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Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017

Nutzer der Tabelle bekommen durchschnittlich 750 Euro mehr im Jahr erstattet Um erstattungsfähige Kosten zu berechnen, ist eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche erforderlich. Die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte des Abrechnungsexperten Norbert Schneider erspart Anwälten und deren Mitarbeitern diesen Aufwand. In ihr lässt sich die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks nachschlagen. Neben Zeit und Aufwand sparen Nutzer der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte auch Geld: Durch ihre Nutzung bekommen sie im Schnitt 750 Euro mehr im Jahr erstattet. Zusätzlich sind in der zweiten erweiterten Auflage zu den drei Gerichtsarten sieben hinzugekommen: - Amtsgerichte - Landesgerichte - Oberlandesgerichte - Arbeitsgerichte - Landesarbeitsgerichte - Sozialgerichte - Landessozialgerichte - Verwaltungsgerichte - Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe - Finanzgerichte Ergänzend zur Tabelle erklärt Norbert Schneider die Rechtslage hinter der Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfemandaten sowie der Kostenerstattung. Musterformulierungen und Erläuterungen helfen, Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Kostenlose Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017 Entfernungstabellen für Amtsgerichts-, Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke sowie Arbeitsgerichts-, Verwaltungsgerichts-, Sozialgerichts- und Finanzgerichtsbezirke Herausgeber: Norbert Schneider 2. Auflage 2017 Bestellnr. 80001010 Link zum kostenlosem Download: http://bit.ly/2hhtSrS

Nutzer der Tabelle bekommen durchschnittlich 750 Euro mehr im Jahr erstattet
Um erstattungsfähige Kosten zu berechnen, ist eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche erforderlich. Die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte des Abrechnungsexperten Norbert Schneider erspart Anwälten und deren Mitarbeitern diesen Aufwand. In ihr lässt sich die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks nachschlagen. Neben Zeit und Aufwand sparen Nutzer der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte auch Geld: Durch ihre Nutzung bekommen sie im Schnitt 750 Euro mehr im Jahr erstattet. Zusätzlich sind in der zweiten erweiterten Auflage zu den drei Gerichtsarten sieben hinzugekommen:

- Amtsgerichte
- Landesgerichte
- Oberlandesgerichte
- Arbeitsgerichte
- Landesarbeitsgerichte
- Sozialgerichte
- Landessozialgerichte
- Verwaltungsgerichte
- Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe
- Finanzgerichte

Ergänzend zur Tabelle erklärt Norbert Schneider die Rechtslage hinter der Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfemandaten sowie der Kostenerstattung. Musterformulierungen und Erläuterungen helfen, Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Kostenlose Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017

Entfernungstabellen für Amtsgerichts-, Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke sowie Arbeitsgerichts-, Verwaltungsgerichts-, Sozialgerichts- und Finanzgerichtsbezirke

Herausgeber: Norbert Schneider
2. Auflage 2017
Bestellnr. 80001010
Link zum kostenlosem Download: http://bit.ly/2hhtSrS

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Vorwort<br />

Vorwort<br />

Die Frage „Wo<strong>für</strong> braucht der Anwalt eine <strong>Reisekostentabelle</strong>?“ werden sich der Anwalt und seine<br />

Mitarbeiter stellen, wenn sie diese Broschüre in die Hand nehmen. Die Reisekosten von der Kanzlei<br />

bis zum <strong>auswärtige</strong>n Gericht, an dem der Anwalt tätig wird, kann man doch ohne weiteres selbst –<br />

gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Routenplaners – berechnen. Das ist richtig. Darum geht<br />

es hier aber nicht. Die <strong>Reisekostentabelle</strong>n befassen sich nicht mit den tatsächlichen Reisekosten des<br />

