Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach
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Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach
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Errichtung eines Kinderspielplatzes im<br />
Bereich „Stadtweg“ in Unteraurach<br />
Die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> beabsichtigt im kommenden Jahr einen<br />
Kinderspielplatz im Bereich „Stadtweg“ in Unteraurach zu errichten.<br />
Bürger/innen die sich aktiv an der Planung und Realisierung beteiligen<br />
möchten, sind hierzu rechtherzlich eingeladen. Für weitere Fragen<br />
steht Ihnen unser Bauhofleiter, Herr BUTTERHOF unter Tel.<br />
0951 / 2975590 zur Verfügung.<br />
Sargträger gesucht!<br />
Die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> sucht für Beerdigungen auf den Friedhöfen<br />
Mühlendorf, <strong>Stegaurach</strong> und Höfen Sargträger. Bürger die sich<br />
für diese Tätigkeit zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten,<br />
sich bei der Gemeinde <strong>Stegaurach</strong>, Herrn PFLAUM, unter Tel. 0951<br />
/ 99222-30 zu melden.<br />
Bericht über die öffentliche Sitzung des<br />
Bauausschusses <strong>Stegaurach</strong> vom<br />
08.11.<strong>2010</strong> im Besprechungszimmer des<br />
Verwaltungsgebäudes in <strong>Stegaurach</strong><br />
(Nr. 12/10ö)<br />
Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich<br />
der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungsprotokolls<br />
durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen.<br />
1ö Genehmi nehmigung gung de dess Pr Protok otokolls olls der le letz tzten ten öf öffentlic fentlichen henBA-Sitzung ung vom 04.10. 04.10.<strong>2010</strong> <strong>2010</strong> (Nr. 11/ 11/10ö) 10ö)<br />
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom<br />
04.10.<strong>2010</strong> (Nr. 11/10ö) wird ohne Einwände genehmigt.<br />
2ö Antr Antrag ag auf Be Befr frei eiung ung vvon<br />
on de denn Fe Festsetz stsetzungen ungen de dess Beba Bebauuungspl<br />
ungsplanes anes „N „Neuaur euaurach“ ach“ bez bezüglic üglich h der Erri Errichtung chtung ei eines nes<br />
Carports auf dem Grundstück Fl Fl.Nr. .Nr. 610/ 610/136 136 Gmkg Gmkg. . Stegau- <strong>Stegaurach</strong><br />
ach – Ge Geor orgg-Achzig<br />
Achziger er Ri Ring ng 23 –<br />
Der Antragssteller möchte auf dem Grundstück „Georg-Achziger-<br />
Ring 23“ ein Carport aus Holz errichten. Das Baugrundstück befindet<br />
sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes<br />
„Neuaurach“ und stimmt mit dessen Festsetzungen hinsichtlich<br />
der Baugrenzen nicht überein. Die Nachbarunterschriften<br />
liegen vor.<br />
Die Erteilung einer Befreiung kann nur erfolgen, wenn das Vorhaben<br />
die Grundzüge der Planung nicht berührt und<br />
1. Gründe des Wohl der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder<br />
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder<br />
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht<br />
beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch<br />
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />
vereinbar ist.<br />
Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> ist der Auffassung, dass die Abweichung<br />
städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung<br />
des Bebauungsplanes „Neuaurach“ von der vorgesehenen Bebauung<br />
nicht berührt werden; somit sind die Voraussetzungen für die<br />
Erteilung einer isolierten Befreiung gegeben. Der Bauausschuss<br />
<strong>Stegaurach</strong> stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zu.<br />
3ö Ba Bauantr uantrag ag auf Ne Neub ubau au ei einer ner Lärm Lärmschutzwa schutzwand nd mi mitt Be Begr grüü<br />
nung auf dem Gr Grund undstück stück Fl.Nr. 629 Gmkg Gmkg. . <strong>Stegaurach</strong> –<br />
Würz Würzburger burger Str. 6 –<br />
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde beschlossen,<br />
dass die Verwaltung mit dem Landratsamt Bamberg abklären soll,<br />
ob der Beschluss des Bauausschusses einen Präzedenzfall für<br />
nachfolgende Anträge auf Errichtung einer Lärmschutzwand schaffen<br />
würde. Das Ergebnis der Besprechung mit dem Landratsamt<br />
Bamberg liegt nunmehr vor. Demzufolge würde der Beschluss für<br />
die Anlieger an der Ortsdurchfahrt Debring (B 22) einen Präzedenzfall<br />
schaffen, wenn die Länge und Höhe der Mauer gleich ist. Deshalb<br />
sollte der Beschluss speziell abgefasst werden; Lärmschutz<br />
wegen hohem Verkehrsaufkommen an der Ortsdurchfahrt Debring<br />
(B22), Länge der Mauer in Bezug zur Grundstückslänge.<br />
Für alle übrigen Straßen stellt der Beschluss keinen Präzedenzfall<br />
dar.<br />
– 6–<br />
Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> beschließt, dem Bauantrag für die<br />
Errichtung einer Lärmschutzwand mit Begrünung zuzustimmen, da<br />
