febs-Workshop: âBAV-Beratung in der Praxisâ - febs Consulting GmbH
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<strong>febs</strong>-<strong>Workshop</strong>: „BAV-<strong>Beratung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis“<br />
Dieser <strong>Workshop</strong> richtet sich an Produktanbieter und Versicherungsvermittler, die Ihr<br />
BAV-Wissen auf den neuesten Stand br<strong>in</strong>gen möchten. Neben den Auswirkungen<br />
aktueller Rechsprechung auf die <strong>Beratung</strong>spraxis zeigen wir den Teilnehmern, wie e<strong>in</strong>e<br />
Versorgungsordnung e<strong>in</strong>fach und rechtssicher gestaltet werden kann und welche<br />
<strong>Beratung</strong>sfallen zu beachten s<strong>in</strong>d.<br />
Programm<br />
• Aktuelle Rechtsprechung und Auswirkungen auf die bAV-<strong>Beratung</strong><br />
• Auswirkungen des EuGH-Urteils zu Unisextarifen<br />
• Rechtsprechung zur Gleichbehandlung, Rentenanpassung, u. a.<br />
• BAV-Versorgungsordnungen e<strong>in</strong>fach und rechtssicher gestalten<br />
• Die neuen <strong>febs</strong>-Erhebungsbögen für Versorgungsordnungen<br />
• Tipps und Tricks aus <strong>der</strong> Praxis<br />
• Haftungsfallen <strong>in</strong> <strong>der</strong> bAV-<strong>Beratung</strong><br />
• Aktuelle Rechtsprechung zur <strong>Beratung</strong>shaftung<br />
• Typische <strong>Beratung</strong>sfehler anhand zahlreicher Beispiele<br />
Referent<br />
Andreas Buttler, Gesellschafter-Geschäftsführer <strong>der</strong> <strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>GmbH</strong><br />
Term<strong>in</strong>e und Kosten<br />
• Am 08. Mai 2012 <strong>in</strong> München<br />
• Am 15. Mai 2012 <strong>in</strong> Hamburg<br />
Jeweils von 10.00 – 13.30 Uhr.<br />
Die Teilnahmegebühr beträgt 290 € zzgl. MwSt. Selbstständige Vermittler erhalten<br />
e<strong>in</strong>en Son<strong>der</strong>preis von 190 € zzgl. MwSt.<br />
Organisatorisches<br />
Die Anmeldung ist formlos z. B. per E-Mail an sandra.sussbauer@<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de<br />
möglich. Wir bitten um Verständnis, dass e<strong>in</strong>e kostenfreie Abmeldung nur bis 10 Tage<br />
vor Veranstaltungsbeg<strong>in</strong>n möglich ist. Bei späterer Abmeldung wird die<br />
Teilnahmegebühr <strong>in</strong> voller Höhe fällig.<br />
Ihr Ansprechpartner<br />
<strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>GmbH</strong> Am Hochacker 3<br />
Andreas Buttler 85630 Grasbrunn/München<br />
Geschäftsführer Tel. 089/890 42 86-10<br />
andreas.buttler@<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de http://www.<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de<br />
<strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>GmbH</strong> Sitz: Grasbrunn (AG München - HRB 156946) Telefon (089) 890 42 86-0<br />
Am Hochacker 3 Geschäftsführer: Fax (089) 890 42 86-50<br />
85630 Grasbrunn/München Andreas Buttler, Manfred Baier www.<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de<br />
Programm und Anmeldung Seite 1 von 1
SchwERpunkT | Betriebliche Altersversorgung<br />
Rechtssichere Gestaltung<br />
<strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />
Auch für e<strong>in</strong>e Direktversicherung mit Arbeitgeberzuschuss ist e<strong>in</strong>e Versorgungsordnung<br />
notwendig. Vielen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Vermittlern ist nicht bewusst, dass<br />
e<strong>in</strong> Kollektivvertrag diese nicht ersetzen kann.<br />
Andreas Buttler<br />
Die betriebliche Altersversorgung durch<br />
Entgeltumwandlung ist seit vielen Jahren fest<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Hand <strong>der</strong> Versicherungswirtschaft.<br />
