Haftpflicht - Nassau Versicherungen
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NASSAU MAKLERINFO Juli 2010<br />
Wissen,<br />
was den Markt<br />
bewegt.<br />
Der Spezialist für <strong>Haftpflicht</strong> und Krisenmanagement
Editorial<br />
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />
die Konjunktur scheint sich weiter erholt zu haben. Bundesfinanz-<br />
minister Wolfgang Schäuble blickt laut Onlineartikel des<br />
Manager Magazines vom 04.07.2010 optimistisch in die Zukunft<br />
und spricht von einem Wendepunkt. Denn momentan werden<br />
die Weichen für den Ausstieg aus den gigantischen Hilfspaketen<br />
gegen die Wirtschaftskrise gestellt. Bis zum Jahr 2014 soll die<br />
Neuverschuldung weit mehr als halbiert werden. Ein positiver<br />
Trend wird für die Folgejahre erwartet.<br />
In dieser zweiten Ausgabe der Maklerinfo im Jahr 2010<br />
berichtet Frank Huy, Abteilungsleiter <strong>Haftpflicht</strong> zunächst über<br />
„Facility Management – eine Wachstumsbranche mit<br />
spezifischen Haftungsrisiken.“<br />
Die Abteilung Schadenmanagement informiert Sie über die<br />
Haftungsfalle Selbstanzeige, wobei auf den Erwerb diverser<br />
Steuer-CD’s durch einzelne Bundesländer und den Bund einge-<br />
gangen wird, der die strafbefreiende Selbstanzeige in den Mittelpunkt<br />
der laufenden Beratung von Steuerberatern und mit<br />
Steuerrecht befassten Rechtsanwälten gerückt hat.<br />
Aus dem Bereich Krisenmanagement diesmal ein Beitrag zu den<br />
tatsächlichen Risiken bei Produktrückrufen, mit einem Rückblick<br />
auf den <strong>Nassau</strong> Maklerdialog, der am 10.06.2010 in den<br />
Räumen des Business Club Hamburg stattfand.<br />
Auch das Regionalbüro Nord reflektiert in seinem Artikel die<br />
am 22.04.2010 stattgefundene Veranstaltung zu Haftungs- und<br />
Deckungsthemen im Bereich der verkammerten Berufe.<br />
Ab Seite 15 lesen Sie mehr über das erfolgreiche Geschäftsjahr<br />
2009 bei der <strong>Nassau</strong> Verzekering Maatschappij N.V., bevor wir<br />
Ihnen eine Vorschau auf interessante Termine im zweiten Halb-<br />
jahr geben.<br />
Wir wünschen Ihnen eine erholsame Urlaubszeit und viel Freude<br />
bei der Lektüre.<br />
Ihr<br />
Arnold A. Pit<br />
Hauptbevollmächtigter<br />
Juli 2010<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo<br />
Themen der 7. Ausgabe<br />
<strong>Haftpflicht</strong> SEITE 3-7<br />
Facility-Management<br />
Frank Huy<br />
Dipl.-Betriebswirt<br />
Mitglied der Geschäftsleitung<br />
Abteilungsleiter <strong>Haftpflicht</strong><br />
Schadenmanagement SEITE 8-10<br />
Haftungsfalle Selbstanzeige<br />
Richard Harder<br />
Rechtsanwalt<br />
Senior Claims Specialist<br />
Schadenmanagement<br />
Krisenmanagement SEITE 11-13<br />
Die tatsächlichen Risiken<br />
bei Rückrufen<br />
Thomas Pache<br />
Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtschaftsing.<br />
Leiter<br />
Regionalbüro Nord<br />
Regionalbüro Nord SEITE 14<br />
Bei Anruf - Haftung<br />
Holger Witthaus<br />
Senior Underwriter <strong>Haftpflicht</strong><br />
Regionalbüro Nord<br />
Niederlassungsleitung SEITE 15<br />
Jahresrückblick 2009<br />
Arnold A. Pit<br />
Hauptbevollmächtigter<br />
Niederlassung Deutschland<br />
Termine SEITE 16<br />
Impressum SEITE 17
<strong>Haftpflicht</strong><br />
„Jeder 10. Erwerbstätige ist mittlerweile<br />
im Facility-Management beschäftigt.“<br />
Frank Huy<br />
Dipl.-Betriebswirt<br />
Mitglied der Geschäftsleitung<br />
Abteilungsleiter <strong>Haftpflicht</strong><br />
Facility-Management – Eine Wachstumsbranche mit spezifischen Haftungsrisiken<br />
„Betonierer und Schrubber“ titulierte die Immobilienzeitung einen Artikel über den deutschen Facility-<br />
Management-Markt und skizzierte hiermit die Wurzeln der führenden Facility-Management (FM)-Unternehmen<br />
in Deutschland, sowie deren Entwicklung zu Komplettanbietern im Bereich des Gebäudemanagements. Dieses<br />
„Ur-Bild“ des FM-Unternehmens ist – neben der Hausmeistertätigkeit – gerade im Versicherungsbereich immer<br />
