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Semesterheft_KVHS_Harz_Herbst_2016_WEB

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WAS SIE WISSEN SOLLTEN<br />

Auszüge aus der Entgeltordnung finden Sie<br />

auf Seite 104<br />

1. Teilnahme<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger können an den<br />

Veranstaltungen teilnehmen.<br />

2. Anmeldung<br />

Bitte melden Sie sich zu allen KVHS-Veranstaltungen<br />

– auch zu Einzelveranstaltungen/<br />

Vorträgen an. Die KVHS versendet keine Anmeldebestätigungen.<br />

3. Hausordnung<br />

Bitte beachten Sie die für die jeweils in den Gebäuden<br />

der Kursdurchführung geltenden Hausordnungen.<br />

Die KVHS bittet evtl. auftretende<br />

bzw. bemerkte Schäden und Auffälligkeiten der<br />

Geschäftsstelle zu melden.<br />

4. Haftung<br />

Die Haftung der KVHS für Schäden jeder Art,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen<br />

mögen, <strong>ist</strong> auf den Fall der groben Fahrlässigkeit<br />

oder des Vorsatzes beschränkt.<br />

5. Software/Hardwareschutz<br />

Aus leicht nachvollziehbaren Gründen der Sicherheit<br />

erklären Sie mit ihrer Anmeldung, an<br />

den Anlagen der Kreisvolkshochschule Harz<br />

weder Anwendungs- noch Systemsoftware<br />

unerlaubt zu kopieren sowie keine fremden<br />

Datenträger in KVHS-Computern und KVHS-<br />

Datenträger nicht auf fremden Geräten zu verwenden.<br />

6. Rechtsgrundlagen<br />

Die Rechtsgrundlagen können Sie in der Geschäftsstelle<br />

in Quedlinburg einsehen.<br />

Besuchen Sie uns im Internet:<br />

www.kvhs-harz.de<br />

Regelungen zu Sonderveranstaltungen<br />

Ergänzung zur Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule<br />

Harz GmbH; (KVHS)<br />

1. Wochenendseminare<br />

a. Eine verbindliche Anmeldung verpflichtet zur<br />

Zahlung des Entgeltes.<br />

b. Eine Abmeldung mit Zahlungserlass muss<br />

schriftlich 8 Werktage vor Beginn des Seminars<br />

bei der KVHS vorliegen. Dabei zählen<br />

der Tag des (Post)Eingangs bei der KVHS<br />

und der Tag des Seminarbeginns nicht mit.<br />

c. Es besteht die Möglichkeit innerhalb der 8<br />

Werktage vor Beginn des Seminars seinen<br />

Platz an einen anderen Teilnehmer abzutreten.<br />

In allen anderen Fällen wird das Entgelt in<br />

voller Höhe fällig.<br />

d. Unverbindliche (i.d.R. telefonische) Anmeldungen<br />

erhalten ca. 14 Tage vor Seminarbeginn<br />

eine Information mit der Möglichkeit der<br />

endgültigen Zu- bzw. Absage.<br />

2. Bildungsurlaube<br />

a. Eine verbindliche Anmeldung verpflichtet zur<br />

Zahlung des Entgeltes.<br />

b. Eine Abmeldung mit Zahlungserlass muss<br />

schriftlich 4 Wochen vor Beginn des Seminars<br />

bei der KVHS vorliegen. Dabei zählen<br />

der Tag des (Post)Eingangs bei der KVHS<br />

und der Tag des Bildungsurlaubsbeginns<br />

nicht mit.<br />

c. Es besteht die Möglichkeit innerhalb der 4<br />

Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs<br />

seinen Platz an einen anderen Teilnehmer<br />

abzutreten.<br />

In allen anderen Fällen wird das Entgelt in<br />

voller Höhe fällig.<br />

d. Unverbindliche (i.d.R. telefonische) Anmeldungen<br />

erhalten ca. 14 Tage vor Seminarbeginn<br />

eine Information mit der Möglichkeit der<br />

endgültigen Zu- bzw. Absage.<br />

3. Weitere zusätzliche Veranstaltungsformen<br />

(z. B. Studienreisen)<br />

Es gelten die jeweils zur Veranstaltung ausgewiesenen<br />

Bedingungen.<br />

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