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Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen samt den Stunden- und Studienplänen Wintersemester 1920/21

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Für die Zula.ssung zu du Prüfung ist erfor<strong>der</strong>lich, daß <strong>der</strong> Kandida.t das Reifezeugnis an einem.<br />

-Gymnasium, einem Realgymnasium o<strong>der</strong> einer Qberrealschnle des Deutschen Reiches erworben <strong>und</strong> dara.uf<br />

mindestens seche Halbjahre an einer Technischen Hochschule o<strong>der</strong> einer Universität des Deutschen Reiches,<br />

darunter wenigstens zwei Halbjahre an <strong>der</strong> Technischen Hochllchule zu Dres<strong>den</strong>, seinem BeruC8studiuID<br />

ordnungsmäßig obgelegen hat.<br />

Das Nähere ist durch die Prüfungsordnung festgeletzt. (Preis 1 .6.)<br />

Für die Prüfung <strong>der</strong> Nahrungsmittelchemiker besteht eine beson<strong>der</strong>e Kommission, <strong>der</strong>en Vorsitzen<strong>der</strong><br />

<strong>und</strong> Mitglie<strong>der</strong> von <strong>den</strong> Ministerien des Kultus <strong>und</strong> öffentlichen Unterrichts <strong>und</strong> des lnnern ernannt wer<strong>den</strong>.<br />

Die PrüCungsvorschriften für Nahrungsmittelchemiker sind durch <strong>den</strong> Buchhandel zu beziehen, auch<br />

wird auf die Verordnung vom 23. Juli 189' (Ges .- u. Verordn.-Blatt ~894, S. 169) aufmerksam gemacht.<br />

Am Schlusse eines je<strong>den</strong> Semesten können na.ch dem Ermessen <strong>der</strong> Dozenten Semestralprüfungen,<br />

an <strong>den</strong>en sich außer <strong>den</strong> Studieren<strong>den</strong> <strong>und</strong> Zuhörern auch Hospitanten beteiligen können, abgehalten wer<strong>den</strong>.<br />

X. Verleihung' <strong>der</strong> Doktorwnrde.<br />

Rektor <strong>und</strong> Senat können <strong>den</strong> Titel "Doktor-Ingenieur" o<strong>der</strong> .,Doktor <strong>der</strong> technischen Wissenschaften<br />

(doctor rerum technicarum)" verleihen:<br />

1. <strong>den</strong>jenigen, welche die vorgeschriebenen Probeleistungen erfüllen,<br />

2 Männern, die sich um die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> technischen Wissensqhaften hervorragende Verdienste<br />

erworben haben, Ehrenhalber.<br />

Die Promotion zum Doktor-Ingenieur ist an folgende von dem Bewerber zu erfüllende Be­<br />

-dingungen geknüpft:<br />

1. Die Beibringung des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnas:ums o<strong>der</strong> Realgymnasiums o<strong>der</strong><br />

einer deutschen Oberrealschule.<br />

Welche Reifezeugnisse noch sonst als gleichwertig mit <strong>den</strong> vorbezeichneten Heifezeugnissen<br />

zugelassen sind, bleibt <strong>der</strong> Entschließung des vorgeordneten Ministeriums yorbehalteu.*)<br />

2. Den Ausweis über die Erlangung des Grades eines I'iplom-Iugenieurs an einer Technischen<br />

Hochschule des Deutsche~ Reiches o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Bergakademie zu Freiberg.<br />

Ob <strong>und</strong> inwieweit die Ablegung einer Diplom- o<strong>der</strong> sonstigen Prüfung au einer andt'ren<br />

Bergakademie o<strong>der</strong> an einer ausliindischen Tecbnischen Hochscbule als Ersatz für die. Erlangung<br />

des vorerwähnten Diplom-Ingenieurgrades gelten kann, bestimmt das Ministerium d eJ Kultu.<br />

<strong>und</strong> öffentlichen Unterrichts.<br />

Je<strong>den</strong>falls gilt aber als Ersatz für Jie Erlangung jenes Gra.des die Ablegung <strong>der</strong> zweiten<br />

Hauptprüfung für <strong>den</strong> höheren technischen Sta.atsdienst eines d~utschen B<strong>und</strong>esstaates.<br />

3. Die Einreichung einer in deutscher ::3pracbe abgefaßten wissenschaftlichen Abhandlung<br />

(Di8sertation), welche die Befähigung des Bewerbers zum selbständigen wissenschaftlichen<br />

Arbeiten auf technischem Gebiete dartut. Die Dissertation muß einen Zweig <strong>der</strong> technischen<br />

Wissenschaften beha.ndeln, für <strong>den</strong> eine Diplomprüfung an <strong>der</strong> hiesigen Tecbnischeu Hocbschule<br />

o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Bergakademie zu Freiberg eingenihrt ist.<br />

Die Diplomarbeit kann nicht als Doktordissertation verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

4. Die Ablegung einer mündlichen Prüfnng.<br />

6. Die Entrichtung einer J'rü(ungsgebühr im Betrage von 240 .6.<br />

Bei <strong>der</strong> Promotion zum "Doktor <strong>der</strong> technischen Wissenschaften (doctor rerum tecbnicarum)" tritt an<br />

die SteUe- des Ingenieur-Diploms das Zeugnis über die an <strong>der</strong> Technischen Hochschule zu Dres<strong>den</strong> bestanuene<br />

Prüfung für das höbel'e Echnlamt, anch kann die Dissertation das Gebie-t <strong>der</strong> .Mathematik o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Physik<br />

behandeln.<br />

Das Gesuch um Verleihnng <strong>der</strong> Würde des Doktors-Ingenieurs <strong>und</strong> Doktors <strong>der</strong> technischen Wi83en­<br />

.chaften ist !chriftlich an Rektor <strong>und</strong> Senat zu richten.<br />

Das Weitere ist aus <strong>der</strong> Promotionsordnung (Preis 1 .6) zu erseheu.<br />

XI. Gebühren.<br />

Das K 0 11 e g i e n ho n 0 rar, welches zu Anfang des Semesters zu ue.ahlen ist, beträgt für ' tudierende<br />

<strong>und</strong> Zuhörer iny Semester bei Vortrügen, seminaristischen übungen <strong>und</strong> Üuuugen in Gruppen für di~ wöchentliche<br />

St<strong>und</strong>e 1).6, bei sonstigen <strong>Übungen</strong> 4.6. (Z. B. ein Vortrag, <strong>der</strong> mit wöchentlich 4. St<strong>und</strong>en angekündigt<br />

~et, kOltet für das ganze Semester 4 X 5 = 20...t.) Bei unbesoldeteL o<strong>der</strong> nicht t. auptamtlich angestellten<br />

*) Die Reifezeugnis~e <strong>der</strong> Gewerbeakademie in Chemnitz sind vom Ministerium bit auf weiteres als<br />

gleichwert mit <strong>den</strong> in § 1, Ziffer 1. Ab.ulz 1 genannten Zeugnissen anerkannt wor<strong>den</strong>.<br />

Prüfungen tIlr<br />

NabrDDgBmittelchemiker.<br />

Semestralprüfungen.

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