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Dezember 2010 - Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach

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Errichtung eines Kinderspielplatzes im<br />

Bereich „Stadtweg“ in Unteraurach<br />

Die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> beabsichtigt im kommenden Jahr einen<br />

Kinderspielplatz im Bereich „Stadtweg“ in Unteraurach zu errichten.<br />

Bürger/innen die sich aktiv an der Planung und Realisierung beteiligen<br />

möchten, sind hierzu rechtherzlich eingeladen. Für weitere Fragen<br />

steht Ihnen unser Bauhofleiter, Herr BUTTERHOF unter Tel.<br />

0951 / 2975590 zur Verfügung.<br />

Sargträger gesucht!<br />

Die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> sucht für Beerdigungen auf den Friedhöfen<br />

Mühlendorf, <strong>Stegaurach</strong> und Höfen Sargträger. Bürger die sich<br />

für diese Tätigkeit zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten,<br />

sich bei der Gemeinde <strong>Stegaurach</strong>, Herrn PFLAUM, unter Tel. 0951<br />

/ 99222-30 zu melden.<br />

Bericht über die öffentliche Sitzung des<br />

Bauausschusses <strong>Stegaurach</strong> vom<br />

08.11.<strong>2010</strong> im Besprechungszimmer des<br />

Verwaltungsgebäudes in <strong>Stegaurach</strong><br />

(Nr. 12/10ö)<br />

Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich<br />

der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungsprotokolls<br />

durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen.<br />

1ö Genehmi nehmigung gung de dess Pr Protok otokolls olls der le letz tzten ten öf öffentlic fentlichen henBA-Sitzung ung vom 04.10. 04.10.<strong>2010</strong> <strong>2010</strong> (Nr. 11/ 11/10ö) 10ö)<br />

Die Niederschrift der letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom<br />

04.10.<strong>2010</strong> (Nr. 11/10ö) wird ohne Einwände genehmigt.<br />

2ö Antr Antrag ag auf Be Befr frei eiung ung vvon<br />

on de denn Fe Festsetz stsetzungen ungen de dess Beba Bebauuungspl<br />

ungsplanes anes „N „Neuaur euaurach“ ach“ bez bezüglic üglich h der Erri Errichtung chtung ei eines nes<br />

Carports auf dem Grundstück Fl Fl.Nr. .Nr. 610/ 610/136 136 Gmkg Gmkg. . Stegau- <strong>Stegaurach</strong><br />

ach – Ge Geor orgg-Achzig<br />

Achziger er Ri Ring ng 23 –<br />

Der Antragssteller möchte auf dem Grundstück „Georg-Achziger-<br />

Ring 23“ ein Carport aus Holz errichten. Das Baugrundstück befindet<br />

sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes<br />

„Neuaurach“ und stimmt mit dessen Festsetzungen hinsichtlich<br />

der Baugrenzen nicht überein. Die Nachbarunterschriften<br />

liegen vor.<br />

Die Erteilung einer Befreiung kann nur erfolgen, wenn das Vorhaben<br />

die Grundzüge der Planung nicht berührt und<br />

1. Gründe des Wohl der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder<br />

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder<br />

3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht<br />

beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch<br />

unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />

vereinbar ist.<br />

Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> ist der Auffassung, dass die Abweichung<br />

städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung<br />

des Bebauungsplanes „Neuaurach“ von der vorgesehenen Bebauung<br />

nicht berührt werden; somit sind die Voraussetzungen für die<br />

Erteilung einer isolierten Befreiung gegeben. Der Bauausschuss<br />

<strong>Stegaurach</strong> stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zu.<br />

3ö Ba Bauantr uantrag ag auf Ne Neub ubau au ei einer ner Lärm Lärmschutzwa schutzwand nd mi mitt Be Begr grüü<br />

nung auf dem Gr Grund undstück stück Fl.Nr. 629 Gmkg Gmkg. . <strong>Stegaurach</strong> –<br />

Würz Würzburger burger Str. 6 –<br />

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde beschlossen,<br />

dass die Verwaltung mit dem Landratsamt Bamberg abklären soll,<br />

ob der Beschluss des Bauausschusses einen Präzedenzfall für<br />

nachfolgende Anträge auf Errichtung einer Lärmschutzwand schaffen<br />

würde. Das Ergebnis der Besprechung mit dem Landratsamt<br />

Bamberg liegt nunmehr vor. Demzufolge würde der Beschluss für<br />

die Anlieger an der Ortsdurchfahrt Debring (B 22) einen Präzedenzfall<br />

schaffen, wenn die Länge und Höhe der Mauer gleich ist. Deshalb<br />

sollte der Beschluss speziell abgefasst werden; Lärmschutz<br />

wegen hohem Verkehrsaufkommen an der Ortsdurchfahrt Debring<br />

(B22), Länge der Mauer in Bezug zur Grundstückslänge.<br />

Für alle übrigen Straßen stellt der Beschluss keinen Präzedenzfall<br />

dar.<br />

– 6–<br />

Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> beschließt, dem Bauantrag für die<br />

