Schweizerische Immobilien - Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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<strong>Immobilien</strong>arten<br />
Grundstücke<br />
Als Grundstücke können ins Grundbuch aufgenommen werden:<br />
- Liegenschaften<br />
- Bergwerke<br />
- Selbständige und dauernde Rechte<br />
Baurechtsgrundstück<br />
- Miteigentumsanteile an Grundstücken<br />
Stockwerkeigentum<br />
10<br />
Exkurs Baurechtsgrundstück<br />
Siehe <strong>Immobilien</strong>nutzung/Baurecht<br />
Exkurs Stockwerkeigentum (StWE)<br />
Besonders und im Verhältnis zu den Nachbarländern anders ausgestaltet ist das Wohnungseigentum:<br />
„Stockwerkeigentum“.<br />
Stockwerkeigentum ist ein besonders ausgestaltetes Miteigentum, welches mit einem Sonderrecht<br />
verbunden ist. Das Sonderrecht befugt zur ausschliesslichen Nutzung und baulichen Ausgestaltung<br />
bestimmter Gebäudeteile.<br />
Weiterführende Informationen<br />
www.stockwerk-eigentum.ch<br />
www.baurechte.ch<br />
Nutzungsarten<br />
Allgemeines<br />
Die <strong>Immobilien</strong>typen sind – abgesehen von den kulturell-aesthetisch unterschiedlicher Architektur – wie anderswo<br />
möglich. Beinahe alles ist möglich, wenn die Raum- und Nutzungsplanung sowie die Regeln der Umweltverträglichkeit<br />
beachtet werden. Es gelten dieselben Gebäudeklassifikationen wie anderswo:<br />
- Wohnimmobilien (residential properties)<br />
- Mehrfamilienhäuser<br />
- Einfamilienhäuser<br />
- Doppeleinfamilienhäuser<br />
- Stockwerkeigentumswohnungen<br />
- Ferienwohnungen / Zweitwohnungen