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des Bezirks Oberbayern

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B. Leistungsbereiche und Planungsschwerpunkte<br />

im Bereich der Eingliederungshilfe und Hilfen zur Überwindung<br />

besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> als überörtlicher Sozialhilfeträger ist insbesondere für die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und für Leistungen für<br />

Menschen in besonderen Lebenslagen zuständig.<br />

In den folgenden beiden Abschnitten werden die ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe nach den Lebensphasen „Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“ sowie<br />

„Erwachsene“ beschrieben und die entsprechenden Planungsschwerpunkte aufgezeigt. Ebenfalls finden<br />

sich hier die pauschalfinanzierten Leistungen und Planungen im Rahmen der institutionellen Förderung.<br />

Der dritte Abschnitt im Teil B widmet sich den Unterstützungsformen zur Überwindung besonderer<br />

sozialer Schwierigkeiten sowie den weiteren Planungen in diesem Bereich.<br />

Eingliederungshilfe<br />

Kinder/Jugendliche<br />

1. Unterstützungsleistungen<br />

für Kinder im Vorschulalter und Kinder, Jugendliche und<br />

junge Volljährige im Schulalter<br />

Ziel <strong>des</strong> <strong>Bezirks</strong> <strong>Oberbayern</strong> ist es, die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen<br />

mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen zu gewährleisten. Diese Unterstützungsleistungen<br />

sollen den jungen Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen.<br />

Der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> finanziert diese Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ 53 SGB XII) für<br />

Kinder im Vorschulalter mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung.<br />

Ab dem Schulalter ist der Bezirk <strong>Oberbayern</strong> ausschließlich für Kinder mit einer geistigen und/oder<br />

körperlichen Behinderung zuständig. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist das Jugendamt<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Heimatlandkreises der Ansprechpartner.<br />

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung<br />

einschließlich der Vorbereitung hierzu. In den nachfolgenden Kapiteln werden die verschiedenen<br />

Formen der Unterstützungsleistungen mit der Beratung und Förderung, z. B. durch die Interdisziplinäre<br />

Frühförderung für Kinder vom Säuglings- bis zum Grundschulalter, durch ambulante heilpädagogische<br />

Angebote sowie durch familienentlastende Maßnahmen näher beleuchtet. Des Weiteren wird die<br />

Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen in integrativen Kindertagesstätten oder Heilpädagogischen<br />

Tagesstätten sowie die inklusive Nachmittagsbetreuung dargestellt. Nachfolgend werden dann<br />

die Leistungen von stationären Heimen und der Kurzzeitunterbringung/Kurzzeitpflege beschrieben.<br />

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