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Erhebung zur Jugendverbandsarbeit

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2.4 Grundsätze der Förderung durch die Hansestadt Lübeck<br />

Auch in Lübeck sind die Jugendverbände auf die Anerkennung ihrer Förderungswürdigkeit<br />

durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe und auf entsprechende finanzielle Zuwendungen<br />

angewiesen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach den in den §§ 74 und 75 SGB VIII<br />

festgelegten gesetzlichen Bestimmungen <strong>zur</strong> Förderung der freien Jugendhilfe und über die<br />

Anerkennung als Träger freien Jugendhilfe sowie nach den Vorschriften der Landesverordnung<br />

gemäß § 54 JuFöG (Texte im Anhang).<br />

In den Leitsätzen des Bereichs Jugendarbeit vom 01.01.2002 für die Gewährung von Zuwendungen<br />

an Jugendorganisationen, die im Bereich der außerschulischen Jugendbildung<br />

tätig sind, ist im Rahmen der <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt, welche<br />

Maßnahmen gefördert werden. Nach diesen Leitsätzen gewährt das Jugendamt Zuwendungen<br />

für<br />

- Kinder- und Jugendfreizeiten (Fahrten und Lager),<br />

- Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung der Situation von Mädchen,<br />

- internationale Jugendbegegnungen,<br />

- Grund- und Fortbildungslehrgänge für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter der außerschulischen Jugendbildung,<br />

- allgemeine überfachliche Bildungsmaßnahmen,<br />

- gemeinschaftsbildende Veranstaltungen (Sachkostenzuwendungen),<br />

- Beschaffung von Sachwerten, Unterhaltung und Ausbau von<br />

Jugendfreizeiteinrichtungen, Betriebs- und Personalkosten<br />

(Sachkostenzuwendungen).<br />

Der Gesamtbetrag, der von der Hansestadt Lübeck im Jahr 2001 für die Förderung der <strong>Jugendverbandsarbeit</strong><br />

aufgewendet wurde, belief sich auf umgerechnet rund 212.000 Euro.<br />

Dieser Betrag gliederte sich auf die verschiedenen Förderungsbereiche in unterschiedlicher<br />

Höhe auf.<br />

Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang die städtische Förderung des Jugendsports.<br />

Der Bereich Schule und Sport gewährt auf Antrag 7,70 EUR Förderung pro Jahr<br />

für jedes minderjährige Vereinsmitglied. Im Jahr 2001 wurden insgesamt 107.400 EUR für<br />

die Jugendsportförderung aufgewendet.<br />

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