reha·zentrum - Klinikum Frankfurt Hoechst
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Die Entlassung aus dem <strong>Klinikum</strong><br />
Wir freuen uns mit Ihnen, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt<br />
der Tag der Entlassung bevorsteht .<br />
Die Entlassung erfolgt, wenn Sie nach Auffassung des<br />
zuständigen Arztes keiner stationären Behandlung mehr<br />
bedürfen .<br />
In der Regel wird nach der Entlassung der weitere<br />
Heilungsprozess durch Ihren Hausarzt betreut . Es kann aber<br />
erforderlich sein, dass bestimmte Nachuntersuchungen weiterhin<br />
durch unsere Ärzte wahrgenommen werden müssen .<br />
Diese werden ambulant im Rahmen einer „nachstationären<br />
Behandlung“ durchgeführt .<br />
Auch hier können mehrere Behandlungstage anfallen .<br />
Ihr Stationsarzt wird Sie über alle Maßnahmen informieren,<br />
die Sie zu Hause im Hinblick auf Ihre Krankheit zu beachten<br />
haben . Ein Kurzbericht informiert umgehend Ihren Hausarzt<br />
über Ihre Krankheit und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung<br />
. Ihm folgt ein detaillierter Abschlussbericht . Die<br />
Unterlagen über Ihre Krankheit wie Röntgenaufnahmen und<br />
Befunde werden über 30 Jahre in unserem Archiv aufgehoben<br />
. Wir können Ihnen versichern, dass die gespeicherten<br />
Daten den strengen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes<br />
unterliegen .<br />
Bevor Sie unser Krankenhaus verlassen, bitten wir Sie nochmals<br />
zur Patientenaufnahme zu gehen, um dort erforderliche<br />
Verwaltungsformalitäten zu erledigen .<br />
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen rechnet das<br />
Krankenhaus direkt mit den Krankenkassen ab .<br />
Darüber hinaus gibt es jedoch Leistungen, die zusätzlich<br />
berechnet werden .<br />
Hierzu gehören:<br />
■ die Bezahlung der gesetzlichen Zuzahlungen<br />
■ die Abrechnung von Wahlleistungen, sofern nicht im<br />
Versicherungsumfang enthalten „Informationen über<br />
den Pflegekostentarif“<br />
Falls Sie körperlich hierzu nicht in der Lage sind, bitten Sie<br />
das Pflegepersonal bzw . Ihre Angehörigen um Mithilfe .<br />
20<br />
Ergänzende Hinweise für Privatpatienten:<br />
Nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus erhalten<br />
Sie – meist mit etwas Zeitversatz – eine oder mehrere<br />
Abrechnungen der Chefärzte, die Sie mit Angabe der<br />
Bankverbindung des <strong>Klinikum</strong>s <strong>Frankfurt</strong> Höchst bitte als<br />
Leistungsnachweis Ihrer privaten Krankenversicherung<br />
vorlegen . Sollten Sie zu dieser Abrechnung Fragen haben,<br />
stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Debitorenbuch-<br />
haltung sehr gern zur Verfügung .<br />
(Tel . 069 3106-3096; -3097; -3534)<br />
Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt<br />
Während Ihres Krankenhausaufenthaltes kann es sich<br />
ergeben, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung auch nach<br />
der Entlassung auf Hilfe angewiesen sind .<br />
Art und Umfang werden der Stationsarzt und die<br />
Sozialarbeiterin gemeinsam mit Ihnen beraten und<br />
erste Schritte einleiten .<br />
Schwerpunkte bilden dabei:<br />
■ Häusliche/ambulante Pflege<br />
■ Kurzzeitpflege<br />
■ Essen auf Rädern<br />
■ Hauswirtschaftspflege<br />
■ Hausnotruf<br />
■ Pflegeheim<br />
Für Ihre weitere Genesung wünschen<br />
wir Ihnen alles Gute!