Jahresbericht 2015_final_2_web
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Normgerechte Abtrennung einer Versorgungsleitung zügig<br />
durchgesetzt<br />
Eine Bürgerin wandte sich schriftlich an den Bürgerbeauftragten<br />
und schilderte ihr Problem mit einer ihrer Meinung<br />
nach nicht normgerechten Abtrennung einer Wasserversorgungsleitung.<br />
An ihre Wasserleitung grenze ein 10-<br />
Meter-Wasserrohr, in dem sich Wasser ansammle. Die Bürgerin<br />
befürchtete, dass durch dieses in der Leitung stehende<br />
Wasser eine Verschmutzung und Verkeimung ihres<br />
Trinkwassers verursacht werden könnte. Sie habe bereits<br />
mehrfach ihren Versorger auf diesen Zustand hingewiesen<br />
und um eine Lösung des Problems gebeten, bisher jedoch<br />
ohne Erfolg.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte<br />
wandte sich an den zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband<br />
und bat, den Sachverhalt zu prüfen. Der<br />
Verband bestätigte eine nicht normgerechte Abtrennung<br />
der Versorgungsleitung unmittelbar hinter dem Anschluss<br />
der Bürgerin. Er sicherte nunmehr eine kurzfristige und<br />
sachgerechte Abtrennung zu. Durch das Setzen eines<br />
Hydranten am Ende der Hauptversorgungsleitung werde<br />
zudem die Möglichkeit geschaffen, die Leitung jederzeit<br />
spülen zu können. Darüber hinaus bekräftigte der Verband<br />
eine gute Trinkwasserqualität. Diese werde regelmäßig<br />
kontrolliert und überwacht.<br />
Kurze Zeit später bestätigte die Bürgerin auf Nachfrage<br />
des Bürgerbeauftragten die Umsetzung der beschriebenen<br />
Maßnahmen: „Da rufen Sie genau richtig an, die<br />
Bauarbeiten haben gerade heute begonnen.“ Dem Anliegen<br />
der Bürgerin konnte somit durch die Unterstützung<br />
des Bürgerbeauftragten abgeholfen werden.<br />
Kündigung von ungenutzten Trinkwasseranschlüssen<br />
Eine Bürgerin bat den Bürgerbeauftragten um Auskunft<br />
und Information, welche Möglichkeiten es gibt, eine Trennung<br />
von der öffentlichen Wasserversorgung für ein von<br />
ihr nicht genutztes Grundstück zu erreichen. Ihre eigenen<br />
Bemühungen, mit dem zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband<br />
eine Klärung zu erreichen, hatten zu<br />
keinem Ergebnis geführt.<br />
Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte setzte<br />
sich mit dem zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband<br />
in Verbindung, um die vor Ort bestehenden<br />
Möglichkeiten zur Klärung des Problems auszuloten, und<br />
zwar mit dem Ergebnis: Werde das Grundstück dauerhaft<br />
nicht genutzt, unterliege dieses dann nicht mehr dem Anschluss-<br />
und Benutzungszwang für die Wasserversorgungs-<br />
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