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VHF Bayern Ausgabe 2008 Handbuch für die Vergabe und ...

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Leitfaden zur <strong>Vergabe</strong> unterhalb des Schwellenwertes<br />

Bei der <strong>Vergabe</strong> von Leistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne Mehrwertsteuer den in § 2 VgV<br />

genannten Wert (Schwellenwert) nicht erreicht, sind<br />

§ 4 Abs.2 Diskriminierungsverbot<br />

§ 11 Ausschlusskriterien<br />

§ 12 Nachweis der finanziellen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit-<br />

§ 13 Fachliche Eignung<br />

der VOF sinngemäß anzuwenden.<br />

Bei einem Auftragswert unterhalb des Schwellenwertes gemäß § 2 VgV ist dem öffentlichen<br />

Auftraggeber kein formelles <strong>Vergabe</strong>verfahren vorgeschrieben.<br />

Die Aufträge sind im Wege einer Freihändigen <strong>Vergabe</strong> nach leistungsbezogenem Wettbewerb an<br />

den Bewerber zu vergeben, der im Hinblick auf <strong>die</strong> gestellte Aufgabe am ehesten <strong>die</strong> Gewähr <strong>für</strong> eine<br />

sachgerechte <strong>und</strong> qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet (§ 16 i.V.m. § 24 VOF). Daher sollte eine<br />

Leistungsanfrage bei mehreren (mindestens drei) Bewerbern erfolgen<br />

Für Leistungen,<br />

<strong>die</strong> den Gr<strong>und</strong>leistungen von Leistungsbildern der HOAI entsprechen,<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> Mindestsätze der zutreffenden Honorarzone nicht überschritten werden,<br />

kann eine freihändige <strong>Vergabe</strong> nach Verhandlung mit nur einem Bewerber erfolgen, sofern <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Leistungen nur ein begrenzter Kreis geeigneter Bewerber zur Verfügung steht, der der <strong>Vergabe</strong>stelle<br />

hinreichend bekannt ist.<br />

Bei Sachverständigenleistungen <strong>und</strong> Prüfingenieurleistungen genügt <strong>die</strong> Verhandlung mit einem<br />

Bewerber, wenn das Honorar nach einschlägigen Gebührenordnungen festgelegt ist.<br />

Alle <strong>Vergabe</strong>n müssen gestreut werden, sofern mehrere potentielle Auftragnehmer zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Jedes <strong>Vergabe</strong>verfahren ist analog § 18 VOF mit einem <strong>Vergabe</strong>vermerk (III.2 Nr. 7 <strong>VHF</strong>) zu<br />

dokumentieren.<br />

Für <strong>Vergabe</strong>n unter dem Schwellenwert, ist neben den Mindestinhalten gemäß vorgen. Nr. 7<br />

zusätzlich zu dokumentieren, welcher potentielle Bewerberkreis zur Verfügung steht <strong>und</strong> nach<br />

welchen Gesichtpunkten der oder <strong>die</strong> Bewerber daraus ausgewählt wurden. Außerdem ist zu<br />

dokumentieren, wie <strong>die</strong> Vorgabe zur Streuung der <strong>Vergabe</strong> umgesetzt wurde.<br />

©<br />

<strong>VHF</strong> <strong>Bayern</strong> – Stand Oktober <strong>2008</strong><br />

II.1

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