Die - Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer
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§<br />
Foto: Best Relation<br />
Vergabemonitor<br />
<strong>Die</strong> geplante Novellierung des<br />
ungarischen Vergabegesetzes regelt,<br />
wann eine Geheimhaltung unter<br />
Berufung auf das Geschäftsgeheimnis zulässig<br />
ist: Als Geschäftsgeheimnis zu behandelnde<br />
Angaben sollten von übrigen Inhalten gut<br />
getrennt <strong>und</strong> unter Einhaltung bestimmter<br />
Schutzvorkehrungen (z. B. Bildung geschlossener<br />
Einheiten aus den Geschäftsgeheimnissen<br />
innerhalb des Angebots, auszugsweise<br />
Wiedergabe des Angebots) offen gelegt werden.<br />
Sie sind in einem gesonderten Verzeichnis<br />
aufzuführen. Bei der Öffnung der eingegangenen<br />
Angebote gibt der öffentliche Auftraggeber<br />
den Inhalt dieses Verzeichnisses<br />
bekannt. Ist ein anderer Bieter der Ansicht,<br />
dass bestimmte Informationen unbegründet<br />
als Geschäftsgeheimnis eingestuft wurden,<br />
kann er die Revision des Verzeichnisses bei der<br />
ungarischen Schiedskommission für Öffentliche<br />
Auftragsvergabe (KDB) beantragen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass eine Geheimhaltung<br />
nur sehr beschränkt möglich<br />
sein soll. Name <strong>und</strong> Adresse des Bieters<br />
sowie Angaben, die als Bewertungskriterium<br />
herangezogen werden, unterliegen<br />
nicht dem Geschäftsgeheimnis. Nach<br />
Bekanntgabe des Verfahrensergebnisses<br />
§<br />
§<br />
Geschäftsgeheimnis<br />
im Vergabeverfahren?<br />
Nach europäischem Recht gilt bei Vergabeverfahren gr<strong>und</strong>sätzlich das Öffentlichkeitsprinzip.<br />
Eingereichte Lösungen, die als Geschäftsgeheimnis gelten,<br />
wären daher auch für die Konkurrenz zugänglich. Nicht selten werden Angebote<br />
jedoch in größerem Umfang öffentlich gemacht, als dies notwendig wäre.<br />
dürfen Auftraggeber auch nicht mehr<br />
unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis<br />
untersagen, dass Daten, die der<br />
Auftraggeber bei der Wertung der Angebote<br />
für die Zuschlagserteilung berücksichtigt<br />
hat, zugänglich gemacht werden,<br />
oder dies zu beschränken. Das führte<br />
bei der Schiedskommission zu der gängigen<br />
Praxis, dass der Auftraggeber nach<br />
der Zuschlagserteilung allen Bietern Einsicht<br />
in die Angebote der anderen Bieter<br />
gewähren muss. Jedoch ist die Einsichtnahme<br />
nur zur Prüfung der Rechtmäßigkeit<br />
des Vergabeverfahrens zulässig. <strong>Die</strong><br />
Verwendung der im Rahmen der Akteneinsicht<br />
erworbenen Informationen kann<br />
die sonstigen Regeln für das Geschäftsgeheimnis<br />
nicht verletzen.<br />
Der Vertrag, der zwischen Auftraggeber<br />
<strong>und</strong> erfolgreichem Bieter zustande<br />
kommt, ist Information von öffentlichem<br />
Interesse <strong>und</strong> somit öffentlich (bis auf den<br />
sehr beschränkten Kreis der als Geschäftsgeheimnis<br />
eingestuften Angaben).<br />
Kommt es zu einem Vergabenachprüfungsverfahren,<br />
so sind der Antragsteller,<br />
der Antragsgegner <strong>und</strong> die Mitglieder der<br />
Schiedskommission berechtigt, jederzeit<br />
Recht & Tipps<br />
Einsicht in alle Dokumente des Verfahrens<br />
zu nehmen <strong>und</strong> Kopien oder Aufzeichnungen<br />
zu erstellen.<br />
Vergabeverfahren-Vorschau<br />
Der Gemeindeverband für Abfallwirtschaft,<br />
Győr (Győr Nagytérségi Hulladékgazdálkodási<br />
Önkormányzati Társulás)<br />
hat eine Angebotsaufforderung in<br />
einem offenen Verfahren für die Vergabe<br />
eines Auftrags zur „Errichtung eines regionalen<br />
komplexen Abfallbehandlungswerks<br />
<strong>und</strong> Abfalldeponie im Gebiet von Győr-<br />
Sashegy“ veröffentlicht. Den Auftragskonditionen<br />
liegt die ungarische Ausgabe<br />
des FIDIC Red Book 2005 zugr<strong>und</strong>e.<br />
Der geschätzte Auftragswert beträgt HUF<br />
3.359.000.000,-. <strong>Die</strong> Angebotsfrist ist der<br />
15. Mai 2008, 11.00 Uhr. Weitere Informationen:<br />
TED 2008/S 62-083764<br />
Ergebnisse <strong>und</strong> Verträge<br />
<strong>Die</strong> Bekanntmachung über das Ergebnis<br />
des Vergabeverfahrens zur Erteilung<br />
des öffentlichen Bauauftrags „Autobahn<br />
M1 – Hegyeshalom 2008“ wurde in der<br />
TED-Datenbank am 29. März 2008<br />
unter Nr. 2008/S 62-08-3244 veröffentlicht.<br />
<strong>Die</strong> Staatliche Autobahnverwaltungs-<br />
geschlossene AG (Állami Autópálya<br />
Kezelő Zrt.), hat den Bauauftrag im<br />
Wert von HUF 1.643.989.597,- im Rahmen<br />
eines offenen Verfahrens am 18.<br />
März 2008 erteilt. Den Zuschlag hat die<br />
Bieterin Colas-Eger Zrt. erhalten.<br />
Am 2. April 2008 ist in der TED-<br />
Datenbank unter Nr. 2008/S 64-086198<br />
eine Bekanntmachung über das Ergebnis<br />
eines Vergabeverfahrens zur Erteilung<br />
eines öffentlichen IT-Auftrags erschienen.<br />
<strong>Die</strong> Auftraggeberin ist die Gemeinde des V.<br />
Bezirks, Budapest, die den Auftrag im Wert<br />
von HUF 945.576.000,-- dem Konsortium<br />
Modul Info Kft. (der Monor Telefontársaság<br />
Kft., der Hewlett-Packard Magyarország<br />
Kft.) am 28. Januar 2008 erteilt hat.<br />
Orsolya Hajós, Attila Dezső<br />
Dezső & Partners Rechtsanwälte<br />
Wirtschaft in Ungarn 2008 | 2<br />
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