Hundeschule_2016
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AKTUELL<br />
MINDESTLOHN<br />
Gesetzliche<br />
Lohnuntergrenze<br />
soll auf<br />
8,84 Euro steigen<br />
NACHRICHTEN<br />
Der Mindestlohn soll ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro<br />
ansteigen, so lautet der Vorschlag der unabhängigen<br />
Mindestlohn-Kommission, bestehend aus Gewerkschaftsvertretern<br />
und Arbeitgebern. Jan Zilius, Vorsitzender<br />
der Kommission, übergab den Bericht Ende<br />
Juni an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Diese<br />
sagte dazu: „Der Bericht zeigt: Der Mindestlohn wirkt<br />
und er funktioniert.“ Der Bericht informiert unter anderem<br />
darüber, welche Auswirkungen der Mindestlohn<br />
beispielsweise hinsichtlich Wettbewerb und Beschäftigung<br />
in bestimmten Branchen hat.<br />
www.bmas.de<br />
Bobo/Fotolia.com<br />
RECHT & URTEIL<br />
Grundstückseigentümer<br />
müssen<br />
Müll entfernen<br />
Wenn Müll auf dem Grundstück abgelegt wird, muss ihn der<br />
Grundstückseigentümer entfernen. Dies entschied das Verwaltungsgericht<br />
Münster am 24. August in einem vorläufigen<br />
Rechtschutzverfahren. Eine Aufforderung der Stadt Münster<br />
wurde damit bestätigt. In der Begründung hieß es unter anderem,<br />
dass es sich in diesem Fall bei dem Müll um Abfälle im<br />
Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften handle. Die<br />
Gegenstände, die in dieser Form im Außenbereich gelagert<br />
seien, könnten wohl nicht mehr in ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung<br />
genutzt werden. Außerdem sieht das Gericht das<br />
Wohl der Allgemeinheit gefährdet, da Schädlinge angelockt<br />
werden könnten. Es sei außerdem nicht auszuschließen, dass<br />
sich zwischen den Abfällen, die teils organischen, teils anorganischen<br />
Ursprungs sind, Schimmel bilde. Das öffentliche Interesse<br />
wiege insgesamt schwerer als das private.<br />
www.vg-muenster.nrw.de<br />
RECHT & URTEIL<br />
Gericht gegen<br />
hohe Hundesteuer<br />
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat zwei Klagen<br />
gegen erhöhte Hundesteuersätze für bestimmte Rassen – in<br />
den Fällen Bullmastiff und Bordeauxdogge – stattgegeben. Die<br />
Gemeinden hatten ihre Steuerbescheide auf die Regelungen<br />
anderer Bundesländer gestützt, die die Rassen als potenziell<br />
gefährlich oder als „Kampfhunde“ einstufen. Die Halter machten<br />
geltend, dass ihre Hunde ungefährlich seien, und waren der<br />
Ansicht, dass nur aufgrund der Rassezugehörigkeit keine abstrakte<br />
Gefährlichkeit festgestellt werden könne. Das Gericht<br />
urteilte, dass es grundsätzlich zulässig ist, wenn Gemeinden<br />
sich bei der Festsetzung erhöhter Hundesteuer auf Regelungen<br />
anderer Normgeber und deren Erkenntnisse stützen, doch<br />
müsse es in jedem Fall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte<br />
für eine abstrakte Gefährlichkeit geben.<br />
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein<br />
6 www.Die<strong>Hundeschule</strong>n.de