliche<br />

Ambulanzeinsätze bei Veranstaltungen...).<br />

AnsprechpartnerIn für Fragen und Auskünfte:<br />

Österreichisches Rotes Kreuz Steiermark<br />

Bezirksstelle Graz Stadt<br />

Münzgrabenstraße 151, A-8010 Graz<br />

Tel.: 0316 / 471555-0<br />

Fax: 0316 / 471555-444<br />

E-Mail: graz-stadt@st.roteskreuz.at<br />

http://www.st.roteskreuz.at/<br />

2


STEUERN UND ABGABEN<br />

<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> (Vergnügungssteuer)<br />

Unter Lustbarkeiten (Vergnügungen) sind Veranstaltungen zu verstehen, welche überwiegend<br />

geeignet sind, die TeilnehmerInnen zu unterhalten.<br />

Eine Ball- und Tanzveranstaltung gilt in der Stadt Graz als Lustbarkeit, die abgabepflichtig ist.<br />

Die <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> ist ohne Aufforderung monatlich bis zum 15. des Folgemonates zu erklären<br />

und zu entrichten. Bei fallweisen Veranstaltungen tritt die Fälligkeit zwei Wochen nach Beendigung<br />

der Veranstaltung ein.<br />

Berechnung der <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />

Die Höhe der <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> wird je nach Art der Veranstaltung unterschiedlich berechnet und<br />

ergibt sich in Graz prozentuell vom Eintrittsgeld pro Veranstaltung, bei so genannten<br />

„Tanzveranstaltungen und Tanzbelustigungen“ sind dies 21 %.<br />

Abzurechnen ist hierbei nach der Veranstaltung, wenn die tatsächlich verkauften Karten bekannt<br />

sind.<br />

Unentgeltlich ausgegebene Karten, sowie Ehrenkarten können auf Antrag abgabefrei gelassen<br />

werden. Eine Empfehlung ist, alle Preiskategorien (vor allem auch Ermäßigungen) anzugeben, da<br />

sich dadurch die Gesamteinnahmen verringern!<br />

Für den Fall, dass kein Eintrittsgeld eingehoben wird oder die Einnahmen nur mit unverhältnismäßig<br />

hohem Aufwand festgestellt werden können, ist ein Pauschalbetrag je nach m2 des benützten<br />

Raums und der BesucherInnenzahl zu leisten.<br />

Achtung: Die Abgabenleistung besteht auch ohne Eintrittskartenverkauf!<br />

Die zuständige Behörde:<br />

Mag. Abteilung für Gemeindeabgaben<br />

Referat Unternehmensabgaben – <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />

Amtshaus, Schmiedgasse 26/I, A-8011 Graz<br />

Tel.: 0316 / 872-3440<br />

Fax: 0316 / 872-3409<br />

E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at<br />

www.graz.at<br />

Urheberrecht<br />

Jeder Urheber/jede Urheberin hat das Recht, über sein/ihr Werk und dessen Nutzung frei zu<br />

verfügen. Dieses freie Verfügungsrecht der UrheberInnen über ihr geistiges Eigentum bedeutet, dass<br />

jede/r, die/der ein musikalisches, literarisches oder bildnerisches Werk nutzt, also z.B. öffentlich<br />

aufführt oder sendet, vorher eine entsprechende Nutzungsbewilligung (Lizenz) erwerben muss und<br />

den UrheberInnen für die Nutzung ihrer Werke ein angemessenes Entgelt (Tantiemen) zusteht.<br />

3


In Österreich bestehen die Rechte der UrheberInnen an ihren Werken zu Lebzeiten und bis 70 Jahre<br />

nach dem Ableben.<br />

Hierfür sind AKM (staatlich genehmigte Gesellschaft der AutorInnen, KomponistInnen und<br />

MusikverlegerInnen).<br />

Achtung: Die Verletzung des Urheberrechtes ist strafbar!<br />

AKM - Musik, Literatur<br />

Literarische und musikalische Werke unterliegen dem Urheberrecht. Öffentliche Aufführungen<br />

musikalischer und literarischer Werke sind der AKM, der Vertretung für AutorInnen,<br />

KomponistInnen und MusikverlegerInnen, bekannt zu geben.<br />

Was ist eine öffentliche Aufführung?<br />

Unter einer öffentlichen Aufführung versteht man nicht nur Live-Darbietungen durch einzelne<br />

MusikerInnen, Bands oder Vortragende von Lesungen, sondern auch die öffentliche Wiedergabe<br />

musikalischer/literarischer Darbietungen mit Hilfe von Bild- oder Tonträgern (CD, DVD, VHS u.a.m.),<br />

