hsv-vereinsnachrichten_2015
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Delegiertenversammlung<br />
nungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Übersteigen die<br />
anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit, so<br />
können die Geschäftsstelle und weitere Mitarbeiterfunktionen vom Vorstand<br />
hauptamtlich besetzt werden.<br />
7. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre, Wiederwahl<br />
ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus seinem Amt<br />
aus, so beruft der Vorstand im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss<br />
bis zur nächsten Delegiertenversammlung einen kommissarischen<br />
Nachfolger. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand<br />
ordnungsgemäß gewählt worden ist.<br />
8. Die Vorstandsmitglieder nehmen die Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs<br />
in eigener Verantwortung wahr; sie sind dabei an Beschlüsse des<br />
Vorstandes, des Hauptausschusses, der Mitglieder- und der Delegiertenversammlung<br />
gebunden.<br />
Die bisherigen Nr. 6-8 werden zu Nr. 9-11.<br />
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.<br />
§ 18 Nr.2 Satz 2:<br />
Alt: Die Rechnungsprüfer erstatten der Delegiertenversammlung einen Prüfungsbericht<br />
und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte<br />
die Entlastung des Fachvertreters für Finanzen, Steuern, Recht<br />
und der übrigen Vorstandsmitglieder.<br />
Neu: Die Rechnungsprüfer erstatten der Delegiertenversammlung einen Prüfungsbericht<br />
und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte<br />
die Entlastung des Vorstandes.<br />
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.<br />
§ 20 Nr.3:<br />
Alt: Für besondere Vereinstreue werden die Vereinsnadel in Silber für<br />
25jährige Mitgliedschaft, die Vereinsnadel in Gold für 40jährige Mitgliedschaft,<br />
der Ehrenbecher für 50jährige Mitgliedschaft und der Ehrenteller<br />
für 60jährige Mitgliedschaft verliehen.<br />
Neu: Für besondere Vereinstreue werden die Vereinsnadel in Silber für 25jährige<br />
Mitgliedschaft und die Vereinsnadel in Gold für 40jährige Mitgliedschaft<br />
verliehen. Besondere Ehrungen erfolgen für darüber hinaus gehende<br />
langjährige Mitgliedschaft (ab 50jährige Mitgliedschaft).<br />
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.<br />
§ 23 Nr.3:<br />
Alt: Bei Auflösung des Vereins bleiben der Vorsitzende und die Vizevorsitzenden<br />
so lange im Amt, bis die Liquidation vollzogen ist. Die Vorgenannten<br />
fungieren als Liquidatoren gemäß § 47 ff. BGB.<br />
Neu: Bei Auflösung des Vereins bleiben der Vorstandssprecher und mindestens<br />
2 weitere Vorstandsmitglieder so lange im Amt, bis die Liquidation<br />
vollzogen ist. Die Vorgenannten fungieren als Liquidatoren gemäß § 47<br />
ff. BGB.<br />
Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.<br />
ZU 10.: ABSTIMMUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER VEREINSUMLAGE FÜR BESON-<br />
DERE INSTANDHALTUNGSMASSNAHMEN<br />
Thomas Mosenheuer erläutert den Zweck der Vereinsumlage. Für die unbedingt<br />
notwendige Instandsetzung und Erhaltung der Waldbaracke soll zweckgebunden<br />
für drei Jahre eine Umlage von jährlich 6,00 Euro von den erwachsenen<br />
Vereinsmitgliedern erhoben werden. Die Abbuchung soll einmalig am<br />
01.05. des Jahres erfolgen. Auf Nachfragen aus der Versammlung betont er,<br />
dass die Kosten ca. 20.000,00 Euro betragen werden. Ein Abriss der Baracke<br />
würde dagegen erheblich teurer werden. Die Erhebung der Vereinsumlage<br />
wird bei 6 Enthaltungen beschlossen.<br />
JAHRESBERICHT <strong>2015</strong> | S.24