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Datenschutz und Datenverarbeitung - Janitos Versicherung AG

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<strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> <strong>Datenverarbeitung</strong><br />

Vorbemerkung <strong>Versicherung</strong>en können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen <strong>Datenverarbeitung</strong><br />

(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell <strong>und</strong> wirtschaftlich abwickeln;<br />

auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen<br />

Handlungen als die manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten<br />

zu Ihrer Person wurde durch das B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die <strong>Datenverarbeitung</strong><br />

<strong>und</strong> -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt<br />

oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die <strong>Datenverarbeitung</strong> <strong>und</strong> -nutzung<br />

stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen<br />

Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der<br />

speichernden Stelle erforderlich ist <strong>und</strong> kein Gr<strong>und</strong> zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige<br />

Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.<br />

Beispiele für die Daten-<br />

Verarbeitung <strong>und</strong><br />

-nutzung<br />

1.<br />

Datenspeicherung bei der<br />

<strong>Janitos</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>und</strong> Risikoträgern<br />

2.<br />

Datenübermittlung an<br />

Rückversicherer<br />

3.<br />

Datenübermittlung an<br />

andere Versicherer<br />

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die <strong>Datenverarbeitung</strong> <strong>und</strong> Datennutzung<br />

nennen.<br />

Die <strong>Janitos</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong> <strong>und</strong> deren Risikoträger speichern Daten, die für den <strong>Versicherung</strong>svertrag<br />

notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum<br />

Vertrag versicherungstechnische Daten, wie z. B. <strong>Versicherung</strong>snummer (Partnernummer), <strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />

<strong>Versicherung</strong>sdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben<br />

eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten).<br />

Bei einem <strong>Versicherung</strong>sfall speichern wir entsprechend der Vertragsart Angaben zum Schaden <strong>und</strong><br />

ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die<br />

Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden (Leistungsdaten).<br />

Unsere Risikoträger sind zurzeit (ihren Risikoträger entnehmen Sie bitte Ihrem <strong>Versicherung</strong>sschein):<br />

HDI – Gerling Firmen <strong>und</strong> Privat <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Concordia Rechtsschutz <strong>Versicherung</strong>s- Aktiengesellschaft<br />

DEUR<strong>AG</strong> Deutsche Rechtsschutz <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

AXA Assistance Deutschland GmbH<br />

Inter Partner Assistance S.A.<br />

Im Interesse unserer <strong>Versicherung</strong>snehmer achten wir wie alle Versicherer stets auf einen Ausgleich<br />

der von uns übernommenen Risiken. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an<br />

Rückversicherer im In- <strong>und</strong> Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende<br />

versicherungstechnische Angaben von uns, wie <strong>Versicherung</strong>snummer, Beitrag, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

<strong>und</strong> des Risikos <strong>und</strong> Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien.<br />

Soweit Rückversicherer bei der Risiko- <strong>und</strong> Schadenbeurteilung<br />

mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.<br />

In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen ebenfalls entsprechende<br />

Daten übergeben werden.<br />

Nach dem <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz (VVG) hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung<br />

<strong>und</strong> im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses <strong>und</strong> für die<br />

Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten<br />

<strong>und</strong> <strong>Versicherung</strong>sfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere <strong>Versicherung</strong>en (beantragte,<br />

bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um <strong>Versicherung</strong>smissbrauch zu verhindern, eventuelle<br />

Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen<br />

zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft<br />

zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (§ 78 VVG Haftung bei Mehrfachversicherung, § 86 VVG<br />

Übergang von Ersatzansprüchen sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen<br />

Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie<br />

z. B. Name <strong>und</strong> Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes <strong>und</strong> des Risikos oder<br />

Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe <strong>und</strong> Schadentag.


4.<br />

Hinweis- <strong>und</strong> Informations-System<br />

(HIS)<br />

5.<br />

Betreuung durch<br />

<strong>Versicherung</strong>svermittler<br />

6.<br />

Weitere Auskünfte <strong>und</strong><br />

Erläuterungen über Ihre<br />

Rechte<br />

Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- <strong>und</strong> Informationssystem der <strong>Versicherung</strong>swirtschaft<br />

(HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere <strong>Versicherung</strong>sunternehmen – erhöhte Risiken<br />

sowie Auffälligkeiten, die auf <strong>Versicherung</strong>sbetrug hindeuten könnten <strong>und</strong> daher einer näheren<br />

Prüfung bedürfen. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter<br />

www.informa-irfp.de.<br />

Bereich Schaden:<br />

Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich <strong>und</strong> kann eine Person oder eine<br />

Sache, z.B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden<br />

gemeldet werden oder z.B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu<br />

bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder<br />

unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden<br />

sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das<br />

HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie<br />

oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns<br />

benachrichtigt.<br />

Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrages oder Regulierung eines<br />

Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z.B. Kfz) an das HIS <strong>und</strong> speichern die Ergebnisse<br />

der Anfragen. Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein,<br />

genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben,<br />

zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des <strong>Versicherung</strong>sfalls<br />

relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren<br />

Leistungsfall beantworten <strong>und</strong> daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen.<br />

Bereich Rechtsschutz:<br />

Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrages richten wir Anfragen zu<br />

Ihrer Person an das HIS <strong>und</strong> speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf<br />

risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu<br />

dem konkreten Gr<strong>und</strong> der Meldung benötigen. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie<br />

darüber benachrichtigen.<br />

In Ihren <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten werden Sie durch Ihren Vermittler betreut. Vermittler in<br />

diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß<br />

erfüllen zu können, erhält der Vermittler von uns die für Ihre Betreuung <strong>und</strong> Beratung<br />

notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- <strong>und</strong> Leistungsdaten. Das sind beispielsweise<br />

<strong>Versicherung</strong>snummer, Beiträge, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes <strong>und</strong> des Risikos, Zahl der <strong>Versicherung</strong>sfälle<br />

<strong>und</strong> Höhe von <strong>Versicherung</strong>sleistungen. In der Personenversicherung können ausschließlich<br />

zum Zweck von Vertragsanpassungen an den zuständigen Vermittler auch Ges<strong>und</strong>heitsdaten<br />

übermittelt werden.<br />

Ihr <strong>Versicherung</strong>svermittler verarbeitet <strong>und</strong> nutzt diese personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer<br />

Beratung <strong>und</strong> Betreuung. Wir informieren Ihren <strong>Versicherung</strong>svermittler über Änderungen von k<strong>und</strong>enrelevanten<br />

Daten. Jeder <strong>Versicherung</strong>svermittler ist vertraglich <strong>und</strong> gesetzlich dazu verpflichtet,<br />

die Bestimmungen des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes <strong>und</strong> seine besondere Schweigepflicht (z. B.<br />

Berufsgeheimnis <strong>und</strong> Datengeheimnis) zu beachten.<br />

Sie haben als Betroffener nach dem B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten<br />

Widerspruchsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf<br />

Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer gespeicherten Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte oder Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

der <strong>Janitos</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong>, Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg.<br />

Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen<br />

der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an die <strong>Janitos</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong>.<br />

<strong>Janitos</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong><br />

Postfach 10 41 69<br />

69031 Heidelberg<br />

www.janitos.de

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