noch verankert, obwohl sich die Branche in den letzten Jahren einem starken Wandel unterzogen hat und ein<br />
rasantes Wachstum generieren konnte. Letzteres getrieben von dem ungebrochenen Trend zum Outsourcing<br />
von Bewirtschaftungsprozessen rund um die Immobilie.<br />
Eine aktuelle Studie der Uni Bochum wartet hierbei mit erstaunlichen Zahlen auf: Mit 112 Milliarden Euro<br />
Bruttowertschöpfung und einem Anteil von 5,03 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) zeigt sich der FM-<br />
Bereich bedeutsamer als klassische Branchen wie der Maschinenbau (3,3 %) oder die Automobilindustrie<br />
(3,1 %). Jeder 10. Erwerbstätige in Deutschland ist mittlerweile im Facility-Management beschäftigt und die Branche<br />
wächst, wenn auch durch die Wirtschaftskrise im Vorjahr merklich gebremst, weiter überdurchschnittlich.<br />
Gleichzeitig rüstet die Branche auch auf der Qualitätsseite massiv nach, getrieben zum einen durch den harten<br />
Preiskampf in der Branche und einer hieraus resultierenden „Flucht in die Qualität“ als gewichtiges Unterscheidungskriterium.<br />
Zum anderen aber auch durch nachhaltige Bestrebungen des Branchenverbandes GEFMA, mit<br />
„FM-Excellence“ ein spezifisches Qualitätssicherungssystem zu etablieren, welches insbesondere auch haftungsrechtliche<br />
Aspekte nicht unberücksichtigt lässt. Dieses kann sicherlich zukünftig – ähnlich der ISO 9000 ff. und<br />
der ISO 14.000 ff. – zu einem breit anerkannten Qualitätsmaßstab werden und den Umsetzungsdruck in den<br />
Unternehmen erhöhen.<br />
<strong>Nassau</strong> hat diesen interessanten Wachstumsmarkt bereits sehr früh als Zielsegment identifiziert und in Zusammenarbeit<br />
mit der GEFMA ein branchenspezifisches <strong>Haftpflicht</strong>-Deckungskonzept erarbeitet (<strong>Nassau</strong>-Facility-<br />
Management-Cover – NFC), welches wir seit knapp drei Jahren erfolgreich am Markt vertreiben.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
3
<strong>Haftpflicht</strong><br />
In dieser Zeit haben wir uns – sowohl in Anbahnungsfällen als auch bei Bestandsrisiken – mit einer Vielzahl<br />
branchenspezifischer Haftungsrisiken beschäftigt, aus denen die folgenden beispielhaft hervorgehoben werden<br />
sollen:<br />
Weitgehende Vertragshaftung<br />
In der Branche ist ein deutlicher Hang zur bereitwilligen Akzeptanz von vertraglichen Haftungsübernahmen zu<br />
beobachten, die den Bereich der gesetzlichen <strong>Haftpflicht</strong> teilweise weit hinter sich lassen.<br />
Verbreitet ist z. B. die Vereinbarung von weitgehenden und recht hohen Pönalen bei Nichterfüllung oder Verzug.<br />
Zu sehen waren – bereits vor der VVG-Reform – Abtretungen des <strong>Haftpflicht</strong>versicherungsschutzes an den<br />
Auftraggeber oder auch Verträge, in denen der Auftragnehmer bestätigte, <strong>Haftpflicht</strong>versicherungsschutz für<br />
Sachschäden in Höhe des Verkehrswertes der bewirtschafteten Immobilie abzuschließen. Je nachdem ein kostspieliges<br />
oder gar nicht umsetzbares Unterfangen.<br />
Diese Akzeptanzbereitschaft wird sicherlich getrieben durch den Preis- und Konkurrenzdruck in der Branche,<br />
geschieht aber teilweise durchaus auch bewusst, als kalkuliertes Risiko, um Aufträge zu generieren. Es entsteht<br />
aber auch der Eindruck, als würden solche Verträge mangels eines fehlenden internen Vertragscontrollings teilweise<br />
blind geschlossen. Vertragscontrolling insofern, als eine rechtliche Prüfung der meist seitens der Vertriebsabteilungen<br />
geschlossenen Verträge nur oberflächlich oder gar nicht erfolgt.<br />
Hieraus ergeben sich natürlich im Einzelfall problematische Konstellationen, da ein Großteil der vertraglich<br />
vereinbarten Haftungselemente nicht von der bestehenden <strong>Haftpflicht</strong>versicherung gedeckt ist.<br />
Die Branche hat dieses Problem erkannt: Ein erster Schritt zur Eindämmung von Auswüchsen vertraglicher<br />
Haftung im FM-Bereich ist der von der GEFMA entworfene Mustervertrag Gebäudemanagement. Er gibt diesem<br />
