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hsv-vereinsnachrichten_2015

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Delegiertenversammlung<br />

nungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Übersteigen die<br />

anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit, so<br />

können die Geschäftsstelle und weitere Mitarbeiterfunktionen vom Vorstand<br />

hauptamtlich besetzt werden.<br />

7. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre, Wiederwahl<br />

ist möglich. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus seinem Amt<br />

aus, so beruft der Vorstand im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss<br />

bis zur nächsten Delegiertenversammlung einen kommissarischen<br />

Nachfolger. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand<br />

ordnungsgemäß gewählt worden ist.<br />

8. Die Vorstandsmitglieder nehmen die Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs<br />

in eigener Verantwortung wahr; sie sind dabei an Beschlüsse des<br />

Vorstandes, des Hauptausschusses, der Mitglieder- und der Delegiertenversammlung<br />

gebunden.<br />

Die bisherigen Nr. 6-8 werden zu Nr. 9-11.<br />

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.<br />

§ 18 Nr.2 Satz 2:<br />

Alt: Die Rechnungsprüfer erstatten der Delegiertenversammlung einen Prüfungsbericht<br />

und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte<br />

die Entlastung des Fachvertreters für Finanzen, Steuern, Recht<br />

und der übrigen Vorstandsmitglieder.<br />

Neu: Die Rechnungsprüfer erstatten der Delegiertenversammlung einen Prüfungsbericht<br />

und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte<br />

die Entlastung des Vorstandes.<br />

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.<br />

§ 20 Nr.3:<br />

Alt: Für besondere Vereinstreue werden die Vereinsnadel in Silber für<br />

25jährige Mitgliedschaft, die Vereinsnadel in Gold für 40jährige Mitgliedschaft,<br />

der Ehrenbecher für 50jährige Mitgliedschaft und der Ehrenteller<br />

für 60jährige Mitgliedschaft verliehen.<br />

Neu: Für besondere Vereinstreue werden die Vereinsnadel in Silber für 25jährige<br />

Mitgliedschaft und die Vereinsnadel in Gold für 40jährige Mitgliedschaft<br />

verliehen. Besondere Ehrungen erfolgen für darüber hinaus gehende<br />

langjährige Mitgliedschaft (ab 50jährige Mitgliedschaft).<br />

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.<br />

§ 23 Nr.3:<br />

Alt: Bei Auflösung des Vereins bleiben der Vorsitzende und die Vizevorsitzenden<br />

so lange im Amt, bis die Liquidation vollzogen ist. Die Vorgenannten<br />

fungieren als Liquidatoren gemäß § 47 ff. BGB.<br />

Neu: Bei Auflösung des Vereins bleiben der Vorstandssprecher und mindestens<br />

2 weitere Vorstandsmitglieder so lange im Amt, bis die Liquidation<br />

vollzogen ist. Die Vorgenannten fungieren als Liquidatoren gemäß § 47<br />

ff. BGB.<br />

Der Änderungsantrag wird einstimmig angenommen.<br />

ZU 10.: ABSTIMMUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER VEREINSUMLAGE FÜR BESON-<br />

DERE INSTANDHALTUNGSMASSNAHMEN<br />

Thomas Mosenheuer erläutert den Zweck der Vereinsumlage. Für die unbedingt<br />

notwendige Instandsetzung und Erhaltung der Waldbaracke soll zweckgebunden<br />

für drei Jahre eine Umlage von jährlich 6,00 Euro von den erwachsenen<br />

Vereinsmitgliedern erhoben werden. Die Abbuchung soll einmalig am<br />

01.05. des Jahres erfolgen. Auf Nachfragen aus der Versammlung betont er,<br />

dass die Kosten ca. 20.000,00 Euro betragen werden. Ein Abriss der Baracke<br />

würde dagegen erheblich teurer werden. Die Erhebung der Vereinsumlage<br />

wird bei 6 Enthaltungen beschlossen.<br />

JAHRESBERICHT <strong>2015</strong> | S.24

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