Rundbrief an alle Mitglieder - Landvolk Niedersachsen
Rundbrief an alle Mitglieder - Landvolk Niedersachsen
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Kreisl<strong>an</strong>dvolkverb<strong>an</strong>d<br />
Melle e.V.<br />
<strong>Rundbrief</strong> <strong>Rundbrief</strong> <strong>Rundbrief</strong> <strong>Rundbrief</strong> <strong>an</strong> <strong>an</strong> <strong>an</strong> <strong>an</strong> <strong>alle</strong> <strong>alle</strong> <strong>alle</strong> <strong>alle</strong> <strong>Mitglieder</strong><br />
<strong>Mitglieder</strong><br />
<strong>Mitglieder</strong><br />
<strong>Mitglieder</strong><br />
Informationen vom L<strong>an</strong>dvolkverb<strong>an</strong>d Melle<br />
49324 Melle im Oktober 2010<br />
Gesmolder Str. 7<br />
Telefon: 05422 / 9502-0<br />
Telefax: 05422 / 950230<br />
info@l<strong>an</strong>dvolk-melle.de<br />
www.l<strong>an</strong>dvolk-melle.de<br />
- Gerda Stolle - Der Tag des offenen Hofes bei den Familien Sixtus und Meierfr<strong>an</strong>kenfeld liegt<br />
hinter uns. L<strong>an</strong>dvolk, L<strong>an</strong>djugend und L<strong>an</strong>dfrauen leisteten einen tollen Einsatz. So wurde dieses<br />
Event zu einem eindrucksvollen Erlebnis in der Meller Bevölkerung. G<strong>an</strong>z herzlichen D<strong>an</strong>k<br />
<strong>an</strong> <strong>alle</strong> Mitwirkenden, besonders aber <strong>an</strong> die gastgebenden Familien Werner Meierfr<strong>an</strong>kenfeld<br />
und Jürgen Sixtus.<br />
Im L<strong>an</strong>dfrauenvorst<strong>an</strong>d der Region Osnabrück hat es im Mai auf der Delegiertentagung einen<br />
Wechsel gegeben. Unsere bisherige Vorsitzende, Almut Detert, konnte wegen ihrer l<strong>an</strong>gjährigen<br />
Tätigkeit (15 Jahre) dieses Amt laut Satzung des L<strong>an</strong>desverb<strong>an</strong>des nicht weiter ausüben.<br />
Ihre Nachfolgerin wurde Monika Feil aus Wissingen. Almut Detert hat im Lauf ihrer<br />
Amtszeit viel Schwung und Bewegung in die Arbeit der L<strong>an</strong>dfrauenvereine im gesamten L<strong>an</strong>dkreis<br />
Osnabrück gebracht. Sie setzte sich für die Umsetzung vieler Projekte ein die auf L<strong>an</strong>desebene<br />
beschlossen wurden, wie z.B. Tast-Sinn, ungehindert Lachen, Husten, Niesen und<br />
Tr<strong>an</strong>spl<strong>an</strong>tationsdiskussionen. Die Öffentlichkeitsarbeit für die L<strong>an</strong>dwirtschaft lag ihr besonders<br />
am Herzen. So hat sie beim „Tag der Milch“ Informationsstunden in den Schulen <strong>an</strong>geschoben.<br />
Die Zahl der erreichten Schüler sind die höchsten in g<strong>an</strong>z Weser-Ems. Kochen mit<br />
Kindern, Erstellung der Schulkoffer und die Freundschaft mit den Emsländisch-Masurischen<br />
L<strong>an</strong>dfrauen sind weitere Projekte für die sie sich maßgeblich engagiert hat.<br />
Die L<strong>an</strong>desgartenschau hat nun auch ihre Tore geschlossen. Zufrieden und mit Stolz können<br />
wir L<strong>an</strong>dfrauen aus der Region Osnabrück auf 6 erfolgreiche Wochenenden mit insgesamt 24<br />
Einsatztagen zurückblicken. Es wurden regionale und saisonale Gerichte in der Gartenküche<br />
beim Schaukochen vorgeführt und Kostproben verteilt. Kochen mit Kindern wurde mit 12<br />
Schulklassen ver<strong>an</strong>staltet. Viele L<strong>an</strong>dfrauen haben ihrer kreativen Neigung freien Lauf gelassen<br />
und vielfältige Angebote im Gartenhaus verkauft. Auch das Ziel, den längsten Apfelkuchen<br />
<strong>Niedersachsen</strong>s zu backen, wurde erreicht. Mit 130,36 m wurde die alte Bestmarke von<br />
101,80 m deutlich übertroffen. Damit haben wir eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass wir<br />
gemeinsam unendlich viel erreichen können. G<strong>an</strong>z herzlichen D<strong>an</strong>k sagen wir <strong>an</strong> dieser Stelle<br />
Almut Detert, Monika Feil und Annegret Nitsch von der L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer. Sie waren unser<br />
starkes Team, die uns durch diese Herausforderung erfolgreich und erfahrungsreich hindurchgeführt<br />
haben.<br />
Am 05. November 2010 bieten die KreisL<strong>an</strong>dFrauen Melle ein Kabarett mit Sabine Henke in<br />
der alten Stadth<strong>alle</strong> <strong>an</strong>. Wir würden uns sehr freuen, wenn recht viele Männer ihre Frauen zu<br />
diesem sicherlich sehr amüs<strong>an</strong>ten Abendprogramm begleiten würden.<br />
Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr, Eintritt 12,00 €.