Radios und Fernsehern, sowie jede Art von Hintergrundmusik in Kaufhäusern, Boutiquen, bei<br />

FrisörInnen, in ÄrztInnenpraxen, Lokalen, etc.<br />

<strong>Anmeldung</strong>en<br />

Bevor urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich aufgeführt werden, ist dafür eine<br />

Nutzungsbewilligung (Lizenz) bei der AKM zu erwerben.<br />

Konzerte, Bälle, Zeltfeste, etc. sind mittels Anmeldekarte bis spätestens drei Tage vor der<br />

Veranstaltung bei der zuständigen Geschäftsstelle der AKM anzumelden.<br />

AnsprechpartnerIn für Informationen, <strong>Anmeldung</strong>en und Tarife für den Bezirk Graz-Stadt:<br />

AKM Geschäftsstelle Graz<br />

Pestalozzistraße 1/I, A-8010 Graz<br />

Tel.: 0316 / 821016<br />

Fax: 01 / 7132496-6000<br />

E-Mail: gest.graz@akm.co.at<br />

www.akm.co.at<br />

4


ERDGESCHOSS<br />

LÄNGSSCHNITT<br />

FOYER (Teil A)<br />

550M 2<br />

HALLE (Teil B)<br />

1.100M 2<br />

BACKSTAGE (Teil C)<br />

420M 2<br />

NORD 47° 04’ 46’’ OST 15° 24’ 41’’ HÖHE 367M 8020 GRAZ, WAAGNER-BIRO-STRASSE 98A WWW.HELMUT-LIST-HALLE.COM


A K M – A N M E L D U N G für e i n e Veranstaltung an einem Tag<br />

DATUM der<br />

VERANSTALTUNG<br />

Der Unterfertigte ersucht die staatl. gen. Ges. d. Autoren, Komponisten und Musikverleger<br />

(AKM) reg. Gen.m.b.H. um Erteilung der Aufführungsbewilligung für die von ihr verwalteten<br />

musikalischen und/oder literarischen Werke für die nachstehend genannte Veranstaltung zu<br />

den auf Seite 2 angeführten Vertragsbedingungen und verpflichtet sich, die <strong>Anmeldung</strong><br />

vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.<br />

Veranstalter (Zu- und Vorname bzw. Vereins- oder Firmenname; bei Vereinen/Firmen auch Zu- und Vorname des<br />

Zeichnungsberechtigten)<br />

Telefon: Fax:<br />

E-Mail:<br />

Adresse des Veranstalters (= Rechnungsadresse; Straße/Gasse/Platz/Nr., Postleitzahl, Ort)<br />

Veranstaltungsort / Postleitzahl<br />

Art der Veranstaltung (Ball, Konzert, Zeltfest, Früh-<br />

schoppen, Kirtag, Kabarett, Zeltfest, Lesung, usw.)<br />

Behördlich festgesetzter Fassungsraum<br />

(Haupt- und Nebenräume, Garten, usw.)<br />

Amtlich für Personen zugelassen.<br />

Treten Musikgruppen / DJ /<br />

Alleinunterhalter auf?<br />

ja nein<br />

Wenn ja, wie viele?<br />

Namen der Musikgruppen / DJ /<br />

Alleinunterhalter<br />

Dach- / Fachverband<br />

(Abkürzung)<br />

Veranstaltungslokal oder –platz (Name, Straße/Platz)<br />

Findet Publikumstanz<br />

statt?<br />

ja nein<br />

Offizielle Eintrittspreise pro Person<br />

(alle Preiskategorien angeben)<br />

€ € € €<br />

Werden bei der Veranstaltung verwendet<br />

CDs/Schallplatten ja nein<br />

Selbstkopierte Musik<br />

auf CDs, MP3, o.ä. ja nein<br />

Namen der Leiter der Gruppen / DJ / Alleinunt.<br />

(Zu- und Vorname)<br />

Dauer der Veranstaltung<br />

von bis Uhr<br />

1. €<br />

2. €<br />

3. €<br />

4. €<br />

5. €<br />

(Angabe in Zeiteinheiten 0 – 24 Uhr)<br />

Werden Spenden<br />

eingehoben?<br />

ja nein<br />

Gesamtaufwand der Honorare für<br />

alle Mitwirkenden (Musiker, Tänzer,<br />

Sänger, Vortragende, DJ, usw.)<br />

€<br />

Gagen der Gruppen /<br />

DJ / Alleinunterhalter<br />

Adressen der Leiter der Musikgruppen / DJ / Alleinunt. (Straße/Gasse/Platz/Nr., Plz, Ort; sowie Tel., Fax, E-Mail)<br />