Selbst große Unternehmen regeln ihre Direktversicherungen<br />
durch Entgeltumwandlung<br />
häufig ausschließlich durch den Abschluss e<strong>in</strong>es<br />
Kollektivvertrages. Den meisten Arbeitgebern<br />
und Arbeitnehmern sowie vielen Vermittlern<br />
ist dabei gar nicht bewusst, dass auch<br />
die Entgeltumwandlung auf e<strong>in</strong>er arbeitsrechtlichen<br />
Vere<strong>in</strong>barung zwischen Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer beruht und <strong>der</strong> Kollektivvertrag<br />
e<strong>in</strong>e Versorgungsordnung deshalb<br />
nicht ersetzen kann. Dieser Beitrag soll beispielhaft<br />
zeigen, warum auch für Direktversicherungen<br />
durch Entgeltumwandlung mit<br />
Arbeitgeberzuschuss die Erstellung e<strong>in</strong>er Versorgungsordnung<br />
notwendig ist und wie e<strong>in</strong>e<br />
solche rechtssicher und e<strong>in</strong>fach erstellt werden<br />
kann.<br />
Der Rechtsanspruch<br />
des Arbeitnehmers<br />
Die Entgeltumwandlungsvere<strong>in</strong>barung<br />
regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber<br />
und dem teilnehmenden Arbeitnehmer.<br />
Der Arbeitnehmer verzichtet dabei endgültig<br />
auf e<strong>in</strong>en Teil se<strong>in</strong>er Vergütung und erhält<br />
stattdessen vom Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Zusage auf<br />
Leistungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung.<br />
Diese Leistung erbr<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Arbeitgeber,<br />
<strong>in</strong>dem er zugunsten des Arbeitnehmers<br />
e<strong>in</strong>en Versicherungsvertrag abschließt (Direktversicherung).<br />
Der Versicherungsvertrag<br />
selbst regelt aber nur die Rechtsbeziehung zwischen<br />
Arbeitgeber und Versicherer. Der Versicherer<br />
kann verständlicherweise nur für solche<br />
Leistungen aufkommen, die auch im Tarif<br />
e<strong>in</strong>kalkuliert s<strong>in</strong>d. Dies deckt sich aber<br />
nicht immer vollständig mit den arbeitsrechtlichen<br />
Verpflichtungen des Arbeitgebers. Meist<br />
versucht <strong>der</strong> Versicherer die wichtigsten arbeitsrechtlichen<br />
Regelungen zwischen Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer im Versicherungsvertrag<br />
o<strong>der</strong> <strong>in</strong> ergänzenden Formularen zu<br />
regeln. Ob das reicht, stellt sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />
erst im Ernstfall heraus – wenn es für e<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>vernehmliche Regelung meist zu spät ist.<br />
100 Versicherungswirtschaft Heft 2 15. Januar 2012<br />
Der Geltungsbereich des Kollektivvertrages<br />
ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel sehr weit gefasst, das heißt<br />
alle Mitarbeiter s<strong>in</strong>d berechtigt, die Entgeltumwandlung<br />
bis zu den Grenzen des § 3 Nr. 63<br />
EStG (4% <strong>der</strong> BBG zzgl. 1 800 Euro) zu nutzen.<br />
Außerdem enthält <strong>der</strong> Vertrag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis<br />
e<strong>in</strong>e Bestätigung des Arbeitgebers, dass alle<br />
Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei geleistet<br />
werden, sofern nicht explizit e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e<br />
Besteuerung gemeldet wird. Das bedeutet aber<br />
nicht, dass auch alle Mitarbeiter die steuer liche<br />
För<strong>der</strong>ung des § 3 Nr. 63 EStG nutzen können.<br />
Denn diese gilt zum Beispiel nicht für Mitarbeiter<br />
die nur im Rahmen e<strong>in</strong>es Nebenjobs<br />
(M<strong>in</strong>ijobber) o<strong>der</strong> freiberuflich tätig s<strong>in</strong>d. Mitarbeiter,<br />
