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Abschlussbericht

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im Rahmen eines freiwilligen Engagements, das entspricht 23 Millionen Menschen. 30<br />

Zwischen Staat, Wirtschaft und Familie bildet die Bürgergesellschaft ein Tätigkeitsfeld<br />

eigener Art, ein Geflecht von „selbstorganisierten, freiwilligen Assoziationen – Vereine<br />

und Verbände, NGOs, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen, Stiftungen und Freiwilligendienste,<br />

aber auch politische Parteien und Gewerkschaften usw.“ 31<br />

Bürgerschaftliches Engagement nimmt dabei eine Vielzahl an konkreten Ausprägungen<br />

an. Es umfasst deutlich mehr als das klassische Ehrenamt, gemeint sind vielmehr<br />

die verschiedensten Aktivitäten und Ausdrucksformen, unabhängig davon, ob sie in<br />

einer formalisierten Organisation oder in informellen Bezügen stattfinden. Ausschlaggebend<br />

ist also nicht die Form, sondern dass es sich um freiwillige, unentgeltliche und<br />

gemeinwohlorientierte Tätigkeiten handelt, die einem gewissen „Eigensinn“ folgen. Die<br />

Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen<br />

Engagements“ erläutert den „Eigensinn“ bürgerschaftlichen Engagements wie folgt:<br />

„Bürgerschaftliches Engagement ist eine Form der Tätigkeit, die gegenüber anderen<br />

Tätigkeiten – etwa der Erwerbsarbeit – eine eigene Handlungslogik aufweist. In der<br />

besonderen Tätigkeitsform und Motivationsgrundlage liegt der Kern eines „Eigensinns“<br />

bürgerschaftlichen Engagements.“ 32<br />

Bürgerschaftliches Engagement akzentuiert zudem die Übernahme einer auf das Gemeinwesen<br />

bezogenen Verantwortung. Mitenthalten ist die Grundannahme, dass Bürgerinnen<br />

und Bürger – auf der Basis gesicherter Grundrechte und im Rahmen einer<br />

politisch verfassten Demokratie – durch ihr Engagement und die Nutzung von Beteiligungsmöglichkeiten<br />

das Gemeinwesen wesentlich mitgestalten können.<br />

Bürgerschaftlichkeit, Gemeinwesen und Öffentlichkeit gehören zu den Leitbegriffen und<br />

-ideen, die hinter dem Begriff des bürgerschaftlichen Engagements stehen. Zur Bürgergesellschaft<br />

gehört zudem das Prinzip der Subsidiarität, wenn es um „die Qualität<br />

des sozialen, politischen und kulturellen Zusammenlebens, um gesellschaftlichen Zusammenhalt<br />

und ökologische Nachhaltigkeit“ geht. 33<br />

Die Freiwilligendienste stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Form bürgerschaftlichen<br />

Engagements dar, wenn sich sowohl junge Menschen als auch – seit<br />

Einführung des Bundesfreiwilligendienstes – Menschen ab 27 Jahren für in der Regel<br />

ein Jahr verpflichten, einen geregelten Freiwilligendienst zu leisten und damit zum<br />

Gemeinwohl beitragen und das Gemeinwesen aktiv mitgestalten.<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

Vgl. Gensicke, Thomas/Geiss, Sabine (2010): Hauptbericht des Freiwilligensurveys 2009,<br />

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/3._20Freiwilligensurvey-<br />

Hauptbericht.pdf (20.08.2015).<br />

Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“<br />

(2002), Bundestags-Drucksache 14/8900, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/089/1408900.pdf<br />

(20.08.2015), S. 3.<br />

A.a.O, S. 38.<br />

Vgl. a.a.O., S 24f.<br />

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