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Versicherung & Recht<br />

Aktuelle gesetzliche Änderungen<br />

Unter der Mietpreisbremse versteht man die Begrenzung<br />

der Miete bei Vertragsabschluss. Hierbei darf die Miete<br />

im neu abgeschlossenen Mietvertrag die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen.<br />

Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht dann, wenn die<br />

Vormiete bereits höher war. Dann darf der Folgemietvertrag<br />

bis zur selben Höhe abgeschlossen werden.<br />

Zudem ist die Kappungsgrenze zu beachten, womit die Begrenzung<br />

der Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis angesprochen<br />

wird. Die Begrenzung gilt ausschließlich für Wohnraummietverhältnisse.<br />

Die Kappungsgrenze beträgt 20 Prozent<br />

Mieterhöhung innerhalb drei Jahren, bei Gebieten mit Wohnungsnot<br />

15 Prozent. Der Landkreis Böblingen wurde nicht als<br />

eine solche Region ein- gestuft, sodass die 15 Prozent-Grenze<br />

hier keine Anwendung findet. Die Mietpreisbremse ist seit diesem<br />

November innerhalb des Land kreises Böblingen in Sindelfingen<br />

und Renningen zur Anwendung gekommen. Die Kommunen<br />

wurden vom baden-württembergischen Finanz- und<br />

Wirtschaftsministerium benannt und sollten diese per 1. Juni<br />

2015 umsetzen. Beide Gemeinderäte haben sich gegen die Umsetzung<br />

ausgesprochen, was jedoch nur zu einer zeitlichen Verzögerung<br />

geführt hat, da die letztendliche Entscheidung beim<br />

Finanz- und Wirtschaftsministerium lag, das die Argumente<br />

der Kommunen für nicht ausreichend einstufte.<br />

Bestellerprinzip bei Mietmaklern<br />

Mit der Umsetzung des Bestellerprinzips zum 1. Juni 2015 wurde<br />

festgelegt, dass zukünftig derjenige den Makler bezahlt, der<br />

ihn bestellt. In der Praxis ist das mit ganz wenigen geregelten<br />

Ausnahmen der Vermieter, der die Maklergebühr in Höhe von<br />

üblicherweise zwei Monatskaltmieten zu tragen hat.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde diese Provision in der Regel<br />

vom Mieter bezahlt. Dies hat bereits zu ersten Veränderungen<br />

am Markt geführt: Die Anzahl der Mietobjekte, die von Wohnungsmaklern<br />

bei Immobilienscout24.de angeboten werden,<br />

sind mit etwa elf Pro zent rückläufig. Zudem werben seit dem<br />

Bestellerprinzip vermehrt Hausverwalter um die Aufträge der<br />

Vermieter. Gleichzeitig sind neue Vermietungsportale im Internet<br />

entstanden, die wegen der versteckten Kosten und dem<br />

nicht immer nachvollziehbaren Angebot durchaus kritisch zu<br />

sehen sind.<br />

„Wir stellen zudem fest, dass sich durch das Bestellerprinzip die<br />

Nachfrage auf die wenigen vorhandenen Wohnungen weiter<br />

verstärkt hat und sich somit für die Mietwohnungssuchenden<br />

keine Verbesserung ergeben hat.“ betont Uwe Nageler, Leiter<br />

des Immobilienvertriebs. Darüber hinaus macht sich bemerkbar,<br />

dass Vermieter die von ihnen zu bezahlende Maklergebühr<br />

auf die Mietvertragslaufzeit umzurechnen und auf den Mietpreis<br />

aufzuschlagen versuchen.<br />

Neue Vorgaben<br />

bei der Energieeinsparverordnung<br />

§<br />

Ab dem 01. Januar <strong>2016</strong> gelten neue Vorgaben der Energieeinsparver<br />

ord nung (EnEV) bei Neubauten. Das bedeutet, dass<br />

die energetischen Anforderungen um 25 Prozent des zulässigen<br />

jährlichen Pri märenergiebedarfs und um 20 Prozent bei der<br />

Wärmedämmung der Gebäudehülle angehoben werden. „Es ist<br />

davon auszugehen, dass sich durch die erforderlichen Maßnah-<br />

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