die bereits die För<strong>der</strong>ung nach § 40 b<br />
EStG bei e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en Versi cherer nutzen,<br />
können den Freibetrag von 1 800 Euro nicht<br />
nutzen. Auch die Frage, ob e<strong>in</strong>e bAV aus Tariflohn<br />
überhaupt o<strong>der</strong> im vorliegenden Kollektivvertrag<br />
möglich ist, wird hierdurch nicht<br />
geklärt.<br />
Unter Umständen liegt es auch im Interesse<br />
des Arbeitgebers, den Geltungsbereich weiter<br />
e<strong>in</strong>zuschränken. Das ist meist dann <strong>der</strong> Fall,<br />
wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong>en Zuschuss zur Entgeltumwandlung<br />
gewährt, z.B. <strong>in</strong> Höhe von<br />
20 Prozent <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltumwandlung.<br />
H<strong>in</strong>tergrund für diesen Zuschuss ist meist die<br />
Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers.<br />
Die fällt aber nicht an, wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter<br />
ohneh<strong>in</strong> bereits über <strong>der</strong> BBG verdient o<strong>der</strong><br />
wenn er den Freibetrag von 1 800 Euro nutzt.<br />
Sollte die Sozialversicherungsfreiheit <strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />
zukünftig e<strong>in</strong>mal entfallen,<br />
so werden viele Arbeitgeber sicherlich froh se<strong>in</strong>,<br />
wenn ihr Berater ihnen bei E<strong>in</strong>richtung geraten<br />
hatte, die Zahlung des Zuschusses an die<br />
Voraussetzung zu knüpfen, dass mit <strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />
auch Sozialversicherungsbeiträge<br />
gespart werden können.<br />
Typische unvollständige<br />
Regelungen<br />
Zu klären ist auch, ob <strong>der</strong> Zuschuss <strong>in</strong> jedem<br />
Fall schon ab Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />
gezahlt wird o<strong>der</strong> frühestens nach e<strong>in</strong>er<br />
Wartezeit (z.B. ab Beendigung <strong>der</strong> Probezeit)<br />
und ob für den Zuschuss die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen<br />
gelten sollen.<br />
Meist fehlen im Kollektivvertrag auch Regelungen<br />
zur Höhe des Zuschusses <strong>in</strong> Son<strong>der</strong>fällen,<br />
z.B. bei privat gezahlten Beiträgen <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Elternzeit o<strong>der</strong> bei Entgeltumwandlungsbeträgen,<br />
die aus <strong>der</strong> Übertragung von Deckungskapital<br />
e<strong>in</strong>es Vorversicherers stammen.<br />
Denn auch diese werden arbeitsrechtlich ja als<br />
Entgeltumwandlung betrachtet.<br />
Bei E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es Arbeitgeberzuschusses<br />
für die Entgeltumwandlung werden meist<br />
auch diejenigen Arbeitnehmer Ansprüche anmelden,<br />
die bereits seit Jahren Entgeltumwandlungsverträge<br />
laufen haben und hierfür<br />
ebenfalls e<strong>in</strong>en Zuschuss verlangen. Diese Fälle<br />
können gar nicht im Kollektivvertrag geregelt<br />
werden, son<strong>der</strong>n gehören <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Versorgungsordnung.<br />
Hier muss entschieden werden,<br />
ob <strong>der</strong> zukünftige Zuschuss bei Bestandsverträgen<br />
zusätzlich <strong>in</strong> den bestehenden Vertrag<br />
e<strong>in</strong>gezahlt wird (sofern das überhaupt<br />
möglich ist), ob e<strong>in</strong> zusätzlicher arbeitgeberf<strong>in</strong>anzierter<br />
Vertrag beim neuen Versicherer<br />
<strong>in</strong> Höhe des Zuschusses abgeschlossen wird<br />
o<strong>der</strong> ob <strong>der</strong> Zuschuss mit <strong>der</strong> Entgeltumwandlung<br />
