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reha·zentrum - Klinikum Frankfurt Hoechst

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Die Entlassung aus dem <strong>Klinikum</strong><br />

Wir freuen uns mit Ihnen, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt<br />

der Tag der Entlassung bevorsteht .<br />

Die Entlassung erfolgt, wenn Sie nach Auffassung des<br />

zuständigen Arztes keiner stationären Behandlung mehr<br />

bedürfen .<br />

In der Regel wird nach der Entlassung der weitere<br />

Heilungsprozess durch Ihren Hausarzt betreut . Es kann aber<br />

erforderlich sein, dass bestimmte Nachuntersuchungen weiterhin<br />

durch unsere Ärzte wahrgenommen werden müssen .<br />

Diese werden ambulant im Rahmen einer „nachstationären<br />

Behandlung“ durchgeführt .<br />

Auch hier können mehrere Behandlungstage anfallen .<br />

Ihr Stationsarzt wird Sie über alle Maßnahmen informieren,<br />

die Sie zu Hause im Hinblick auf Ihre Krankheit zu beachten<br />

haben . Ein Kurzbericht informiert umgehend Ihren Hausarzt<br />

über Ihre Krankheit und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung<br />

. Ihm folgt ein detaillierter Abschlussbericht . Die<br />

Unterlagen über Ihre Krankheit wie Röntgenaufnahmen und<br />

Befunde werden über 30 Jahre in unserem Archiv aufgehoben<br />

. Wir können Ihnen versichern, dass die gespeicherten<br />

Daten den strengen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes<br />

unterliegen .<br />

Bevor Sie unser Krankenhaus verlassen, bitten wir Sie nochmals<br />

zur Patientenaufnahme zu gehen, um dort erforderliche<br />

Verwaltungsformalitäten zu erledigen .<br />

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen rechnet das<br />

Krankenhaus direkt mit den Krankenkassen ab .<br />

Darüber hinaus gibt es jedoch Leistungen, die zusätzlich<br />

berechnet werden .<br />

Hierzu gehören:<br />

■ die Bezahlung der gesetzlichen Zuzahlungen<br />

■ die Abrechnung von Wahlleistungen, sofern nicht im<br />

Versicherungsumfang enthalten „Informationen über<br />

den Pflegekostentarif“<br />

Falls Sie körperlich hierzu nicht in der Lage sind, bitten Sie<br />

das Pflegepersonal bzw . Ihre Angehörigen um Mithilfe .<br />

20<br />

Ergänzende Hinweise für Privatpatienten:<br />

Nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus erhalten<br />

Sie – meist mit etwas Zeitversatz – eine oder mehrere<br />

Abrechnungen der Chefärzte, die Sie mit Angabe der<br />

Bankverbindung des <strong>Klinikum</strong>s <strong>Frankfurt</strong> Höchst bitte als<br />

Leistungsnachweis Ihrer privaten Krankenversicherung<br />

vorlegen . Sollten Sie zu dieser Abrechnung Fragen haben,<br />

stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Debitorenbuch-<br />

haltung sehr gern zur Verfügung .<br />

(Tel . 069 3106-3096; -3097; -3534)<br />

Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt<br />

Während Ihres Krankenhausaufenthaltes kann es sich<br />

ergeben, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung auch nach<br />

der Entlassung auf Hilfe angewiesen sind .<br />

Art und Umfang werden der Stationsarzt und die<br />

Sozialarbeiterin gemeinsam mit Ihnen beraten und<br />

erste Schritte einleiten .<br />

Schwerpunkte bilden dabei:<br />

■ Häusliche/ambulante Pflege<br />

■ Kurzzeitpflege<br />

■ Essen auf Rädern<br />

■ Hauswirtschaftspflege<br />

■ Hausnotruf<br />

■ Pflegeheim<br />

Für Ihre weitere Genesung wünschen<br />

wir Ihnen alles Gute!

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