- 2 -<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaftliche Alterskasse –Neue Fristenregelung für die<br />
Befreiung von der Versicherungspflicht für Ehegatten<br />
- Anneli Bause - Durch das Dritte SBG IV Änderungsgesetz, welches am 11. August 2010 in Kraft<br />
getreten ist, werden die Befreiungsmöglichkeiten bei der Alterssicherung für Ehegatten von<br />
L<strong>an</strong>dwirten eingeschränkt. Betroffen davon sind überwiegend Frauen. Die Gesetzesänderung<br />
besagt, dass sich ein Ehegatte nur noch d<strong>an</strong>n rückwirkend von der Beitragspflicht zur l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />
Alterskasse befreien lassen k<strong>an</strong>n, wenn ein entsprechender Antrag innerhalb von<br />
3 Monaten nach der Eheschließung gestellt wird. Dieses gilt auch d<strong>an</strong>n, wenn der Unternehmer<br />
selbst in der Verg<strong>an</strong>genheit schon l<strong>an</strong>ge beitragsbefreit ist.<br />
Eine rückwirkende Befreiung für Ehegatten ist nur noch bis zum 10. November 2011 möglich -<br />
natürlich nur, wenn die Voraussetzungen (z.B. eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen<br />
des Ehegatten über 400,00 €) vorliegen. Aus diesem Grunde hat die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche<br />
Sozialversicherung kürzlich <strong>alle</strong> L<strong>an</strong>dwirte, die im Datenbest<strong>an</strong>d der Alterskasse als ledig geführt<br />
werden, <strong>an</strong>geschrieben. Falls in der Verg<strong>an</strong>genheit eine Eheschließung erfolgt ist und die<br />
Alterskasse bisl<strong>an</strong>g vom Unternehmer darüber nicht informiert wurde, ist die Befreiung des<br />
Ehegatten bei unverzüglicher Antragstellung jetzt noch bis zum 10. November 2011 möglich.<br />
D<strong>an</strong>ach müssen <strong>alle</strong> Anträge auf Befreiung der Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten<br />
nach der Eheschließung gestellt werden, <strong>an</strong>sonsten wird es zu erheblichen Beitragsnachforderungen<br />
kommen.<br />
Fazit: Alle ledigen L<strong>an</strong>dwirte, auch die bereits von der Beitragspflicht zur l<strong>an</strong>dw. Alterskasse<br />
befreiten, sollten bei einer zukünftigen Eheschließung die Änderung des Familienst<strong>an</strong>des unverzüglich<br />
der l<strong>an</strong>dw. Sozialversicherung mitteilen und bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />
auch sofort einen Antrag auf Beitragsbefreiung stellen.<br />
Weitere Informationen zu diesem Thema erteilt Frau Anneli Bause, Telefon: 05422 950 211,<br />
e-mail: bause@l<strong>an</strong>dvolk-melle.de<br />
Hinweis:<br />
Diesem <strong>Rundbrief</strong> sind zwei Einladungsschreiben zu Gemeinschaftsver<strong>an</strong>staltungen beigelegt.<br />
Die gemeinsame Vortragsver<strong>an</strong>staltung von dem L<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Versuchs- und Beratungsring<br />
und <strong>alle</strong>n Meller L<strong>an</strong>dvolk-Ortsverbänden findet am 4. November 2010 um<br />
19.30 Uhr im Bayrischen Hof in Melle statt.<br />
Thema „Was bewegt die Märkte“ statt. Referent ist Herr Werner Bosse vom L<strong>an</strong>dvolk<br />
<strong>Niedersachsen</strong>, L<strong>an</strong>desbauernverb<strong>an</strong>d. Einzelthemen sind unter <strong>an</strong>derem: Warenterminbörse,<br />
Pfl<strong>an</strong>zliche Märkte, Agrarpolitik und Fin<strong>an</strong>zmarktbörse. Zu diesem interess<strong>an</strong>ten Vortrag sind<br />
<strong>alle</strong> <strong>Mitglieder</strong> des Kreisl<strong>an</strong>dvolkverb<strong>an</strong>des und <strong>alle</strong> <strong>Mitglieder</strong> des Versuchs- und Beratungsrings<br />
herzlich eingeladen.<br />
Eine weitere Vortragsver<strong>an</strong>staltung wird von den Meller L<strong>an</strong>dfrauen und den sieben Meller<br />
L<strong>an</strong>dvolk-Ortsverbänden org<strong>an</strong>isiert. Am Montag, d. 29. November 2010 spricht Herr<br />
Ludger Rolfes, Geschäftsführer der Ländlichen Familienberatung zu dem Thema:<br />
„Wie gelingt das Zusammenleben auf dem Hof?“ Diese Vortragsver<strong>an</strong>staltung beginnt<br />
um 19.30 Uhr und findet ebenfalls im Bayrischen Hof statt.<br />
Diese und weitere Termine zu aktuellen Ver<strong>an</strong>staltungen finden Sie auch im Internet auf unserer<br />
Seite www.l<strong>an</strong>dvolk-melle.de unter der Rubrik „Aktuelles – Termine“.
