Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen samt den Stunden- und Studienplänen Wintersemester 1920/21
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Für die Zula.ssung zu du Prüfung ist erfor<strong>der</strong>lich, daß <strong>der</strong> Kandida.t das Reifezeugnis an einem.<br />
-Gymnasium, einem Realgymnasium o<strong>der</strong> einer Qberrealschnle des Deutschen Reiches erworben <strong>und</strong> dara.uf<br />
mindestens seche Halbjahre an einer Technischen Hochschule o<strong>der</strong> einer Universität des Deutschen Reiches,<br />
darunter wenigstens zwei Halbjahre an <strong>der</strong> Technischen Hochllchule zu Dres<strong>den</strong>, seinem BeruC8studiuID<br />
ordnungsmäßig obgelegen hat.<br />
Das Nähere ist durch die Prüfungsordnung festgeletzt. (Preis 1 .6.)<br />
Für die Prüfung <strong>der</strong> Nahrungsmittelchemiker besteht eine beson<strong>der</strong>e Kommission, <strong>der</strong>en Vorsitzen<strong>der</strong><br />
<strong>und</strong> Mitglie<strong>der</strong> von <strong>den</strong> Ministerien des Kultus <strong>und</strong> öffentlichen Unterrichts <strong>und</strong> des lnnern ernannt wer<strong>den</strong>.<br />
Die PrüCungsvorschriften für Nahrungsmittelchemiker sind durch <strong>den</strong> Buchhandel zu beziehen, auch<br />
wird auf die Verordnung vom 23. Juli 189' (Ges .- u. Verordn.-Blatt ~894, S. 169) aufmerksam gemacht.<br />
Am Schlusse eines je<strong>den</strong> Semesten können na.ch dem Ermessen <strong>der</strong> Dozenten Semestralprüfungen,<br />
an <strong>den</strong>en sich außer <strong>den</strong> Studieren<strong>den</strong> <strong>und</strong> Zuhörern auch Hospitanten beteiligen können, abgehalten wer<strong>den</strong>.<br />
X. Verleihung' <strong>der</strong> Doktorwnrde.<br />
Rektor <strong>und</strong> Senat können <strong>den</strong> Titel "Doktor-Ingenieur" o<strong>der</strong> .,Doktor <strong>der</strong> technischen Wissenschaften<br />
(doctor rerum technicarum)" verleihen:<br />
1. <strong>den</strong>jenigen, welche die vorgeschriebenen Probeleistungen erfüllen,<br />
2 Männern, die sich um die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> technischen Wissensqhaften hervorragende Verdienste<br />
erworben haben, Ehrenhalber.<br />
Die Promotion zum Doktor-Ingenieur ist an folgende von dem Bewerber zu erfüllende Be<br />
-dingungen geknüpft:<br />
1. Die Beibringung des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnas:ums o<strong>der</strong> Realgymnasiums o<strong>der</strong><br />
einer deutschen Oberrealschule.<br />
Welche Reifezeugnisse noch sonst als gleichwertig mit <strong>den</strong> vorbezeichneten Heifezeugnissen<br />
zugelassen sind, bleibt <strong>der</strong> Entschließung des vorgeordneten Ministeriums yorbehalteu.*)<br />
2. Den Ausweis über die Erlangung des Grades eines I'iplom-Iugenieurs an einer Technischen<br />
Hochschule des Deutsche~ Reiches o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Bergakademie zu Freiberg.<br />
Ob <strong>und</strong> inwieweit die Ablegung einer Diplom- o<strong>der</strong> sonstigen Prüfung au einer andt'ren<br />
Bergakademie o<strong>der</strong> an einer ausliindischen Tecbnischen Hochscbule als Ersatz für die. Erlangung<br />
des vorerwähnten Diplom-Ingenieurgrades gelten kann, bestimmt das Ministerium d eJ Kultu.<br />
<strong>und</strong> öffentlichen Unterrichts.<br />
Je<strong>den</strong>falls gilt aber als Ersatz für Jie Erlangung jenes Gra.des die Ablegung <strong>der</strong> zweiten<br />
Hauptprüfung für <strong>den</strong> höheren technischen Sta.atsdienst eines d~utschen B<strong>und</strong>esstaates.<br />
3. Die Einreichung einer in deutscher ::3pracbe abgefaßten wissenschaftlichen Abhandlung<br />
(Di8sertation), welche die Befähigung des Bewerbers zum selbständigen wissenschaftlichen<br />
Arbeiten auf technischem Gebiete dartut. Die Dissertation muß einen Zweig <strong>der</strong> technischen<br />
Wissenschaften beha.ndeln, für <strong>den</strong> eine Diplomprüfung an <strong>der</strong> hiesigen Tecbnischeu Hocbschule<br />
o<strong>der</strong> an <strong>der</strong> Bergakademie zu Freiberg eingenihrt ist.<br />
Die Diplomarbeit kann nicht als Doktordissertation verwendet wer<strong>den</strong>.<br />
4. Die Ablegung einer mündlichen Prüfnng.<br />
6. Die Entrichtung einer J'rü(ungsgebühr im Betrage von 240 .6.<br />
Bei <strong>der</strong> Promotion zum "Doktor <strong>der</strong> technischen Wissenschaften (doctor rerum tecbnicarum)" tritt an<br />
die SteUe- des Ingenieur-Diploms das Zeugnis über die an <strong>der</strong> Technischen Hochschule zu Dres<strong>den</strong> bestanuene<br />
Prüfung für das höbel'e Echnlamt, anch kann die Dissertation das Gebie-t <strong>der</strong> .Mathematik o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Physik<br />
behandeln.<br />
Das Gesuch um Verleihnng <strong>der</strong> Würde des Doktors-Ingenieurs <strong>und</strong> Doktors <strong>der</strong> technischen Wi83en<br />
.chaften ist !chriftlich an Rektor <strong>und</strong> Senat zu richten.<br />
Das Weitere ist aus <strong>der</strong> Promotionsordnung (Preis 1 .6) zu erseheu.<br />
XI. Gebühren.<br />
Das K 0 11 e g i e n ho n 0 rar, welches zu Anfang des Semesters zu ue.ahlen ist, beträgt für ' tudierende<br />
<strong>und</strong> Zuhörer iny Semester bei Vortrügen, seminaristischen übungen <strong>und</strong> Üuuugen in Gruppen für di~ wöchentliche<br />
St<strong>und</strong>e 1).6, bei sonstigen <strong>Übungen</strong> 4.6. (Z. B. ein Vortrag, <strong>der</strong> mit wöchentlich 4. St<strong>und</strong>en angekündigt<br />
~et, kOltet für das ganze Semester 4 X 5 = 20...t.) Bei unbesoldeteL o<strong>der</strong> nicht t. auptamtlich angestellten<br />
*) Die Reifezeugnis~e <strong>der</strong> Gewerbeakademie in Chemnitz sind vom Ministerium bit auf weiteres als<br />
gleichwert mit <strong>den</strong> in § 1, Ziffer 1. Ab.ulz 1 genannten Zeugnissen anerkannt wor<strong>den</strong>.<br />
Prüfungen tIlr<br />
NabrDDgBmittelchemiker.<br />
Semestralprüfungen.