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Oberschwarzach Amsblatt - 2016-07 CS

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Erstattung von Schulwegkosten<br />

Frist für Anträge endet am 31. Oktober <strong>2016</strong><br />

Das Landratsamt Schweinfurt macht alle Schüler und Eltern<br />

darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung<br />

der Fahrtkosten für den Schulweg für das auslaufende<br />

Schuljahr 2015/<strong>2016</strong> dem Landratsamt Schweinfurt bis<br />

spätestens 31. Oktober <strong>2016</strong> vorliegen müssen. Verspätet<br />

eingegangene Anträge können wegen Überschreitung<br />

der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Anträge können aber bereits jetzt abgegeben werden.<br />

Insbesondere die Abiturienten, deren Schulzeit zu<br />

Ende ist, sollten die Anträge zeitnah einreichen, denn je<br />

früher der Antrag eingeht, desto schneller kann der Antrag<br />

letztlich bearbeitet werden.<br />

Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden<br />

Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, deren<br />

Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr über 420 Euro<br />

lagen. Außerdem Schüler, die eine staatlich anerkannte<br />

Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule<br />

oder Berufsoberschule besuchten.<br />

Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der<br />

Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer<br />

beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.<br />

Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist erhältlich im<br />

Landratsamt Schweinfurt, Zimmer E 25.<br />

Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen<br />

werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss im<br />

Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die<br />

Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige<br />

Fehltage. Bitte den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend<br />

senden an:<br />

Landratsamt Schweinfurt,<br />

Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung),<br />

Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt.<br />

Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt unter<br />

Telefon 09721/55-445 gerne zur Verfügung.<br />

Kopier- und Schreib-Büro<br />

Georg Grembler<br />

Tel. 09382 - 8749 Georg Grembler<br />

Fax 09382 - 6285 97511 Lülsfeld<br />

eMail: georg-grembler@t-online.de Steigerwaldstr. 19<br />

Meldung der Termine für das Jahr 2017<br />

An alle Vereine, Gruppierungen, Feuerwehren, Wein- und Hofschoppenfestveranstalter, Selbstvermarkter,<br />

Firmen, Gastwirte, Heckenwirtschaften und sonstigen Veranstalter!<br />

Die Gemeinde bittet die Vereine usw. alle Veranstaltungen (Termine mit überörtlicher Bedeutung und die<br />

kleineren Veranstaltungen) für das Jahr 2017 in den unten aufgeführten Meldezettel aufzunehmen. Ferner<br />

bitten wir, bei den Veranstaltungen unbedingt den Beginn mit Uhrzeit und Veranstaltungsort anzugeben.<br />

Nur so ist die Presse bereit, die Veranstaltungen unter "Termine" in den Tageszeitungen zu veröffentlichen.<br />

Bitte unbedingt beachten.<br />

Die Veranstalter müssen auch wieder bestrebt sein, Überschneidungen im Gemeindebereich zu vermeiden.<br />

Auch deshalb ist eine rechtzeitige Meldung erforderlich, um noch Terminänderungen vornehmen zu<br />

können. Es kann und darf nicht wieder sein, dass größere Feste in der Gemeinde auf einen Termin gelegt<br />

werden. Dies schadet nicht nur den Veranstaltern, sondern ist auch dem Gast bzw. dem Bürger nicht<br />

plausibel zu vermitteln.<br />

Rückgabe des ausgefüllten Meldezettels bis zum 31. August <strong>2016</strong> bei der Gemeinde!<br />

Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, wird die Veranstaltung nicht in den Terminkalender bzw. in die Meldung an<br />

die betreffenden Institutionen aufgenommen! Wir werden dieses Jahr keinen weiteren Aufruf starten - es erfolgt<br />

auch keine weitere Rückfrage beim Veranstalter!!<br />

Bitte Rückseite ausfüllen und abtrennen !<br />

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