LN_9-2016_low_02
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Aus Samtgemeinde und Gemeinden<br />
Gemeinde Soderstorf<br />
Der Bürgermeister<br />
12. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für<br />
den Kindergarten der Gemeinde Soderstorf vom 24. Juni 1998<br />
Gemäß §§ 10, 11, 58 Abs.1 Nr.5, 111 Abs. 5 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz<br />
(NKomVG) i. V. mit dem Gesetz über Tageseinrichtungen<br />
für Kinder (KiTaG) sowie den §§ 1, 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes<br />
(NKAG) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, hat der<br />
Rat der Gemeinde Soderstorf in seiner Sitzung am 1. Juni <strong>2016</strong> folgende<br />
12. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für den<br />
Kindergarten der Gemeinde Soderstorf beschlossen:<br />
ARTIKEL I<br />
1. Der § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
Der Kindergarten ist von montags bis freitags, außer an den gesetzlichen<br />
Feiertagen, von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Der allgemeine<br />
Betrieb erfolgt von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. von 8.00 Uhr bis 14.30<br />
Uhr.<br />
2. Der § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
Als erweitertes Angebot gegenüber dem allgemeinen Betrieb des Kindergartens<br />
gilt die Einrichtung von folgenden Zusatzdiensten:<br />
Frühdienst<br />
von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr<br />
Spätdienst I<br />
von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr<br />
Spätdienst II<br />
von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
Die Kinder in den Spätdiensten nehmen ein gemeinsames Mittagessen<br />
ein. Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein besonderes Entgelt<br />
erhoben, das neben der Kindergartengebühr von den Sorgeberechtigten<br />
zu tragen ist.<br />
3. Der § 3 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />
Der Kindergarten ist während der Sommerferien drei Wochen und zwischen<br />
Weihnachten und Neujahr geschlossen. Auch während der<br />
Schließzeit ist der Elternbeitrag durchgehend zu zahlen.<br />
4. Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
Für die Betreuung der Kinder im Kindergarten Soderstorf wird ab dem<br />
1. August <strong>2016</strong> eine monatliche Gebühr in Höhe von 185,00 Euro je Kind<br />
für die Betreuungszeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. eine monatliche<br />
Gebühr in Höhe von 220,00 Euro je Kind für die Betreuungszeit von<br />
8.00 Uhr bis 14.30 Uhr erhoben.<br />
Für die Inanspruchnahme der Früh- und Spätdienste wird eine zusätzliche<br />
Gebühr erhoben:<br />
Frühdienst<br />
20,00 Euro/monatl.<br />
Spätdienst I<br />
35,00 Euro/monatl.<br />
Spätdienst II<br />
35,00 Euro/monatl.<br />
Weiterhin bietet die Gemeinde Servicekarten für die gelegentliche Nutzung<br />
von Früh- und Spätdienste an. Hierbei kostet die 10er-Karte Frühdienst<br />
15,00 Euro und für die Spätdienste 20,00 Euro. Die Servicekarten<br />
können nur im Rahmen verfügbarer Plätze eingesetzt werden.<br />
Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig im Kindergarten Soderstorf<br />
betreut, so wird die Gebühr für das zweite Kind um 25 % und<br />
für das dritte Kind um 35 % reduziert.<br />
4. Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:<br />
Auf Antrag der Sorgeberechtigten erfolgt eine Ermäßigung der monatlichen<br />
Gebühren nach folgender Staffelung:<br />
Ab dem 1. August <strong>2016</strong><br />
Mtl. Familieneinkommen mtl. Gebühr mtl. Gebühr<br />
8.00 − 13.00 Uhr 8.00 − 14.30 Uhr<br />
Bis 1.500,00 Euro 85,00 Euro 120,00 Euro<br />
1.500,01 − 2.000,00 Euro 110,00 Euro 145,00 Euro<br />
2.000,01 − 2.500,00 Euro 135,00 Euro 170,00 Euro<br />
2.500,01 − 3.000,00 Euro 160,00 Euro 195,00 Euro<br />
Über 3.000,00 Euro 185,00 Euro 220,00 Euro<br />
Art. II<br />
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. August <strong>2016</strong> in Kraft.<br />
Soderstorf, den 2. Juni <strong>2016</strong><br />
GEMEINDE SODERSTORF<br />
Roland Waltereit (Bürgermeister)<br />
Flüchtlingsarbeit ist in eine neue Phase getreten<br />
(cw) In den letzten Monaten wurde regelmäßig<br />
zum Thema „Flüchtlingsarbeit<br />
in der Samtgemeinde Amelinghausen“<br />
berichtet. Obwohl es seit<br />
Frühjahr keine Neuzuweisungen mehr<br />
gab, geht die Arbeit trotzdem weiter.<br />
„Die Aufgabenstellung in diesem Tätigkeitsfeld<br />
