smartLiving Magazin_00_2016_epaper
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Versicherung & Recht<br />
Aktuelle gesetzliche Änderungen<br />
Unter der Mietpreisbremse versteht man die Begrenzung<br />
der Miete bei Vertragsabschluss. Hierbei darf die Miete<br />
im neu abgeschlossenen Mietvertrag die ortsübliche Vergleichsmiete<br />
um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen.<br />
Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht dann, wenn die<br />
Vormiete bereits höher war. Dann darf der Folgemietvertrag<br />
bis zur selben Höhe abgeschlossen werden.<br />
Zudem ist die Kappungsgrenze zu beachten, womit die Begrenzung<br />
der Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis angesprochen<br />
wird. Die Begrenzung gilt ausschließlich für Wohnraummietverhältnisse.<br />
Die Kappungsgrenze beträgt 20 Prozent<br />
Mieterhöhung innerhalb drei Jahren, bei Gebieten mit Wohnungsnot<br />
15 Prozent. Der Landkreis Böblingen wurde nicht als<br />
eine solche Region ein- gestuft, sodass die 15 Prozent-Grenze<br />
hier keine Anwendung findet. Die Mietpreisbremse ist seit diesem<br />
November innerhalb des Land kreises Böblingen in Sindelfingen<br />
und Renningen zur Anwendung gekommen. Die Kommunen<br />
wurden vom baden-württembergischen Finanz- und<br />
Wirtschaftsministerium benannt und sollten diese per 1. Juni<br />
2015 umsetzen. Beide Gemeinderäte haben sich gegen die Umsetzung<br />
ausgesprochen, was jedoch nur zu einer zeitlichen Verzögerung<br />
geführt hat, da die letztendliche Entscheidung beim<br />
Finanz- und Wirtschaftsministerium lag, das die Argumente<br />
der Kommunen für nicht ausreichend einstufte.<br />
Bestellerprinzip bei Mietmaklern<br />
Mit der Umsetzung des Bestellerprinzips zum 1. Juni 2015 wurde<br />
festgelegt, dass zukünftig derjenige den Makler bezahlt, der<br />
ihn bestellt. In der Praxis ist das mit ganz wenigen geregelten<br />
Ausnahmen der Vermieter, der die Maklergebühr in Höhe von<br />
üblicherweise zwei Monatskaltmieten zu tragen hat.<br />
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde diese Provision in der Regel<br />
vom Mieter bezahlt. Dies hat bereits zu ersten Veränderungen<br />
am Markt geführt: Die Anzahl der Mietobjekte, die von Wohnungsmaklern<br />
bei Immobilienscout24.de angeboten werden,<br />
sind mit etwa elf Pro zent rückläufig. Zudem werben seit dem<br />
Bestellerprinzip vermehrt Hausverwalter um die Aufträge der<br />
Vermieter. Gleichzeitig sind neue Vermietungsportale im Internet<br />
entstanden, die wegen der versteckten Kosten und dem<br />
nicht immer nachvollziehbaren Angebot durchaus kritisch zu<br />
sehen sind.<br />
„Wir stellen zudem fest, dass sich durch das Bestellerprinzip die<br />
Nachfrage auf die wenigen vorhandenen Wohnungen weiter<br />
verstärkt hat und sich somit für die Mietwohnungssuchenden<br />
keine Verbesserung ergeben hat.“ betont Uwe Nageler, Leiter<br />
des Immobilienvertriebs. Darüber hinaus macht sich bemerkbar,<br />
dass Vermieter die von ihnen zu bezahlende Maklergebühr<br />
auf die Mietvertragslaufzeit umzurechnen und auf den Mietpreis<br />
aufzuschlagen versuchen.<br />
Neue Vorgaben<br />
bei der Energieeinsparverordnung<br />
§<br />
Ab dem 01. Januar <strong>2016</strong> gelten neue Vorgaben der Energieeinsparver<br />
ord nung (EnEV) bei Neubauten. Das bedeutet, dass<br />
die energetischen Anforderungen um 25 Prozent des zulässigen<br />
jährlichen Pri märenergiebedarfs und um 20 Prozent bei der<br />
Wärmedämmung der Gebäudehülle angehoben werden. „Es ist<br />
davon auszugehen, dass sich durch die erforderlichen Maßnah-<br />
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