MESSEN, TAGUNGEN, SEMINARE & EVENTS | B4B Themenmagazin 03.2016
03.2016 | B4B Themenmagazin (bis 12.2015 Verlagsjournal wirtschaftinform.de), das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • MESSEN, TAGUNGEN, SEMINARE & EVENTS • WIRTSCHAFTSREGION HOHENLOHE • RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER • März • Jagstmühle • Franken-Treuhand
03.2016 | B4B Themenmagazin (bis 12.2015 Verlagsjournal wirtschaftinform.de), das Advertorial in w.news, dem Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: • MESSEN, TAGUNGEN, SEMINARE & EVENTS • WIRTSCHAFTSREGION HOHENLOHE • RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
• März • Jagstmühle • Franken-Treuhand
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>03.2016</strong> <strong>B4B</strong> THEMENMAGAZIN<br />
RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER<br />
BFH SCHAFFT KLARHEIT: BERUFLICH GENUTZTE RÄUME<br />
In seiner Entscheidung vom 27. Juli 2015 hat der Große Senat des<br />
Bundesfinanzhofs (BFH) die steuerliche Absetzbarkeit von teilweise<br />
beruflich genutzten Räumen nicht erleichtert. Nach der bisher herrschenden<br />
Rechtsprechung war die nahezu ausschließlich berufliche<br />
Nutzung Voraussetzung dafür, dass die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer<br />
(zum Beispiel anteilige Miete, Zinsaufwendungen, Abschreibungen)<br />
steuerlich in Abzug gebracht werden durften.<br />
© depositphotos.com/NakoPhotography<br />
Der Große Senat lässt mit seiner Entscheidung den anteiligen Abzug<br />
der Aufwendungen nicht zu. Es bleibt bei der herrschenden Meinung,<br />
wonach die Kosten für ein Arbeitszimmer nur dann steuerlich geltend<br />
gemacht werden können, wenn es der ausschließlichen betrieblichen/<br />
beruflichen Nutzung dient und hinreichend vom privaten Bereich der<br />
Lebensführung abgegrenzt werden kann. Kosten der privaten Lebensführung<br />
sollen nicht auf Kosten der Allgemeinheit steuerlich absetzbar sein.<br />
www.bstbk.de<br />
STEUERFREIE LIEFERUNG OHNE UST-IDNR.<br />
Eine kürzlich getroffene Entscheidung des Bundesfinanzgerichtshofs<br />
bestätigt: Wer Waren an einen Kunden liefert, dessen Umsatzsteuer-<br />
Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sich auch nach weitreichenden Bemühungen<br />
nicht in Erfahrung bringen lässt, dem wird dennoch Steuerfreiheit<br />
gewährt.<br />
Die Klage eines international agierenden Handelsunternehmens gab<br />
den Vorschub für dieses richtungweisende Urteil. Das Finanzamt versagte<br />
dem Unternehmen die Steuerbefreiung für ein Auslandsgeschäft,<br />
weil dem dortigen Abnehmer keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
nachgewiesen werden konnte, obwohl der Lieferant sich<br />
nach bestem Wissen und Gewissen bemüht hat, diese zu dokumentieren.<br />
Nachdem eine dagegen erhobene Klage am Finanzgericht zunächst<br />
erfolglos war, wurde dieses Urteil schließlich vom BFH aufgehoben und<br />
zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Nach Ansicht des Finanz-<br />
gerichts war die fehlende Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
des Erwerbers im vorliegenden Fall unschädlich, da er<br />
alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat und andere Angaben deutlich<br />
belegen, dass der Käufer ebenfalls als Unternehmer gehandelt hat.<br />
Der Fall macht deutlich, dass es durchaus sinnvoll ist, die Nichtgewährung<br />
der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen<br />
nicht einfach so hinzunehmen. Wenn ganz klar belegt werden kann,<br />
dass weder Lieferant noch Abnehmer unseriös handeln und die Ware<br />
tatsächlich beim richtigen Empfänger im EU-Gemeinschaftsgebiet angekommen<br />
ist, lohnt es sich, gemeinsam mit einem versierten Fachmann<br />
die Rechtsprechung zu bemühen.<br />
Autor: Klaus Tominski, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Heilbronn<br />
www.ktstb.de<br />
Tominski + Kollegen<br />
Steuerberater<br />
TOP Steuerberater!<br />
Focus Money Test 2012<br />
Unser Kanzleimanagement ist<br />
nach ISO 9001:2008 zertifiziert<br />
Moltkestraße 10<br />
74072 Heilbronn<br />
T 07131 / 39434 0<br />
F 07131 / 39343 200<br />
www.ktstb.de<br />
22 www.b4b-themenmagazin.de Advertorial