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Jahresbericht 2015_final_2_web

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gehensweise des Jobcenters ein. Die sachlichen und verständlichen<br />

Erläuterungen des Bürgerbeauftragten halfen<br />

ihm, die Entscheidung und Begründung der Behörde<br />

nachvollziehen und verstehen zu können.<br />

II. Bildung, Wissenschaft und Kultur<br />

Ein Übermaß an Bürokratie erschwert einem Bürger den<br />

Einstieg in das Berufsleben<br />

Eine Bürgerin bat den Bürgerbeauftragten um Rat. Als Voraussetzung,<br />

um den Beruf als Rettungssanitäter ausüben<br />

zu können, benötige ihr Sohn einen entsprechenden<br />

Fahrerlaubnistyp. Da sie die Ausbildung selbst nicht finanzieren<br />

könne, habe sie bei der zuständigen Behörde einen<br />

Förderantrag gestellt. Die Behörde allerdings forderte eine<br />

Absichtserklärung des (noch nicht einmal<br />

Wiehert hier der Amtsschimmel?<br />

– muss man zugesichert sein müsse, dass der junge<br />

feststehenden) Arbeitgebers ein, in der<br />

sich doch fragen. Mann mit dem Träger einen Arbeitsvertrag<br />

als Rettungsassistent schließen wird.<br />

Im konkreten Fall lieferte dieser Träger diese Erklärung jedoch<br />

nicht. Damit verlief die Einstellung zunächst einmal<br />

im Sande.<br />

Der junge Mann ließ sich aber nicht entmutigen und bemühte<br />

sich weiterhin aktiv um eine Festanstellung. Das gelang<br />

ihm auch. In der Annahme, mit der sofortigen Ausstellung<br />

eines Arbeitsvertrages sei nun auch das Kriterium<br />

zur Förderung der notwendigen Fahrerlaubnis durch die<br />

Behörde erfüllt, lagen Mutter und Sohn aber falsch. Nach<br />

Auskunft der Behörde habe der Sohn nun ein festes Arbeitsverhältnis<br />

mit Einkommen und erfülle somit eben nicht<br />

mehr die Kriterien für eine Förderung.<br />

Wiehert hier der Amtsschimmel? – muss man sich doch<br />

fragen.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte konnte<br />

in dem konkreten Fall die Entscheidung der Behörde<br />

zwar nicht abändern, erläuterte aber der Bürgerin die Hintergründe<br />

der ablehnenden Entscheidung. Maßnahmen<br />

werden gefördert, wenn sich dadurch die Chancen auf<br />

dem Arbeitsmarkt verbessern bzw. überhaupt geschaffen<br />

würden. Da der Sohn aber eine Festanstellung gefunden<br />

hatte, war die Förderung im engen rechtlichen Sinn entbehrlich<br />

geworden und somit nicht mehr möglich.<br />

Im Ergebnis teilte die Bürgerin dem Bürgerbeauftragten<br />

mit, dass sie nun die Kosten der Fahrausbildung selbst tragen<br />

werde.<br />

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