verrechnet wird, ohne dass <strong>der</strong> bestehende<br />
Vertrag erhöht wird.<br />
Typische fehlende<br />
Regelungen<br />
Während unvollständige Formulierungen<br />
den Vorteil haben, dass sie wenigstens rudimentäre<br />
Regeln festlegen, be<strong>in</strong>halten fehlende<br />
Regelungen die Gefahr, dass <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
gar ke<strong>in</strong>e Chance hat, se<strong>in</strong>e Risiken zu erkennen<br />
und zu steuern.<br />
So kann es z.B. durchaus im Interesse des<br />
Arbeitgebers se<strong>in</strong>, ihm das Recht e<strong>in</strong>zuräumen,<br />
den gewährten Zuschuss auf e<strong>in</strong>en eventuell<br />
zukünftigen tarifvertraglichen o<strong>der</strong> per Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />
festgelegten Zuschuss anzurechnen.<br />
Wichtig ist auch e<strong>in</strong>e grundsätzliche<br />
Festlegung, dass die Regelungen des Kollektivvertrages<br />
s<strong>in</strong>ngemäß auch direkt für den<br />
Arbeitnehmer gelten. Damit wird sichergestellt,<br />
dass <strong>der</strong> Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber<br />
nur dann Ansprüche geltend machen kann,
wenn er laut Versicherungsbed<strong>in</strong>gungen anspruchsberechtigt<br />
ist. Wichtig ist auch die Benennung<br />
<strong>der</strong> Zusageart sowie die Erklärung<br />
des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer,<br />
bei Ausscheiden das versicherungsvertragliche<br />
Verfahren anwenden zu wollen. Fehlt<br />
diese Regelung, so können Nachf<strong>in</strong>anzierungsrisiken<br />
für den Arbeitgeber entstehen.<br />
S<strong>in</strong>nvoll und vor allem ke<strong>in</strong>esfalls schädlich<br />
kann es auch se<strong>in</strong>, dass sich <strong>der</strong> Arbeitgeber<br />
e<strong>in</strong>en je<strong>der</strong>zeitigen Wechsel des Durchführungsweges<br />
vorbehält – auch wenn hierdurch<br />
gegebenenfalls Steuer und Sozialversicherungsbeiträge<br />
beim Arbeitnehmer anfallen.<br />
Denn wer weiß heute schon, ob es nicht<br />
<strong>in</strong> zehn Jahren vielleicht e<strong>in</strong>en noch viel attraktiveren<br />
Durchführungsweg gibt, den <strong>der</strong><br />
Arbeitgeber nutzen möchte.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Unternehmen ohne Betriebsrat<br />
ist es außerdem ratsam, die Gesamtzusage<br />
betriebsvere<strong>in</strong>barungsoffen zu gestalten.<br />
Das bedeutet, dass die erteilten Zusagen<br />
durch e<strong>in</strong>e spätere Betriebsvere<strong>in</strong>barung auch<br />
dann abgelöst werden können, wenn die Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />
für e<strong>in</strong>zelne Arbeitnehmer<br />
Nachteile mit sich br<strong>in</strong>gt. Die obigen Ausführungen<br />
enthalten nur e<strong>in</strong>ige Beispiele für<br />
E<strong>in</strong> Bollwerk gegen den Turbo-kapitalismus<br />
Betriebliche Altersversorgung als vertrauensbildende Maßnahme <strong>in</strong> Zeiten <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzkrisen<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Altersvorsorge <strong>in</strong> Deutschland gibt es<br />
Reformbedarf, sagte Thomas Dommermuth<br />
beim „Münchner Fachforum Betriebliche Versorgung“<br />
<strong>der</strong> SLPM Schweizer Leben Pensionsmanagement<br />
<strong>GmbH</strong> <strong>in</strong> München. Die mittlerweile<br />
schon durch die fünf Durchführungswege<br />
und drei Zusagearten geschaffene Komplexität<br />
sollte nach Ansicht des Professors für<br />
Steuerlehre, F<strong>in</strong>anz und Investitionswirtschaft<br />
an <strong>der</strong> Hochschule AmbergWeiden<br />
deutlich reduziert werden.<br />
