Giurbroschüre Bet Haskala Internet
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I n f o r m a t i o n e n u n d H i n w e i s e
Erwartungen und Erfordernisse
für den Übertritt zum Judentum
in unserer Gemeinde
,
Grundlagen für einen Giur in unserer Gemeinde
1. Eine jüdische Lebensführung ist eine wichtige Grundvoraussetzung
für einen Giur
2. Regelmäßige Teilnahme an den Gottesdiensten und Veranstaltungen
der Gemeinde.
3. Aktive Teilnahme am Gemeindeleben und persönliches Engagement
bei allen Aufgaben, die zur Stärkung und Entwicklung
der Gemeinde beitragen.
Einbringung persönlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten zum
Wohle der Gemeinde.
Zedaka im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten.
4. Regelmäßiger Besuch der Schiurim im Rahmen der Vorbereitung
auf den Giur, sowie ein intensives Selbststudium
zur Erlangung eines jüdischen Fundamentalwissens.
5. Mitgliedschaft im Freundeskreis der Gemeinde bzw. in der
Gemeinde sofern die Familienmitgliedschaft möglich ist.
Die Gemeinde wird im Vorfeld die Giurinteressierten einem von
ihr ausgewählten Rabbiner vorstellen.
Der Rabbiner prüft anhand der einzureichenden Unterlagen und
nach einem Gespräch, ob der Weg ins Judentum infrage kommen
könnte.
Diese Entscheidung ist unverbindlich und hat keinen Einfluss
auf die spätere tatsächliche Entscheidung des Bet Din zum jeweiligen
Übertritt.
Diese Anforderungen unserer Gemeinde ergänzen die Grundsätze zum Übertritt der
UpJ und der ARK, die auf den nächsten Seiten nachzulesen sind.
Information über den Übertritt zum Judentum (Giur)
Dieses Informationsblatt erläutert die Grundsätze bezüglich eines Übertritts zum Judentum.
Ihre individuellen Fragen können nur in einem vertraulichen Gespräch mit
dem Gemeinderabbiner sowie dem zuständigen Vorstandsmitglied der Gemeinde geklärt
werden.
1. Es ist die grundlegende Auffassung des Judentums, dass sich die göttliche Offenbarung
an alle Menschen richtet und jeder entsprechend dieser Offenbarung leben
kann. Juden kommt diesbezüglich keine Sonderstellung zu, ihnen sind lediglich
zusätzliche Verpflichtungen auferlegt. Der Talmud sagt dazu: „Gerechte aller
Völker haben Anteil an der kommenden Welt.“ Es gibt daher keinen religiösen
Grund, weshalb man einen Nichtjuden den Übertritt zum Judentum empfehlen
sollte. Das Judentum lehnt daher auch jede Missionierung von Nichtjuden ab.
2. Der Übertritt zum Judentum ist unter bestimmten Umständen möglich. Der Übertritt
ist nicht nur ein Glaubenswechsel, sondern eine Aufnahme in das jüdische
Volk. Es ist kein einmaliger Akt, sondern eine persönliche Entwicklung. Das liberale
Judentum sagt dazu: „Wir heißen Menschen gleichberechtigt willkommen, die
sich uns aus ehrlicher Absicht anschließen möchten. Nach einer längeren Zeit jüdischen
Lernens und der Teilnahme am Leben einer Gemeinde geschieht der Giur
(Übertritt) vor einem Beth Din (Rabbinatsgericht) mit Brit Mila (Beschneidung)
sowie Mikwe (rituellem Tauchbad) und Gebet.“ (Aus „35 Grundsätze des liberalen
Judentums“).
3. Bevor Sie sich entscheiden, ob sie in den Konversionsprozess eintreten wollen,
sollten Sie sich über das Judentum und die Problematik des Übertritts gründlich
informieren. Dazu steht inzwischen eine umfangreiche Literatur zur Verfügung
(z.B. „Nicht durch Geburt allein – Übertritt zum Judentum“, Hrsg. Walter Homolka
und Ester Seidel, unter www.amazon.de antiquarisch erhältlich), außerdem gibt
es in Internet zu diesem Thema Diskussionsforen (z.B. bei www.hagalil.com). Sie
sollten sich klar werden, warum Sie zum Judentum übertreten und warum Sie den
Übertritt im liberalen Judentum vornehmen wollen Sie sollten sich nicht nur über
Ihre religiösen Motive klar werden, sondern auch überlegen, was es für Sie bedeuten
würde, ein Teil des jüdischen Volkes zu werden.
