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Sonstiges - Franz Prox

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1.17 Betreuungsvollmacht für den Fall der<br />

Geschäftsunfähigkeit<br />

Rechtzeitig vor dem Verlust der eigenen Geschäftsunfähigkeit<br />

eine „Vorsorgeermächtigung“ zugunsten eines<br />

Familienmitgliedes oder einer andere vertrauten Person<br />

bestimmen.<br />

Warum ?<br />

Wenn ein Ehepartner z. B. wegen eines geistigen Defektes<br />

nicht mehr geschäftsfähig ist, hat der andere neben<br />

der Pflicht auch das Recht diese Geschäfte weiterzuführen.<br />

( siehe Erklärung am Ende des Merkblattes )<br />

Was müssen die HINTERBLIEBENEN nachher tun ?<br />

2.1 Zu allen Verhandlungen und Botengängen einen<br />

Freund oder Verwandten mitnehmen.<br />

Unbedingte Benachrichtigung des Hausanwalts vom<br />

Tode.<br />

Verlangen Sie vom feststellenden Arzt unbedingt die<br />

Ausstellung eines Totenscheines mit Angabe der Todesursache.<br />

Um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt<br />

zu beantragen, sind neben dem Totenschein die Geburtsurkunde,<br />

der Personalausweis, die Heiratsurkunde<br />

dort vorzulegen.<br />

2.2 Beachten: Hat der Verstorbene eine Organspende -<br />

Erklärung abgegeben ?<br />

Krankenhaus / Arzt rechtzeitig darauf aufmerksam machen.<br />

2.3 Beantragen einer Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.<br />

( ggfls. durch das beauftragte Beerdigungsinstitut<br />

).<br />

Die Anmeldung muss spätestens am ersten Werktag<br />

nach dem Todesfall erfolgen.<br />

3<br />

Vorzulegen sind: Familienstammbuch - Personalausweis<br />

/ Paß des Toten - Totenschein<br />

Daran denken, daß mehrere Kopien gebraucht werden.<br />

( Beglaubigungen durch Bundeswehr: jeder Spieß und<br />

S 1 - Offz.)<br />

2.3 Zu prüfen ist, ob der Verstorbene eine Rente aus der<br />

Altershilfe für Landwirte oder eine Rente aus der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung wegen eines anerkannten<br />

Arbeitsunfalles erhalten hat.<br />

In diese Fällen muß die zuständige landwirtschaftliche<br />

Berufsgenossenschaft bzw. Die zuständige gewerbliche<br />

Berufsgenossenschaft verständigt werden.<br />

( Sterbeurkunden beifügen )<br />

2.4 Achtung: Krankenversicherung<br />

Gleichgültig, bei welcher Krankenversicherungsanstalt<br />

der Verstorbene auch krankenversichert gewesen ist<br />

( freiwillig versichert, bei der AOK, Ersatzkasse oder<br />

bei verschiedenen gleichzeitig ), innerhalb kürzester<br />

Frist muß der oder die Versicherungsträger unter der<br />

Beigabe einer Sterbeurkunde verständigt werden.<br />

Denken Sie auch an evtl. Auszahlung eines Krankenhaustagegeldes.<br />

Weiterhin geht es um die Zahlung des Sterbegeldes, um<br />

die Weiterversicherung der Witwe / Kinder ( Waisen )<br />

und um die Bezahlung noch nachträglich eingehender<br />

Arzt - und Krankenhausrechnungen.<br />

( Beachte auch Nr.: 2.16 : Beantragung von Beihilfe )<br />

Sammeln aller Rechnungen und Belege zwecks Vorlage<br />

bei der Krankenkasse.<br />

2.5 Sicher / vielleicht waren auch Lebensversicherungen<br />

oder eine Unfallversicherung abgeschlossen gewesen.<br />

Prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen, ob Ihnen<br />

aus diesen Versicherungen Versicherungsgeld zusteht.<br />

Unfalltod innerhalb 48 Stunden den zuständigen Unfall-<br />

oder Unfallzusatzversicherungen melden.<br />

3

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