Verborgenen Krankheiten auf der Spur - Screening-Labor Hannover
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Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien und<br />
Empfehlungen<br />
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung angeborener Stoffwechselkrankheiten<br />
und Endokrinopathien unterliegen einer ständigen Verbesserung <strong>der</strong> Analytik und <strong>der</strong><br />
klinischen Interpretation. Die wissenschaftliche und technische Entwicklung erlaubt<br />
die Einbeziehung immer weiterer Gesundheitsstörungen in den Früherkennungsprozess.<br />
Nicht in allen Fällen erfüllen sich jedoch die mit <strong>der</strong> Aufnahme einer<br />
<strong>Screening</strong>untersuchung verbundenen Erwartungen o<strong>der</strong> Hoffnungen.<br />
Auch die Anfor<strong>der</strong>ungen, die aus <strong>der</strong> Fachwelt und aus <strong>der</strong> Bevölkerung an ein<br />
<strong>Screening</strong>system gestellt werden, zeigen Entwicklungen. Um eine gewisse an<br />
wissenschaftlichen Ergebnissen ausgerichtete Einheitlichkeit zu erreichen, haben<br />
wissenschaftliche Fachgesellschaften, Krankenkassen o<strong>der</strong> Gesetzgeber in vielen<br />
Industrielän<strong>der</strong>n Richt- o<strong>der</strong> Leitlinien veröffentlicht. In einigen Staaten bestehen<br />
spezielle gesetzliche Regelungen.<br />
In Deutschland werden <strong>Screening</strong>untersuchungen zur Früherkennung angeborener<br />
Stoffwechselstörungen zur medizinischen Gendiagnostik gerechnet. Dementsprechend<br />
gelten die Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes (Gesetz über genetische<br />
Untersuchungen beim Menschen) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529, ber. 3672) Nach<br />
§ 3 dieses Gesetzes handelt es sich beim Neugeborenenscreening um eine genetische<br />
Reihenuntersuchungen, die in § 16 näher geregelt sind.<br />
Für das Neugeborenensreening in Deutschland sind weiterhin die Richtlinien des<br />
Bundesausschusses <strong>der</strong> Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von<br />
<strong>Krankheiten</strong> bei Kin<strong>der</strong>n bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sog. Kin<strong>der</strong>-<br />
Richtlinien, Anlage 2 Erweitertes Neugeborenen-<strong>Screening</strong> (Bundesanzeiger 2011; Nr.<br />
40: 1013) maßgebend. Gemäß dieser Richtlinien ist <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong> Neugeborenen<br />
<strong>auf</strong> die Früherkennung eines Spektrums von 14 <strong>Krankheiten</strong> festgeschrieben. In<br />
an<strong>der</strong>en Industriestaaten sind teilweise an<strong>der</strong>e Zielkrankheiten des <strong>Screening</strong>s<br />
definiert. Sowohl das Gendiagnostik-Gesetz als auch die Richtlinien formulieren<br />
Qualitätsansprüche an die die Untersuchungen erbringenden Ärzte und <strong>Labor</strong>atorien.<br />
Die zuvor erstellten Richtlinien zur Organisation und Durchführung des Neugeborenenscreenings<br />
<strong>auf</strong> angeborene Stoffwechselstörungen und Endokrinopathien in<br />
Deutschland <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft für Kin<strong>der</strong>heilkunde und Jugendmedizin und<br />
an<strong>der</strong>er wissenschaftlicher ärztlichen Fachgesellschaften haben damit ihre Bedeutung<br />
nicht vollständig verloren (vergl. Monatsschrift für Kin<strong>der</strong>heilkunde 150(2002), Seite<br />
1424 ff). Wichtige Details beziehen sich <strong>auf</strong> das <strong>Screening</strong> als Gesamtprozess und <strong>auf</strong><br />
die Abklärung positiver Befunde (Tracking).<br />
Zum Vergleich sei <strong>auf</strong> die britischen und US amerikanischen Programme verwiesen<br />
http://newbornbloodspot.screening.nhs.uk/<br />
http://genes-r-us.uthscsa.edu/<br />
In verschiedenen Industriestaaten sind Hörscreening und Stoffwechselscreening organisatorisch<br />
miteinan<strong>der</strong> verbunden. Dies trifft allerdings nicht für Deutschland zu.<br />
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