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LN_9-2016_low_02

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Aus Samtgemeinde und Gemeinden<br />

Gemeinde Soderstorf<br />

Der Bürgermeister<br />

12. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für<br />

den Kindergarten der Gemeinde Soderstorf vom 24. Juni 1998<br />

Gemäß §§ 10, 11, 58 Abs.1 Nr.5, 111 Abs. 5 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz<br />

(NKomVG) i. V. mit dem Gesetz über Tageseinrichtungen<br />

für Kinder (KiTaG) sowie den §§ 1, 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes<br />

(NKAG) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, hat der<br />

Rat der Gemeinde Soderstorf in seiner Sitzung am 1. Juni <strong>2016</strong> folgende<br />

12. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für den<br />

Kindergarten der Gemeinde Soderstorf beschlossen:<br />

ARTIKEL I<br />

1. Der § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

Der Kindergarten ist von montags bis freitags, außer an den gesetzlichen<br />

Feiertagen, von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Der allgemeine<br />

Betrieb erfolgt von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. von 8.00 Uhr bis 14.30<br />

Uhr.<br />

2. Der § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

Als erweitertes Angebot gegenüber dem allgemeinen Betrieb des Kindergartens<br />

gilt die Einrichtung von folgenden Zusatzdiensten:<br />

Frühdienst<br />

von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr<br />

Spätdienst I<br />

von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr<br />

Spätdienst II<br />

von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

Die Kinder in den Spätdiensten nehmen ein gemeinsames Mittagessen<br />

ein. Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein besonderes Entgelt<br />

erhoben, das neben der Kindergartengebühr von den Sorgeberechtigten<br />

zu tragen ist.<br />

3. Der § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

Der Kindergarten ist während der Sommerferien drei Wochen und zwischen<br />

Weihnachten und Neujahr geschlossen. Auch während der<br />

Schließzeit ist der Elternbeitrag durchgehend zu zahlen.<br />

4. Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

Für die Betreuung der Kinder im Kindergarten Soderstorf wird ab dem<br />

1. August <strong>2016</strong> eine monatliche Gebühr in Höhe von 185,00 Euro je Kind<br />

für die Betreuungszeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. eine monatliche<br />

Gebühr in Höhe von 220,00 Euro je Kind für die Betreuungszeit von<br />

8.00 Uhr bis 14.30 Uhr erhoben.<br />

Für die Inanspruchnahme der Früh- und Spätdienste wird eine zusätzliche<br />

Gebühr erhoben:<br />

Frühdienst<br />

20,00 Euro/monatl.<br />

Spätdienst I<br />

35,00 Euro/monatl.<br />

Spätdienst II<br />

35,00 Euro/monatl.<br />

Weiterhin bietet die Gemeinde Servicekarten für die gelegentliche Nutzung<br />

von Früh- und Spätdienste an. Hierbei kostet die 10er-Karte Frühdienst<br />

15,00 Euro und für die Spätdienste 20,00 Euro. Die Servicekarten<br />

können nur im Rahmen verfügbarer Plätze eingesetzt werden.<br />

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig im Kindergarten Soderstorf<br />