Das Haftungs und das Kostenrisiko für<br />
die Arbeitgeber muss ebenfalls wie<strong>der</strong> spürbar<br />
verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden, for<strong>der</strong>te Dommermuth.<br />
Verantwortlich für die nach wie vor ger<strong>in</strong>ge<br />
Verbreitung <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung<br />
<strong>in</strong> Deutschland sei aber <strong>der</strong> Vertrieb<br />
und dessen falscher <strong>Beratung</strong>sansatz vor allem<br />
bei kle<strong>in</strong>eren und mittleren Betrieben.<br />
Bisher hätten sich alle bAVBerater nämlich<br />
viel zu sehr auf die Ansprache <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen<br />
Arbeitnehmer konzentriert statt die Geschäftsleitungen<br />
ganzheitlich über den Nutzen für<br />
das Unternehmen zu <strong>in</strong>formieren. Angesichts<br />
unvollständige o<strong>der</strong> fehlende Regelungen. Die<br />
Wünsche und Gestaltungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d<br />
auch bei <strong>der</strong> Entgeltumwandlung so vielfältig,<br />
dass im Idealfall bei je<strong>der</strong> Versorgungsordnung<br />
e<strong>in</strong> Experte h<strong>in</strong>zugezogen werden<br />
sollte, <strong>der</strong> selbstverständlich auch über die<br />
notwendigen Zulassungen verfügen muss.<br />
Doch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle <strong>Beratung</strong> durch e<strong>in</strong>en<br />
spezialisierten Berater vor Ort ist meist we<strong>der</strong><br />
praktikabel noch f<strong>in</strong>anzierbar.<br />
Die Vielfalt erschwert<br />
e<strong>in</strong>e Standardisierung<br />
E<strong>in</strong> guter Kompromiss ist hier die Verwendung<br />
ausführlicher Checklisten o<strong>der</strong> Erhebungsbögen,<br />
mit denen die <strong>in</strong>dividuellen<br />
Wünsche des Kunden erhoben werden. Im<br />
Ideal fall leiten solche Erhebungsbögen den<br />
Berater durch das <strong>Beratung</strong>sgespräch und stellen<br />
sicher, dass ke<strong>in</strong>e wichtigen Regelungen<br />
vergessen werden. Lei<strong>der</strong> erfüllen die wenigsten<br />
<strong>der</strong> im Markt verwendeten Checklisten<br />
diese Voraussetzungen.<br />
Die Erfahrungen <strong>der</strong> <strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g<br />
<strong>GmbH</strong> zeigen, dass für die detaillierte Erfassung<br />
<strong>der</strong> Kundenwünsche unterschiedliche<br />
<strong>der</strong> demografischen Entwicklung ist diese Vertriebsstrategie<br />
für ihn unter dem Aspekt <strong>der</strong><br />
Mitarbeitergew<strong>in</strong>nung und b<strong>in</strong>dung ziemlich<br />
unverständlich, aber ebenso im H<strong>in</strong>blick<br />
auf die langfristige Sicherung <strong>der</strong> Kaufkraft<br />
und damit <strong>der</strong> künftigen Absatzchancen <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>er alternden Gesellschaft.<br />
Vermittler haben falschen<br />
<strong>Beratung</strong>sansatz<br />
Der Vertrieb habe zudem außer Acht gelassen,<br />
dass sowohl bei den Arbeitgebern wie<br />
bei den Arbeitnehmern e<strong>in</strong>e grundsätzlich<br />
sehr positive E<strong>in</strong>stellung gegenüber <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Alterversorgung bestehe. Aus Sicht<br />
<strong>der</strong> Mitarbeiter stelle e<strong>in</strong> bAVAngebot des<br />
Arbeitgebers e<strong>in</strong> Zeichen <strong>der</strong> Wertschätzung<br />
dar, zitierte Dommermuth aus e<strong>in</strong>er aktuellen<br />
Umfrage <strong>der</strong> F<strong>in</strong>ancial Times Deutschland.<br />
Gleichzeitig messen laut e<strong>in</strong>er Studie <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
