Sonstiges - Franz Prox
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1.17 Betreuungsvollmacht für den Fall der<br />
Geschäftsunfähigkeit<br />
Rechtzeitig vor dem Verlust der eigenen Geschäftsunfähigkeit<br />
eine „Vorsorgeermächtigung“ zugunsten eines<br />
Familienmitgliedes oder einer andere vertrauten Person<br />
bestimmen.<br />
Warum ?<br />
Wenn ein Ehepartner z. B. wegen eines geistigen Defektes<br />
nicht mehr geschäftsfähig ist, hat der andere neben<br />
der Pflicht auch das Recht diese Geschäfte weiterzuführen.<br />
( siehe Erklärung am Ende des Merkblattes )<br />
Was müssen die HINTERBLIEBENEN nachher tun ?<br />
2.1 Zu allen Verhandlungen und Botengängen einen<br />
Freund oder Verwandten mitnehmen.<br />
Unbedingte Benachrichtigung des Hausanwalts vom<br />
Tode.<br />
Verlangen Sie vom feststellenden Arzt unbedingt die<br />
Ausstellung eines Totenscheines mit Angabe der Todesursache.<br />
Um die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt<br />
zu beantragen, sind neben dem Totenschein die Geburtsurkunde,<br />
der Personalausweis, die Heiratsurkunde<br />
dort vorzulegen.<br />
2.2 Beachten: Hat der Verstorbene eine Organspende -<br />
Erklärung abgegeben ?<br />
Krankenhaus / Arzt rechtzeitig darauf aufmerksam machen.<br />
2.3 Beantragen einer Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.<br />
( ggfls. durch das beauftragte Beerdigungsinstitut<br />
).<br />
Die Anmeldung muss spätestens am ersten Werktag<br />
nach dem Todesfall erfolgen.<br />
3<br />
Vorzulegen sind: Familienstammbuch - Personalausweis<br />
/ Paß des Toten - Totenschein<br />
Daran denken, daß mehrere Kopien gebraucht werden.<br />
( Beglaubigungen durch Bundeswehr: jeder Spieß und<br />
S 1 - Offz.)<br />
2.3 Zu prüfen ist, ob der Verstorbene eine Rente aus der<br />
Altershilfe für Landwirte oder eine Rente aus der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung wegen eines anerkannten<br />
Arbeitsunfalles erhalten hat.<br />
In diese Fällen muß die zuständige landwirtschaftliche<br />
Berufsgenossenschaft bzw. Die zuständige gewerbliche<br />
Berufsgenossenschaft verständigt werden.<br />
( Sterbeurkunden beifügen )<br />
2.4 Achtung: Krankenversicherung<br />
Gleichgültig, bei welcher Krankenversicherungsanstalt<br />
der Verstorbene auch krankenversichert gewesen ist<br />
( freiwillig versichert, bei der AOK, Ersatzkasse oder<br />
bei verschiedenen gleichzeitig ), innerhalb kürzester<br />
Frist muß der oder die Versicherungsträger unter der<br />
Beigabe einer Sterbeurkunde verständigt werden.<br />
Denken Sie auch an evtl. Auszahlung eines Krankenhaustagegeldes.<br />
Weiterhin geht es um die Zahlung des Sterbegeldes, um<br />
die Weiterversicherung der Witwe / Kinder ( Waisen )<br />
und um die Bezahlung noch nachträglich eingehender<br />
Arzt - und Krankenhausrechnungen.<br />
( Beachte auch Nr.: 2.16 : Beantragung von Beihilfe )<br />
Sammeln aller Rechnungen und Belege zwecks Vorlage<br />
bei der Krankenkasse.<br />
2.5 Sicher / vielleicht waren auch Lebensversicherungen<br />
oder eine Unfallversicherung abgeschlossen gewesen.<br />
Prüfen Sie genau die Versicherungsbedingungen, ob Ihnen<br />
aus diesen Versicherungen Versicherungsgeld zusteht.<br />
Unfalltod innerhalb 48 Stunden den zuständigen Unfall-<br />
oder Unfallzusatzversicherungen melden.<br />
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