Bereich eine erste Struktur und findet in der Branche bereits eine gute Akzeptanz.<br />
Deckungsseitig lösen wir das Problemfeld, indem wir den Mustervertrag Gebäudemanagement als Normund<br />
Typenvertrag im Sinne unserer Bedingungen ansehen und somit für die dort vereinbarten vertraglichen<br />
Haftungselemente Versicherungsschutz im Rahmen unseres Konzeptes besteht.<br />
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4
<strong>Haftpflicht</strong><br />
Betreiberverantwortung<br />
Ein zweites spezifisches Haftungsrisiko ist die Betreiberverantwortung, die das FM-Unternehmen je nach<br />
Vertragsausgestaltung ganz oder teilweise vom Auftraggeber übernimmt. Man kann hier von einer Haftung<br />
„an Eigentümers statt“ sprechen.<br />
Der hieraus gesponnene Pflichtenkreis ist weit verzweigt und tangiert neben den internen Pflichten insbesondere<br />
die rechtliche Verantwortung gegenüber Beschäftigten, Behörden, der Umwelt und insbesondere auch<br />
gegenüber Dritten, was Verkehrssicherungspflichten und daran anschließend letztlich auch die Verpflichtung<br />
zum Schadenersatz angeht.<br />
Medienrelevante Ereignisse belegen, welche Haftungsszenarien hier auf den Betreiber und somit u. U. auf<br />
das FM-Unternehmen zukommen können. Erinnern wir uns an den Halleneinsturz von Bad Reichenhall<br />
Anfang 2006, der 15 Menschen das Leben kostete, oder auch an den Unfall mit einer Glasdrehtür am Flughafen<br />
Köln-Bonn, bei dem in 2004 ein Junge ums Leben kam.<br />
Auch wenn die genannten Fälle nicht zu einer Inanspruchnahme des jeweiligen Betreibers führten, sind solche<br />
Haftungsansprüche jederzeit möglich.<br />
So kam es zwischen 2000 und 2004 am Flughafen Köln-Bonn zu 14 ähnlichen Fällen – allerdings ohne Todesfolge.<br />
Keine gute Ausgangslage für eine Exkulpation in einem eventuellen späteren <strong>Haftpflicht</strong>prozess.<br />
Insofern ist hier vom FM-Unternehmen ein hohes Augenmerk auf ein entsprechendes Risikomanagement zu<br />
legen. Für den Versicherer steht eine fundierte Kenntnis der möglichen Betreiberrisiken – insbesondere auch für<br />
den Umweltbereich – und ein hiermit korrespondierendes Deckungskonzept im Vordergrund.<br />
<strong>Nassau</strong> bietet beides: Für den Umwelthaftpflichtbereich z. B. eine sinnvolle Deckungserweiterung für die<br />
Inanspruchnahme des FM-Unternehmens als Inhaberin von umweltrelevanten Anlagen in den bewirtschafteten<br />
Objekten.<br />
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5
<strong>Haftpflicht</strong><br />
Leistungserbringung mit Subunternehmern<br />
Ein Mechanismus der Branche und auch ein ungebrochener Trend ist die Leistungszusage im Außenverhältnis<br />
(z. B. von sogenannten Systemanbietern) für Gewerke, die entweder aufgrund mangelnder eigener Fachexpertise<br />
oder wegen fehlender eigener Kapazität nicht selbst, sondern von Subunternehmern erbracht werden.<br />
Eine aktuelle Umfrage der Fachzeitschrift „Der Facility Manager“ unter 28 großen FM-Unternehmen mit einem<br />
Umsatz von 6,5 Milliarden Euro ergab, dass ein hoher Anteil der Leistungen – insbesondere im technischen und<br />
infrastrukturellen Facility-Management – von Subunternehmern erbracht wird.<br />
Wie aber steht es dort um Qualität und Zuverlässigkeit, wird doch der Preis- und Konkurrenzdruck nach unten<br />
weitergegeben? Wie steht es dort um adäquaten Versicherungsschutz? Und: Wie ist die Vertragsgestaltung mit<br />
diesen Subunternehmern? Spiegelt diese die Haftung im Außenverhältnis wider?<br />
Hier ergibt sich somit ein nicht zu vernachlässigendes Haftungspotential, denn der Auftraggeber wird sich an<br />
seinen Vertragspartner halten, der für seinen Erfüllungsgehilfen haftet. Und auch hinsichtlich deliktischer Ansprüche<br />
bestehen bei Ausfall des Subunternehmers Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Auftragnehmers.<br />
Dieses Haftungspotential lässt sich vom FM-Unternehmen sicherlich aktiv vermindern, indem eine sorgfältige<br />
Auswahl der Nachunternehmer erfolgt, welche die eigenen Qualitätsmaßstäbe ansetzt und kontrolliert. Ferner<br />