1a.<br />

2a.<br />

3a.<br />

4a.<br />

5a.<br />

Allfällige, besondere Vermerke für die AKM<br />

Datum der <strong>Anmeldung</strong><br />

Unterschrift des Zeichnungsberechtigten


BEDINGUNGEN<br />

für den entgeltlichen Erwerb der Aufführungsbewilligung<br />

1. Die Bewilligung bezieht sich auf alle von der AKM verwalteten Werke; bühnenmäßige Aufführungen sind nicht<br />

gedeckt.<br />

2. Der Veranstalter erwirbt zu den Bedingungen des Gesamtvertrages AKM/Veranstalterverband Österreich bzw. des<br />

Autonomen Tarifes bzw. für ihn geltender sonstiger bestehender Rahmenverträge eine Aufführungsbewilligung. Der<br />

Gesamtvertrag, der Autonome Tarif sowie die Rahmenverträge liegen in den Geschäftsstellen zur Einsicht auf.<br />

3. Das tarifliche Aufführungsentgelt ist vom Veranstalter binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe zu zahlen, unabhängig<br />

davon, ob und in welchem Ausmaß geschützte Werke tatsächlich aufgeführt wurden. Eingehende Zahlungen kann die<br />

AKM zur Tilgung anderer Schulden des Veranstalters verwenden.<br />

4. Der AKM sind auf Verlangen zwei Eintrittskarten kostenlos zur Verfügung zu stellen.<br />

5. Der Veranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der AKM vom Leiter der Musikgruppe / Alleinunterhalter ein<br />

vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Verzeichnis der aufgeführten Musikstücke zugesandt wird.<br />

6. Jede Verletzung einer dieser Pflichten verpflichtet zum Ersatz der dadurch verursachten Kontrollspesen und<br />

weitergehenden Schäden sowie zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 7,27, wenn nicht anders vereinbart.<br />

7. Allfällige Gebühren trägt der Veranstalter.<br />

8. Erfüllungsort ist Wien. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag soll das Bezirksgericht Innere Stadt zuständig sein.<br />

9. Wer die <strong>Anmeldung</strong> unterzeichnet, haftet für die Richtigkeit aller Angaben, ihn treffen persönlich alle<br />

Vertragsverpflichtungen einschließlich der aus der Gerichtsstandvereinbarung.<br />

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM ANMELDEN VON VERANSTALTUNGEN<br />

HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN<br />

Dies ist ein Anmeldeformular für e i n e Veranstaltung an e i n e m Veranstaltungstag.<br />

Bei mehreren Veranstaltungen an einem Tag (z.B. Frühschoppen am Vormittag und am Nachmittag Zeltfest) oder bei<br />

mehrtägigen Veranstaltungen füllen Sie dieses Anmeldeformular bitte für jede Veranstaltung bzw. für jeden<br />

Veranstaltungstag gesondert aus oder benutzen Sie das „Anmeldeformular EV 1“.<br />

Bitte füllen Sie die <strong>Anmeldung</strong> vollständig und wahrheitsgetreu aus.<br />

Wenn Sie die <strong>Anmeldung</strong> mit der Hand ausfüllen, bitte in BLOCKBUCHSTABEN ausfüllen.<br />

Vergessen Sie bitte nicht auf die Unterschrift. Diese muss durch den Zeichnungsberechtigten erfolgen.<br />

SONSTIGE INFORMATIONEN<br />

Das Darbieten von geschützter Musik und/oder Texten außerhalb des privaten Rahmens stellt gemäß<br />

Urheberrechtsgesetz eine „Öffentliche Aufführung“ dar, für die der Veranstalter eine entgeltliche Aufführungsbewilligung<br />

von der AKM braucht. Dazu ist die Veranstaltung bei der AKM anzumelden.<br />

Wer hat anzumelden?<br />

Der Veranstalter. Als Veranstalter gilt, wer aus der Aufführung direkt oder indirekt Nutzen zieht, wer der Öffentlichkeit<br />

und den Behörden gegenüber als Veranstalter auftritt.<br />

Wann ist anzumelden?<br />

Die <strong>Anmeldung</strong> muss spätestens drei Werktage vor der Veranstaltung bei der AKM eintreffen.<br />

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Musiknutzer“ / Unterpunkt „Öffentliche Aufführung“.