- 3 -<br />
Aktuelle Informationen von der<br />
L<strong>an</strong>dvolk Melle Immobilien GmbH<br />
Über die L<strong>an</strong>dvolk Melle Immobilien GmbH werden zur Zeit<br />
folgende Objekte <strong>an</strong>geboten:<br />
1. Hofstelle, die viele Möglichkeiten bietet<br />
Pr. Oldendorf,<br />
Ortsteil Börninghausen<br />
Ehemaliger Obstbaubetrieb, Wohn-<br />
und Wirtschaftsgebäude mit großer<br />
Scheune und Maschinenschuppen,<br />
Ortsr<strong>an</strong>dlage, 13.955 m² Grdst<br />
Preis: 160.000,00 €<br />
2. Ältestes denkmalgeschütztes Bauernhaus im Stadtgebiet Osnabrück<br />
3. L<strong>an</strong>dwirtschaftliche Flächen in Melle – Krukum<br />
Osnabrück,<br />
Ortsteil Darum<br />
Renovierungsbedürftiges Wohn-<br />
und Wirtschaftsgebäude mit<br />
Nebengebäuden,<br />
Alleinlage, ca. 5000 m² Grdst.<br />
Preis: Verh<strong>an</strong>dlungsbasis<br />
Gegen Gebot sind zu veräußern: 6 Flurstücke in 6 Feldblöcken mit einer Größe von<br />
6,75 ha Ackerl<strong>an</strong>d (lt. Feldblock)<br />
3,69 ha Grünl<strong>an</strong>d (lt. Feldblock)<br />
0,30 ha Gehölz<br />
0,15 ha Wege<br />
11,0157 ha (lt. Kataster)<br />
und<br />
1,7290 ha Grünl<strong>an</strong>d (lt. Kataster)<br />
0,4545 ha Laubwald (lt. Kataster)<br />
Die Flurstücke werden nur zusammen verkauft.<br />
Derzeit sind die Flächen verpachtet, aber zum 31.03.2012 gekündigt. Dem Pächter ist dar<strong>an</strong><br />
gelegen die Flächen auch weiterhin zu pachten.<br />
Bei Interesse bitte melden bei: Dipl. Ing. agrar Heinrich Kinnius<br />
Telefon: 05422 950 233 H<strong>an</strong>dy: 0170 553 3341 e-mail: kinnius@l<strong>an</strong>dvolk-melle.de
Riester-Rente „Zulagen sichern!“<br />
- 4 -<br />
Schätzungen zufolge versäumen fast ein Viertel der Riester-Sparer, die ihnen zustehenden Gelder<br />
abzurufen.<br />
Die Riester-Rente gehört zu den Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersversorgung. Da eine<br />
staatliche Förderung nicht ohne Eigen<strong>an</strong>teil möglich ist, ist besonders die Riester-Rente durch ihr<br />
üppiges Verhältnis zwischen Eigen<strong>an</strong>teil und staatlichen Zuschüssen die erste Wahl bei der privaten<br />
Altersversorgung. L<strong>an</strong>dwirte und ihre Ehegatten erhalten über die Alterskasse eine Teilaltersversorgung.<br />
Als Ergänzung zu den Leistungen der Alterskasse bietet sich die staatlich geförderte Riester-<br />
Rente für die L<strong>an</strong>dwirte <strong>an</strong>. Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen:<br />
Die direkte Zulage wird jedem gewährt, der einen Altersvorsorgevertrag abschließt und förderfähig<br />
ist. Sie beträgt 154 € plus 185 € für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Kinder, die nach 2007 geboren<br />
sind, beträgt die Zulage 300 €. Den zweiten Teil erhalten die Riester-Sparer in Form der<br />
Steuerersparnis. Die Sparbeträge zum Riester-Vertrag werden als Sonderausgaben geltend gemacht.<br />
Das Fin<strong>an</strong>zamt ermittelt die Differenz zwischen direkt gezahlten Zulagen und der Steuerersparnis.<br />
Sind die direkt gezahlten Zulagen höher als die Steuerersparnis, ändert sich nichts. Liegt<br />
der Fall umgekehrt, wird der die Zulage übersteigende Betrag dem Sparer zusätzlich gutgeschrieben.<br />
Wichtig ist: Um die volle Förderung zu erreichen, müssen Sparer vier Prozent aus der jeweiligen<br />
Bemessungsgrundlage (sozialversicherungspflichtiges Entgelt, Einkünfte aus L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft,<br />
Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit) in einen zertifizierten Riester-<br />
Vertrag einzahlen. Der Spar<strong>an</strong>teil beträgt maximal 2.100 € pro Jahr, mindestens jedoch 60 €.<br />
Hierbei sind d<strong>an</strong>n auch die Entwicklung des Jahresbruttoeinkommens und Gehaltstrends zu berücksichtigen.<br />
Steigen die Einkommen, benötigt der Riester-Vertrag einen steigenden Beitrag, damit<br />
auch die volle Zulage sichergestellt wird.<br />
Auch Hausfrauen, Selbständige und Freiberufler können von der staatlich geförderten Altersversorgung<br />
profitieren, wenn sie mit einem Riester-Sparer verheiratet sind (Mittelbare Förderung). Denn in<br />
diesen Fällen besteht der abgeleitete Zulagen<strong>an</strong>spruch. Der Clou dabei: Sie brauchen aus ihrer eigenen<br />
Tasche keinen einzigen Cent zu zahlen, wenn der förderfähige Ehepartner einen eigenen<br />
Vertrag hat und dieser mit vier Prozent des Einkommens bespart wird.<br />
Um die Förderung auch zu bekommen, muss sie auch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen<br />
(ZfA) be<strong>an</strong>tragt werden, denn eine automatische Be<strong>an</strong>tragung erfolgt nicht. Die einzelnen<br />
Gesellschaften stellen ihren Kunden entsprechende Formulare zur Verfügung. Es sei <strong>an</strong> dieser Stelle<br />
darauf hingewiesen, dass die ersten Riester-Verträge mit einfachen Zuglagen<strong>an</strong>trägen gearbeitet<br />
haben, die jährlich wiederkehrend vom Sparer eingereicht werden mussten. Heute gibt es den Dauerzulagen<strong>an</strong>trag,<br />
mit dem die Zulagen automatisch von den Produktgebern wiederkehrend be<strong>an</strong>tragt<br />
werden. Aus unseren Erfahrungen heraus möchten wir darauf hinweisen, dass bei L<strong>an</strong>dwirten und<br />
deren Ehegatten im Zulagen<strong>an</strong>trag grundsätzlich <strong>alle</strong> steuerpflichtigen Einkünfte (Einkünfte aus<br />
L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft und sonstige Einkünfte) sowie die Alterskassennummer (11 stellig/ nummerisch)<br />
enthalten sein muss.<br />
In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g sollten <strong>alle</strong> Riestersparer auf die Prüfung des Steuerbescheides und besonders<br />
auf die so gen<strong>an</strong>nten Vertragsst<strong>an</strong>dmitteilungen der Versicherer bzw. B<strong>an</strong>ken Wert legen.<br />
Hier finden sie Hinweise zu möglichen Rückforderungen von Steuererstattungen oder Rückforderungen<br />
von Zulagen.<br />
Was ein Riester-Vertrag bieten sollte! FOCUS-Money und die Versicherungsexperten von Fr<strong>an</strong>ke<br />
& Bornberg haben sich mit den Produkten ausein<strong>an</strong>dergesetzt und weisen darauf hin, dass eine<br />
gute Fin<strong>an</strong>zstärke, ein faires und tr<strong>an</strong>sparentes Bedingungswerk, sowie hohe Rentenzahlungen die<br />
Top-Tarife auszeichnen.<br />
Lassen Sie sich von den Versicherungsexperten der L<strong>an</strong>dvolkdienste beraten. Herr Fellenberg, als<br />
ihr Ansprechpartner bei den L<strong>an</strong>dvolkdiensten, steht Ihnen zu einer Beratung gerne zur Verfügung.<br />
Sie erreichen ihn unter folgender Telefonnummer: 0171 8655145<br />
L<strong>an</strong>dvolkdienste H<strong>an</strong>nover<br />
Dipl. Ing. Agr. Heino Beewen (Teamleiter)
- 5 -<br />
In eigener Sache:<br />
Ab 01.11.2010 werden in unserem Haus der L<strong>an</strong>dwirtschaft, Gesmolder Str. 7, 43924 Melle<br />
im Erdgeschoss Büroräume frei:<br />
Größe der Etage: 164 qm Bürofläche incl. Teeküche und S<strong>an</strong>itärbereich,<br />
Parkmöglichkeiten: Stellplätze im Hof.<br />
Fenster auf der Südseite komplett erneuert im Sommer 2004.<br />
Der Mietpreis beträgt monatlich 1.250,00 € zzgl. 150,00 € Nebenkosten.<br />
Bisheriger Mieter war das Baubüro der Firma Dallm<strong>an</strong>n – Oeverm<strong>an</strong>n – Diekm<strong>an</strong>n,<br />
Vormieter war RA und Notar Günter Kreft.<br />
Bei Interesse bitte melden bei: Heinrich Kinnius<br />
Telefon: 05422 – 950 213, H<strong>an</strong>dy: 0170 553 3341, e-mail: kinnius@l<strong>an</strong>dvolk-melle.de
Erfreuliche Entwicklung auf dem<br />
Holzmarkt<br />
- FOR Ludwig Hackelberg, Forstamt Osnabrück -<br />
- 6 -<br />
Die Nachfrage nach frischem Holz und noch mehr<br />
nach Energieholz ist derzeit sehr groß. Das wirkt<br />
sich auf die Preise aus. Über <strong>alle</strong> Nadelholzsortimente<br />
hinweg bewegen sie sich nach oben. Die<br />
Auftragslage der Sägewerke in unserer Region ist<br />
gut bis sehr gut. Bei der Eiche erwarten die Forstfachleute<br />
des Forstamtes Osnabrück ebenfalls eine<br />
Preiserhöhung gegenüber der letzten Einschlagssaison.<br />
Lediglich beim Buchenstammholz<br />
ist keine Verbesserung zu erwarten. Auf dem Energieholz-<br />
bzw. Brennholzmarkt ist die Nachfrage<br />
nicht zu befriedigen. An einer Holzvermarktung interessierte<br />
Waldbesitzer werden gebeten, sich<br />
jetzt <strong>an</strong> ihren zuständigen Bezirksförster zu wenden,<br />
um die gute Marktlage bei besten Preisen<br />
auszunutzen.<br />
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Besuchen Sie uns im Internet<br />
www.l<strong>an</strong>dvolk-melle.de
Aktuelle Informationen<br />
- 7 -<br />
1. Aktuelles aus dem Bereich Milchviehhaltung<br />
Bezirksstelle Osnabrück<br />
Die Milchviehhaltung unterliegt im L<strong>an</strong>dkreis Osnabrück einem starken W<strong>an</strong>del. So s<strong>an</strong>k innerhalb<br />
von 3 Jahren (2007 – 2010) die Anzahl der Kuhhalter um 26,5 % von 879 auf 646. Gleichzeitig verringerte<br />
sich Anzahl der Tiere um 4,4 % auf jetzt 26.800 Kühe. Daraus ergibt sich eine Steigerung<br />
der durchschnittlich gehaltenen Tiere von 32 auf 42 Kühe pro Betrieb. Aus den <strong>an</strong> die Milchbörse<br />
vorliegenden Angeboten wird ersichtlich, dass sich dieser Prozess weiter fortsetzt.<br />
Vor einer Aufgabe der Milchviehhaltung und einem <strong>an</strong>gedachten Quotenverkauf sollte in jedem Fall<br />
eine Beratung der L<strong>an</strong>dwirtschaftkammer in Anspruch genommen werden. Hier gilt es zu klären, inwieweit<br />
der Abgeber über die Milchquote verfügen k<strong>an</strong>n und ggfls. Ansprüche von Verpächtern zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Ihr Ansprechpartner: Stef<strong>an</strong> Müller (Tel.: 0541 56008-162)<br />
2. Agrarinvestitionsförderungsprogramm 2011<br />
Nach dem heutigen Kenntnisst<strong>an</strong>d beginnt das AFP-Antragsverfahren Anf<strong>an</strong>g des Jahres 2011. Es<br />
ist davon auszugehen, dass das zur Verfügung stehende Mittelvolumen deutlich geringer sein wird<br />
als im Antragsverfahren 2009/2010. Über mögliche Richtlinienänderungen wird im Ministerium noch<br />
diskutiert. Es wird erwogen, das förderfähige Investitionsvolumen auf 1 Million € je Antragsteller zu<br />
begrenzen und den Fördersatz auf 20 % bzw. 25 % bei besonders tiergerechter Haltung abzusenken.<br />
Wie im Vorjahr soll die Bewilligungsreihenfolge über ein Punktesystem gesteuert werden. Innerhalb<br />
der einzelnen Investitionsschwerpunkte soll die R<strong>an</strong>gfolge über das Datum der Baugenehmigung<br />
bestimmt werden. Anträge mit einem frühen Baugenehmigungsdatum haben dabei Vorr<strong>an</strong>g.<br />
Wir unterstützen Sie gerne bei der Investitionspl<strong>an</strong>ung und der Erstellung Ihrer Antragsunterlagen.<br />
Ihre Ansprechpartner: Fr<strong>an</strong>z-Josef Schoo (Tel.: 05439 9407-12)<br />
Dirk Imke (Tel.: 05439 9407-34)<br />
3. Sperrfrist für N-haltige Düngemittel<br />
Gemäß Düngeverordnung darf in der Vegetationsruhe kein Dünger mit wesentlichen Gehalten <strong>an</strong><br />
Stickstoff ausgebracht werden. Hierzu zählen vor <strong>alle</strong>m Gülle, Jauche, Geflügelkot, viele Klärschlämme<br />
und natürlich auch die Gärreste aus Biogas<strong>an</strong>lagen.<br />
Die Sperrfrist für Ackerl<strong>an</strong>d beginnt am 01. November, für Grünl<strong>an</strong>d am 15. November und endet<br />
zusammen am 31. J<strong>an</strong>uar. In den Wasserschutzgebieten geht das Ausbringungsverbot über die<br />
Vorgaben der Düngeverordnung hinaus.<br />
Ihre Ansprechpartnerin: Heidrun Meißner (Tel.: 0541 56008-130)<br />
4. Neue Verbringensverordnung(VVO) für Wirtschaftsdünger<br />
Seit dem 01. September 2010 ist die seit längerem diskutierte Verbringensverordnung in Kraft getreten.<br />
Sie enthält Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten bezüglich der Abgabe<br />
und des Verbringens von Wirtschaftsdüngern. Zielsetzung ist, in Ergänzung zur Düngeverordnung<br />
mit dieser Verbringensverordnung eine Düngung nach guter fachlicher Praxis umzusetzen. Die<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer <strong>Niedersachsen</strong> informiert hiermit über die wichtigsten Inhalte.
Aktuelle Informationen<br />
Geltungsbereich<br />
- 8 -<br />
Bezirksstelle Osnabrück<br />
Erfasst werden Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder übernehmen. Sie gilt damit<br />
u. a. für gewerbliche Tierhaltungen, l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Betriebe, Biogas<strong>an</strong>lagen, Lohnunternehmer,<br />
Vermittler und Tr<strong>an</strong>sporteure. Zudem werden Importeure von Wirtschaftsdüngern aus <strong>an</strong>deren Staaten<br />
erfasst. Zu den Wirtschaftsdüngern zählen einerseits tierische Ausscheidungen, <strong>an</strong>dererseits<br />
jedoch auch pfl<strong>an</strong>zliche Stoffe, die als Dünger eingesetzt werden. Somit f<strong>alle</strong>n auch die in Biogas<strong>an</strong>lagen<br />
entstehenden Gärreste unter den Begriff der Wirtschaftsdünger. Nicht erfasst werden lediglich<br />
Gärreste, die aus reinen Kofermenten gewonnen werden. Diese unterliegen weiterhin den Dokumentationspflichten<br />
der Bioabfallverordnung. Andererseits werden Silomais oder auch Kartoffeln bzw.<br />
Zuckerrüben erst d<strong>an</strong>n zu einem wirtschaftseigenen Dünger, wenn sie zur <strong>an</strong>aeroben Vergärung<br />
eingesetzt werden und als Gärrest die Biogas<strong>an</strong>lagen verlassen. Auf Erzeugerseite entf<strong>alle</strong>n somit<br />
für diese pfl<strong>an</strong>zlichen Stoffe die unten aufgeführten Aufzeichnungs-, Melde- bzw. auch Mitteilungspflichten.<br />
Generell wird von den Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten entbunden, wer nicht mehr als<br />
200 t Frischmasse im Kalenderjahr <strong>an</strong> Dritte abgibt, befördert und aufnimmt. Außerdem sind Betriebe<br />
ausgenommen, die innerhalb ihres Betriebes bzw. als Verfügungsberechtigte mehrerer Betriebe<br />
zwischen diesen Betrieben Wirtschaftsdünger in einem 50 km-Radius verbringen. Liegt die insgesamt<br />
im Betrieb aus eigener Tierhaltung <strong>an</strong>gef<strong>alle</strong>ne und aufgenommene Menge <strong>an</strong> Wirtschaftsdünger<br />
unter 500 kg Stickstoff im Jahr, entfällt ebenso die Aufzeichnungspflicht. Eine zusätzlich gen<strong>an</strong>nte<br />
Bagatellgrenze von 50 kg stellt sicher, dass das Inverkehrbringen von Wirtschaftsdüngern in kleinen<br />
Verpackungen, z. B. in Bau- und Gartenmärkten, nicht aufzeichnungspflichtig ist.<br />
Aufzeichnungspflichten<br />
Um Nährstoffströme nachvollziehen zu können, beinhaltet die Verbringensverordnung zusätzliche<br />
Dokumentationspflichten. So haben spätestens einen Monat nach Abschluss des Inverkehrbringens<br />
Abgeber, Beförderer sowie Empfänger von Wirtschaftsdüngern Aufzeichnungen vorzunehmen. Diese<br />
Aufzeichnungen haben zu umfassen die Anschriften der jeweils Beteiligten, Datum, Menge, Art<br />
und Inhaltsstoffe der Wirtschaftsdünger. Für Empfänger, die Wirtschaftsdünger übernehmen und<br />
diese <strong>an</strong>schließend im eigenen Betrieb ausbringen, wird die Frist zur Erstellung von Aufzeichnungen<br />
auf 2 Monate verlängert. Darüber hinaus müssen keine gesonderten Aufzeichnungen geführt werden,<br />
soweit die geforderten Angaben aus bereits vorh<strong>an</strong>denen geschäftlichen Unterlagen ersichtlich<br />
sind (z. B. Lieferschein). Die Aufzeichnungen sind mindestens 3 Jahre aufzubewahren. Sie verbleiben<br />
beim Aufzeichnungspflichtigen.<br />
Meldepflichten<br />
Eine Meldepflicht besteht für denjenigen, der Wirtschaftsdünger aus einem <strong>an</strong>deren Staat oder einem<br />
<strong>an</strong>deren Bundesl<strong>an</strong>d übernimmt. In einem solchen Fall verpflichtet die Verbringensverordnung<br />
den Empfänger von Wirtschaftsdüngern bis zum 31. März eines jeden Jahres der L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer<br />
<strong>Niedersachsen</strong> zu melden, von wem, w<strong>an</strong>n und wie viel Wirtschaftsdünger er im vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>genen<br />
Jahr aus einem <strong>an</strong>deren Bundesl<strong>an</strong>d bzw. <strong>an</strong>deren Staat bezogen hat.<br />
Mitteilungspflichten<br />
Mit Ausnahme der Betriebe, die - wie im Abschnitt Geltungsbereich beschrieben - von den Mitteilungs-<br />
und Meldepflichten entbunden sind, besteht für <strong>alle</strong> Inverkehrbringer (Abgeber, Vermittler,<br />
Tr<strong>an</strong>sporteure) die Pflicht, der L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer <strong>Niedersachsen</strong> das Inverkehrbringen einen<br />
Monat vor der erstmaligen Tätigkeit nach Inkrafttreten der Verbringensverordnung einmalig mitzuteilen.<br />
Dabei gilt diese Mitteilungspflicht für inländische und ausländische Inverkehrbringer und zielt auf<br />
die Erfassung sämtlicher Akteure der Verbringung im Inl<strong>an</strong>d ab. Durch die Mitteilung erhalten die zuständigen<br />
Stellen Kenntnis davon, welche Betriebe Wirtschaftsdünger in Verkehr bringen oder abgeben.
Aktuelle Informationen<br />
Umsetzung<br />
- 9 -<br />
Bezirksstelle Osnabrück<br />
In <strong>Niedersachsen</strong> liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung der Verbringensverordnung bei der<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer <strong>Niedersachsen</strong>. Die L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer <strong>Niedersachsen</strong> steht daher in<br />
<strong>alle</strong>n Fragen der Umsetzung, insbesondere bezogen auf die Verpflichtungen zur Aufzeichnung, Meldung<br />
und Mitteilung beratend zur Verfügung und nimmt als zuständige Stelle die jeweiligen Meldungen<br />
und Mitteilungen entgegen. Abgebern, Aufnehmern und Beförderern von Wirtschaftsdüngern wird die<br />
Verwendung der von der L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer <strong>Niedersachsen</strong> entwickelten Formblätter empfohlen,<br />
um ihre Aufzeichnungspflichten vollständig erledigen zu können.<br />
Diese Formblätter können im Internet unter www.lwk-niedersachesen.de unter den Rubriken Pfl<strong>an</strong>ze<br />
–Düngeverordnung abgerufen und ausgedruckt werden. Zudem sind dort ein Kennzeichnungsbeispiel<br />
für Gärreste nach den düngemittelrechtlichen Bestimmungen sowie ein Frage-Antwort-Katalog<br />
hinterlegt.<br />
Ihr Ansprechpartner: Karl Kirchhoff (Tel.: 0541 56008-122)<br />
5 Verstärkung für die Fachgruppe Pfl<strong>an</strong>zenbau und Pfl<strong>an</strong>zenschutz<br />
Seit dem 01. Oktober 2010 ist Dipl.-Ing.agr. Lüder Bornem<strong>an</strong>n als neuer<br />
Mitarbeiter in der Fachgruppe Pfl<strong>an</strong>zenbau und Pfl<strong>an</strong>zenschutz der<br />
Bezirksstelle Osnabrück tätig. Herr Bornem<strong>an</strong>n stammt aus der Ortschaft<br />
Selsingen im L<strong>an</strong>dkreis Rotenburg (Wümme) und wurde im Jahre 1980 in<br />
Zeven geboren.<br />
Nach der zweijährigen praktischen Ausbildung zum L<strong>an</strong>dwirt absolvierte er<br />
das Studium der Agrarwissenschaften in Kiel mit dem Fachschwerpunkt<br />
Pfl<strong>an</strong>zenproduktion. Im Oktober 2008 beg<strong>an</strong>n Herr Bornem<strong>an</strong>n d<strong>an</strong>n das<br />
Referendariat bei der L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer <strong>Niedersachsen</strong>, das er im<br />
September 2010 erfolgreich abschließen konnte.<br />
Herr Bornem<strong>an</strong>n ist unter der Telefonnummer 0541-56008-144 in der<br />
Bezirksstelle zu erreichen.<br />
Ihr Ansprechpartner: Herr Schomborg (Tel.: 0541 56008-125)<br />
6. Seminar Arbeitnehmer im wachsenden Betrieb<br />
Immer mehr L<strong>an</strong>dwirte erwägen den Einsatz von Mitarbeitern, um die Arbeitserledigung in ihren<br />
wachsenden Betrieben bewältigen zu können. In einer kompakten Seminarreihe der Bezirksstelle<br />
Osnabrück, die am 19. November startet, werden <strong>alle</strong> Fragen zum erfolgreichen Einsatz von Mitarbeitern<br />
diskutiert. So geht es neben der Auswahl des richtigen Mitarbeiters um arbeits- und sozialrechtliche<br />
Regelungen, die leistungsgerechte Bezahlung sowie Fördermöglichkeiten bei der Einstellung.<br />
Weitere Informationen sowie Anmeldungen bei Herrn Brengelm<strong>an</strong>n (Tel. 05439-940730).<br />
Ihr Ansprechpartner: Herm<strong>an</strong>n Brengelm<strong>an</strong>n (Tel.: 05439 9407-30)
Aktuelle Informationen<br />
- 10 -<br />
7. Karriere in der L<strong>an</strong>dwirtschaft - Arbeitnehmertag der Kammer<br />
Bezirksstelle Osnabrück<br />
Im Agribusiness werden hervorragend qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeiter gebraucht. Sie<br />
sind die Basis, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Deshalb ver<strong>an</strong>staltet<br />
die L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer <strong>Niedersachsen</strong> auch in diesem Jahr ihren Arbeitnehmertag im Rahmen<br />
der Messe EuroTier in H<strong>an</strong>nover. Das Vortrags- und Diskussionsforum findet am Donnerstag, 18.<br />
November 2010 von 10.00 bis 12.30 Uhr im Convention-Center, Saal 1 statt. Es steht unter dem<br />
Motto: „Konkurrenzfähigkeit des Agrarsektors – Ringen um gute Fachkräfte!“<br />
Die Ver<strong>an</strong>staltung, die bereits zum vierten Mal stattfindet, richtet sich <strong>an</strong> Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
sowie Berater der Arbeitsverwaltungen und Schulen. Verschiedene Referenten werden rund um<br />
das Thema „Karriere- und Verdienstch<strong>an</strong>cen in der L<strong>an</strong>dwirtschaft“ Impulsvorträge halten.<br />
Eröffnet wird die Ver<strong>an</strong>staltung von der Niedersächsischen Ministerin für Ernährung, L<strong>an</strong>dwirtschaft,<br />
Verbraucherschutz und L<strong>an</strong>desentwicklung, Astrid Grotelüschen, die im Anschluss für Fragen auf<br />
dem Podium zur Verfügung steht. Durch das Programm führt Heike Götz, Fernseh- und Radiomoderatorin<br />
des NDR. Außerdem wird die Agrarjobbörse, ein Internet-Angebot der L<strong>an</strong>dwirtschaftskammern<br />
in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, von den Arbeitnehmerberatern vorgestellt.<br />
Haben Sie Interesse <strong>an</strong> dieser kostenlosen Ver<strong>an</strong>staltung?<br />
D<strong>an</strong>n schauen Sie im Internet unter www.lwk-niedersachsen.de oder wenden sich bis zum 8. November<br />
<strong>an</strong> Christi<strong>an</strong> Pilat, Telefon: 0441 801-501.<br />
In der Bezirksstelle Osnabrück wird ein Beratungs<strong>an</strong>gebot für <strong>alle</strong> Fragen rund um das Tarifrecht,<br />
die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften und den Abschluss von Arbeitsverträgen vorgehalten.<br />
Ihr Ansprechpartner: Herm<strong>an</strong>n Brengelm<strong>an</strong>n (Tel.: 05439-9407-30)<br />
8. Generationswechsel im l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Betrieb<br />
Die Bezirksstelle Osnabrück bietet eine siebenteilige Seminarreihe <strong>an</strong> für Familien, die die Hofübergabe/Hofübernahme<br />
l<strong>an</strong>gfristig pl<strong>an</strong>en und zufriedenstellend für <strong>alle</strong> Beteiligten umsetzen wollen.<br />
Rechtliche und steuerliche Fragen werden ebenso diskutiert wie die Zusammenarbeit von Jung und<br />
Alt, die Frage nach der Existenzfähigkeit und die Änderungen im Versicherungsbereich.<br />
Eine erste unverbindliche Informationsver<strong>an</strong>staltung zum Seminar findet statt am Donnerstag, den<br />
11. November 2010, um 10.00 Uhr in der Bezirksstelle Osnabrück, Am Schölerberg 7, 49082 Osnabrück.<br />
Anmeldungen werden erbeten unter Tel.: 05439-9407-16.<br />
Das Seminar k<strong>an</strong>n aus L<strong>an</strong>des- und EU-Mitteln gefördert werden.<br />
Ihre Ansprechpartnerin: Elfriede Moos (Tel.: 05439 9407-16)<br />
8. Für den Ernstfall gewappnet?<br />
Der Betriebsleiter fällt plötzlich aus. Sind Sie und Ihr Betrieb auf diesen Fall vorbereitet? Hier schützt<br />
der neue persönliche Notfallordner der L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer im Ernstfall vor P<strong>an</strong>ik, Angst und<br />
Geldverlust. Der Ordner enthält <strong>alle</strong> notwendigen Maßnahmen und Daten für den betrieblichen und<br />
