11.09.2016 Aufrufe

Giurbroschüre Bet Haskala Internet

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

I n f o r m a t i o n e n u n d H i n w e i s e

Erwartungen und Erfordernisse

für den Übertritt zum Judentum

in unserer Gemeinde


,

Grundlagen für einen Giur in unserer Gemeinde

1. Eine jüdische Lebensführung ist eine wichtige Grundvoraussetzung

für einen Giur

2. Regelmäßige Teilnahme an den Gottesdiensten und Veranstaltungen

der Gemeinde.

3. Aktive Teilnahme am Gemeindeleben und persönliches Engagement

bei allen Aufgaben, die zur Stärkung und Entwicklung

der Gemeinde beitragen.

Einbringung persönlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten zum

Wohle der Gemeinde.

Zedaka im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten.

4. Regelmäßiger Besuch der Schiurim im Rahmen der Vorbereitung

auf den Giur, sowie ein intensives Selbststudium

zur Erlangung eines jüdischen Fundamentalwissens.

5. Mitgliedschaft im Freundeskreis der Gemeinde bzw. in der

Gemeinde sofern die Familienmitgliedschaft möglich ist.

Die Gemeinde wird im Vorfeld die Giurinteressierten einem von

ihr ausgewählten Rabbiner vorstellen.

Der Rabbiner prüft anhand der einzureichenden Unterlagen und

nach einem Gespräch, ob der Weg ins Judentum infrage kommen

könnte.

Diese Entscheidung ist unverbindlich und hat keinen Einfluss

auf die spätere tatsächliche Entscheidung des Bet Din zum jeweiligen

Übertritt.

Diese Anforderungen unserer Gemeinde ergänzen die Grundsätze zum Übertritt der

UpJ und der ARK, die auf den nächsten Seiten nachzulesen sind.


Information über den Übertritt zum Judentum (Giur)

Dieses Informationsblatt erläutert die Grundsätze bezüglich eines Übertritts zum Judentum.

Ihre individuellen Fragen können nur in einem vertraulichen Gespräch mit

dem Gemeinderabbiner sowie dem zuständigen Vorstandsmitglied der Gemeinde geklärt

werden.

1. Es ist die grundlegende Auffassung des Judentums, dass sich die göttliche Offenbarung

an alle Menschen richtet und jeder entsprechend dieser Offenbarung leben

kann. Juden kommt diesbezüglich keine Sonderstellung zu, ihnen sind lediglich

zusätzliche Verpflichtungen auferlegt. Der Talmud sagt dazu: „Gerechte aller

Völker haben Anteil an der kommenden Welt.“ Es gibt daher keinen religiösen

Grund, weshalb man einen Nichtjuden den Übertritt zum Judentum empfehlen

sollte. Das Judentum lehnt daher auch jede Missionierung von Nichtjuden ab.

2. Der Übertritt zum Judentum ist unter bestimmten Umständen möglich. Der Übertritt

ist nicht nur ein Glaubenswechsel, sondern eine Aufnahme in das jüdische

Volk. Es ist kein einmaliger Akt, sondern eine persönliche Entwicklung. Das liberale

Judentum sagt dazu: „Wir heißen Menschen gleichberechtigt willkommen, die

sich uns aus ehrlicher Absicht anschließen möchten. Nach einer längeren Zeit jüdischen

Lernens und der Teilnahme am Leben einer Gemeinde geschieht der Giur

(Übertritt) vor einem Beth Din (Rabbinatsgericht) mit Brit Mila (Beschneidung)

sowie Mikwe (rituellem Tauchbad) und Gebet.“ (Aus „35 Grundsätze des liberalen

Judentums“).

