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Hundeschule_2016

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AKTUELL<br />

MINDESTLOHN<br />

Gesetzliche<br />

Lohnuntergrenze<br />

soll auf<br />

8,84 Euro steigen<br />

NACHRICHTEN<br />

Der Mindestlohn soll ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro<br />

ansteigen, so lautet der Vorschlag der unabhängigen<br />

Mindestlohn-Kommission, bestehend aus Gewerkschaftsvertretern<br />

und Arbeitgebern. Jan Zilius, Vorsitzender<br />

der Kommission, übergab den Bericht Ende<br />

Juni an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Diese<br />

sagte dazu: „Der Bericht zeigt: Der Mindestlohn wirkt<br />

und er funktioniert.“ Der Bericht informiert unter anderem<br />

darüber, welche Auswirkungen der Mindestlohn<br />

beispielsweise hinsichtlich Wettbewerb und Beschäftigung<br />

in bestimmten Branchen hat.<br />

www.bmas.de<br />

Bobo/Fotolia.com<br />

RECHT & URTEIL<br />

Grundstückseigentümer<br />

müssen<br />

Müll entfernen<br />

Wenn Müll auf dem Grundstück abgelegt wird, muss ihn der<br />

Grundstückseigentümer entfernen. Dies entschied das Verwaltungsgericht<br />

Münster am 24. August in einem vorläufigen<br />

Rechtschutzverfahren. Eine Aufforderung der Stadt Münster<br />

wurde damit bestätigt. In der Begründung hieß es unter anderem,<br />

dass es sich in diesem Fall bei dem Müll um Abfälle im<br />

Sinne der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften handle. Die<br />

Gegenstände, die in dieser Form im Außenbereich gelagert<br />

seien, könnten wohl nicht mehr in ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung<br />

genutzt werden. Außerdem sieht das Gericht das<br />

Wohl der Allgemeinheit gefährdet, da Schädlinge angelockt<br />

werden könnten. Es sei außerdem nicht auszuschließen, dass<br />

sich zwischen den Abfällen, die teils organischen, teils anorganischen<br />

Ursprungs sind, Schimmel bilde. Das öffentliche Interesse<br />

wiege insgesamt schwerer als das private.<br />

www.vg-muenster.nrw.de<br />

RECHT & URTEIL<br />

Gericht gegen<br />

hohe Hundesteuer<br />

Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat zwei Klagen<br />

gegen erhöhte Hundesteuersätze für bestimmte Rassen – in<br />

den Fällen Bullmastiff und Bordeauxdogge – stattgegeben. Die<br />

Gemeinden hatten ihre Steuerbescheide auf die Regelungen<br />

anderer Bundesländer gestützt, die die Rassen als potenziell<br />

gefährlich oder als „Kampfhunde“ einstufen. Die Halter machten<br />

geltend, dass ihre Hunde ungefährlich seien, und waren der<br />

Ansicht, dass nur aufgrund der Rassezugehörigkeit keine abstrakte<br />

Gefährlichkeit festgestellt werden könne. Das Gericht<br />

urteilte, dass es grundsätzlich zulässig ist, wenn Gemeinden<br />

sich bei der Festsetzung erhöhter Hundesteuer auf Regelungen<br />

anderer Normgeber und deren Erkenntnisse stützen, doch<br />

müsse es in jedem Fall konkrete tatsächliche Anhaltspunkte<br />

für eine abstrakte Gefährlichkeit geben.<br />

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein<br />

6 www.Die<strong>Hundeschule</strong>n.de

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