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Schweizerische Immobilien - Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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<strong>Immobilien</strong>arten<br />

Grundstücke<br />

Als Grundstücke können ins Grundbuch aufgenommen werden:<br />

- Liegenschaften<br />

- Bergwerke<br />

- Selbständige und dauernde Rechte<br />

Baurechtsgrundstück<br />

- Miteigentumsanteile an Grundstücken<br />

Stockwerkeigentum<br />

10<br />

Exkurs Baurechtsgrundstück<br />

Siehe <strong>Immobilien</strong>nutzung/Baurecht<br />

Exkurs Stockwerkeigentum (StWE)<br />

Besonders und im Verhältnis zu den Nachbarländern anders ausgestaltet ist das Wohnungseigentum:<br />

„Stockwerkeigentum“.<br />

Stockwerkeigentum ist ein besonders ausgestaltetes Miteigentum, welches mit einem Sonderrecht<br />

verbunden ist. Das Sonderrecht befugt zur ausschliesslichen Nutzung und baulichen Ausgestaltung<br />

bestimmter Gebäudeteile.<br />

Weiterführende Informationen<br />

www.stockwerk-eigentum.ch<br />

www.baurechte.ch<br />

Nutzungsarten<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>Immobilien</strong>typen sind – abgesehen von den kulturell-aesthetisch unterschiedlicher Architektur – wie anderswo<br />

möglich. Beinahe alles ist möglich, wenn die Raum- und Nutzungsplanung sowie die Regeln der Umweltverträglichkeit<br />

beachtet werden. Es gelten dieselben Gebäudeklassifikationen wie anderswo:<br />

- Wohnimmobilien (residential properties)<br />

- Mehrfamilienhäuser<br />

- Einfamilienhäuser<br />

- Doppeleinfamilienhäuser<br />

- Stockwerkeigentumswohnungen<br />

- Ferienwohnungen / Zweitwohnungen

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