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Jahresbericht 2015_final_2_web

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Normgerechte Abtrennung einer Versorgungsleitung zügig<br />

durchgesetzt<br />

Eine Bürgerin wandte sich schriftlich an den Bürgerbeauftragten<br />

und schilderte ihr Problem mit einer ihrer Meinung<br />

nach nicht normgerechten Abtrennung einer Wasserversorgungsleitung.<br />

An ihre Wasserleitung grenze ein 10-<br />

Meter-Wasserrohr, in dem sich Wasser ansammle. Die Bürgerin<br />

befürchtete, dass durch dieses in der Leitung stehende<br />

Wasser eine Verschmutzung und Verkeimung ihres<br />

Trinkwassers verursacht werden könnte. Sie habe bereits<br />

mehrfach ihren Versorger auf diesen Zustand hingewiesen<br />

und um eine Lösung des Problems gebeten, bisher jedoch<br />

ohne Erfolg.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte<br />

wandte sich an den zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

und bat, den Sachverhalt zu prüfen. Der<br />

Verband bestätigte eine nicht normgerechte Abtrennung<br />

der Versorgungsleitung unmittelbar hinter dem Anschluss<br />

der Bürgerin. Er sicherte nunmehr eine kurzfristige und<br />

sachgerechte Abtrennung zu. Durch das Setzen eines<br />

Hydranten am Ende der Hauptversorgungsleitung werde<br />

zudem die Möglichkeit geschaffen, die Leitung jederzeit<br />

spülen zu können. Darüber hinaus bekräftigte der Verband<br />

eine gute Trinkwasserqualität. Diese werde regelmäßig<br />

kontrolliert und überwacht.<br />

Kurze Zeit später bestätigte die Bürgerin auf Nachfrage<br />

des Bürgerbeauftragten die Umsetzung der beschriebenen<br />

Maßnahmen: „Da rufen Sie genau richtig an, die<br />

Bauarbeiten haben gerade heute begonnen.“ Dem Anliegen<br />

der Bürgerin konnte somit durch die Unterstützung<br />

des Bürgerbeauftragten abgeholfen werden.<br />

Kündigung von ungenutzten Trinkwasseranschlüssen<br />

Eine Bürgerin bat den Bürgerbeauftragten um Auskunft<br />

und Information, welche Möglichkeiten es gibt, eine Trennung<br />

von der öffentlichen Wasserversorgung für ein von<br />

ihr nicht genutztes Grundstück zu erreichen. Ihre eigenen<br />

Bemühungen, mit dem zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

eine Klärung zu erreichen, hatten zu<br />

keinem Ergebnis geführt.<br />

Lösungsansatz und Ergebnis: Der Bürgerbeauftragte setzte<br />

sich mit dem zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

in Verbindung, um die vor Ort bestehenden<br />

Möglichkeiten zur Klärung des Problems auszuloten, und<br />

zwar mit dem Ergebnis: Werde das Grundstück dauerhaft<br />

nicht genutzt, unterliege dieses dann nicht mehr dem Anschluss-<br />

und Benutzungszwang für die Wasserversorgungs-<br />

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