ist es dringend erforderlich, den Versicherungsschutz des Subunternehmers dezidierter zu hinterfragen und<br />
nachweisen zu lassen, als über die übliche Versicherer-Kurzbestätigung. Wichtige Deckungserweiterungen und<br />
Sublimits sollten hier beachtet werden sowie eine weitest mögliche Adäquanz zur eigenen Deckung.<br />
<strong>Nassau</strong> honoriert ein proaktives Risk-Management seitens des Versicherungsnehmers und rabattiert die<br />
Prämie für Subunternehmerumsätze, welche in dieser Art und Weise abgesichert wurden, entsprechend.<br />
Spezifische Haftungsrisiken und eine sich rasant entwickelnde Branche erfordern vom <strong>Haftpflicht</strong>versicherer<br />
– neben einem hohen Maß an Branchenkenntnis – die Flexibilität, auf eine Vielzahl unterschiedlicher Risikoausgestaltungen<br />
im FM-Bereich mit passendem Versicherungsschutz reagieren zu können.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
6
<strong>Haftpflicht</strong><br />
Unser modular aufgebautes Bausteinkonzept (<strong>Nassau</strong>-Facility-Management-Cover) bietet hierbei folgende<br />
Vorteile:<br />
• einheitliche Allgemeine Versicherungsbedingungen (AHB)<br />
• flexible und individuelle Gestaltung durch modularen Aufbau<br />
• BHV/UHV/USV<br />
• VSH<br />
• Planungshaftpflicht<br />
• AGG<br />
• PHV<br />
• Branchenspezifische Deckungserweiterungen<br />
• „Offene“ VSH-Deckung für alle versicherten Bereiche, d. h. auch für technisches und<br />
infrastrukturelles Facility-Management<br />
Gerne bieten wir Ihnen auf dieser Basis intelligente <strong>Haftpflicht</strong>lösungen für eine interessante Wachstumsbranche,<br />
welche hinsichtlich der Auftraggeber der FM-Unternehmen einen nicht zu vernachlässigenden Multiplikatoreneffekt<br />
für weitere Akquisitionstätigkeiten bietet. Hinzu kommt hinsichtlich des Versicherungsschutzes ein<br />
hohes Beratungs- und Optimierungspotential und somit ein guter Ansatz für die Kundenansprache.<br />
Fordern Sie uns! Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
7
Schadenmanagement<br />
„Ein Steuererlass kann über eine<br />
Selbstanzeige nicht erreicht werden.“<br />
Haftungsfalle Selbstanzeige<br />
Der Erwerb diverser Steuer-CDs durch einzelne Bundesländer und den Bund hat die strafbefreiende Selbstanzeige<br />
in den Mittelpunkt der laufenden Beratung von Steuerberatern und mit Steuerrecht befassten Rechtsanwälten<br />
gerückt. Im Falle einer wirksamen Selbstanzeige entfällt die Strafbarkeit einer schuldhaften Steuerverkürzung.<br />
Ein Steuererlass kann über eine Selbstanzeige nicht erreicht werden.<br />
Eröffnet ein Mandant seinem Berater, dass er Einkünfte nicht versteuert hat oder seinen Mitteilungspflichten<br />
gegenüber der Finanzverwaltung nicht nachgekommen ist, befindet sich der Berater in einem Dilemma. In der<br />
Regel ist die Aktenlage dünn. Eine Buchführung liegt nicht vor, Belege wurden nicht aufbewahrt und die Bezahlung<br />
erfolgte mitunter bar. Zudem ist die Zeit knapp. Die empfundene Reue beruht häufig auf äußerem Druck<br />
in Form angekündigter, drohender oder laufender Prüfungen beim Mandanten oder seinem persönlichen und<br />
wirtschaftlichen Umfeld. Auf der anderen Seite wurden die Ermittlungsmöglichkeiten und die internationale<br />
Zusammenarbeit der Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften erheblich erweitert. Soll der Berater dem Mandanten<br />
zu einer Selbstanzeige raten und sich damit der Gefahr einer anschließenden Inanspruchnahme aussetzen?<br />
Regelmäßig wird nach Verurteilung des Mandanten der Vorwurf geäußert, die nicht anerkannte Selbstanzeige<br />
sei auf Fehler des Beraters zurückzuführen, sie sei zu weit gefasst oder die Finanzverwaltung durch die<br />
Selbstanzeige erst auf den Mandanten aufmerksam geworden.<br />
Eine Selbstanzeige führt nur dann zur Straffreiheit, wenn diese rechtzeitig erfolgt, vollständig ist und die Steuernachforderung<br />
auch bezahlt wird. In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 20.05.2010, 1 StR 577/09) hat der<br />