persönlichen Bereich. Er zeigt auf, was für die Betriebsführung im Ernstfall zu tun ist, damit der Betrieb<br />
weiterläuft. Er bietet auch eine gute Grundlage für die Einarbeitung von Betriebshelfern und Urlaubsvertretungen.<br />
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres persönlichen Notfallordners.<br />
Ihre Ansprechpartnerin: Elfriede Moos (Tel.: 05439 9407-16)
- 11 -<br />
Strompreise steigen für den Verbraucher infolge höherer gesetzlicher Abgaben<br />
- Dipl.-Ing. Joh<strong>an</strong>nes Suilm<strong>an</strong>n - Die Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien (z.B.<br />
aus Biogas<strong>an</strong>lagen oder Photovoltaik<strong>an</strong>lagen) werden nach den umf<strong>an</strong>greichen Vorgaben des<br />
EEG fin<strong>an</strong>ziert (subventioniert). Entsprechend werden die Kosten für die Einspeisevergütungen<br />
auf jede vom Verbraucher genutzte Kilowattstunde umgelegt.<br />
Die EEG Abrechnungsbeträge für das Kalenderjahr 2011 wurden am 15. Oktober 2010 bundeseinheitlich<br />
festgesetzt. Der Abrechnungsbetrag erhöht sich von derzeit 2,047 Ct/kWh auf<br />
3,53 Ct/kWh. Damit verteuert sich die Abgabe nach dem EEG um 1,483 Ct/kWh (Netto) bzw.<br />
rd. 1,77 Ct/kWh incl. Mehrwertsteuer.<br />
Die Umlage beläuft sich damit bundesweit auf insgesamt rd. 13,5 Milliarden Euro (incl. Nachholung<br />
aus 2010 in Höhe von rd. 1,1 Mrd. Euro)<br />
Entwicklung der Abgaben nach dem EEG seit 2003:<br />
4,000<br />
3,500<br />
3,000<br />
2,500<br />
2,000<br />
1,500<br />
1,000<br />
0,500<br />
0,000<br />
Entwicklung der Abgaben nach EEG<br />
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
L<strong>an</strong>dvolkmitglieder beziehen auch 2011 weiterhin vergünstigten Strom:<br />
Entwicklung der<br />
Abgaben nach<br />
EEG<br />
<strong>Mitglieder</strong>, welche über die L<strong>an</strong>dvolk-Rahmenvereinbarung mit RWE Vertrieb AG mit vergünstigten<br />
Konditionen zum Strombezug beliefert werden, haben bereits die aktualisierten Vertragsunterlagen<br />
nebst neuer „Allgemeine Geschäftbedingungen“ von der RWE erhalten. Diese<br />
Verträge sollten von Ihnen unterzeichnet umgehend <strong>an</strong> den Kreisl<strong>an</strong>dvolkverb<strong>an</strong>d Melle zurückgegeben<br />
werden, da <strong>an</strong>sonsten eine Belieferung zu dem wesentlich teureren Grundversorgungstarif<br />
erfolgt. Wir reichen die Vertragsunterlagen <strong>an</strong> die RWE weiter.<br />
Die Zusammenarbeit mit „L<strong>an</strong>dEnergie“ und den „Stadtwerken Greven“ wird auch im Kalenderjahr<br />
2011 fortgeführt. Die <strong>Mitglieder</strong> werden über die genauen Bezugskonditionen in gesonderten<br />
Mitteilungen informiert.<br />
Die L<strong>an</strong>dvolkorg<strong>an</strong>isation wird seine <strong>Mitglieder</strong> weiterhin zeitnah, zielgerichtet und auch individuell<br />
im Rahmen der Strompreisberatung zum Strombezug informieren.<br />
Ihre Ansprechpartnerin für Energieberatung beim Kreisl<strong>an</strong>dvolkverb<strong>an</strong>d ist Frau<br />
Nadine Schimmel Telefon: 05422 950 235 e-mail: schimmel@l<strong>an</strong>dvolk-melle.de
- 12 -<br />
Neuer Motorsägenlehrg<strong>an</strong>g im J<strong>an</strong>uar 2011 – jetzt <strong>an</strong>melden<br />
- Anneli Bause - Im J<strong>an</strong>uar nächsten Jahres startet ein neuer Motorsägenlehrg<strong>an</strong>g. In Zusammen-arbeit<br />
mit der L<strong>an</strong>dwirtschaftskammer <strong>Niedersachsen</strong>, Geschäftsbereich Forstwirtschaft,<br />
bietet der Kreisl<strong>an</strong>dvolkverb<strong>an</strong>d Melle für seine <strong>Mitglieder</strong> wieder einen zweitägigen Motorsägenlehrg<strong>an</strong>g<br />
<strong>an</strong>. Dieser wird voraussichtlich in Melle-Kerßenbrock stattfinden. Am ersten Tag<br />
wird der theoretische Teil und am zweiten Tag der praktische Teil des Lehrg<strong>an</strong>gs durchgeführt.<br />
Nicht nur Neueinsteiger sondern auch sog. "alte Hasen" können von diesem Lehrg<strong>an</strong>g profitieren<br />
und ihre Kenntnisse unter Bezug der Unfallverhütungsvorschriften auffrischen. Motorsägen<br />
werden gestellt (es können aber auch eigene Sägen mitgebracht werden). Die Kosten für den<br />
2-tägigen Lehrg<strong>an</strong>g betragen 130,90 € (incl. MwSt.) pro Person zuzüglich 5,00 € Nebenkosten.<br />
Termin: 10. und 11. J<strong>an</strong>uar 2011<br />
Montag, 10.01.2011 = Theorie<br />
Dienstag, 11.01.2011 = praktischer Teil<br />
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir schon jetzt eine Anmeldung. Weitere Infos<br />
und Anmeldung bei Frau Anne Retzke, Kreisl<strong>an</strong>dvolkverb<strong>an</strong>d Melle, Telefon: 05422 950<br />
210<br />
e-mail: retzke@l<strong>an</strong>dvolk-melle.de<br />
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F.d.R.<br />
(Kinnius)<br />
Geschäftsführer<br />
gez. H.J. Bolte - gez. H. Niederniehaus - gez. D. Hölscher