Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen samt den Stunden- und Studienplänen Wintersemester 1920/21
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
a<br />
Im <strong>Wintersemester</strong> <strong>1920</strong>/<strong>21</strong> beginnen die Diplom-Vorprüfungen am 1. Oktober <strong>1920</strong> <strong>und</strong><br />
die <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong> tbungen am 18. Oktobsr 1!)20.<br />
I. Organisation <strong>der</strong> Hochschule.<br />
(Auszug a.us dem Sta.tut.)<br />
Die Technische Hochschule bezweckt die vollständige wissenschaftliche, bzw. künstlerische Ausbildung<br />
für die technischen Berufe <strong>und</strong> <strong>den</strong> Lehrheruf in technischen Wissenschaftszweigen, einschließlich <strong>der</strong> reinen<br />
Mathematik, Physik <strong>und</strong> Chemie.<br />
An <strong>der</strong> Technischen Hochschule bestehen folgende Abteilungen:<br />
1. die IIochbau-Abteilung;<br />
2. die Bauingenieur-Abteilung für Bau-Ingenieurwesen mit Einschluß <strong>der</strong> Geodä5ie;<br />
3. die ~Iechanische Abteilung für Maschinenbau, Elektrotechnik <strong>und</strong> Fa.brikbetrieb;<br />
4. die Chemische Abteilung für chemische Technik <strong>und</strong> Fabrikbetrieb;<br />
..<br />
5. die Allgemeine Abteilung für die ma.thematisch-naturwissenschaftlichen Fächer (Unterabteilung<br />
I) <strong>und</strong> die aAlgemein bil<strong>den</strong><strong>den</strong> Wissenschaften (Unterabteilung 11), ferner für die<br />
Ausbildung <strong>der</strong> Kandidaten des höheren Schulamtes für technische Wissenschaften, sowie <strong>der</strong><br />
mathematisch-physikalischen <strong>und</strong> chemischen Hi\;htung einschließlich Geographie <strong>und</strong> - mit<br />
<strong>der</strong> auf Seite = angegebenen Einschränkung - <strong>der</strong> neueren Sprachen.<br />
Der 1:mfang des Unterrichts wird durch das obenbezeichnete Anstaltsziel bpstimmt.<br />
Insbelon<strong>der</strong>e soll <strong>der</strong>selbe <strong>den</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen entsprechen, welche für die wissenschaftliche <strong>und</strong><br />
kiinstlerische Ausbildung nach <strong>den</strong> Bestimmungeu über <strong>den</strong> höheren technischen ..:taatsdienst im Baufache bestehen.<br />
Das tudienjahr beginnt zu Ostern. Der Eintritt kann nicht nur zu' Beginn des Sommersemesters,<br />
son<strong>der</strong>n auch zu Beginn des <strong>Wintersemester</strong>s erfolgen.<br />
11. Aufnabmebedingungen.<br />
Die Aufnahme als Studieren<strong>der</strong> setzt das Reifezeugnis eines deutschen Gymnasiums o<strong>der</strong> Realgym- StudiereJlde.<br />
naslums, einer deutschen Oberrealschule, einer deutschen Studienanstalt, <strong>der</strong> Gewerbeakademie zu Chemnitz<br />
o<strong>der</strong> das Wahl!.-i.higkeitszeugnis voraus.<br />
Die vorstehen<strong>den</strong> Bestimmungen gelten auch für diejenigen, welche von an<strong>der</strong>en<br />
Technischen Hochschulen o<strong>der</strong> von einer Universität auf die Hochschule übergehen:<br />
··berdies können als Studierende aufgenommen wer<strong>den</strong>: deutsche inaktive Offiziere, approbierte<br />
Apotheker <strong>und</strong> solche, welche eiu Diplom einer Technischen Hochschule besitzen.<br />
Aufnahmeprüfungen fin<strong>den</strong> nicht statt.<br />
Als Studierende dürfen nicht aufgenommen wer<strong>den</strong>:<br />
Reichs-, Staats·, Gemeinde- o<strong>der</strong> Kirchenbeamte,<br />
Angehörige einer an<strong>der</strong>en sächsischen öffentlichen Bildungsanstalt,<br />
Gewerbetreibende.<br />
An sämtlichen Abteilungen können, soweit das Cnterrichtsinteresse <strong>der</strong> Studieren<strong>den</strong> nicht darunter Zuhör.r.<br />
leidet. zur Betreibung von Fachstudien jüngere Mäuner, dnfern sie da. 18. Lebensjahr zurückgelegt haben,<br />
auch als Zuhörer eingeschrieben wer<strong>den</strong>; sie müssen aber, sofern sie Angehörige des Deutschen Reiches sind,<br />
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sein.<br />
Älteren selbständigen Männern kann vom Rektor <strong>der</strong> Besuch einzelner <strong>Vorlesungen</strong> <strong>und</strong>. mit Ein- HospItaJlt ...<br />
willigung des betreffen<strong>den</strong> Dozenten, die Teilnahme an einzelnen übungen als Hospitant gestattet wer<strong>den</strong>,<br />
sofern dadurch <strong>der</strong> Zweck des Unterricht! nicht beeinträchtigt wird. Die Zulassung kann von dem Nachwei.e<br />
genügen<strong>der</strong> Vorbildung abhängig gemacht wer<strong>den</strong>. Wieweit auch jüngeren Männern, die nur die Ausbildung in einem<br />
beeon<strong>der</strong>en Wiseen.chaftszweige beabsichtigen, <strong>der</strong> Eintritt als Hospitant zu gestatten ist, entscheidet <strong>der</strong> Rektor,<br />
in Zweifelsfällen <strong>der</strong> Senat. Die Zulassung- ist in jedem Falle von dem Nachweise entsprechen<strong>der</strong> Vorbildung bedingt.<br />
Weibliche PersOJlen können unter <strong>den</strong>selben Bedingungen wie die männlichen alt Studierende auf- Welblicll.<br />
genommen, ab Zuhörerinnen eingeschrieben <strong>und</strong> als Hospitantinnen zugelal8en wer<strong>den</strong>. PerloJlea.<br />
Mit Genehmigung des Mini.teriums kann ein Doz.ent <strong>den</strong> weiblichen Studieren<strong>den</strong> die Teilnahme an<br />
einer beltimmten Vorlesung o<strong>der</strong> übung untersagen.<br />
Die Zulal8ung von AusläJl<strong>der</strong>n zum Studium ale Studieren<strong>der</strong>, Zuhörer o<strong>der</strong> Hospitant erfolgt nur, AU8lb<strong>der</strong>.<br />
eoweit dadurch die berechtigten Ansprüche <strong>der</strong> deutlchen Stu<strong>den</strong>tenlchaft nicht beeinträchtigt wer<strong>den</strong>. Ge.uch.<br />
von Auslän<strong>der</strong>n um Aufnahme sind wenigstens einen Monat vor Semesterbeginn an das Rektorat eimureichen.<br />
Die näheren Bedingungen enthält ein vom Sekretaria.te zU beziehen<strong>der</strong> Umdruck.<br />
Deutach-Öeterreieher, die ihre Stuhangehörigkeit nachweisen, gelten nicht all Au.län<strong>der</strong>.