BGH zu den einzelnen Voraussetzungen ausführlich Stellung genommen und einer Reihe von Erleichterungen<br />
zu Gunsten der Steuerpflichtigen, die sich in der Instanz-Rechtsprechung und Verwaltungspraxis entwickelt hatten,<br />
einen Riegel vorgeschoben.<br />
Als maßgebliches Kriterium sieht der Strafsenat die erkennbare und vollständige Rückkehr des Steuerpflichtigen<br />
zur Steuerehrlichkeit. Dies könne nur dann angenommen werden, wenn der Täter „reinen Tisch“ mache. Jegliches<br />
Taktieren ist schädlich.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
Richard Harder<br />
Rechtsanwalt<br />
Senior Claims Specialist<br />
Schadenmanagement<br />
8
Schadenmanagement<br />
1. Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige<br />
Eine Selbstanzeige ist verspätet und führt nicht zur Straffreiheit, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur<br />
steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit bereits erschienen ist.<br />
Im zweiten Fall eines Ermittlungsverfahrens ist zusätzlich erforderlich, dass der Täter Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren<br />
oder der Entdeckung der Tat hatte bzw. bei verständiger Würdigung damit rechnen musste, dass<br />
die Tat bereits entdeckt wurde.<br />
Bei der einfachen Steuerprüfung beim Steuerberater beginnt die Prüfung mit Betreten der Kanzlei. Übergibt der<br />
Berater die Selbstanzeige erst innerhalb seiner Räumlichkeiten, ist die Anzeige bereits verspätet. Eine Übergabe<br />
vor der Tür wäre dagegen noch rechtzeitig gewesen. Die Sperrwirkung erstreckt sich auf alle Taten, die mit dem<br />
bisherigen Ermittlungs- oder Prüfungsgegenstand in sachlichem Zusammenhang stehen. Erstreckt sich die Prüfungs-<br />
oder Durchsuchungsanordnung, wie im entschiedenen Fall, auf die Jahre 2001 und 2002, ist es nicht ausreichend,<br />
wenn nur für diese Jahre eine Selbstanzeige abgegeben wird, die identischen Einkünfte im Jahr 2000<br />
aber weiter verheimlicht werden.<br />
Entdeckt ist eine Steuerverkürzung bereits dann, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines<br />
verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist. Ausreichend ist, wenn unter Berücksichtigung der Umstände nach<br />
allgemeiner kriminalistischer Erfahrung eine Steuerverkürzung nahe liegt. Dies ist in jedem Fall gegeben, wenn<br />
ein Abgleich zwischen der aufgedeckten Steuerquelle und der Steuererklärung ergibt, dass die Quelle nicht<br />
oder nicht vollständig angegeben wurde. An die subjektive Komponente der Kenntnis stellt der BGH<br />
unter Hinweis auf die nicht näher dargelegten, verbesserten Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden<br />
keine hohen Anforderungen. Offenbar geht der Senat davon aus, dass ein Täter regelmäßig mit der<br />
Aufdeckung der Steuerhinterziehung rechnen muss.<br />
2. Vollständigkeit der Selbstanzeige<br />
Durch die Selbstanzeige muss die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, ohne langwierige weitere<br />
Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen. Offen zu legen sind<br />
sämtliche Einkunftsquellen. Es ist nicht ausreichend, dass einzelne Konten offen gelegt, andere damit im sachlichen<br />
Zusammenhang stehende Quellen aber weiter verschwiegen werden. Im Falle einer teilweisen Selbstanzeige<br />
tritt auch, entgegen einer verbreiteten Ansicht, nicht etwa teilweise Straffreiheit ein.<br />
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9
Schadenmanagement<br />
Der weithin anerkannten, gestuften Selbstanzeige, bei der die konkreten Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen<br />
erst noch nachgereicht werden, erteilt der Senat eine deutliche Absage. Sofern der Steuerpflichtige sich<br />
aufgrund der dünnen Aktenlage nicht zu korrekten Angaben in der Lage sieht, muss geschätzt werden. Es ist<br />
sicherlich ratsam, bei der Schätzung großzügig zu sein. Eine Selbstanzeige hindert den Steuerpflichtigen nicht<br />
daran, gegen den späteren Steuerbescheid auf der Grundlage neuer Erkenntnisse Einspruch einzulegen.<br />
3. Zahlung der hinterzogenen Steuer<br />
