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2016 JULI/AUGUST / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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schen mit Behinderung diskriminiert. „Das ist absolut<br />

inakzeptabel“, so Ulla Schmidt.<br />

Das PSG III bewirkt, dass künftig Menschen mit<br />

Behinderung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften<br />

statt wie bisher bis zu 1612 Euro nur noch<br />

266 Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung<br />

stehen. Diese drastische Kürzung betrifft vor allem<br />

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Sie werden<br />

es sich kaum mehr leisten können, außerhalb<br />

eines Wohnheims zu leben und ambulant betreut<br />

zu werden. Ohne die bisherige Finanzierung droht<br />

ihnen, ihr Zuhause zu verlieren. Dies steht im Widerspruch<br />

zum Grundsatz „ambulant vor stationär“. Ulla<br />

Schmidt: „Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung<br />

sind Mitglieder der Pflegeversicherung und zahlen<br />

Beiträge wie alle anderen auch. Sie müssen daher<br />

auch die gleichen Leistungen bekommen – unabhängig<br />

davon, wo sie leben.“<br />

Menschen mit Behinderung sind häufig auf Eingliederungshilfe<br />

und Leistungen aus der Pflegeversicherung<br />

angewiesen. Die Eingliederungshilfe<br />

sichert die Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft<br />

ab, daher ist sie die umfassendere Leistung.<br />

Reine Pflegebedarfe deckt die Pflegeversicherung ab.<br />

Bisher können Menschen mit Behinderung, die allein<br />

oder zu mehreren in einer Wohnung wohnen, neben<br />

Eingliederungshilfe auch Leistungen der Pflegeversicherung<br />

in Anspruch nehmen. Zukünftig droht durch<br />

unklare Regelungen, dass Leistungen vermehrt in die<br />

Sozialhilfe verschoben werden – dies widerspricht<br />

dem Grundsatz, dass Teilhabe vor Pflege geht.<br />

Bundesvereinigung Lebenshilfe startet Petition<br />

Mit Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III drohen massive Verschlechterungen<br />

für Menschen mit geistiger Behinderung<br />

EINFACHE<br />

SPRACHE<br />

Eine Petition ist ein wichtiger Brief. Ihn unterschreiben<br />

viele Leute. Der Brief wird an die<br />

Regierung oder den Bundestag geschickt. Im<br />

Brief steht drin: Wir wollen, dass etwas gemacht<br />

wird! Die Lebenshilfe hat so einen Brief<br />

geschrieben. Sie will, dass die neuen Gesetze<br />

für Menschen mit Behinderung besser werden.<br />

Ganz viele Leute sollen den Brief unterschreiben.<br />

Das kann man auch im Internet machen.<br />

„Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz<br />

III können so nicht bleiben.“ Das teilt Ulla Schmidt mit,<br />

die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin<br />

des Deutschen Bundestages. „Das Gesetzespaket“,<br />

so Ulla Schmidt weiter, „enthält zwar Fortschritte,<br />

die auf langjährigen Forderungen der Lebenshilfe<br />

beruhen, aber die drohenden Verschlechterungen für<br />

Menschen mit geistiger Behinderung sind inakzeptabel.<br />

Besonders die Ausweitung des Ausschlusses<br />

von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz<br />

ist eine Diskriminierung von Menschen,<br />

die als Versicherte Beiträge zahlen!“<br />

Die Lebenshilfe mit ihren über 500 örtlichen Vereinigungen<br />

und 130 000 Mitgliedern hat daher eine<br />

bundesweite Protest- und Aufklärungskampagne gestartet<br />

und ruft dazu auf, eine Petition zu den Gesetzentwürfen<br />

zu unterzeichnen. Das Motto lautet: #TeilhabeStattAusgrenzung.<br />

Ziel ist es, die Forderungen<br />

der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten<br />

und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu<br />

machen. Ulla Schmidt: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen<br />

Großvorhaben für viele Außenstehende sehr<br />

kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen,<br />

dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger<br />

Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen<br />

allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind.<br />

Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch<br />

das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz<br />

kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“<br />

Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe<br />

neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der<br />

Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe<br />

Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform<br />

so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwie-<br />

6 // HAUPTSACHE – DAS THEMA

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