Errichtung einer Lärmschutzwand mit Begrünung zuzustimmen, da<br />

die Lärmschutzwand, wegen dem nachweislich sehr hohem Verkehrsaufkommen<br />

innerhalb der Ortsdurchfahrt Debring (B 22) notwendig<br />

ist und die Gesamtlänge der Wand nur 1/5 der Grundstückslänge<br />

an der Bundesstraße beträgt. Grundlage ist der Aktenvermerk<br />

vom 15.10.<strong>2010</strong>, über das Gespräch im Landratsamt Bamberg.<br />

4ö Antr Antrag ag auf Be Befr frei eiung ung vvon<br />

on de denn Fe Festsetz stsetzungen ungen de dess Beba Bebauuungspl<br />

ungsplanes anes „Ler „Lerchenwe chenweg-Sc g-Schw hwal-b al-benwe enweg“ g“ bez bezüglic üglich h der<br />

Erri Errichtung chtung ei eines nes Gart Gartenhauses enhauses auf dem Gr Grund undstück stück Fl.Nr.<br />

416/ 416/44 Gmkg Gmkg. . <strong>Stegaurach</strong> – Lerchenweg 28 -<br />

Die Antragsstellerin möchte auf dem Grundstück „Lerchenweg 28“<br />

ein Gartenhaus (300 cm x 335 cm) errichten. Das Baugrundstück<br />

befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes<br />

„Lerchenweg-Schwalbenweg“ und stimmt mit dessen<br />

Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen nicht überein.<br />

Die Erteilung einer Befreiung kann nur erfolgen, wenn das Vorhaben<br />

die Grundzüge der Planung nicht berührt und<br />

1. Gründe des Wohl der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder<br />

2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder<br />

3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht<br />

beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch<br />

unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen<br />

vereinbar ist.<br />

Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> ist der Auffassung, dass die Abweichung<br />

städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung<br />

des Bebauungsplanes „Lerchenweg-Schwalbenweg“ von der vorgesehenen<br />

Bebauung nicht berührt werden; somit sind die Voraussetzungen<br />

für die Erteilung einer isolierten Befreiung gegeben. Der<br />

Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung<br />

zu.<br />

5ö Anfrage aauf<br />

uf Erric Errichtung htung ei eines nes Zweifam Zweifamilie<br />

ilienw nwohnha ohnhauses uses auf<br />

dem Grundstück Fl Fl.Nr. .Nr. 818/ 818/88 Gmkg Gmkg. . Höfen – Grubenstr. 14 –<br />

Die Antragssteller möchten auf dem o.g. Grundstück ein Doppelhaus<br />

(Zweifamilienwohnhaus) errichten. Das geplante Bauvorhaben<br />

befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes<br />

„Unteraurach“. Die Antragsteller möchten ein versetztes<br />

Pultdach mit einer Dachneigung von 25° errichten, um auf der<br />

Südseite des Hauses eine Photovoltaikanlage zu montieren. Der<br />

Kniestock müsste auf der Südseite auf 1,70 m und auf der Nordseite<br />

auf 2,30 m erhöht werden (Alternative 2). Alternative 1 sieht vor,<br />

dass auf der Nordseite (Straßenseite) ein 42°-Dach und auf der<br />

Südseite ein 25°-Dach errichtet wird.<br />

Die Antragsteller favorisieren die Variante 1 und bitten um Befürwortung<br />

durch den Bauausschuss. Weiterhin möchten Sie wissen, ob<br />

ein Doppelhaus (rechtliche Teilung des Grundstückes) möglich bzw.<br />

zulässig ist.<br />

Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> beschließt, der Anfrage in der vorliegenden<br />

Form (Dachform) nicht zuzustimmen. Die Verwaltung wird<br />

beauftragt, mit den Antragstellern bezüglich einer möglichen Dachform<br />

zu sprechen. Denkbar ist ein Mansardendach mit Erkern. Eine<br />

Teilung des Grundstückes ist möglich, da der Bebauungsplan Doppelhäuser<br />

zulässt.<br />

6ö Er Erschließ schließungsmaßn ungsmaßnahme ahmenn im Jahr 2011<br />

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe bittet<br />

mit Schreiben vom 06.10.<strong>2010</strong> um Mitteilung, welche Erschließungsmaßnahmen<br />

die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> im Jahr 2011<br />

durchführen will.<br />

Die Gemeinde <strong>Stegaurach</strong> hat im Jahr 2011 die Erschließungsmaßnahme<br />

„Scherweg“ in Höfen geplant.<br />

7ö Ba Bauantr uantrag ag auf Erri Errichtung chtung ei eines nes Werb Werbe-Pyl e-Pylons ons (Er (Ersatzmaßsatzmaßnahm nahme) e) bei der Sp Sparka arkassenzweig ssenzweigstelle stelle in St Stegaur egaurach ach – Bam-<br />

berger Str. 28 -<br />

Die Sparkasse Bamberg beabsichtigt auf dem o.g. Grundstück einen<br />

Werbepylon (65 cm x 14 cm x 274 cm) als Ersatz für den alten<br />

Werbepylon aufzustellen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich<br />

des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Seegasse“ und<br />

stimmt mit dessen Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenzen nicht<br />

überein. Die Nachbarn wurden von der Gemeinde beteiligt.<br />

Der Bauausschuss <strong>Stegaurach</strong> stimmt dem vorliegenden Bauantrag<br />

zu und erteilt die notwendige Befreiung von den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes.

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