Die in Folge der Selbstanzeige festgesetzte Steuer muss innerhalb einer angemessenen Frist vollständig gezahlt<br />
werden. Ist der Mandant zur Zahlung ganz oder teilweise nicht in der Lage, ist eine Straffreiheit ausgeschlossen.<br />
Es obliegt dem Berater, seinen Mandanten über Voraussetzungen und Risiken einer Selbstanzeige zu unterrichten.<br />
Scheitert die Selbstanzeige, wird neben der Steuernachzahlung zumindest noch eine Geldstrafe fällig, die<br />
sich an der Höhe des hinterzogenen Betrages orientiert. Die Entscheidung, ob tatsächlich eine Selbstanzeige<br />
erfolgen soll, obliegt in jedem Fall allein dem Mandanten. Der Berater schuldet eine umfassende Beratung, die<br />
den Mandanten in die Lage versetzt, unter Abwägung aller maßgeblichen Umstände eine eigenständige Entscheidung<br />
zu treffen.<br />
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10
Krisenmanagement<br />
„... auch für kleinere Unternehmen bieten wir<br />
eine, an die Produkthaftpflicht angrenzende<br />
Rückrufkostenpolice an.“<br />
Die tatsächlichen Risiken bei Rückrufen<br />
Thomas Pache<br />
Dipl.-Ing./Dipl. Wirtschaftsing.<br />
Leiter<br />
Regionalbüro Nord<br />
Am 10.06.2010 fand in den Räumen des Business Club Hamburg an der Elbchaussee 43 der diesjährige<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerdialog Rückrufrisiken statt. Teilnehmer waren spezialisierte Makler aus der Region Norddeutschland.<br />
Zu Beginn berichtete Herr Washausen (Geschäftsführender Gesellschafter der ADATO Consulting Group)<br />
über rückrufrelevante Entwicklungen, wie zum Beispiel die steigende Bedeutung von NGOs (Non-Governmental<br />
Organizations) und dem Informationskanal Internet. Das Portal „foodwatch.de“ kann hier exemplarisch<br />
genannt werden. Anhand aktueller Beispiele erläuterte er Dos and Don´ts im Krisenfall.<br />
Sehr interessant waren seine persönlichen Einschätzungen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten von herstellungsbedingten<br />
und durch kriminelle Aktivitäten verursachten Rückrufen.<br />
Anhand von Daten aus dem RASFF-Portal (Rapid Alert System for Food and Feed) der Europäischen Union<br />
sprachen die Teilnehmer über grundlegende Underwritingbetrachtungen, wie z. B. das Thema der Produktherkunft.<br />
Anhand der nachfolgenden Grafik wird nicht nur ersichtlich, dass sich die Zahl der sog. Notifications in den<br />
vergangenen zehn Jahren mehr als versechsfacht hat, sondern es wird auch deutlich, dass Produkte aus<br />
dem Asiatischen Raum verantwortlich für rund die Hälfte aller Notifications in Europa sind. Dies ist umso<br />
beachtlicher, als sich die Zahlen ausschließlich auf Nahrungsmittel beziehen und der Anteil asiatischer<br />
Produkte dort noch geringer ist als im Bereich Non-Food.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
11
Krisenmanagement<br />
Natürlich fehlte am Schluss auch nicht der Hinweis auf unsere Versicherungslösungen, die in Form einer Grobsynopse<br />
dargestellt wurden. Mit Hilfe unserer differenzierten Palette sind wir nicht nur in der Lage, Großunternehmen<br />
mit unserem vollumfänglichen NTripleP-Konzept zu versichern, wir bieten auch für kleinere Unternehmen<br />
eine an die Produkthaftpflicht angrenzende Rückrufkostenpolice auf AHB-Basis sowie ein Mittelstandskonzept<br />
mit deutlicher Eigenschadenkomponente an.<br />
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12
Krisenmanagement<br />
Sollten Sie Fragen zu den am 10.06.2010 diskutierten Themen haben, oder mehr über unsere Absicherungsmöglichkeiten<br />
erfahren wollen, so stehen wir Ihnen für ein Informationsgespräch oder einen Gedankenaustausch<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Thomas Pache<br />
Leiter Regionalbüro Nord<br />
T 040 / 432 1880 - 11<br />
E tpache@nassau.eu<br />
Jörg Grotelüschen<br />
Underwriter Krisenmanagement<br />
T 0221 / 16795-50<br />
E jgrotelueschen@nassau.eu<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
13
Regionalbüro Nord<br />
Ist auf die Haftungssicherheit einer Partnergesellschaft<br />