betreut, so wird die Gebühr für das zweite Kind um 25 % und<br />

für das dritte Kind um 35 % reduziert.<br />

4. Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />

Auf Antrag der Sorgeberechtigten erfolgt eine Ermäßigung der monatlichen<br />

Gebühren nach folgender Staffelung:<br />

Ab dem 1. August <strong>2016</strong><br />

Mtl. Familieneinkommen mtl. Gebühr mtl. Gebühr<br />

8.00 − 13.00 Uhr 8.00 − 14.30 Uhr<br />

Bis 1.500,00 Euro 85,00 Euro 120,00 Euro<br />

1.500,01 − 2.000,00 Euro 110,00 Euro 145,00 Euro<br />

2.000,01 − 2.500,00 Euro 135,00 Euro 170,00 Euro<br />

2.500,01 − 3.000,00 Euro 160,00 Euro 195,00 Euro<br />

Über 3.000,00 Euro 185,00 Euro 220,00 Euro<br />

Art. II<br />

Diese Änderungssatzung tritt zum 1. August <strong>2016</strong> in Kraft.<br />

Soderstorf, den 2. Juni <strong>2016</strong><br />

GEMEINDE SODERSTORF<br />

Roland Waltereit (Bürgermeister)<br />

Flüchtlingsarbeit ist in eine neue Phase getreten<br />

(cw) In den letzten Monaten wurde regelmäßig<br />

zum Thema „Flüchtlingsarbeit<br />

in der Samtgemeinde Amelinghausen“<br />

berichtet. Obwohl es seit<br />

Frühjahr keine Neuzuweisungen mehr<br />

gab, geht die Arbeit trotzdem weiter.<br />

„Die Aufgabenstellung in diesem Tätigkeitsfeld<br />

hat sich erheblich verändert.<br />

Die Aufnahme und Unterbringung<br />

der Flüchtlinge ist abgeschlossen.<br />

Es gibt einen neuen Schwerpunkt,<br />

die Integration der Flüchtlinge“,<br />

erläutert Samtgemeindebürgermeister<br />

Helmut Völker. Es gilt möglichst<br />

viele Flüchtlinge in die verschiedensten<br />

Fördermaßnahmen, Sprachund<br />

Integrationskurse, Schul- und Berufsausbildung,<br />

Praktika und auch in<br />

Arbeitsstellen zu bringen. „Das sind<br />

anspruchsvolle Aufgaben, die umfassend<br />

organisiert werden müssen, die<br />

in unserer Samtgemeinde aber sehr<br />

vorbildlich und erfolgreich bearbeitet<br />

werden“, stellt Helmut Völker fest.<br />

Es leben zurzeit 121 Flüchtlinge in der<br />

Samtgemeinde Amelinghausen.<br />

Das sind 13 Familien mit insgesamt<br />

66 Personen und 55 alleinstehende<br />

Männer.<br />

Flüchtlinge in Ausbildungen:<br />

Zwei Flüchtlinge konnten in diesem<br />

Jahr zum 1. August Handwerksausbildungen<br />

beginnen. Zwei weitere<br />

Flüchtlinge haben für das nächste Jahr<br />

Ausbildungsverträge fest zugesagt bekommen,<br />

müssen jedoch bis dahin<br />

noch ihre Sprachkenntnisse erheblich<br />

verbessern und sind jetzt in Intensivsprachkursen.<br />

Flüchtlinge in Sprach- und Integrationskursen:<br />

12 Personen sind Teilnehmer in Integrationskursen,<br />

weitere 12 Personen<br />

besuchen Sprachkurse – jeweils mit<br />

mindestens 20 bis 30 Wochenstunden.<br />

Reine Sprachkurse dienen entweder<br />

dem Erwerb einer „Sprachbasis“<br />

(Level A1 / A2) oder sollen in Einzelfällen<br />

die Flüchtlinge auf besondere berufliche<br />

Qualifikationen vorbereiten,<br />

auch bis zum angestrebten Sprachlevel<br />

C1. Integrationskurse setzen schon<br />

eine gewisse Sprachkompetenz voraus,<br />

beinhalten aber auch wesentliche<br />

Anteile an Spracherwerb. Zwei weitere<br />

Flüchtlinge, die in ihren Herkunftsländern<br />

studiert und langjährig in den erlernten<br />

Berufen tätig waren, befinden<br />

sich in einem Verfahren, das zum Ziel<br />

hat, ihre erworbenen Qualifikationen<br />

für Deutschland anzuerkennen.<br />

Flüchtlinge in berufsvorbereitenden<br />

Fördermaßnahmen:<br />

Für neun Flüchtlinge konnte, auch unter<br />

Berücksichtigung von individuellen<br />

Wünschen und Fähigkeiten, die Teilnahme<br />

an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen<br />

erreicht werden. Das<br />

sind Kurse, die bei der Berufsfindung<br />

helfen sollen (z. B. „Perspektive für<br />

Flüchtlinge“) oder auch bereits in eine<br />

bestimmte fachliche Richtung gehen<br />

(z. B. „Awocado“ – Gastronomie) bzw.<br />

auch Praktika zur beruflichen Orientierung.<br />

Solche Kurse werden zum Beispiel<br />

durch die Volkshochschule oder<br />

anderen anerkannten Bildungsträgern<br />

durchgeführt (zum Beispiel Salo und<br />

Partner; Grohne Schule; Ausbildung<br />

und Arbeit Plus).<br />

Aktuell sind also 39 Flüchtlinge in<br />

Ausbildungen, in Sprach- und Integrationskursen<br />

und in berufsvorbereitenden<br />

Fördermaßnahmen.<br />

Sie arbeiten damit jeweils auf ein individuelles<br />

Ziel hin. Weitere Personen<br />

stehen noch auf Wartelisten und werden<br />

bald ihre Zuweisung zu einer<br />

Maßnahme erhalten.<br />

Flüchtlinge in Arbeit:<br />

14 Flüchtlinge leisten, auch zur persönlichen<br />

beruflichen Qualifizierung<br />

und zur Unterstützung von Spracherwerb<br />

und Integration, gemeinnützige<br />

Arbeiten in den Bereichen Bauhof,<br />

Waldbad, Kinderkrippe, Kindergarten,<br />

Ameling-Haus und Bürgerbus. Drei<br />

Flüchtlinge stehen auf dem sog. „ersten<br />

Arbeitsmarkt“ in festen Arbeitsverhältnissen.<br />

Minderj ährige Flüchtlinge – Kindergarten<br />

und Schulen:<br />

43 unserer Flüchtlinge sind noch minderjährig.<br />

Davon sind 4 noch unter 2<br />

Jahre alt und werden zu Hause betreut,<br />

7 besuchen einen Kindergarten.<br />

13 Kinder sind in den Grundschulen, 9<br />

besuchen eine Schule der Sekundarstufe<br />

I (also Schuljahrgänge 5 bis 10),<br />

weitere 9 sind in Berufsbildenden<br />

Schulen. Der 43. „Minderjährige“ ist<br />

schon 20 und besucht einen Integrationskurs.<br />

In seinem Heimatland beginnt<br />

die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren,<br />

bei uns in Deutschland gilt er damit<br />

rein rechtlich noch als minderjährig<br />

und muss hier auch entsprechend<br />

betreut und begleitet werden.<br />

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