Verkaufsprospekt Fonds 8 M-0194-6
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VERWAHRSTELLE<br />
3.1 DIE VERWAHRSTELLE UND IHRE AUFGABEN<br />
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Die Implementierung einer Verwahrstelle ist für ein geschlossenes<br />
Publikums-Investmentvermögen durch das KAGB gesetzlich<br />
vorgeschrieben. Die CACEIS Bank Deutschland GmbH<br />
(„CACEIS“) wird gemäß §§ 80 ff., 69 KAGB die Funktion der Verwahrstelle<br />
für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft übernehmen. CACEIS wird<br />
insoweit auf Grundlage des mit der publity Performance GmbH<br />
geschlossenen Verwahrstellenvertrages und des dazu gehörigen<br />
Service Level Agreements tätig.<br />
Der Verwahrstelle stehen nach dem KAGB eine Vielzahl von<br />
Kompetenzen zu, die sie unabhängig von der KVG im Interesse<br />
des Anlegers wahrzunehmen hat. In dieser Funktion überprüft<br />
CACEIS u. a., ob die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Eigentum an den erworbenen<br />
Anlageobjekten erlangt hat. Mittels der Eintragung von<br />
Sperrvermerken im Grundbuch wird die Verwahrstelle sicherstellen,<br />
dass Anlageobjekte nicht übertragen, ausgetauscht<br />
oder übergeben werden können, ohne dass CACEIS vorab seine<br />
Zustimmung erteilt. Insbesondere in diesem Zusammenhang<br />
ist es Aufgabe der Verwahrstelle zu überwachen und sicherzustellen,<br />
dass die <strong>Fonds</strong>verwaltung ihren gesetzlichen Verpflichtungen,<br />
beispielsweise hinsichtlich der Bewertung der Anlageobjekte,<br />
nachkommt.<br />
Ferner stellt CACEIS sicher, dass die Ausgabe von Anteilen<br />
sowie die Ermittlung des Wertes von Anteilen an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft den Vorschriften des KAGB, des Gesellschaftsvertrag<br />
sowie der Anlagebedingungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
entsprechen.<br />
Daneben ist die Verwahrstelle für die Überwachung der<br />
Zahlungsflüsse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zuständig. In diesem Zusammenhang<br />
wird CACEIS Zugang zu allen Informationen hinsichtlich<br />
der Geldkonten gewährt, die sich nicht bereits daraus<br />
ergeben, dass die laufenden Konten der KVG und der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
bei CACEIS geführt werden. Des Weiteren wird<br />
CACEIS die Verantwortung für die Überwachung des gesamten<br />
Cashflows der <strong>Fonds</strong>gesellschaft tragen. Dies umfasst zum<br />
Beispiel die Sicherstellung der korrekten Verbuchung der Geldmittel,<br />
die Implementierung angemessener Abgleichverfahren<br />
aller Cashflows sowie die regelmäßige Überprüfung solcher<br />
Abgleichverfahren.<br />
Zudem liegt es in der Verantwortung der Verwahrstelle,<br />
dass durch geeignete Maßnahmen gewährleistet wird, dass die<br />
erwirtschafteten Erträge der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ordnungsgemäß<br />
verwendet werden. CACEIS überprüft insoweit insbesondere<br />
die Vollständigkeit und Korrektheit von Ausschüttungen<br />
bzw. sonstigen Auszahlungen an die Anleger.<br />
Die <strong>Fonds</strong>verwaltung darf folgende Geschäfte nur mit Zustimmung<br />
der Verwahrstelle vornehmen: