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Warburg zum Sonntag 2016 KW 51

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Hansestadt<br />

WARBURG<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Bahnhofstraße 28 | 34414 <strong>Warburg</strong> | Tel. 0 56 41 / 92 - 0 | Fax 0 56 41 / 92 - 582 | E-Mail: info@warburg.de | Internet: www.warburg.de<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“<br />

Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> hat in seiner Sitzung am 08.11.<strong>2016</strong> folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

Der Bebauungsplan <strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“ wird gem. § 10 BauGB<br />

als Satzung beschlossen. Die beigefügte Begründung mit Umweltbericht, textlichen Festsetzungen<br />

und Hinweisen ist Bestandteil der Beschlussfassung.<br />

Im Bebauungsplan Nr. 32 „<strong>Warburg</strong><br />

Nord-<strong>Warburg</strong> West“ wird eine im<br />

Flächennutzungsplan dargestellten<br />

Fläche für den überörtlichen Verkehr<br />

und für örtliche Hauptverkehrszüge<br />

gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB als Verkehrsfläche<br />

gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11<br />

BauGB und werden Ausgleichsmaßnahmen<br />

gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />

festgesetzt.<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplanes<br />

<strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong><br />

West“ befindet sich im Norden<br />

der Kernstadt von <strong>Warburg</strong>, nordöstlich<br />

der Bahntrasse Kassel-Paderborn<br />

und südöstlich der B 252. Der Bau<br />

der neuen Verbindungsstraße soll parallel<br />

zur Bahntrasse erfolgen und erstreckt<br />

sich vom Siekweg im Südosten<br />

bis zur Bundesstraße im Nordosten.<br />

Im Bereich des Diebesweges verläuft<br />

die Anbindungsstraße weiter in nördlicher<br />

Richtung und bindet am Nettelgraben<br />

an die B 252 an. Das Plangebiet<br />

ist im beigefügten Übersichtsplan,<br />

der keine Planaussagen enthält,<br />

gekennzeichnet.<br />

Der ca. 7,9 ha große Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans ist Teil der Gemarkung<br />

<strong>Warburg</strong>,<br />

Flur 1 mit den Flurstücken: 222 tlw. (jetzt neu 249 tlw., 250, 2<strong>51</strong> tlw.), 208 tlw., 224, 225 tlw.,<br />

226 tlw., 227 tlw., 241 tlw., 223 tlw., 212 tlw., 233, 210, 234 tlw., 211 tlw., 220, 221, 213, 240<br />

tlw., 219 tlw., 230 tlw., 229 tlw., 231 tlw. und 232 tlw. sowie<br />

Flur 36 mit den Flurstücken: 1 tlw., 3 tlw., 59 tlw., 4 tlw., 5 tlw., 6 tlw., 7 tlw., 72 tlw., 9 tlw.,<br />

164 tlw., 13 tlw., 185 tlw., 15 tlw., 20 tlw., 157 tlw., 77 tlw., und 165 tlw..<br />

Der Bebauungsplan <strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“ einschließlich Begründung<br />

mit Umweltbericht, textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie die zusammenfassende<br />

Erklärung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung der Hansestadt <strong>Warburg</strong>,<br />

Bahnhofstraße 28, 34414 <strong>Warburg</strong>, Zimmer 316, von der Öffentlichkeit eingesehen werden.<br />

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan<br />

<strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“ in Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Hiermit wird die Bekanntmachung des Beschlusses des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong> vom<br />

08.11.<strong>2016</strong> angeordnet:<br />

Der Bebauungsplan <strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“ wird gem. § 10 BauGB<br />

als Satzung beschlossen. Die beigefügte Begründung mit Umweltbericht, textlichen Festsetzungen<br />

und Hinweisen ist Bestandteil der Beschlussfassung.<br />

Gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW wird bestätigt, dass der Wortlaut des vorstehenden<br />

Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans <strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“ mit<br />

dem Beschluss übereinstimmt, den der Rat am 08.11.<strong>2016</strong> gefasst hat und dass die nach § 2<br />

Abs. 1 und 2 BekanntmVO NRW einzuhaltenden Formvorschriften eingehalten wurden.<br />

Der Satzungsbeschluss des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong> <strong>zum</strong> Bebauungsplan <strong>Warburg</strong> Nr.<br />

32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Der Bebauungsplan <strong>Warburg</strong> Nr. 32 „<strong>Warburg</strong> Nord-<strong>Warburg</strong> West“ tritt mit dieser Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Hinweise:<br />

1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die<br />

fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine<br />

bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

2. Auf die Vorschriften des § 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen:<br />

Unbeachtlich werden<br />

a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten<br />

Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber<br />

der Hansestadt <strong>Warburg</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts<br />

geltend gemacht worden sind.<br />

3. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW<br />

(GO NRW) kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO NRW ebenfalls nach Ablauf eines Jahres<br />

seit der Bekanntmachung des o. g. Bebauungsplanes nicht mehr geltend gemacht werden,<br />

es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) der Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt unter Angabe der verletzten<br />

Rechtsvorschriften und der Tatsache, die den Mangel ergibt, vorher gerügt worden.<br />

<strong>Warburg</strong>, den 19.12.<strong>2016</strong><br />

Michael Stickeln<br />

Bürgermeister<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Grußwort <strong>zum</strong> Jahreswechsel <strong>2016</strong>/2017<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

verehrte Besucher und Freunde der Stadt <strong>Warburg</strong>!<br />

Wieder einmal nähert sich das Weihnachtsfest und die besinnliche Zeit am Jahresende kommt uns mit großen Schritten<br />

entgegen.<br />

Daher wünsche ich Ihnen allen im Namen von Rat und Verwaltung der Hansestadt <strong>Warburg</strong> – aber auch ganz persönlich -<br />

zunächst von Herzen gesegnete und friedvolle Weihnachten sowie für das neue Jahr Gesundheit, Glück, persönliche<br />

Zufriedenheit und die bestmögliche Erfüllung Ihrer Wünsche und Hoffnungen.<br />

Stehen wir tatsächlich erneut kurz vor den Feiertagen, ist auch dieses Jahr fast schon wieder vergangen?<br />

So ist es wirklich, auch wenn es manchmal im derzeit allgegenwärtigen Trubel und der geschäftigen Hektik unterzugehen<br />

droht.<br />

Ein Jahr voller Aktivitäten, voller schöner und weniger erfreulicher Ereignisse neigt sich dem Ende zu.<br />

Erst kürzlich wurde mir beim Lesen eines Umfrageergebnisses bewusst, welche Diskrepanz und Zwiespältigkeit bei vielen<br />

Menschen in der Wahrnehmung und Bewertung des Jahres <strong>2016</strong> vorherrscht. So werden die globalen Geschehnisse der zurückliegenden<br />

zwölf Monate, ohne hier im Einzelnen auf diese eingehen zu wollen, überwiegend mit negativen Gefühlen<br />

verbunden. Oftmals rufen diese auch Unsicherheit und Furcht hervor, zukünftige Entwicklungen erscheinen vager denn je.<br />

Demgegenüber beurteilen allerdings zwei Drittel der Bundesbürger in persönlicher Hinsicht das ablaufende Jahr als gut oder<br />

mindestens zufriedenstellend.<br />

Ohne Zweifel stellt der Jahreswechsel stets einen besonderen Augenblick im Rhythmus der Zeit dar. Auch im <strong>Warburg</strong>er<br />

Land lassen sicherlich die meisten Menschen in diesen besonderen Stunden Vergangenes noch einmal am geistigen Auge<br />

vorüberziehen. Für jeden und jede hat sich wohl eine Menge ereignet. Man musste vielleicht loslassen und ist andererseits<br />

durch neue Lebenserfahrungen reicher geworden. Die einen mussten sich von lieben Menschen verabschieden und andere<br />

durften sich über neues Leben freuen.<br />

Bestimmt hat im Rückblick jede und jeder für sich sowohl Freudiges erlebt als auch Herausforderndes zu bewältigen gehabt.<br />

Dabei haben die angenehmen Erlebnisse beflügelt und motiviert, die in den Weg gelegten Prüfsteine im besten Falle neue<br />

Möglichkeiten und Perspektiven aufgezeigt.<br />

Im Hinblick auf das gemeinschaftliche, soziale Leben in unserer Stadt und den Dörfern konnten wir dabei abermals auf ein<br />

hohes Gut zählen: ein starkes und ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl!<br />

Auf dieser ungemein stabilen Grundlage haben viele von Ihnen auch in diesem Jahr eine beträchtliche Zeit für andere, für die<br />

Mitmenschen aufgewendet und dort geholfen, wo es Not tat.<br />

Und zwar uneigennützig, unbezahlt, freiwillig.<br />

Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank aussprechen, die Sie sich mit vorbildhaftem Einsatz in<br />

unseren zahlreichen Vereinen, in den Kirchen, sozialen Verbänden und sonstigen Institutionen und Organisationen<br />

einbringen und damit nicht bloß für die Fortentwicklung des Gemeinwesens Sorge tragen, sondern ebenso für ein<br />

menschliches Miteinander der Achtsamkeit und Rücksichtnahme.<br />

Darüber hinaus danke ich Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, für die durchaus dann<br />

und wann auch kritische Begleitung unseres Planens und Handelns sowie für das<br />

Vertrauen, welches Sie in Rat und Verwaltung der Hansestadt <strong>Warburg</strong> setzen.<br />

Nur mit allen Beteiligten war es möglich, das vergangene Jahr <strong>2016</strong> erfolgreich für<br />

unsere Stadt und ihre Bürgerschaft zu gestalten. Und nur gemeinsam mit Ihnen wird<br />

uns dies auch 2017 gelingen.<br />

Doch nach der Betriebsamkeit eines an Aufgaben reichen, eines an- und zuweilen aufregenden<br />

Jahres nehmen Sie sich nun bitte erst einmal genügend Zeit zur Erholung,<br />

<strong>zum</strong> Nachdenken und Kräfte sammeln.<br />

In eben diesem Sinne wünsche ich Ihnen erfüllte Feiertage im Kreise Ihrer Familien<br />

und Freunde, eine möglichst ruhige, entspannte Zeit zwischen den Jahren sowie Glück<br />

und Wohlergehen für 2017.<br />

<strong>Warburg</strong>, im Dezember <strong>2016</strong><br />

Ihr<br />

Michael Stickeln<br />

Bürgermeister<br />

Fäll- und Pflegemaßnahmen<br />

am Osterberg<br />

<strong>Warburg</strong> (js) - Der Baumbestand<br />

am Osterberg wurde im<br />

Zuge einer Begutachtung auf<br />

möglichen Handlungsbedarf<br />

untersucht. Es sind offensichtliche<br />

Fäll- und Pflegemaßnahmen<br />

erkennbar geworden und<br />

der Baumsachverständige Detlev<br />

Schmid aus Grebenstein<br />

wurde eingeschaltet, um eine<br />

angemessene und sinnvolle<br />

Vorgehensweise zu finden.<br />

Schmid hat in einem Schreiben<br />

ausführlich Stellung genommen.<br />

Für den westlichen Teil,<br />

der überwiegend aus einem<br />

Kiefernbestand bestehen,<br />

schlägt Schmid vor, Birken<br />

und Robinien sowie einzelnen<br />

Kiefern zu entnehmen. Ziel<br />

der Maßnahme sei es, den<br />

Charakter des Kiefernbestandes<br />

zu erhalten. Im östlichen<br />

Teil wachsen vor allem Linden, Am Osterberg werden ab Februar 2017 Pflege- und Fällmaßnahmen durchgeführt. Foto: Sürder<br />

Buchen, Hainbuchen, Eschen<br />

und ein größerer Anteil Birken.<br />

Hier schlägt Schmid vor, Robinien<br />

und Birken zu entnehmen.<br />

Die Birken seien schmal<br />

und lang gewachsen, was eine<br />

Bruchgefahr darstellt, die Robinien<br />

seien schräg gewachsen,<br />

so dass Umsturzgefahr besteht.<br />

Des Weiteren sollen einige zu<br />

dicht stehende Gehölze punktuell<br />

entnommen werden. Die<br />

Maßnahmen sollen über einen<br />

Zeitraum von zwei Jahren in<br />

Teilabschnitten durchgeführt<br />

werden. Der Abschnitt mit<br />

den Kiefern kann dann im 3.<br />

Jahr durchgeführt werden. Die<br />

Durchführung hält Schmid für<br />

sinnvoll und für den langfristigen<br />

Erhalt des Baumbestandes<br />

zielführend. Bei Unterlassen<br />

der Maßnahmen könne<br />

die Verkehrssicherheit des Bestandes<br />

nicht gewährleistet<br />

werden. Die Maßnahmen sollen<br />

im Februar 2017 beginnen.<br />

Der CDU-Fraktionsvorsitzende<br />

Willi Vonde hielt fest, dass<br />

die Maßnahme bei Schmid in<br />

guten Händen sei. Hilla Zavelberg-Simon<br />

(Grüne) äußerte<br />

sich ebenfalls zustimmend.<br />

„Der Entschluß hat uns gefreut.<br />

Es ist plausibel erklärt<br />

und rechtzeitig angekündigt.<br />

Das ist gute Vorarbeit. Dann<br />

ist auch Verständnis für eine<br />

solche Maßnahme da.“ Der<br />

Rat beschloss die Maßnahmen<br />

einstimmig.

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