KPMG 75 Prozent<br />
aller Unternehmen <strong>der</strong> bAV <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zukunft<br />
e<strong>in</strong>e wachsende personalpolitische Bedeutung<br />
zu. Mittlerweile könne die betriebli<br />
Betriebliche Altersversorgung | SchwERpunkT<br />
Checklisten je Durchführungsweg und je F<strong>in</strong>anzierungsform<br />
erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d. Nur so<br />
kann verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden, dass <strong>der</strong> Erhebungsbogen<br />
e<strong>in</strong>e Vielzahl von Fragen enthält, die<br />
im E<strong>in</strong>zelfall völlig irrelevant s<strong>in</strong>d und eher<br />
verwirren statt zu helfen. (E<strong>in</strong> Muster e<strong>in</strong>es<br />
solchen Fragebogens f<strong>in</strong>den Interessierte unter<br />
http://www.<strong>febs</strong>-consult<strong>in</strong>g.de)<br />
Häufig ist zusätzlich e<strong>in</strong>e telefonische<br />
Nacherhebung fehlen<strong>der</strong> Angaben durch die<br />
Experten notwendig, um diese anschließend<br />
<strong>in</strong> systematische, verständliche und rechtssichere<br />
Versorgungsordnungen umzusetzen.<br />
Fazit: Zugegeben, die Erstellung e<strong>in</strong>er Versorgungsordnung<br />
für Direktversicherungen<br />
durch Entgeltumwandlung erfor<strong>der</strong>t e<strong>in</strong> wenig<br />
mehr Mühe als <strong>der</strong> bloße Abschluss e<strong>in</strong>es<br />
Kollektivvertrages. Aber angesichts <strong>der</strong> Langfristigkeit<br />
solcher Verträge sollten sich Arbeitgeber<br />
dieser Mühe unterziehen. Und Versicherungsvermittler<br />
sollten diese Chance nutzen,<br />
sich als „echte“ Berater zu positionieren.<br />
Der Autor ist Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
<strong>der</strong> <strong>febs</strong> Consult<strong>in</strong>g <strong>GmbH</strong>, die sich als gerichtlich<br />
zugelassener Rentenberater auf die <strong>Beratung</strong> rund<br />
um die bAV spezialisiert hat.<br />
che Altersversorgung zudem nicht nur von<br />
den unübersehbar gewordenen Problemen <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Rentenversicherung profitieren,<br />
son<strong>der</strong>n ebenso vom generellen Vertrauensverlust<br />
gegenüber Banken und Versicherern,<br />
machte er aufmerksam. Mehr bAV könne daher<br />
<strong>in</strong>zwischen sogar dazu beitragen, das angeschlagene<br />
Image <strong>der</strong> Marktwirtschaft wie<strong>der</strong><br />
zu verbessern – und quasi als „Bollwerk<br />
gegen den Turbokapitalismus“ fungieren.<br />
Für Dommermuth ist deshalb nicht zuletzt<br />
e<strong>in</strong> erhebliches Defizit bei <strong>der</strong> Aufklärung<br />
dafür verantwortlich, dass nach wie vor<br />
bisher nur rund die Hälfte <strong>der</strong> deutschen Arbeitnehmer<br />
über e<strong>in</strong>e betriebliche Altersversorgung<br />
verfügt und nach e<strong>in</strong>er Umfrage <strong>der</strong><br />
Gothaer Versicherung bei kle<strong>in</strong>eren Unternehmen<br />
vor allem die Furcht vorherrsche, dass<br />
ihnen durch sie erhebliche zusätzliche Kosten<br />
entstehen könnten. Den Arbeitnehmern sollte<br />
<strong>der</strong> Vertrieb weit stärker als bisher vermitteln,<br />
dass die bei <strong>der</strong> bAV erzielbaren Renditen<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Größenordnung von sechs Prozent<br />
<strong>in</strong>zwischen „e<strong>in</strong>zigartig“ gut seien – und<br />
außerdem weitgehend risikolos. rem<br />
Versicherungswirtschaft Heft 2 15. Januar 2012<br />
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