gpf compact 2016 1-3
Die "gpf compact": eine Zeitschrift der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten. Bleiben Sie mit der "gpf compact" stets über aktuelle Themen und Entwicklungen, Kollektivverhandlungen und - abschlüsse sowie Ihre Mitglieds-Vorteile informiert.
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UNSER PENSIONSSYSTEM<br />
ist stabil und zukunftssicher!<br />
Fotolia_© Robert Kneschke<br />
Pensionen: Harmonisierung muss auch Selbständige und Bauern betreffen<br />
„Jetzt liegt der Ball bei den Unternehmen. Sie müssen endlich auch<br />
Menschen über 50 als vollwertige Arbeitskräfte sehen – und nicht als<br />
Abschiebemasse Richtung Pension zum erstmöglichen Zeitpunkt."<br />
„Die Harmonisierung darf nicht bei den ArbeitnehmerInnen in<br />
Privatwirtschaft und in öffentlichen Diensten enden.<br />
Gravierende Ungleichheiten gibt es auch zwischen ArbeitnehmerInnen<br />
auf der einen und Selbständigen und Bauern auf<br />
der anderen Seite“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär<br />
des ÖGB und weist darauf hin, dass Selbständige und Bauern<br />
noch immer einen niedrigeren Pensionsbeitrag einzahlen<br />
und daher der Bundeszuschuss drei Mal so hoch ist wie<br />
im ASVG.<br />
Bei pensionierten ArbeitnehmerInnen<br />
liegt der Bundeszuschuss pro Kopf bei<br />
3.740 Euro, bei pensionierten Gewerbetreibenden<br />
bei 11.150 Euro und bei BauernpensionistInnen<br />
bei 11.250 Euro.<br />
Nun ist die Wirtschaft an der<br />
Reihe, einen Beitrag zu leisten,<br />
damit die Menschen länger in<br />
Beschäftigung bleiben.<br />
DIE REFORMEN WIRKEN. Das faktische Pensionsantrittsalter wird weiter steigen.<br />
• Auslaufen der Hackler-Regelung für Frauen (vor 60) bis 2020<br />
• Auslaufen der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer bis 2017<br />
• Längere Wartezeit bei der Korridorpension und vorzeitiger Alterspension (ab 2017 40 Jahre)<br />
• Wer die Tätigkeit, die sie/er viele Jahre lang ausgeübt hat, nicht mehr ausüben kann,<br />
darf ab 2017 erst mit 60 in Pension gehen (Ansteigen des Antrittsalters für Tätigkeitsschutz)<br />
• Hoher finanzieller Anreiz, später in Pension zu gehen (ca. 9 Prozent plus pro Jahr des Aufschubs)<br />
• Ausbau der beruflichen und medizinischen Rehabilitation<br />
• Wirkung des Bonus-Malus-Systems<br />
• Angleichung des Regelpensionsalters für Frauen, die heute 52 oder jünger sind<br />
Nur im öffentlichen System<br />
gibt es eine Mindestpension<br />
Privatvorsorge muss man sich<br />
erst einmal leisten können<br />
Die Pensionsversicherung finanziert nicht nur die<br />
Pensionen. Sie ist auch für Kuren zuständig, die es den<br />
ArbeitnehmerInnen ermö̈glichen, länger gesund zu bleiben<br />
und später in Pension zu gehen. Außerdem sorgt die<br />
Pensionsversicherung (im Gegensatz zu Firmen- und<br />
Privatpensionen) für sozialen Ausgleich: Wer nur eine<br />
sehr niedrige Pension bezieht, bekommt eine Ausgleichszulage<br />
dazu. Diese wird oft als „Mindestpension“<br />
bezeichnet. (Alleinstehende mit weniger als 882,78 Euro<br />
Pension, Ehepaare mit weniger als 1.323,58 Euro.)<br />
Will man auf 1.000 Euro Privatpension im Monat<br />
plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen, und<br />
das geschätzte 20 Ruhestandsjahre lang, braucht<br />
man etwa 280.000 Euro. Um das zusammenzubekommen,<br />
müsste man 45 Arbeitsjahre lang Monat<br />
für Monat mehr als 500 Euro weglegen. Dann bleibt<br />
immer noch das Risiko eines Anlageverlusts. Da<br />
stellt sich die Frage: Wie sollen sich das DurchschnittsverdienerInnen<br />
leisten können neben den<br />
täglichen Kosten für Wohnen, Heizen, Essen ...?<br />
12 g p f c o m p a c t Nr. 1–3 / <strong>2016</strong>