Stadt G R A Z<br />

Referat Unternehmensabgaben - <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />

Schmiedgasse 26, A-8010 Graz<br />

Telefon: (0316) 872-3440, 3441 u.3442 Fax: -3409<br />

E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at<br />

<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />

<strong>Anmeldung</strong><br />

Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem � gekennzeichneten Felder<br />

sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format „TT.MM.JJJJ“.<br />

Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken. Das fertig<br />

ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte an die oben angeführte Kontaktadresse.<br />

1. Angaben zum Unternehmen<br />

Vor und Zuname des /der<br />

Gewerbetreibenden �<br />

Vor u. Zuname sowie Anschrift<br />

des/der Aufstellers/in �<br />

Firma und Sitz der Gesellschaft �<br />

Bei juristischen Personen<br />

Name und Anschrift<br />

des/der Geschäftsführers/in �<br />

2. Geräteanmeldung<br />

Standort � Steuer – Nr.<br />

Achtung: Diese <strong>Anmeldung</strong> gilt nur für ein Gerät! Zutreffendes bitte auswählen.<br />

Geldspielapparat bzw. Glücksspielautomat<br />

incl. € 167,50 Landeslustbarkeitsabgabe monatl. Abgabe € 467,50<br />

Spielapparat und Spielautomat mit aggressiver Handlung monatl. Abgabe € 700,--<br />

Elektronischer Unterhaltungsspielapparat monatl. Abgabe € 20,--<br />

Musikbox / nicht elektronischer Unterhaltungsspielapparat monatl. Abgabe € 10,--<br />

Marke, Type aufgestellt ab<br />

Gemäß § 5 der Grazer <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong>ordnung vom 23.3. und 21.9.1950, GZ. A8 – 143/1 u. 2-1950, in der<br />

Fassung vom 15.12.2003, GZ. A8 – K85/1984 – 58 beträgt die Abgabe für das Halten von Geldspielapparaten<br />

€ 300,-- je Apparat und begonnenem Kalendermonat.<br />

Nach § 3 Abs. 1 des Steiermärkischen Landes-<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong>gesetzes vom 15.12.1994, LGBL. Nr. 27/1995<br />

in der Fassung LGBL. Nr. 89/2005 beträgt die Landes-<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> Euro 167,50 je Geldspielapparat bzw.<br />

Glücksspielautomat. Gemäß § 3 Abs. 2 leg.cit. ist, wenn die Aufstellung eines Geldspielapparates bzw. eines<br />

Glücksspielautomaten nach dem 15. eines Monats erfolgt oder deren Aufstellung vor dem 16. eines Monats<br />

beendet wird, nur die Hälfte der monatlichen Abgabe im Sinne des Abs. 1 zu entrichten. Für die Abgabenbemessung<br />

gilt diese <strong>Anmeldung</strong> solange, bis die Durchschrift dieses Formulars mit, dem Abmeldungsvermerk<br />

Seite 2, der Abteilung für Steuern und Abgaben, Referat Unternehmensabgaben, retourniert wird.<br />

Ich bestätige, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben und nehme den gesetzlichen Steuerbetrag zur<br />

Kenntnis. Unrichtige oder unterlassene Angaben ziehen neben der amtlichen Bemessung der Abgabe, auch die<br />

gesetzlichen Straffolgen nach sich. Das gleiche gilt, wenn nachträgliche Änderungen nicht zeitgerecht gemeldet<br />

werden. Die <strong>Anmeldung</strong> von Geräten ist vor deren Aufstellung vorzunehmen.<br />

Der/die Lokalinhaber/in ist zur Bereithaltung einer Durchschrift der <strong>Anmeldung</strong> des Gerätes verpflichtet und muss<br />

diese über Verlangen jederzeit den behördlichen Organen vorweisen.<br />

3. Datum und Unterschrift<br />

Ort Datum Unterschrift<br />

Seite 1 von 2


Stadt G R A Z<br />

Referat Unternehmensabgaben - <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />

Schmiedgasse 26, A-8010 Graz<br />

Telefon: (0316) 872-3440, 3441 u.3442 Fax: -3409<br />

E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at<br />

Das oben angeführte Gerät wurde von der Abteilung für Steuern und Abgaben<br />

am ordnungsgemäß angemeldet.<br />

Amtssiegel Der/die Bearbeiter/in:<br />

4. Geräteabmeldung<br />

Ich melde mit heutigem Tag das oben angeführte Gerät von der <strong>Lustbarkeitsabgabe</strong> ab und erkläre<br />

ausdrücklich, dass dieser Apparat ab auf oben angeführten Standort nicht mehr<br />

in Betrieb ist und aus dem Lokal entfernt wurde.<br />

Unterschrift<br />

(firmenmäßige Zeichnung)<br />

Nur von der Abteilung für Steuern und Abgaben auszufüllen<br />

zur Kenntnis genommen per<br />

Der/die Bearbeiter/in<br />

<strong>Lustbarkeitsabgabe</strong><br />

<strong>Anmeldung</strong><br />

Seite 2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!