2. PKMS (E, J, K) - GKinD
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<strong>PKMS</strong> 2012 Dr. Pia Wieteck (Hrsg.)<br />
Der Patient kann sich nicht selbstständig waschen, die Zähne putzen, rasieren und die Haare pflegen.<br />
Dies muss von den Pflegenden ausgeführt oder der Patient muss helfend und aktivierend unterstützt<br />
werden.<br />
Von dieser Ausgangslage ausgehend wurden weitere Gründe und Leistungsmerkmale definiert, die<br />
zusätzlich erfüllt sein müssen, um den „hochaufwendigen“ Patienten von den A3-Patienten abzugrenzen.<br />
Das hat aber nichts mit der Forderung der PPR-Systematik zu tun, dass ein Patient in A3 eingestuft wird,<br />
wenn dieser in mindestens zwei Leistungsbereichen A3 hat.<br />
6.1.8 Einige Patienten haben <strong>PKMS</strong>-Gründe und erhalten <strong>PKMS</strong>-Maßnahmen, sind aber in<br />
die PPR-A2 eingestuft. Diese sind z. B. Patienten die dement sind und z. B. eine Hin-<br />
/Weglauftendenz vorliegt. Dürfen trotz PPR-A2-Einstufung die Aufwandspunkte des<br />
<strong>PKMS</strong> geltend gemacht werden?<br />
Ja, die PPR hat einige Bereiche der „hochaufwendigen Pflege“ ausgeblendet. Werden diese Leistungen<br />
erbracht, können diese unabhängig von der PPR-Einstufung geltend gemacht werden. Ebenso wird der<br />
Patient in die PPR-A4 eingestuft, wenn die 6 Aufwandspunkte pro Tag erreicht werden.<br />
6.2 PPR-S4 und -A4 für Patienten mit einer Querschnittlähmung<br />
6.<strong>2.</strong>1 Zählen die Aufwandspunkte der neuen Leistungsbereich des <strong>PKMS</strong> (Kreislauf,<br />
Wundmanagement) ebenfalls zu den Aufwandspunkten des PPR-A4-Bereiches?<br />
Nein, diese werden zur Triggerung des PPR-S-Bereiches verwendet. Dieses ist bisher in der PPR in der<br />
Akutpflege noch nicht realisiert und gilt 2012 nur für die Patienten mit einer Hemiplegie,<br />
Querschnittlähmung (Tetra- und Parapelgie).<br />
6.<strong>2.</strong>2 PPR-Q-S4 was ist das?<br />
Für die Patienten mit einer Querschnittlähmung soll eine neue PPR-Q erarbeitet werden.<br />
7. Sonstige Fragen<br />
7.1 Dürfen Pflegeleistungen, die in Folge von Personalmangel nicht erbracht werden<br />
konnten, aber einen Bedarf des Patienten darstellen, abgerechnet werden?<br />
Nein. In jedem Haus sollte dieses Problem kritisch diskutiert werden. Es wäre sehr gut, hier konkretere<br />
Zahlen zu erfahren und dieses Thema berufspolitisch zu diskutieren.<br />
Hierin liegt ein wichtiger Auftrag der Berufsverbände der Pflege, diese Problematik politisch zu<br />
kommunizieren.<br />
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