wirklich Verlass?<br />
Bei Anruf - Haftung<br />
Holger Witthaus<br />
Senior Underwriter <strong>Haftpflicht</strong><br />
Regionalbüro Nord<br />
So oder so ähnlich wäre der Titel eines deutschen Boulevardblatts, wenn es über die höchstrichterlichen Urteile<br />
berichten würde, die zur Haftung von Angehörigen verkammerter Berufe getroffen werden. Am 22.04.2010<br />
berichtete Richard Harder, unser Spezialist für Berufshaftpflicht-Schadenfälle, über ausgesuchte Themen<br />
wie die Haftung bei telefonischer Beratung.<br />
So können telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters eigene Auskunftsverträge begründen und ggf. die<br />
sorgsam vereinbarten Haftungsbeschränkungen für die üblichen Steuerberaterleistungen in diesem Fall obsolet<br />
werden lassen (BGH vom 18.12.2008, IX ZR 12/05).<br />
Problematisch können aber auch unterschiedliche Deckungssummen und verschiedene Versicherer innerhalb<br />
einer gemischten Sozietät werden. Sogar auf die scheinbare Sicherheit einer Partnerschaftsgesellschaft in<br />
Sachen Haftung ist kein Verlass.<br />
Diese und andere Haftungs- und Deckungsthemen zum Berufskreis der verkammerten Berufe wurden am<br />
22.04.2010 in der Elbchaussee 43 zunächst im Plenum und später bei einem kleinen Imbiss diskutiert. Da<br />
unsere Veranstaltung auf großes Interesse der Maklerspezialisten gestoßen ist, kommen wir gerne den vielfach<br />
geäußerten Wünschen nach, demnächst eine Fortsetzungsveranstaltung durchzuführen.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
14
Niederlassungsleitung<br />
Insgesamt sind wir mit dem Geschäftsjahr<br />
mehr als zufrieden.<br />
Jahresrückblick 2009<br />
Das Mutterhaus der <strong>Nassau</strong> <strong>Versicherungen</strong> verbucht Rekordergebnisse in 2009<br />
Ende Mai wurden die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2009 präsentiert. Durch eine langfristige Strategie,<br />
die zu guten technischen Ergebnissen und gesunden Anlageerträgen geführt hat, konnte <strong>Nassau</strong> Verzekering<br />
Maatschappij N.V., Rotterdam Rekordergebnisse erzielen.<br />
Die Combined Ratio war 2009 mit 77,7 % die niedrigste in der Geschichte des Unternehmens<br />
(2008: 82,6 %). Die Bruttoprämie wuchs auf € 103,9 Mio. und durchbrach damit erstmals die 100-Mio.-Euro-<br />
Grenze (2008: € 96,2 Mio.). Das Gesamtergebnis von € 25 Mio. vor Steuern ist ebenfalls Rekord. Mit einer<br />
Solvabilität von 414 % (2008: 327 %) verfügt <strong>Nassau</strong> darüber hinaus weiterhin über einen beträchtlichen Solvabilitätsspielraum.<br />
Das eher moderate Prämienwachstum in den Niederlanden wird darauf zurückgeführt, dass <strong>Nassau</strong> sich nicht<br />
am extremen Preiskampf im Markt beteiligt hat. Die internationalen Aktivitäten und die daraus resultierenden<br />
Prämieneinnahmen sind gestiegen. Auch künftig konzentriert sich <strong>Nassau</strong> darauf, international weiter zu wachsen.<br />
2009 wurde eine Corporate Social Responsibility Strategie festgelegt mit ambitionierten Zielsetzungen für<br />
Energie, Einkauf, Mobilität und Versicherungsprodukte.<br />
Das ungebrochene Interesse des Marktes an innovativen Lösungen jenseits der Standard-Produkte sowie die<br />
Tendenz der Versicherungsmakler zu zielgruppenspezifischen Branchenkonzepten sorgte dafür, dass <strong>Nassau</strong><br />
<strong>Versicherungen</strong> sich 2009 als innovativer Risikoträger im besonderen Maße vom Markt abheben konnte. Das<br />
Portfolio konnte weiter überdurchschnittlich ausgebaut werden, das Team wurde verstärkt und Prozessabläufe<br />
optimiert. In Hamburg und München wurden Regionalbüros eröffnet, um unseren Kunden auch lokal als kompetenter<br />
Ansprechpartner bei der Lösung der oft komplexen Versicherungsfragestellungen zur Seite zu stehen.<br />
So ist es nun noch besser möglich, schnell und flexibel auf die Bedürfnisse der Kunden zu reagieren und auch<br />
für komplizierte und nicht alltägliche Risiken adäquate Versicherungslösungen zur Verfügung zu stellen.<br />
