Heft 4-2
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„rollendes Material“<br />
Wohl eher ein etwas finsteres Kapitel der Kleinbahn im Rauschenthal. Diese unseligen Zeiten damals<br />
bis zum Jahre 2013 ragen noch heute in unser Vereinsgeschehen hinein. Wem ist das „führende<br />
Mitglied“ des damaligen Vereins nicht bekannt? Sogar in der Ferne pfeifen es die Spatzen vom Dach,<br />
was hier passierte. Die Insolvenzmasse dieses Vereins verringerte sich proportional mit den Aussagen<br />
des Spitzenfunktionärs Küpper gegenüber dem Insolvenzverwalter und des dann folgenden Richters,<br />
da es wieder einmal nicht ohne Gericht abgehen konnte. Seine GmbH, deren Gesellschafter er ist, hat<br />
natürlich „seinem“ Verein die wesentlichsten Materialien zur Nutzung überlassen.<br />
Eigentumsnachweise machten sich allerdings rar. Also beruht doch ein Urteil auf Aussagen um die<br />
Frage zu klären: wem gehört was. Genau und da kommt Zeuge Küpper und spricht für seine GmbH<br />
als Eigner der Materialen und damit für sich. Das klappt nicht? So etwas klappt. Kenner der Szene<br />
werden mir beipflichten. Aber gegen einen Gerichtsbeschluß sogar eines Landgerichts, kann man sich<br />
ohne erhebliche Belastungen in finanzieller Hinsicht nicht wehren. Der Insolvenzverwalter hat<br />
ausdrücklich auf die Art eines Herrn Küpper hingewiesen, aber das Netz (natürlich das der absoluten<br />
Wahrheit) breitete sich auf den Richter aus und er verfing sich darin.<br />
Auszug aus dem Urteil des LG Chemnitz:<br />
Erklärung:<br />
Klagepartei = Insolvenzverwalter<br />
Beklagte = GmbH des Herrn Küpper<br />
……………………………………………………...<br />
Ehrlich gesagt, ich schwitze beim Lesen einer solchen Einschätzung, die Raumtemperatur ist<br />
offensichtlich zu hoch.<br />
Auch als das Eigentum der GmbH wurde eine Lok Ns2f deklariert. Das wurde offenbar einem<br />
genervten ehemaligen Vereinsmitglied des damaligen Vereins zu bunt und mit einem Schlag tauchte<br />
dieser Eigentumsnachweis auf:<br />
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