Erhebung zur Jugendverbandsarbeit
Erhebung zur Jugendverbandsarbeit
Erhebung zur Jugendverbandsarbeit
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2.4 Grundsätze der Förderung durch die Hansestadt Lübeck<br />
Auch in Lübeck sind die Jugendverbände auf die Anerkennung ihrer Förderungswürdigkeit<br />
durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe und auf entsprechende finanzielle Zuwendungen<br />
angewiesen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach den in den §§ 74 und 75 SGB VIII<br />
festgelegten gesetzlichen Bestimmungen <strong>zur</strong> Förderung der freien Jugendhilfe und über die<br />
Anerkennung als Träger freien Jugendhilfe sowie nach den Vorschriften der Landesverordnung<br />
gemäß § 54 JuFöG (Texte im Anhang).<br />
In den Leitsätzen des Bereichs Jugendarbeit vom 01.01.2002 für die Gewährung von Zuwendungen<br />
an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung<br />
tätig sind, ist im Rahmen der <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt, welche<br />
Maßnahmen gefördert werden. Nach diesen Leitsätzen gewährt das Jugendamt Zuwendungen<br />
für<br />
- Kinder- und Jugendfreizeiten (Fahrten und Lager),<br />
- Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung der Situation von Mädchen,<br />
- internationale Jugendbegegnungen,<br />
- Grund- und Fortbildungslehrgänge für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter der außerschulischen Jugendbildung,<br />
- allgemeine überfachliche Bildungsmaßnahmen,<br />
- gemeinschaftsbildende Veranstaltungen (Sachkostenzuwendungen),<br />
- Beschaffung von Sachwerten, Unterhaltung und Ausbau von<br />
Jugendfreizeiteinrichtungen, Betriebs- und Personalkosten<br />
(Sachkostenzuwendungen).<br />
Der Gesamtbetrag, der von der Hansestadt Lübeck im Jahr 2001 für die Förderung der <strong>Jugendverbandsarbeit</strong><br />
aufgewendet wurde, belief sich auf umgerechnet rund 212.000 Euro.<br />
Dieser Betrag gliederte sich auf die verschiedenen Förderungsbereiche in unterschiedlicher<br />
Höhe auf.<br />
Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang die städtische Förderung des Jugendsports.<br />
Der Bereich Schule und Sport gewährt auf Antrag 7,70 EUR Förderung pro Jahr<br />
für jedes minderjährige Vereinsmitglied. Im Jahr 2001 wurden insgesamt 107.400 EUR für<br />
die Jugendsportförderung aufgewendet.<br />
12