Wirtschaft aktiv - Mai 2014
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Steuer<br />
“25 Jahre Kalte Progression”<br />
Der Konsumkiller Nummer 1 wird 25<br />
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen<br />
der kalten Progression haben<br />
die Schmerzgrenze längst überschritten.<br />
Letztes Jahr 2,24 Mrd.<br />
und heuer 2,65 Mrd. sind ein Raubzug<br />
in den Taschen der arbeitenden<br />
Bevölkerung und gefährden den<br />
dringend notwendigen Binnenkonsum<br />
zur Stabilität der <strong>Wirtschaft</strong>.<br />
Die österreichische Steuerpolitik<br />
macht jede Kollektivvertragsverhandlung<br />
zum Witz. Lohnsteigerungen,<br />
die oft mit Kraftakten der<br />
Unternehmen den Mitarbeitern zugebilligt<br />
werden, drehen nach Abzug<br />
der Inflation und dank kalter Progression<br />
ins Minus und führen zu einem<br />
echten Lohnverlust. Das<br />
kommt einer staatlichen Enteignung<br />
gleich und wirkt sich negativ auf die<br />
Kaufkraft und das <strong>Wirtschaft</strong>swachstum<br />
aus!<br />
Schmerzgrenze erreicht<br />
Die Unternehmen sind mit der Entlohnung<br />
der Mitarbeiter längst an<br />
ihrer betriebswirtschaftlichen<br />
Schmerzgrenze angelangt! Die<br />
Bundesregierung muß diesen finanzpolitischen<br />
Diebstahl beenden!<br />
Wenn die kalte Progression nicht beseitigt<br />
wird, gibt es keine Impulse<br />
für eine Steigerung der Kaufkraft<br />
und damit für <strong>Wirtschaft</strong>swachstum.<br />
Der RfW fordert daher eine Steuerreform<br />
gegen die „kalte Progression“!<br />
Die aktuell von der Gesellschaft<br />
für <strong>Wirtschaft</strong>sforschung präsentierten<br />
Zahlen bestätigen erneut<br />
die Forderung nach einem Ende dieser<br />
unsäglichen Belastung von Erwerbseinkommen.<br />
Leider kommt<br />
diese Problematik in der notwendigen<br />
Steuerreformdiskussion nicht<br />
nur viel zu kurz, sondern wird von<br />
der Bundesregierung weiterhin völlig<br />
ausgeklammert.<br />
Anpassung der Bemessungsgrundlage<br />
und Reduktion der Tarifstufen<br />
notwendig<br />
Für den RfW ist daher im Zuge einer<br />
längst überfälligen Steuerreform<br />
eine Anpassung der steuerlichen Bemessungsgrundlage<br />
notwendig.<br />
Wenn man die Einkommensgrenze<br />
sukzessive der Inflation angepasst<br />
hätte, dann würde der Spitzensteuersatz<br />
von 50 Prozent heute erst bei<br />
Einkommen von mehr als 75.000 Euro<br />
greifen. Ohne Änderung der Bemessungsgrundlage<br />
bringt eine<br />
Steuerreform daher nichts. Im<br />
Gegenteil, der Mittelstand rutscht<br />
dann weiterhin kontinuierlich in höhere<br />
Steuerklassen, zahlt dadurch<br />
mehr Steuern und wird immer ärmer.<br />
Mit diesem bewussten Aufstellen<br />
einer Steuerfalle muss Schluss<br />
sein!<br />
Die Steuerbemessungsgrundlage ist<br />
seit 1989 nicht mehr angepasst worden.<br />
Zur Eindämmung der kalten<br />
Progression, die unmittelbare Auswirkungen<br />
auf die Kaufkraft der<br />
Österreicher und auf die Inlandsnachfrage<br />
nach sich zieht, fordert<br />
der RfW daher eine Anpassung der<br />
Bemessungsgrundlage und in weiterer<br />
Folge eine Koppelung an die<br />
jährliche Inflationsrate. Ebenso<br />
müssen die Tarifstufen reduziert<br />
werden. Es kann nicht sein, dass bei<br />
Lohn- und Gehaltserhöhungen immer<br />
nur der Finanzminister der<br />
Nutznießer ist und die Zeche die<br />
<strong>Wirtschaft</strong> und die Arbeitnehmer<br />
zahlen.<br />
Kosten für Klagen und Exekutionen<br />
Wenn Ihr Schuldner nicht zahlt,<br />
bleibt als letzter Ausweg nur die gerichtliche<br />
Geltendmachung!<br />
Quelle: KSV1870<br />
Allerdings sind gerade bei kleineren<br />
Forderungen die Gebühren unverhältnismäßig<br />
hoch.<br />
Es ist daher abzuwägen, ob man (vor<br />
allem bei kleineren Beträgen) gerichtlich<br />
vorgeht, insbesondere,<br />
wenn abzusehen ist, daß bei einer<br />
Exekution nicht wirklich was „herausschaut“.<br />
Die Pauschalgebühr<br />
stellt eine gesetzlich vorgeschriebene<br />
Barauslage dar, die seitens des<br />
Gerichts mit dem Einlangen der<br />
Klage bzw. des Exekutionsantrages<br />
abgebucht wird.<br />
Zusätzlich zu den Gerichtskosten<br />
fallen unter Umständen auch Anwaltskosten,<br />
Kosten für Sachverständige,<br />
Kosten für Zeugen usw. an.<br />
Sämtliche dieser Kosten muß der im<br />
Prozeß Unterliegende zahlen – bei<br />
rechtmäßig bestehender Forderung<br />
also der Schuldner.<br />
<strong>Wirtschaft</strong> Aktiv <strong>Mai</strong> / 14 11