Oberschwarzach Amsblatt - 2016-07 CS
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Erstattung von Schulwegkosten<br />
Frist für Anträge endet am 31. Oktober <strong>2016</strong><br />
Das Landratsamt Schweinfurt macht alle Schüler und Eltern<br />
darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung<br />
der Fahrtkosten für den Schulweg für das auslaufende<br />
Schuljahr 2015/<strong>2016</strong> dem Landratsamt Schweinfurt bis<br />
spätestens 31. Oktober <strong>2016</strong> vorliegen müssen. Verspätet<br />
eingegangene Anträge können wegen Überschreitung<br />
der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr<br />
berücksichtigt werden.<br />
Die Anträge können aber bereits jetzt abgegeben werden.<br />
Insbesondere die Abiturienten, deren Schulzeit zu<br />
Ende ist, sollten die Anträge zeitnah einreichen, denn je<br />
früher der Antrag eingeht, desto schneller kann der Antrag<br />
letztlich bearbeitet werden.<br />
Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden<br />
Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, deren<br />
Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr über 420 Euro<br />
lagen. Außerdem Schüler, die eine staatlich anerkannte<br />
Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule<br />
oder Berufsoberschule besuchten.<br />
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der<br />
Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer<br />
beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.<br />
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist erhältlich im<br />
Landratsamt Schweinfurt, Zimmer E 25.<br />
Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen<br />
werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im<br />
Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die<br />
Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige<br />
Fehltage. Bitte den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend<br />
senden an:<br />
Landratsamt Schweinfurt,<br />
Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung),<br />
Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt.<br />
Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt unter<br />
Telefon 09721/55-445 gerne zur Verfügung.<br />
Kopier- und Schreib-Büro<br />
Georg Grembler<br />
Tel. 09382 - 8749 Georg Grembler<br />
Fax 09382 - 6285 97511 Lülsfeld<br />
eMail: georg-grembler@t-online.de Steigerwaldstr. 19<br />
Meldung der Termine für das Jahr 2017<br />
An alle Vereine, Gruppierungen, Feuerwehren, Wein- und Hofschoppenfestveranstalter, Selbstvermarkter,<br />
Firmen, Gastwirte, Heckenwirtschaften und sonstigen Veranstalter!<br />
Die Gemeinde bittet die Vereine usw. alle Veranstaltungen (Termine mit überörtlicher Bedeutung und die<br />
kleineren Veranstaltungen) für das Jahr 2017 in den unten aufgeführten Meldezettel aufzunehmen. Ferner<br />
bitten wir, bei den Veranstaltungen unbedingt den Beginn mit Uhrzeit und Veranstaltungsort anzugeben.<br />
Nur so ist die Presse bereit, die Veranstaltungen unter "Termine" in den Tageszeitungen zu veröffentlichen.<br />
Bitte unbedingt beachten.<br />
Die Veranstalter müssen auch wieder bestrebt sein, Überschneidungen im Gemeindebereich zu vermeiden.<br />
Auch deshalb ist eine rechtzeitige Meldung erforderlich, um noch Terminänderungen vornehmen zu<br />
können. Es kann und darf nicht wieder sein, dass größere Feste in der Gemeinde auf einen Termin gelegt<br />
werden. Dies schadet nicht nur den Veranstaltern, sondern ist auch dem Gast bzw. dem Bürger nicht<br />
plausibel zu vermitteln.<br />
Rückgabe des ausgefüllten Meldezettels bis zum 31. August <strong>2016</strong> bei der Gemeinde!<br />
Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, wird die Veranstaltung nicht in den Terminkalender bzw. in die Meldung an<br />
die betreffenden Institutionen aufgenommen! Wir werden dieses Jahr keinen weiteren Aufruf starten - es erfolgt<br />
auch keine weitere Rückfrage beim Veranstalter!!<br />
Bitte Rückseite ausfüllen und abtrennen !<br />
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