4. Jüdisches Leben kann man nur in der Gemeinschaft führen. Damit Sie sich für
einen Übertritt vorbereiten können, müssen Sie daher zuerst in einer Gemeinde
das jüdische Leben kennen lernen. Auch die Gemeinde muss Sie kennen lernen
und muss bereit und in der Lage sein, Sie nach ihrem Übertritt als Mitglied aufzunehmen.
Dabei spielen aber auch die begrenzten Integrationsmöglichkeiten der
Gemeinden eine Rolle.
5. Ihre erste Kontaktaufnahme mit der Gemeinde sollte schriftlich erfolgen: Mit einem
Brief sollten Sie Ihre Motive für Ihren Übertrittswunsch erläutern und über
Ihren persönlichen Hintergrund informieren. Bitte nennen Sie dabei auch Ihren
vollen Namen, Adresse und Telefon. Ein Kontakt nur per eMail reicht nicht aus.
Sie können sicher sein, dass der Brief vertraulich behandelt wird.
6. Wenn der Gemeinderabbiner und das für die Betreuung der Giur-Kandidaten zuständige
Vorstandsmitglied von der Ernsthaftigkeit Ihres Übertrittswunsches
überzeugt sind, werden Sie zu einem Gottesdienst in die Gemeinde und zum ersten
Gespräch mit beiden eingeladen. Für den Rabbiner werden dabei Ihre religiösen
Motive für den Übertritt im Vordergrund stehen, während das zuständige Vorstandsmitglied
sich dafür interessieren wird, wie Sie sich in die Gemeinde integrieren
können. Verläuft das Gespräch positiv, wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt,
zeitlang als Gast die Gottesdienste und Veranstaltungen der Gemeinde zu
besuchen.
7. Wenn Sie als Gast der Gemeinde das jüdische Leben einige Wochen oder Monate
kennen gelernt haben und Sie ihren Übertrittswunsch aufrecht erhalten, wird der
Gemeinderabbiner entscheiden, ob er für Sie den Übertrittsprozess einleitet, in
dem er Sie als Giur-Kandidatin oder Giur-Kandidaten beim (liberalen) Rabbinatsgericht
(Beth Din) anmeldet. Dazu bedarf es auch der Zustimmung des Gemeindevorstandes,
da Sie zu diesem Zeitpunkt Fördermitglied der Gemeinde werden
müssen. Danach nehmen Sie als Giur-Kandidatin oder Giur-Kandidat an dem
Übertrittsunterricht teil und beteiligen sich als Fördermitglied aktiv am Gemeindeleben.
Es gelten für Sie nur einige liturgische Einschränkungen im Gottesdienst
und Sie besitzen noch kein Wahl- und Stimmrecht in der Gemeindeversammlung.
8. Die Länge des weiteren Giur-Prozesses hängt nicht hauptsächlich davon ab, wie
schnell Sie sich im Übertrittskurs Kenntnisse über die jüdische Religion und die
Feiertage aneignen, sondern davon, wie Sie schrittweise „jüdisch“ werden. Es
geht darum, dass Ihnen die jüdische Lebensweise selbstverständlich wird und Sie
ein Teil der Gemeinde werden. Wann Sie „so weit“ sind, wird der Gemeinderabbiner
in Abstimmung mit dem Gemeindevorstand entscheiden.
9. Der Giur-Prozess wird mit einer Prüfung vor dem Beth Din abgeschlossen, zu der
Sie der Gemeinderabbiner anmeldet, nachdem der Gemeindevorstand in einem
Beschluss zugesichert hat, Sie nach dem Übertritt als Vollmitglied der Gemeinde
aufzunehmen.