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Heft 4-2

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„rollendes Material“<br />

Wohl eher ein etwas finsteres Kapitel der Kleinbahn im Rauschenthal. Diese unseligen Zeiten damals<br />

bis zum Jahre 2013 ragen noch heute in unser Vereinsgeschehen hinein. Wem ist das „führende<br />

Mitglied“ des damaligen Vereins nicht bekannt? Sogar in der Ferne pfeifen es die Spatzen vom Dach,<br />

was hier passierte. Die Insolvenzmasse dieses Vereins verringerte sich proportional mit den Aussagen<br />

des Spitzenfunktionärs Küpper gegenüber dem Insolvenzverwalter und des dann folgenden Richters,<br />

da es wieder einmal nicht ohne Gericht abgehen konnte. Seine GmbH, deren Gesellschafter er ist, hat<br />

natürlich „seinem“ Verein die wesentlichsten Materialien zur Nutzung überlassen.<br />

Eigentumsnachweise machten sich allerdings rar. Also beruht doch ein Urteil auf Aussagen um die<br />

Frage zu klären: wem gehört was. Genau und da kommt Zeuge Küpper und spricht für seine GmbH<br />

als Eigner der Materialen und damit für sich. Das klappt nicht? So etwas klappt. Kenner der Szene<br />

werden mir beipflichten. Aber gegen einen Gerichtsbeschluß sogar eines Landgerichts, kann man sich<br />

ohne erhebliche Belastungen in finanzieller Hinsicht nicht wehren. Der Insolvenzverwalter hat<br />

ausdrücklich auf die Art eines Herrn Küpper hingewiesen, aber das Netz (natürlich das der absoluten<br />

Wahrheit) breitete sich auf den Richter aus und er verfing sich darin.<br />

Auszug aus dem Urteil des LG Chemnitz:<br />

Erklärung:<br />

Klagepartei = Insolvenzverwalter<br />

Beklagte = GmbH des Herrn Küpper<br />

……………………………………………………...<br />

Ehrlich gesagt, ich schwitze beim Lesen einer solchen Einschätzung, die Raumtemperatur ist<br />

offensichtlich zu hoch.<br />

Auch als das Eigentum der GmbH wurde eine Lok Ns2f deklariert. Das wurde offenbar einem<br />

genervten ehemaligen Vereinsmitglied des damaligen Vereins zu bunt und mit einem Schlag tauchte<br />

dieser Eigentumsnachweis auf:<br />

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