GRI-Index Swisscom Geschäftsbericht 2010 1/53
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LA4 Mitarbeiter mit<br />
Kollektivarbeitsverträgen<br />
<strong>Swisscom</strong> AG<br />
COM-CR<br />
<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong><br />
<strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong><br />
für eine gemeinsam ausgestaltete, faire Lösung. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen und Themen wie Lohnverhandlungen oder<br />
Arbeitszeiten bezieht <strong>Swisscom</strong> die Gewerkschaften frühzeitig ein. Der GAV räumt den Arbeitnehmervertretungen für unterschiedliche<br />
Bereiche Mitwirkungsrechte ein. Die <strong>Swisscom</strong> Mitarbeitenden wählen in allgemeinen und freien Wahlen ihre Vertreter in die<br />
Betriebskommission (Beko), die diese Mitwirkungsrechte wahrnimmt. Die Betriebskommission und <strong>Swisscom</strong> pflegen einen gegenseitigen<br />
Informationsaustausch. Zwei Arbeitnehmervertreter sitzen zudem im Verwaltungsrat der <strong>Swisscom</strong> AG ein, wobei den Mitarbeitenden das<br />
Recht zusteht, Wahlvorschläge zu machen. Weiter nimmt die Betriebskommission die Mitwirkungsrechte direkt an den einzelnen Betriebsorten<br />
wahr, wobei ein Beko-Mitglied jeweils rund 250 Mitarbeitende repräsentiert.<br />
<strong>Swisscom</strong> fördert den Ausgleich zwischen Arbeit und Privatleben, indem sie ihren Mitarbeitenden die Voraussetzungen für eine ausgeglichene<br />
Work-Life-Balance bietet. Dazu tragen unter anderem die folgenden Leistungen für Vollzeit- wie auch für Teilzeitbeschäftigte bei:<br />
Möglichkeiten zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung wie Jahresarbeitszeit, variable Arbeitszeit und Telearbeit, fünf Wochen Ferien, ab dem<br />
sechzigsten Altersjahr sechs Wochen Ferien sowie ein Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen und ein Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen. Weiter<br />
kommen die Mitarbeitenden nach jeweils fünf Anstellungsjahren in den Genuss von einer zusätzlichen Woche bezahlten Urlaubs. Darüber<br />
hinaus übernimmt <strong>Swisscom</strong> den Pensionskassenbeitrag für einen unbezahlten Urlaub von maximal drei Monaten.<br />
<strong>Swisscom</strong> bezahlt eine Kinder- und Ausbildungszulage, die meist über den kantonalrechtlichen Zulagen liegt, und gewährt grosszügigen<br />
Urlaub in besonderen Familienangelegenheiten – so etwa den Adoptionsurlaub. Sie unterstützt die familienexterne Kinderbetreuung nicht nur<br />
mit finanziellen Beiträgen, sondern auch mit unentgeltlichen Beratungsdienstleistungen durch den Familienservice. Bei Arbeitsunfähigkeit<br />
infolge Krankheit oder Unfall garantiert <strong>Swisscom</strong> in der Schweiz eine Lohnfortzahlung von 730 Tagen.<br />
Kadermitarbeitende profitieren im Gegensatz zu den dem GAV unterstellten Mitarbeitenden von einer Befreiung von der<br />
�<br />
Nichtberufsunfallprämie. Sie haben zudem die Möglichkeit, abhängig von der Anstellungsdauer eine mehrmonatige Auszeit (Sabbatical) zu<br />
nehmen.<br />
Die Leistungen für Arbeitnehmende wie Gesundheitsfürsorge, Versicherungsschutz, Schwangerschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub oder<br />
Rentenvorsorge gelten in gleichem Masse für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte. Die Vergütung der Fringe Benefits ist abhängig vom<br />
Beschäftigungsgrad. Lernende geniessen dieselben Leistungen. Temporäre Mitarbeitende haben kein Anrecht auf diese Leistungen, da die<br />
Vermittlungsunternehmen für diese Leistungen zuständig sind. Jedoch hat <strong>Swisscom</strong> mit den Vermittlungsunternehmen Rahmenverträge<br />
abgeschlossen, damit die temporär angestellten Mitarbeitenden möglichst gleiche Leistungen für gleiche Arbeit erhalten. Kadermitarbeitende<br />
profitieren zusätzlich von einer Kaderrisikoversicherung für Invalidität oder Todesfall.<br />
S. 35 Lagebericht – Mitarbeiter – Gesamtarbeitsvertrag und Sozialplan<br />
Dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind im Dezember <strong>2010</strong> rund 14’200 Mitarbeitende in der Schweiz beziehungsweise 85,9% der<br />
Gesamtbelegschaft unterstellt gewesen. Für Kadermitarbeitende gelten spezielle Anstellungsbedingungen. Der GAV regelt die wichtigsten<br />
arbeitsvertraglichen Bestimmungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden und enthält überdies vertragliche Bestimmungen für das<br />
Verhältnis zwischen <strong>Swisscom</strong> und den Gewerkschaften. Der GAV bietet den Mitarbeitenden Flexibilität und fortschrittliche<br />
Arbeitsbedingungen: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Sozialplan regelt die Leistungen von <strong>Swisscom</strong> an diejenigen<br />
Mitarbeitenden, die vom Stellenabbau betroffen sind.<br />
Für die Umsetzung des Sozialplans trägt die Worklink AG, eine 100%-Tochtergesellschaft von <strong>Swisscom</strong>, die Verantwortung. Die Worklink AG<br />
eröffnet den vom Stellenabbau betroffenen <strong>Swisscom</strong> Mitarbeitenden neue Perspektiven. Sie berät und unterstützt sie bei der externen<br />
Stellensuche oder vermittelt ihnen externe und interne temporäre Einsätze. Weiter unterstützt die Worklink AG die Kadermitarbeitenden bei<br />
Stellenreduktionen mit separaten Outplacement-Programmen. Die Erfolgsquote ist hoch: Rund 46% der vom Stellenabbau betroffenen<br />
<strong>GRI</strong>-<strong>Index</strong> <strong>Swisscom</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong> 34/<strong>53</strong>