Verborgenen Krankheiten auf der Spur - Screening-Labor Hannover
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folgte vor <strong>der</strong> Blutentnahme eine Transfusion, muss das <strong>Screening</strong> ebenfalls wie<strong>der</strong>holt<br />
werden. Metaboliten und Hormone können ca. eine Woche nach <strong>der</strong> Transfusion<br />
verlässlich gemessen werden, Enzymaktivitäten (Biotinidase, Galaktose-1-Phosphat-<br />
Uridyl-Transferase) frühestens nach 6 Wochen.<br />
Abrechnung<br />
Kin<strong>der</strong>-Richtlinien § 2 Geltungsbereich<br />
Die Richtlinie gilt <strong>auf</strong> Grundlage von § 26 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch<br />
(SGB V) für alle zu Lasten <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführten<br />
Neugeborenen-<strong>Screening</strong>s, unabhängig davon, welcher Leistungserbringer sie einleitet<br />
o<strong>der</strong> erbringt.<br />
Kin<strong>der</strong>-Richtlinien § 3 Anspruchsberechtigung<br />
Neugeborene haben Anspruch <strong>auf</strong> Teilnahme am erweiterten Neugeborenen-<strong>Screening</strong><br />
entsprechend dieser Richtlinie.<br />
In den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wurde mit Wirkung zum 01.07.2005<br />
die Leistungsposition GebONr. 01708 <strong>auf</strong>genommen. Für ambulant versorgte Neugeborene<br />
wird über den <strong>Labor</strong>überweisungsschein (Muster 10; 7.2008) abgerechnet.<br />
Obligater Leistungsinhalt GebONr. 01708:<br />
• <strong>Screening</strong>untersuchungen <strong>der</strong> Zielkrankheiten mittels <strong>Labor</strong>untersuchungsverfahren<br />
bzw. mittels <strong>der</strong> Tandemmassenspektrometrie<br />
• Befundübermittlung an den verantwortlichen Einsen<strong>der</strong><br />
Der verantwortliche Einsen<strong>der</strong> kann nach <strong>der</strong> Leistungsposition 01707 EBM abrechnen.<br />
Obligater Leistungsinhalt GebONr. 01707:<br />
• Eingehende Aufklärung <strong>der</strong> Eltern bzw. den (<strong>der</strong>, des) Personenberechtigten des<br />
Neugeborenen zu Sinn, Zweck und Ziel des erweiterten Neugeborenen-<strong>Screening</strong>s<br />
• Aushändigung des Informationsblattes entsprechend Anlage 3 <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-<br />
Richtlinien<br />
Fakultativer Leistungsinhalt:<br />
• Probenentnahme von nativem Venen- o<strong>der</strong> Fersenblut als erste Blutprobe o<strong>der</strong><br />
Kontrollprobe mit Proben<strong>auf</strong>bereitung im Rahmen des erweiterten Neugeborenen-<br />
<strong>Screening</strong>s<br />
• Versendung an das <strong>Screening</strong>-<strong>Labor</strong><br />
Neben <strong>der</strong> Leistung nach <strong>der</strong> Nr. 01707 werden meist Kostenpauschalen des Kapitels<br />
40 für die Versendung von Untersuchungsmaterial berechnet.<br />
Für stationäre Patienten vereinbaren Krankenhäuser in <strong>der</strong> Regel einen Pauschalpreis<br />
für alle <strong>Screening</strong>-Leistungen pro Fall. Der Pauschalpreis gilt für das Standarduntersuchungsprogramm.<br />
Son<strong>der</strong>untersuchungen und die Abklärung von Verdachtsfällen<br />
gehören nicht dazu. Für die Anwendung des Pauschalpreises ist die korrekte<br />
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