hat sich erheblich verändert.<br />
Die Aufnahme und Unterbringung<br />
der Flüchtlinge ist abgeschlossen.<br />
Es gibt einen neuen Schwerpunkt,<br />
die Integration der Flüchtlinge“,<br />
erläutert Samtgemeindebürgermeister<br />
Helmut Völker. Es gilt möglichst<br />
viele Flüchtlinge in die verschiedensten<br />
Fördermaßnahmen, Sprachund<br />
Integrationskurse, Schul- und Berufsausbildung,<br />
Praktika und auch in<br />
Arbeitsstellen zu bringen. „Das sind<br />
anspruchsvolle Aufgaben, die umfassend<br />
organisiert werden müssen, die<br />
in unserer Samtgemeinde aber sehr<br />
vorbildlich und erfolgreich bearbeitet<br />
werden“, stellt Helmut Völker fest.<br />
Es leben zurzeit 121 Flüchtlinge in der<br />
Samtgemeinde Amelinghausen.<br />
Das sind 13 Familien mit insgesamt<br />
66 Personen und 55 alleinstehende<br />
Männer.<br />
Flüchtlinge in Ausbildungen:<br />
Zwei Flüchtlinge konnten in diesem<br />
Jahr zum 1. August Handwerksausbildungen<br />
beginnen. Zwei weitere<br />
Flüchtlinge haben für das nächste Jahr<br />
Ausbildungsverträge fest zugesagt bekommen,<br />
müssen jedoch bis dahin<br />
noch ihre Sprachkenntnisse erheblich<br />
verbessern und sind jetzt in Intensivsprachkursen.<br />
Flüchtlinge in Sprach- und Integrationskursen:<br />
12 Personen sind Teilnehmer in Integrationskursen,<br />
weitere 12 Personen<br />
besuchen Sprachkurse – jeweils mit<br />
mindestens 20 bis 30 Wochenstunden.<br />
Reine Sprachkurse dienen entweder<br />
dem Erwerb einer „Sprachbasis“<br />
(Level A1 / A2) oder sollen in Einzelfällen<br />
die Flüchtlinge auf besondere berufliche<br />
Qualifikationen vorbereiten,<br />
auch bis zum angestrebten Sprachlevel<br />
C1. Integrationskurse setzen schon<br />
eine gewisse Sprachkompetenz voraus,<br />
beinhalten aber auch wesentliche<br />
Anteile an Spracherwerb. Zwei weitere<br />
Flüchtlinge, die in ihren Herkunftsländern<br />
studiert und langjährig in den erlernten<br />
Berufen tätig waren, befinden<br />
sich in einem Verfahren, das zum Ziel<br />
hat, ihre erworbenen Qualifikationen<br />
für Deutschland anzuerkennen.<br />
Flüchtlinge in berufsvorbereitenden<br />
Fördermaßnahmen:<br />
Für neun Flüchtlinge konnte, auch unter<br />
Berücksichtigung von individuellen<br />
Wünschen und Fähigkeiten, die Teilnahme<br />
an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen<br />
erreicht werden. Das<br />
sind Kurse, die bei der Berufsfindung<br />
helfen sollen (z. B. „Perspektive für<br />
Flüchtlinge“) oder auch bereits in eine<br />
bestimmte fachliche Richtung gehen<br />
(z. B. „Awocado“ – Gastronomie) bzw.<br />
auch Praktika zur beruflichen Orientierung.<br />
Solche Kurse werden zum Beispiel<br />
durch die Volkshochschule oder<br />
anderen anerkannten Bildungsträgern<br />
durchgeführt (zum Beispiel Salo und<br />
Partner; Grohne Schule; Ausbildung<br />
und Arbeit Plus).<br />
Aktuell sind also 39 Flüchtlinge in<br />
Ausbildungen, in Sprach- und Integrationskursen<br />
und in berufsvorbereitenden<br />
Fördermaßnahmen.<br />
Sie arbeiten damit jeweils auf ein individuelles<br />
Ziel hin. Weitere Personen<br />
stehen noch auf Wartelisten und werden<br />
bald ihre Zuweisung zu einer<br />
Maßnahme erhalten.<br />
Flüchtlinge in Arbeit:<br />
14 Flüchtlinge leisten, auch zur persönlichen<br />
beruflichen Qualifizierung<br />
und zur Unterstützung von Spracherwerb<br />
und Integration, gemeinnützige<br />
Arbeiten in den Bereichen Bauhof,<br />
Waldbad, Kinderkrippe, Kindergarten,<br />
Ameling-Haus und Bürgerbus. Drei<br />
Flüchtlinge stehen auf dem sog. „ersten<br />
Arbeitsmarkt“ in festen Arbeitsverhältnissen.<br />
Minderj ährige Flüchtlinge – Kindergarten<br />
und Schulen:<br />
43 unserer Flüchtlinge sind noch minderjährig.<br />
Davon sind 4 noch unter 2<br />
Jahre alt und werden zu Hause betreut,<br />
7 besuchen einen Kindergarten.<br />
13 Kinder sind in den Grundschulen, 9<br />
besuchen eine Schule der Sekundarstufe<br />
I (also Schuljahrgänge 5 bis 10),<br />
weitere 9 sind in Berufsbildenden<br />
Schulen. Der 43. „Minderjährige“ ist<br />
schon 20 und besucht einen Integrationskurs.<br />
In seinem Heimatland beginnt<br />
die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren,<br />
bei uns in Deutschland gilt er damit<br />
rein rechtlich noch als minderjährig<br />
und muss hier auch entsprechend<br />
betreut und begleitet werden.<br />
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