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Die - Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer

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§<br />

Foto: Best Relation<br />

Vergabemonitor<br />

<strong>Die</strong> geplante Novellierung des<br />

ungarischen Vergabegesetzes regelt,<br />

wann eine Geheimhaltung unter<br />

Berufung auf das Geschäftsgeheimnis zulässig<br />

ist: Als Geschäftsgeheimnis zu behandelnde<br />

Angaben sollten von übrigen Inhalten gut<br />

getrennt <strong>und</strong> unter Einhaltung bestimmter<br />

Schutzvorkehrungen (z. B. Bildung geschlossener<br />

Einheiten aus den Geschäftsgeheimnissen<br />

innerhalb des Angebots, auszugsweise<br />

Wiedergabe des Angebots) offen gelegt werden.<br />

Sie sind in einem gesonderten Verzeichnis<br />

aufzuführen. Bei der Öffnung der eingegangenen<br />

Angebote gibt der öffentliche Auftraggeber<br />

den Inhalt dieses Verzeichnisses<br />

bekannt. Ist ein anderer Bieter der Ansicht,<br />

dass bestimmte Informationen unbegründet<br />

als Geschäftsgeheimnis eingestuft wurden,<br />

kann er die Revision des Verzeichnisses bei der<br />

ungarischen Schiedskommission für Öffentliche<br />

Auftragsvergabe (KDB) beantragen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass eine Geheimhaltung<br />

nur sehr beschränkt möglich<br />

sein soll. Name <strong>und</strong> Adresse des Bieters<br />

sowie Angaben, die als Bewertungskriterium<br />

herangezogen werden, unterliegen<br />

nicht dem Geschäftsgeheimnis. Nach<br />

Bekanntgabe des Verfahrensergebnisses<br />

§<br />

§<br />

Geschäftsgeheimnis<br />

im Vergabeverfahren?<br />

Nach europäischem Recht gilt bei Vergabeverfahren gr<strong>und</strong>sätzlich das Öffentlichkeitsprinzip.<br />

Eingereichte Lösungen, die als Geschäftsgeheimnis gelten,<br />

wären daher auch für die Konkurrenz zugänglich. Nicht selten werden Angebote<br />

jedoch in größerem Umfang öffentlich gemacht, als dies notwendig wäre.<br />

dürfen Auftraggeber auch nicht mehr<br />

unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis<br />

untersagen, dass Daten, die der<br />

Auftraggeber bei der Wertung der Angebote<br />

für die Zuschlagserteilung berücksichtigt<br />

hat, zugänglich gemacht werden,<br />

oder dies zu beschränken. Das führte<br />

bei der Schiedskommission zu der gängigen<br />

Praxis, dass der Auftraggeber nach<br />

der Zuschlagserteilung allen Bietern Einsicht<br />

in die Angebote der anderen Bieter<br />

gewähren muss. Jedoch ist die Einsichtnahme<br />

nur zur Prüfung der Rechtmäßigkeit<br />

des Vergabeverfahrens zulässig. <strong>Die</strong><br />

Verwendung der im Rahmen der Akteneinsicht<br />

erworbenen Informationen kann<br />

die sonstigen Regeln für das Geschäftsgeheimnis<br />

nicht verletzen.<br />

Der Vertrag, der zwischen Auftraggeber<br />

<strong>und</strong> erfolgreichem Bieter zustande<br />

kommt, ist Information von öffentlichem<br />

Interesse <strong>und</strong> somit öffentlich (bis auf den<br />

sehr beschränkten Kreis der als Geschäftsgeheimnis<br />

eingestuften Angaben).<br />

Kommt es zu einem Vergabenachprüfungsverfahren,<br />

so sind der Antragsteller,<br />

der Antragsgegner <strong>und</strong> die Mitglieder der<br />

Schiedskommission berechtigt, jederzeit<br />

Recht & Tipps<br />

Einsicht in alle Dokumente des Verfahrens<br />

zu nehmen <strong>und</strong> Kopien oder Aufzeichnungen<br />

zu erstellen.<br />

Vergabeverfahren-Vorschau<br />

Der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft,<br />

Győr (Győr Nagytérségi Hulladékgazdálkodási<br />

Önkormányzati Társulás)<br />

hat eine Angebotsaufforderung in<br />

einem offenen Verfahren für die Vergabe<br />

eines Auftrags zur „Errichtung eines regionalen<br />

komplexen Abfallbehandlungswerks<br />

<strong>und</strong> Abfalldeponie im Gebiet von Győr-<br />

Sashegy“ veröffentlicht. Den Auftragskonditionen<br />

liegt die ungarische Ausgabe<br />

des FIDIC Red Book 2005 zugr<strong>und</strong>e.<br />

Der geschätzte Auftragswert beträgt HUF<br />

3.359.000.000,-. <strong>Die</strong> Angebotsfrist ist der<br />

15. Mai 2008, 11.00 Uhr. Weitere Informationen:<br />

TED 2008/S 62-083764<br />

Ergebnisse <strong>und</strong> Verträge<br />

<strong>Die</strong> Bekanntmachung über das Ergebnis<br />

des Vergabeverfahrens zur Erteilung<br />

des öffentlichen Bauauftrags „Autobahn<br />

M1 – Hegyeshalom 2008“ wurde in der<br />

TED-Datenbank am 29. März 2008<br />

unter Nr. 2008/S 62-08-3244 veröffentlicht.<br />

<strong>Die</strong> Staatliche Autobahnverwaltungs-<br />

geschlossene AG (Állami Autópálya<br />

Kezelő Zrt.), hat den Bauauftrag im<br />

Wert von HUF 1.643.989.597,- im Rahmen<br />

eines offenen Verfahrens am 18.<br />

März 2008 erteilt. Den Zuschlag hat die<br />

Bieterin Colas-Eger Zrt. erhalten.<br />

Am 2. April 2008 ist in der TED-<br />

Datenbank unter Nr. 2008/S 64-086198<br />

eine Bekanntmachung über das Ergebnis<br />

eines Vergabeverfahrens zur Erteilung<br />

eines öffentlichen IT-Auftrags erschienen.<br />

<strong>Die</strong> Auftraggeberin ist die Gemeinde des V.<br />

Bezirks, Budapest, die den Auftrag im Wert<br />

von HUF 945.576.000,-- dem Konsortium<br />

Modul Info Kft. (der Monor Telefontársaság<br />

Kft., der Hewlett-Packard Magyarország<br />

Kft.) am 28. Januar 2008 erteilt hat.<br />

Orsolya Hajós, Attila Dezső<br />

Dezső & Partners Rechtsanwälte<br />

Wirtschaft in Ungarn 2008 | 2<br />

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