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smartLiving 01_2016 ePaper

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Sanierung, Energie & Umwelt<br />

Zehn Tipps für eine gute Zusammenarbeit<br />

1. Vergeben Sie Aufträge nur an Betriebe, die in die<br />

Handwerksrolle eingetragen sind! Im Zweifelsfall verschafft<br />

ein Anruf bei uns Klarheit darüber, ob es sich um einen eingetragenen<br />

Fachbetrieb handelt. Innungen und Kreishandwerkerschaften<br />

können Auskunft darüber geben, ob ein Betrieb<br />

zusätzlich freiwilliges Innungsmitglied ist. Besondere<br />

Vorsicht ist bei Haustürgeschäften geboten.<br />

2. Zur Information können vor Auftragsvergabe auch<br />

von mehreren Handwerkern (schriftliche) Kostenvoranschläge<br />

eingeholt werden.<br />

3. Vor allem größere Aufträge sollten schriftlich vereinbart<br />

werden. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag<br />

unbedingt präzise geregelt und wichtige Termine, bei<br />

einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin,<br />

fixiert werden.<br />

4. Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen<br />

sollten im Gespräch mit dem Handwerker möglichst<br />

genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden<br />

Arbeiten gemacht werden. Der Handwerker kann damit<br />

den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser<br />

planen und Kunden bleiben unnötige Kosten erspart.<br />

5. Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden.<br />

In der Regel ist es deshalb günstiger, einen Handwerker<br />

in der Nähe zu beauftragen.<br />

6. Erkundigen Sie sich bereits vor Auftragsvergabe genau<br />

über sämtliche anfallenden Kosten wie die Stundenverrechnungssätze,<br />

die Höhe der Fahrtkosten oder die Zahlungskonditionen.<br />

7. Es ist sinnvoll, dem Handwerker eine Telefonnummer<br />

zu hinterlassen, unter der Sie erreichbar sind. So kann er bei<br />

zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer<br />

Probleme sowie beim Überschreiten einer vereinbarten<br />

finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.<br />

8. Arbeitet der Handwerker vor Ort, sollten Sie im Rapportzettel<br />

die aufgewendete Zeit quittieren und eine Kopie<br />

dieses Belegs behalten.<br />

9. Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung<br />

sollte ebenso ordnungsgemäß bezahlt werden.<br />

Handwerkerrechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug<br />

zahlbar; Skontoabzüge dürfen nur bei einer entsprechenden<br />

Vereinbarung vorgenommen werden.<br />

10.Reklamationen über Mängel sollten zunächst in einem<br />

offenen Gespräch geklärt werden. Lassen sich Differenzen<br />

auf diesem Weg nicht ausräumen, können Sie unsere Vermittlungsstelle<br />

einschalten.<br />

Wie setzt sich<br />

eine Handwerkerstunde zusammen?<br />

Hinweis: Dies ist nur ein Beispiel.<br />

Im Einzelfall können die Kosten erheblich abweichen.<br />

BEISPIEL BERECHNUNG STEUERBONUS<br />

Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2<strong>01</strong>3 Arbeitskosten<br />

für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen<br />

in Höhe von 4 600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage<br />

in Höhe von 40o0 Euro und nach Reperatur kosten<br />

(Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200<br />

Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.).<br />

Berechnung<br />

Sanierungskosten<br />

4600 Euro<br />

Wartungskosten<br />

400 Euro<br />

Reparaturkosten<br />

200 Euro<br />

Gesamthöhe<br />

5200 Euro<br />

davon 20 % 1040 Euro<br />

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