smartLiving 01_2016 ePaper
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Sanierung, Energie & Umwelt<br />
Zehn Tipps für eine gute Zusammenarbeit<br />
1. Vergeben Sie Aufträge nur an Betriebe, die in die<br />
Handwerksrolle eingetragen sind! Im Zweifelsfall verschafft<br />
ein Anruf bei uns Klarheit darüber, ob es sich um einen eingetragenen<br />
Fachbetrieb handelt. Innungen und Kreishandwerkerschaften<br />
können Auskunft darüber geben, ob ein Betrieb<br />
zusätzlich freiwilliges Innungsmitglied ist. Besondere<br />
Vorsicht ist bei Haustürgeschäften geboten.<br />
2. Zur Information können vor Auftragsvergabe auch<br />
von mehreren Handwerkern (schriftliche) Kostenvoranschläge<br />
eingeholt werden.<br />
3. Vor allem größere Aufträge sollten schriftlich vereinbart<br />
werden. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag<br />
unbedingt präzise geregelt und wichtige Termine, bei<br />
einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin,<br />
fixiert werden.<br />
4. Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen<br />
sollten im Gespräch mit dem Handwerker möglichst<br />
genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden<br />
Arbeiten gemacht werden. Der Handwerker kann damit<br />
den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser<br />
planen und Kunden bleiben unnötige Kosten erspart.<br />
5. Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden.<br />
In der Regel ist es deshalb günstiger, einen Handwerker<br />
in der Nähe zu beauftragen.<br />
6. Erkundigen Sie sich bereits vor Auftragsvergabe genau<br />
über sämtliche anfallenden Kosten wie die Stundenverrechnungssätze,<br />
die Höhe der Fahrtkosten oder die Zahlungskonditionen.<br />
7. Es ist sinnvoll, dem Handwerker eine Telefonnummer<br />
zu hinterlassen, unter der Sie erreichbar sind. So kann er bei<br />
zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer<br />
Probleme sowie beim Überschreiten einer vereinbarten<br />
finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.<br />
8. Arbeitet der Handwerker vor Ort, sollten Sie im Rapportzettel<br />
die aufgewendete Zeit quittieren und eine Kopie<br />
dieses Belegs behalten.<br />
9. Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung<br />
sollte ebenso ordnungsgemäß bezahlt werden.<br />
Handwerkerrechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug<br />
zahlbar; Skontoabzüge dürfen nur bei einer entsprechenden<br />
Vereinbarung vorgenommen werden.<br />
10.Reklamationen über Mängel sollten zunächst in einem<br />
offenen Gespräch geklärt werden. Lassen sich Differenzen<br />
auf diesem Weg nicht ausräumen, können Sie unsere Vermittlungsstelle<br />
einschalten.<br />
Wie setzt sich<br />
eine Handwerkerstunde zusammen?<br />
Hinweis: Dies ist nur ein Beispiel.<br />
Im Einzelfall können die Kosten erheblich abweichen.<br />
BEISPIEL BERECHNUNG STEUERBONUS<br />
Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2<strong>01</strong>3 Arbeitskosten<br />
für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen<br />
in Höhe von 4 600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage<br />
in Höhe von 40o0 Euro und nach Reperatur kosten<br />
(Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200<br />
Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.).<br />
Berechnung<br />
Sanierungskosten<br />
4600 Euro<br />
Wartungskosten<br />
400 Euro<br />
Reparaturkosten<br />
200 Euro<br />
Gesamthöhe<br />
5200 Euro<br />
davon 20 % 1040 Euro<br />
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