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Geipel Magazin 02-2016

Immobilienmagazin für Alfeld und Bad Orb sowie Umgebung. Angebote, Tipps, News!

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Kreditverträge für<br />

Wohnimmobilien im neuen<br />

Licht !<br />

Mit dem 21.03.<strong>2016</strong> hat sich in<br />

der Finanzierungsbranche<br />

einiges geändert. Keiner hat es<br />

bemerkt und es wurde auch nur<br />

selten in den Medien darüber<br />

berichtet. Am Endverbraucher<br />

der eine Immobilie kaufen<br />

möchte oder eine<br />

Anschlußfinanzierung möchte<br />

ist die Richtlinie unbemerkt in<br />

Kraft getreten. Es handelt sich<br />

um die „Richtlinie 2014/17/EU<br />

des europäischen Parlamentes<br />

und des Rates vom 04. Februar 2014 über die Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung<br />

der Richtlinie ….“ Und so weiter …<br />

Dass Richtlinien Namen haben die schon selbst eine Seite in Anspruch nehmen ist ja nichts Neues für uns.<br />

Aber wie ist die Auswirkung der „Richtlinie …“? Versuchen wir es mal in einer kurzen Zusammenfassung. Das<br />

Gesamtwerk umfasst rund 85 klein geschriebene Seiten A4 !<br />

Wie bereits in der Vergangenheit spielt zur Finanzierung einer Immobilie wohl der Wert eine wichtige Rolle<br />

(Beleihungswert) aber seit dem 21.03.16 ist dieser in seiner Wertigkeit etwas ins Abseits gedrängt worden. Die<br />

persönlichen Verhältnisse der Verbraucher sind mehr und mehr in den Mittelpunkt der Finanzierung gerückt.<br />

Vor allem ist zu berücksichtigen, dass auf der einen Seite der „Ist-Zustand“ des Verbrauchers eine wichtige Rolle<br />

spielt aber nun auch die möglichen Einkommens und Finanzsituationen in der Zukunft, zum Beispiel in 15<br />

Jahren. Es muss nun festgehalten werden inwieweit der Verbraucher in Zukunft ein Risiko eingeht und ob er in<br />

der Lage ist den Kredit zurück zu zahlen. Die Bank muss sich nun die gesamte persönliche familiäre mögliche<br />

Entwicklung des Kreditnehmers ansehen. Inwieweit das eine Bank vorhersagen kann ist eine andere Frage, die<br />

nur jede Bank für sich klären kann. Tatsache ist aber, dass dadurch die Kreditvergabe erschwert wird und die<br />

Bearbeitungszeit bei den meisten Banken um mehrere Wochen in die Länge gezogen wird.<br />

Eine ebenso wichtige Neuerung der Richtlinie ist, dass die Kopplung von Finanzgeschäft eingeschränkt wurde.<br />

Somit ist es nicht mehr einfach möglich und zugelassen im Rahmen der Kreditvergabe auch<br />

Lebensversicherungen oder Feuerversicherungen (nur zwei Beispiele) mit zu verkaufen. Der Verbraucher soll hier<br />

von der Nachteilen und der unüberschaubaren Komplexität des Kreditvertrages beschützt werden.<br />

Klar, das hört sich alles ganz gut an. Aber was nutzen super tiefe Zinsen wenn die Vergabe der Kredite auf diesem<br />

Weg durch eine neue Richtlinie erheblich erschwert wird. Muss es nicht Ziel sein, Finanzierungen zu<br />

ermöglichen? Auf der einen Seite wird der Verbraucher beschützt auf der anderen Seite könnte damit der Traum<br />

von den eigenen vier Wänden für einige Familien in die Ferne verschoben worden sein. Es bleibt abzuwarten was<br />

die Praxis der nächsten Monate aufzeigen wird.<br />

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