07.12.2012 Aufrufe

GRI-Index Swisscom Geschäftsbericht 2010 1/53

GRI-Index Swisscom Geschäftsbericht 2010 1/53

GRI-Index Swisscom Geschäftsbericht 2010 1/53

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LA4 Mitarbeiter mit<br />

Kollektivarbeitsverträgen<br />

<strong>Swisscom</strong> AG<br />

COM-CR<br />

<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong><br />

<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />

für eine gemeinsam ausgestaltete, faire Lösung. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen und Themen wie Lohnverhandlungen oder<br />

Arbeitszeiten bezieht <strong>Swisscom</strong> die Gewerkschaften frühzeitig ein. Der GAV räumt den Arbeitnehmervertretungen für unterschiedliche<br />

Bereiche Mitwirkungsrechte ein. Die <strong>Swisscom</strong> Mitarbeitenden wählen in allgemeinen und freien Wahlen ihre Vertreter in die<br />

Betriebskommission (Beko), die diese Mitwirkungsrechte wahrnimmt. Die Betriebskommission und <strong>Swisscom</strong> pflegen einen gegenseitigen<br />

Informationsaustausch. Zwei Arbeitnehmervertreter sitzen zudem im Verwaltungsrat der <strong>Swisscom</strong> AG ein, wobei den Mitarbeitenden das<br />

Recht zusteht, Wahlvorschläge zu machen. Weiter nimmt die Betriebskommission die Mitwirkungsrechte direkt an den einzelnen Betriebsorten<br />

wahr, wobei ein Beko-Mitglied jeweils rund 250 Mitarbeitende repräsentiert.<br />

<strong>Swisscom</strong> fördert den Ausgleich zwischen Arbeit und Privatleben, indem sie ihren Mitarbeitenden die Voraussetzungen für eine ausgeglichene<br />

Work-Life-Balance bietet. Dazu tragen unter anderem die folgenden Leistungen für Vollzeit- wie auch für Teilzeitbeschäftigte bei:<br />

Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung wie Jahresarbeitszeit, variable Arbeitszeit und Telearbeit, fünf Wochen Ferien, ab dem<br />

sechzigsten Altersjahr sechs Wochen Ferien sowie ein Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen und ein Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen. Weiter<br />

kommen die Mitarbeitenden nach jeweils fünf Anstellungsjahren in den Genuss von einer zusätzlichen Woche bezahlten Urlaubs. Darüber<br />

hinaus übernimmt <strong>Swisscom</strong> den Pensionskassenbeitrag für einen unbezahlten Urlaub von maximal drei Monaten.<br />

<strong>Swisscom</strong> bezahlt eine Kinder- und Ausbildungszulage, die meist über den kantonalrechtlichen Zulagen liegt, und gewährt grosszügigen<br />

Urlaub in besonderen Familienangelegenheiten – so etwa den Adoptionsurlaub. Sie unterstützt die familienexterne Kinderbetreuung nicht nur<br />

mit finanziellen Beiträgen, sondern auch mit unentgeltlichen Beratungsdienstleistungen durch den Familienservice. Bei Arbeitsunfähigkeit<br />

infolge Krankheit oder Unfall garantiert <strong>Swisscom</strong> in der Schweiz eine Lohnfortzahlung von 730 Tagen.<br />

Kadermitarbeitende profitieren im Gegensatz zu den dem GAV unterstellten Mitarbeitenden von einer Befreiung von der<br />

�<br />

Nichtberufsunfallprämie. Sie haben zudem die Möglichkeit, abhängig von der Anstellungsdauer eine mehrmonatige Auszeit (Sabbatical) zu<br />

nehmen.<br />

Die Leistungen für Arbeitnehmende wie Gesundheitsfürsorge, Versicherungsschutz, Schwangerschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub oder<br />

Rentenvorsorge gelten in gleichem Masse für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte. Die Vergütung der Fringe Benefits ist abhängig vom<br />

Beschäftigungsgrad. Lernende geniessen dieselben Leistungen. Temporäre Mitarbeitende haben kein Anrecht auf diese Leistungen, da die<br />

Vermittlungsunternehmen für diese Leistungen zuständig sind. Jedoch hat <strong>Swisscom</strong> mit den Vermittlungsunternehmen Rahmenverträge<br />

abgeschlossen, damit die temporär angestellten Mitarbeitenden möglichst gleiche Leistungen für gleiche Arbeit erhalten. Kadermitarbeitende<br />

profitieren zusätzlich von einer Kaderrisikoversicherung für Invalidität oder Todesfall.<br />

S. 35 Lagebericht – Mitarbeiter – Gesamtarbeitsvertrag und Sozialplan<br />

Dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind im Dezember <strong>2010</strong> rund 14’200 Mitarbeitende in der Schweiz beziehungsweise 85,9% der<br />

Gesamtbelegschaft unterstellt gewesen. Für Kadermitarbeitende gelten spezielle Anstellungsbedingungen. Der GAV regelt die wichtigsten<br />

arbeitsvertraglichen Bestimmungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden und enthält überdies vertragliche Bestimmungen für das<br />

Verhältnis zwischen <strong>Swisscom</strong> und den Gewerkschaften. Der GAV bietet den Mitarbeitenden Flexibilität und fortschrittliche<br />

Arbeitsbedingungen: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Sozialplan regelt die Leistungen von <strong>Swisscom</strong> an diejenigen<br />

Mitarbeitenden, die vom Stellenabbau betroffen sind.<br />

Für die Umsetzung des Sozialplans trägt die Worklink AG, eine 100%-Tochtergesellschaft von <strong>Swisscom</strong>, die Verantwortung. Die Worklink AG<br />

eröffnet den vom Stellenabbau betroffenen <strong>Swisscom</strong> Mitarbeitenden neue Perspektiven. Sie berät und unterstützt sie bei der externen<br />

Stellensuche oder vermittelt ihnen externe und interne temporäre Einsätze. Weiter unterstützt die Worklink AG die Kadermitarbeitenden bei<br />

Stellenreduktionen mit separaten Outplacement-Programmen. Die Erfolgsquote ist hoch: Rund 46% der vom Stellenabbau betroffenen<br />

<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 34/<strong>53</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!