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Ratgeber RheinLand Versicherungen – Urlaub mit Haustieren

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Kennzeichnen und Registrieren<br />

des Haustiers<br />

Egal ob in der Ferne oder zu Hause <strong>–</strong> eine Kennzeichnung und Registrierung des Tieres sorgt dafür, dass Sie<br />

Ihren Liebling im Fall der Fälle schneller wiederfinden.<br />

Kennzeichnung<br />

Das Tier wird eindeutig <strong>mit</strong> einer nur einmal vergebenen Nummer oder Zahlenkombination versehen. Entweder<br />

wird das Tier unter Narkose ins Ohr oder in den Schenkel tätowiert oder es wird gechippt. Bei Letzterem<br />

wird <strong>mit</strong> einer Spritze ein Transponder ins Gewebe der linken Nackenseite injiziert. Mit einem Lesegerät kann<br />

die 15-stellige Nummer des Chips ausgelesen werden. Die Kennzeichnung erfolgt beim Tierarzt und ist meist<br />

kostenpflichtig.<br />

Drei bekannte Datenbanken für die Haustierregistrierung:<br />

l Haustierzentralregister von Tasso e. V. www.tasso.net<br />

(kostenfreie Registrierung und Rückver<strong>mit</strong>tlung)<br />

l Deutsches Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e. V. www.registrier-dein-tier.de<br />

(kostenfreie Registrierung und Rückver<strong>mit</strong>tlung)<br />

l Datenbank der Internationalen Zentralen Tierregistrierung IFTA www.tierregistrierung.de<br />

(kostenpflichtig)<br />

Einfuhr von ausländischen Tieren:<br />

Kleine Katzenbabys im Hotel oder der abgemagerte Hund auf der<br />

Straße <strong>–</strong> vielleicht haben Sie auch schon mal über die spontane<br />

Mitnahme eines Vierbeiners aus dem <strong>Urlaub</strong> nachgedacht.<br />

Unser Tipp: Hilfe zur Selbsthilfe<br />

Frei lebende Tiere können an Krankheiten leiden und sind zudem<br />

nicht daran gewöhnt, im Haushalt zu leben. Zudem sind zahlreiche<br />

Bestimmungen zu beachten, die u. U. viel Geduld erfordern (s. u.).<br />

Wenn Sie nachhaltig helfen möchten, lassen Sie die Tiere besser<br />

im <strong>Urlaub</strong>sland und unterstützen stattdessen seriöse Tierschutzorganisationen<br />

und -vereine vor Ort.<br />

Einfuhrbestimmungen:<br />

l Innerhalb der EU: Das Tier muss tätowiert oder gechippt sein. Im<br />

EU-Heimtierausweis muss eine Tollwutimpfung eingetragen sein,<br />

die bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegt (s. S. 4).<br />

l Bei der Einfuhr eines Tieres aus Nicht-EU-Ländern <strong>mit</strong> einer<br />

bedenklichen oder unklaren Tollwutsituation (nicht gelistete<br />

Drittländer) wie z. B. Ägypten oder Tunesien wird es schwieriger<br />

und v. a. langwieriger. Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen<br />

muss eine Titerbestimmung den Impferfolg bestätigen. Diese<br />

Bestimmung ist frühestens 30 Tage nach der Impfung möglich.<br />

Danach ist eine Wartezeit von 3 Monaten vor einer Einreise einzuhalten.<br />

Die Tiere müssen also mindestens 7 Monate alt sein.<br />

Weiterführende Informationen:<br />

l Bundesministerium für<br />

Ernährung und Landwirtschaft<br />

l Veterinärrechtliche Grenzkontrollstellen<br />

in Deutschland<br />

l Für den Wohnsitz zuständige<br />

Veterinärbehörde<br />

l Zuständige Zolldienststelle<br />

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