Anwalts, die dieser nach wie vor selbst berechnen muss. Aus den Tabellen ergibt sich vielmehr, bis<br />

zu welcher Höhe der Anwalt seine Reisekosten aus der Landeskasse erhält, wenn er eingeschränkt<br />

beigeordnet wird, bzw. welche Kosten er <strong>für</strong> seinen Mandanten zur Kostenerstattung anmelden<br />

kann, wenn die Reisekosten nicht in vollem Umfang notwendig waren und daher nur beschränkt<br />

erstattungsfähig sind. Dies wiederum betrifft zwei Fallkonstellationen:<br />

• n Wird ein <strong>auswärtige</strong>r Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnet, allerdings<br />

mit der Beschränkung „zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen<br />

Anwalts“, so kann er nach der Rechtsprechung seine tatsächlich angefallenen Reisekosten bis zur<br />

höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks verlangen.<br />

• n Beauftragt eine am Gerichtsort ansässige Partei einen <strong>auswärtige</strong>n Anwalt, ohne dass dies notwendig<br />

ist, kann die erstattungsberechtigte Partei die Reisekosten ihres Anwalts bis zur höchstmöglichen<br />

Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattet verlangen (§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO).<br />

In beiden Fällen muss der Anwalt also die weiteste Entfernung innerhalb des jeweiligen Gerichtsbezirks<br />

feststellen, um ermitteln zu können, ob und in welchem Umfang seine Reisekosten dann von<br />

der Landeskasse zu tragen und/oder vom Gegner zu erstatten sind.<br />

Um diese erstattungsfähigen Kosten zu berechnen, muss man zunächst einmal den Zuständigkeitsbereich<br />

des jeweiligen Gerichts kennen, also wissen, welche Orte noch zum jeweiligen Gerichtsbezirk<br />

gehören. Hiernach muss dann festgestellt werden, welcher der am weitesten entfernte Ort vom<br />

Gericht innerhalb des Gerichtsbezirks ist, wobei sich der Gerichtsbezirk wiederum nicht selten aus<br />

mehr als 20 Orten zusammensetzt. Danach ist dann die Kilometerentfernung zu ermitteln. Schon die<br />

Ermittlung des Gerichtsbezirks und der zum Bezirk gehörenden Orte bereitet häufig Schwierigkeiten,<br />

da nur wenige Gerichte auf ihrer Homepage den eigenen Zuständigkeitsbereich angeben. Selbst<br />

wenn das der Fall ist, muss dann noch unter allen Orten die höchstmögliche Entfernung mittels eines<br />

Routenplaners ermittelt werden.<br />

Um dem Anwalt und seinen Mitarbeitern diesen Aufwand zu ersparen, hat sich der Deutsche Anwaltverlag<br />

gemeinsam mit dem Verlag Freie Fachinformationen entschlossen, <strong>für</strong> die Anwaltspraxis<br />

eine Tabelle herauszugeben, in der die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks<br />

ausgewiesen wird, um dem Anwalt so ein schnelles Nachschlagen zu ermöglichen.<br />

Besonderer Dank gilt insoweit Frau Hannah Weins und Herrn Daniel Mihaljević, die in akribischer<br />

Kleinarbeit die erforderlichen Daten zusammengetragen haben. Berechnet worden ist dabei die<br />

Entfernung vom Gericht bis zur Ortsmitte des am weitesten entfernt gelegenen Orts innerhalb des<br />

Gerichtsbezirks. In einigen Fällen werden sich sicherlich noch geringfügig weitere Entfernungen<br />

ergeben, wenn man hier dann auch noch den am weitesten entfernten Ortsteil heraussucht. In Anbetracht<br />

des erheblichen Aufwands, der damit verbunden ist, haben wir davon abgesehen, zumal<br />

der „Gewinn“ bei maximal ca. 5 km, also umgerechnet 1,50 €, liegen und daher nicht nennenswert<br />

ins Gewicht fallen dürfte. Die Tabelle weist nur die Entfernungskilometer und den sich daraus ergebenden<br />

Betrag bei Benutzung des eigenen Pkw aus. Die Berechnung sonstiger Kosten, insbesondere<br />

Schneider | <strong>Reisekostentabelle</strong> <strong>für</strong> <strong>auswärtige</strong> <strong>Anwälte</strong> <strong>2017</strong> 3<br />

Deutscher Anwaltverlag

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