Ratgeber RheinLand Versicherungen – Urlaub mit Haustieren
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Kennzeichnen und Registrieren<br />
des Haustiers<br />
Egal ob in der Ferne oder zu Hause <strong>–</strong> eine Kennzeichnung und Registrierung des Tieres sorgt dafür, dass Sie<br />
Ihren Liebling im Fall der Fälle schneller wiederfinden.<br />
Kennzeichnung<br />
Das Tier wird eindeutig <strong>mit</strong> einer nur einmal vergebenen Nummer oder Zahlenkombination versehen. Entweder<br />
wird das Tier unter Narkose ins Ohr oder in den Schenkel tätowiert oder es wird gechippt. Bei Letzterem<br />
wird <strong>mit</strong> einer Spritze ein Transponder ins Gewebe der linken Nackenseite injiziert. Mit einem Lesegerät kann<br />
die 15-stellige Nummer des Chips ausgelesen werden. Die Kennzeichnung erfolgt beim Tierarzt und ist meist<br />
kostenpflichtig.<br />
Drei bekannte Datenbanken für die Haustierregistrierung:<br />
l Haustierzentralregister von Tasso e. V. www.tasso.net<br />
(kostenfreie Registrierung und Rückver<strong>mit</strong>tlung)<br />
l Deutsches Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes e. V. www.registrier-dein-tier.de<br />
(kostenfreie Registrierung und Rückver<strong>mit</strong>tlung)<br />
l Datenbank der Internationalen Zentralen Tierregistrierung IFTA www.tierregistrierung.de<br />
(kostenpflichtig)<br />
Einfuhr von ausländischen Tieren:<br />
Kleine Katzenbabys im Hotel oder der abgemagerte Hund auf der<br />
Straße <strong>–</strong> vielleicht haben Sie auch schon mal über die spontane<br />
Mitnahme eines Vierbeiners aus dem <strong>Urlaub</strong> nachgedacht.<br />
Unser Tipp: Hilfe zur Selbsthilfe<br />
Frei lebende Tiere können an Krankheiten leiden und sind zudem<br />
nicht daran gewöhnt, im Haushalt zu leben. Zudem sind zahlreiche<br />
Bestimmungen zu beachten, die u. U. viel Geduld erfordern (s. u.).<br />
Wenn Sie nachhaltig helfen möchten, lassen Sie die Tiere besser<br />
im <strong>Urlaub</strong>sland und unterstützen stattdessen seriöse Tierschutzorganisationen<br />
und -vereine vor Ort.<br />
Einfuhrbestimmungen:<br />
l Innerhalb der EU: Das Tier muss tätowiert oder gechippt sein. Im<br />
EU-Heimtierausweis muss eine Tollwutimpfung eingetragen sein,<br />
die bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegt (s. S. 4).<br />
l Bei der Einfuhr eines Tieres aus Nicht-EU-Ländern <strong>mit</strong> einer<br />
bedenklichen oder unklaren Tollwutsituation (nicht gelistete<br />
Drittländer) wie z. B. Ägypten oder Tunesien wird es schwieriger<br />
und v. a. langwieriger. Zusätzlich zu den obigen Bestimmungen<br />
muss eine Titerbestimmung den Impferfolg bestätigen. Diese<br />
Bestimmung ist frühestens 30 Tage nach der Impfung möglich.<br />
Danach ist eine Wartezeit von 3 Monaten vor einer Einreise einzuhalten.<br />
Die Tiere müssen also mindestens 7 Monate alt sein.<br />
Weiterführende Informationen:<br />
l Bundesministerium für<br />
Ernährung und Landwirtschaft<br />
l Veterinärrechtliche Grenzkontrollstellen<br />
in Deutschland<br />
l Für den Wohnsitz zuständige<br />
Veterinärbehörde<br />
l Zuständige Zolldienststelle<br />
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