3. Bevor Sie sich entscheiden, ob sie in den Konversionsprozess eintreten wollen,

sollten Sie sich über das Judentum und die Problematik des Übertritts gründlich

informieren. Dazu steht inzwischen eine umfangreiche Literatur zur Verfügung

(z.B. „Nicht durch Geburt allein – Übertritt zum Judentum“, Hrsg. Walter Homolka

und Ester Seidel, unter www.amazon.de antiquarisch erhältlich), außerdem gibt

es in Internet zu diesem Thema Diskussionsforen (z.B. bei www.hagalil.com). Sie

sollten sich klar werden, warum Sie zum Judentum übertreten und warum Sie den

Übertritt im liberalen Judentum vornehmen wollen Sie sollten sich nicht nur über

Ihre religiösen Motive klar werden, sondern auch überlegen, was es für Sie bedeuten

würde, ein Teil des jüdischen Volkes zu werden.

4. Jüdisches Leben kann man nur in der Gemeinschaft führen. Damit Sie sich für

einen Übertritt vorbereiten können, müssen Sie daher zuerst in einer Gemeinde

das jüdische Leben kennen lernen. Auch die Gemeinde muss Sie kennen lernen

und muss bereit und in der Lage sein, Sie nach ihrem Übertritt als Mitglied aufzunehmen.

Dabei spielen aber auch die begrenzten Integrationsmöglichkeiten der

Gemeinden eine Rolle.

5. Ihre erste Kontaktaufnahme mit der Gemeinde sollte schriftlich erfolgen: Mit einem

Brief sollten Sie Ihre Motive für Ihren Übertrittswunsch erläutern und über

Ihren persönlichen Hintergrund informieren. Bitte nennen Sie dabei auch Ihren

vollen Namen, Adresse und Telefon. Ein Kontakt nur per eMail reicht nicht aus.

Sie können sicher sein, dass der Brief vertraulich behandelt wird.


6. Wenn der Gemeinderabbiner und das für die Betreuung der Giur-Kandidaten zuständige

Vorstandsmitglied von der Ernsthaftigkeit Ihres Übertrittswunsches

überzeugt sind, werden Sie zu einem Gottesdienst in die Gemeinde und zum ersten

Gespräch mit beiden eingeladen. Für den Rabbiner werden dabei Ihre religiösen

Motive für den Übertritt im Vordergrund stehen, während das zuständige Vorstandsmitglied

sich dafür interessieren wird, wie Sie sich in die Gemeinde integrieren

können. Verläuft das Gespräch positiv, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt,

zeitlang als Gast die Gottesdienste und Veranstaltungen der Gemeinde zu

besuchen.

7. Wenn Sie als Gast der Gemeinde das jüdische Leben einige Wochen oder Monate

kennen gelernt haben und Sie ihren Übertrittswunsch aufrecht erhalten, wird der

Gemeinderabbiner entscheiden, ob er für Sie den Übertrittsprozess einleitet, in

dem er Sie als Giur-Kandidatin oder Giur-Kandidaten beim (liberalen) Rabbinatsgericht

(Beth Din) anmeldet. Dazu bedarf es auch der Zustimmung des Gemeindevorstandes,

da Sie zu diesem Zeitpunkt Fördermitglied der Gemeinde werden

müssen. Danach nehmen Sie als Giur-Kandidatin oder Giur-Kandidat an dem

Übertrittsunterricht teil und beteiligen sich als Fördermitglied aktiv am Gemeindeleben.

Es gelten für Sie nur einige liturgische Einschränkungen im Gottesdienst

und Sie besitzen noch kein Wahl- und Stimmrecht in der Gemeindeversammlung.

8. Die Länge des weiteren Giur-Prozesses hängt nicht hauptsächlich davon ab, wie

schnell Sie sich im Übertrittskurs Kenntnisse über die jüdische Religion und die

Feiertage aneignen, sondern davon, wie Sie schrittweise „jüdisch“ werden. Es

geht darum, dass Ihnen die jüdische Lebensweise selbstverständlich wird und Sie

ein Teil der Gemeinde werden. Wann Sie „so weit“ sind, wird der Gemeinderabbiner

in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand entscheiden.

9. Der Giur-Prozess wird mit einer Prüfung vor dem Beth Din abgeschlossen, zu der

Sie der Gemeinderabbiner anmeldet, nachdem der Gemeindevorstand in einem

Beschluss zugesichert hat, Sie nach dem Übertritt als Vollmitglied der Gemeinde

aufzunehmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!