Insgesamt sind wir mit dem Geschäftsjahr 2009 mehr als zufrieden. 2010 erwarten wir, erneut eine positive<br />
Bilanz ziehen zu können.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
Arnold A. Pit<br />
Hauptbevollmächtigter<br />
Niederlassung Deutschland<br />
15
Termine<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerdialog Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)<br />
am 29.09.2010 in Hamburg<br />
Nach dem ersten <strong>Nassau</strong> Maklerdialog zum Thema IKT im Juli 2010 in München, wird es am 29. September 2010<br />
diese Veranstaltung auch in Hamburg geben. Ab 15 Uhr wird im Business Club Hamburg<br />
Herr Prof. Dr. Thomas Hoeren, geschäftsführender Direktor, Institut für Informations-, Telekommunikations- und<br />
Medienrecht, Zivilrechtliche Abteilung, Westfälische Wilhelms-Universität Münster einen Vortrag zum Thema<br />
„Haftung bei IT-Verträgen: Risiken, Fälle, Klauseln und Versicherbarkeit“ halten. Des Weiteren werden Sie von uns über<br />
die neuesten Risiko-Entwicklungen im IKT-Markt und im Bereich <strong>Nassau</strong> IT informiert.<br />
Sollten Sie nähere Einzelheiten zu unserem <strong>Nassau</strong> Maklerdialog Informations- und Kommunikationstechnologie<br />
wünschen, wenden Sie sich gerne an:<br />
Thomas Pache<br />
Leiter Regionalbüro Nord<br />
T 040 / 432 1880 - 11<br />
E tpache@nassau.eu<br />
DVS Symposion vom 07.09. – 09.09.2010 in München<br />
Andrea Oßdorf<br />
Account Management & Marketing<br />
<strong>Nassau</strong> <strong>Versicherungen</strong> wird in diesem Jahr erneut beim DVS-Symposion im The Westin Grand München<br />
Hotel Arabellapark, vom 07.09. – 09.09.2010 als Aussteller vertreten sein.<br />
Der Deutsche Versicherungs-Schutzverband (DVS), Bonn, ist der Interessenvertreter der versicherungsnehmenden<br />
Wirtschaft und veranstaltet einmal im Jahr den Industriekongress in der bayrischen Hauptstadt. Als Redner<br />
werden u. a. Herr Dr. Torsten Jeworrek, Vorstandsmitglied der Munich Re und Herr Thomas Steffen von der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erwartet.<br />
Frau Nicole Fischer, Underwriter <strong>Haftpflicht</strong> im Regionalbüro Süd und Herr Marco Henrique, Abteilungsleiter<br />
Krisenmanagement, freuen sich über Ihren Besuch.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo Juli 2010 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
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Impressum<br />
IMPRESSUM<br />
<strong>Nassau</strong> <strong>Versicherungen</strong><br />
Niederlassung Deutschland<br />
der <strong>Nassau</strong> Verzekering Maatschappij N.V.<br />
Rotterdam, Niederlande<br />
Im MediaPark<br />
50670 Köln<br />
T +49 (0) 221 167 95-0<br />
F +49 (0) 221 167 95-10<br />
5<br />
E info-de@nassau.eu<br />
I www.nassauversicherungen.de<br />
Redaktion/Konzeption<br />
Account Management & Marketing<br />
Ursula Heidbrink<br />
Abteilungsleiterin<br />
Andrea Oßdorf<br />
Martina Swienty<br />
Annalisa Weyerstraß<br />
Für den Inhalt dieses Newsletters ist<br />
<strong>Nassau</strong> <strong>Versicherungen</strong>, Köln verantwortlich.<br />
Hauptbevollmächtigter für Deutschland:<br />
Arnold A. Pit<br />
Sie erhalten diesen Newsletter als Geschäftspartner der<br />
<strong>Nassau</strong> <strong>Versicherungen</strong>. Wenn Sie eine weitere Zustellung<br />
nicht wünschen, können Sie sich unter der<br />
folgenden Adresse aus dem Verteiler abmelden:<br />
makler-info@nassau.eu<br />
Unter dieser E-Mail-Adresse nehmen wir auch gern<br />
Ihre Wünsche und Anregungen entgegen.<br />
Hinweis<br />
Trotz sorgfältiger Prüfung der Informationen kann<br />
keine Garantie für die Richtigkeit übernommen<br />
werden. Sämtliche Informationen daher ohne Gewähr.<br />
Nachdruck<br />
Nach Zustimmung der Redaktion können Texte<br />
nachgedruckt werden - Belegexemplare erwünscht.<br />
Der Nachdruck zur Veröffentlichung einzelner oder<br />
aller Artikel ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung<br />
nicht gestattet.<br />
Der Spezialist für <strong>Haftpflicht</strong> und Krisenmanagement