die Lärmschutzwand, wegen dem nachweislich sehr hohem Verkehrsaufkommen<br />
innerhalb der Ortsdurchfahrt Debring (B 22) notwendig<br />
ist und die Gesamtlänge der Wand nur 1/5 der Grundstückslänge<br />
an der Bundesstraße beträgt. Grundlage ist der Aktenvermerk<br />
vom 15.10.<strong>2010</strong>, über das Gespräch im Landratsamt Bamberg.<br />
4ö Antr Antrag ag auf Be Befr frei eiung ung vvon<br />
on de denn Fe Festsetz stsetzungen ungen de dess Beba Bebauuungspl<br />
ungsplanes anes „Ler „Lerchenwe chenweg-Sc g-Schw hwal-b al-benwe enweg“ g“ bez bezüglic üglich h der<br />
Erri Errichtung chtung ei eines nes Gart Gartenhauses enhauses auf dem Gr Grund undstück stück Fl.Nr.<br />
416/ 416/44 Gmkg Gmkg. . <strong>Stegaurach</strong> – Lerchenweg 28 -<br />
Die Antragsstellerin möchte auf dem Grundstück „Lerchenweg 28“<br />
ein Gartenhaus (300 cm x 335 cm) errichten. Das Baugrundstück<br />
befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes<br />
„Lerchenweg-Schwalbenweg“ und stimmt mit dessen<br />
Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen nicht überein.<br />
Die Erteilung einer Befreiung kann nur erfolgen, wenn das Vorhaben<br />
die Grundzüge der Planung nicht berührt und<br />
1. Gründe des Wohl der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder<br />
2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder<br />
3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht<br />
beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch<br />
unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />
vereinbar ist.<br />
Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> ist der Auffassung, dass die Abweichung<br />
städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung<br />
des Bebauungsplanes „Lerchenweg-Schwalbenweg“ von der vorgesehenen<br />
Bebauung nicht berührt werden; somit sind die Voraussetzungen<br />
für die Erteilung einer isolierten Befreiung gegeben. Der<br />
Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung<br />
zu.<br />
5ö Anfrage aauf<br />
uf Erric Errichtung htung ei eines nes Zweifam Zweifamilie<br />
ilienw nwohnha ohnhauses uses auf<br />
dem Grundstück Fl Fl.Nr. .Nr. 818/ 818/88 Gmkg Gmkg. . Höfen – Grubenstr. 14 –<br />
Die Antragssteller möchten auf dem o.g. Grundstück ein Doppelhaus<br />
(Zweifamilienwohnhaus) errichten. Das geplante Bauvorhaben<br />
befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes<br />
„Unteraurach“. Die Antragsteller möchten ein versetztes<br />
Pultdach mit einer Dachneigung von 25° errichten, um auf der<br />
Südseite des Hauses eine Photovoltaikanlage zu montieren. Der<br />
Kniestock müsste auf der Südseite auf 1,70 m und auf der Nordseite<br />
auf 2,30 m erhöht werden (Alternative 2). Alternative 1 sieht vor,<br />
dass auf der Nordseite (Straßenseite) ein 42°-Dach und auf der<br />
Südseite ein 25°-Dach errichtet wird.<br />
Die Antragsteller favorisieren die Variante 1 und bitten um Befürwortung<br />
durch den Bauausschuss. Weiterhin möchten Sie wissen, ob<br />
ein Doppelhaus (rechtliche Teilung des Grundstückes) möglich bzw.<br />
zulässig ist.<br />
Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> beschließt, der Anfrage in der vorliegenden<br />
Form (Dachform) nicht zuzustimmen. Die Verwaltung wird<br />
beauftragt, mit den Antragstellern bezüglich einer möglichen Dachform<br />
zu sprechen. Denkbar ist ein Mansardendach mit Erkern. Eine<br />
Teilung des Grundstückes ist möglich, da der Bebauungsplan Doppelhäuser<br />
zulässt.<br />
6ö Er Erschließ schließungsmaßn ungsmaßnahme ahmenn im Jahr 2011<br />
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe bittet<br />
mit Schreiben vom 06.10.<strong>2010</strong> um Mitteilung, welche Erschließungsmaßnahmen<br />
die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> im Jahr 2011<br />
durchführen will.<br />
Die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> hat im Jahr 2011 die Erschließungsmaßnahme<br />
„Scherweg“ in Höfen geplant.<br />
7ö Ba Bauantr uantrag ag auf Erri Errichtung chtung ei eines nes Werb Werbe-Pyl e-Pylons ons (Er (Ersatzmaßsatzmaßnahm nahme) e) bei der Sp Sparka arkassenzweig ssenzweigstelle stelle in St Stegaur egaurach ach – Bam-<br />
berger Str. 28 -<br />
Die Sparkasse Bamberg beabsichtigt auf dem o.g. Grundstück einen<br />
Werbepylon (65 cm x 14 cm x 274 cm) als Ersatz für den alten<br />
Werbepylon aufzustellen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich<br />
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Seegasse“ und<br />
stimmt mit dessen Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen nicht<br />
überein. Die Nachbarn wurden von der Gemeinde beteiligt.<br />
Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> stimmt dem vorliegenden Bauantrag<br />
zu und erteilt die notwendige Befreiung von den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes.