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einigkeit 2/2016

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Foto: Marko Kubitz<br />

ZUR SACHE<br />

„Rentenniveau steigern!”<br />

„Über Jahrzehnte hinweg<br />

hatte die gesetzliche<br />

Rentenversicherung<br />

die Funktion,<br />

den Lebensstandard<br />

im Alter zu sichern.<br />

Es ging hierbei um<br />

weit mehr als nur um<br />

Burkhard Siebert die Vermeidung von<br />

Altersarmut. Es ging<br />

darum, in Würde die Rente zu erleben. Mit<br />

den Rentenreformen der jeweiligen Regierungen<br />

sank das Rentenniveau von circa<br />

53 Prozent im Jahr 2001 auf heute circa<br />

47 Prozent. Bis 2030 kann es noch auf 44<br />

Prozent sinken. Diesen Sinkflug müssen wir<br />

stoppen!<br />

Mit der von der Bundesregierung ins Gespräch<br />

gebrachten ‚Lebensleistungsrente‘<br />

wird es allerdings nicht gelingen, Menschen<br />

mit niedrigem Einkommen besser vor Altersarmut<br />

zu schützen. Die Hürden sind zu<br />

hoch und die Inanspruchnahme zu kompliziert:<br />

u. a. etwa die Koppelung an eine<br />

vierzigjährige Versicherungszeit und später<br />

an eine private oder betriebliche Altersvorsorge.<br />

Zum anderen zeigen Berechnungen,<br />

dass der Kern der Lebensleistungsrente,<br />

die Aufstockung auf 30 Entgeltpunkte (EP),<br />

wohl schon bald nicht mehr ausreicht, um<br />

eine Leistung über der Grundsicherung zu<br />

bekommen. Der Rentenzahlbetrag für 30 EP<br />

beträgt in den neuen Ländern derzeit 811<br />

Euro und liegt damit 22 Euro oberhalb des<br />

aktuellen Grundsicherungsbedarfs von 789<br />

Euro. Dieser knappe rechnerische Vorsprung<br />

dürfte allerdings kaum von Dauer sein, da<br />

das Rentenniveau weiter sinkt, der Grundsicherungsbetrag<br />

in den nächsten Jahren sich<br />

aber erhöhen wird. Altersarmut lässt sich so<br />

nicht bekämpfen.<br />

Notwendig sind neben der Stabilisierung<br />

des Rentenniveaus flexiblere Übergänge in<br />

die Rente wie Teilrenten oder weiterführende<br />

Formen von Altersteilzeit und die Stärkung<br />

der betrieblichen Altersvorsorge. Dafür<br />

werden wir auch weiterhin streiten!“<br />

Burkhard Siebert, stellv. NGG-Vorsitzender<br />

Foto: SpeedKingz/Shutterstock.com<br />

ARBEITSZEIT<br />

Starbucks:<br />

Mehrarbeitszuschläge jetzt einfordern!<br />

Viele Teilzeitbeschäftigte bei Starbucks haben Anspruch auf mehr Geld.<br />

Teilzeitbeschäftigte der Kaffeehauskette<br />

Starbucks können sich dank NGG-Tarifvertrag<br />

jetzt bares Geld sichern: und zwar<br />

dann, wenn sie ein Jahresarbeitszeitkonto<br />

haben und im Jahr 2015 mehr als die im<br />

Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit gearbeitet<br />

haben. Denn laut Tarifvertrag müssen alle<br />

Stunden, die über die vertragliche Arbeitszeit<br />

hinausgehen, mit einem Mehrarbeitszuschlag<br />

von 33 Prozent berechnet werden.<br />

33 Prozent mehr dank Tarifvertrag<br />

Allerdings rechnet Starbucks die Mehrarbeit<br />

bei Teilzeitkräften erst dann automatisch<br />

mit dem Zuschlag von 33 Prozent ab,<br />

Beispiel 1: Lisa F., Barista,<br />

Tarifgruppe 1 / 8,51 € Stundenlohn<br />

Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche:<br />

Arbeitszeit pro Jahr:<br />

Tatsächlich in 2015 gearbeitet:<br />

Mehrarbeit gegenüber vertraglicher<br />

Arbeitszeit:<br />

Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent<br />

für 45 Std.: 260,41 €<br />

15 Std.<br />

780 Std.<br />

825 Std.<br />

45 Std.<br />

wenn eine Teilzeitkraft das Arbeitszeitkontingent<br />

einer Vollzeitkraft (2028 Stunden)<br />

erreicht hat. Damit der Zuschlag auch schon<br />

bei weniger Stunden gezahlt wird, sollten<br />

Teilzeitbeschäftigte jetzt ihren Anspruch<br />

darauf schriftlich geltend machen: und zwar<br />

dringend, denn die Frist zur Geltendmachung<br />

läuft Ende Mai <strong>2016</strong> ab! Unterstützung<br />

hierbei gibt es für NGG-Mitglieder in<br />

den NGG-Regionen: www.ngg.net/vorOrt<br />

Dass es sich in jedem Fall lohnt, die<br />

Zuschläge einzufordern, zeigen die hier<br />

angeführten Beispiele:<br />

Beispiel 2: Steffi B., Shift Supervisor,<br />

Tarifgruppe 5 / 10,96 € Stundenlohn<br />

Arbeitszeit laut Vertrag pro Woche: 30 Std.<br />

Arbeitszeit pro Jahr:<br />

1560 Std.<br />

Tatsächlich in 2015 gearbeitet: 1820 Std.<br />

Mehrarbeit gegenüber vertraglicher<br />

Arbeitszeit:<br />

260 Std.<br />

Mehrarbeitszuschlag von 33 Prozent<br />

für 260 Std.: 940,37 €<br />

SERVICE<br />

Fragen zur Arbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe?<br />

Rat und Hilfe gibt es bei der<br />

HoGa-Hotline der NGG.<br />

Team verstärken. Bonus sichern. iPad gewinnen.<br />

Wir wollen deine Interessen bei Starbucks noch<br />

besser vertreten: auch in der anstehenden<br />

Tarifrunde. Dafür brauchen wir mehr Mitglieder.<br />

Wenn du in deinem Store NGG-Mitglieder<br />

wirbst, bekommst du für jedes neu geworbene<br />

Mitglied einen Einkaufsgutschein über 15 Euro<br />

in den Shops des Gutscheinportals BONAGO<br />

(Karstadt, SportScheck etc.).<br />

Die Aktion endet am 30. Juni <strong>2016</strong>. Danach verlosen<br />

wir unter den zehn erfolgreichsten WerberInnen<br />

drei iPad Air 2: www.ngg.net/bonus<br />

Foto: Sorbis/Shutterstock.com<br />

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<strong>einigkeit</strong> 2 /<strong>2016</strong>

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